Sie nach der Eidesformel einzeln zu mir kommen und die Worte nachsprechen: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte die Anwesenden, sich zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich - Die Minis- terinnen und Minister werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre: Ich wer- de meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig- Holstein wahren, meine Pflichten gewissen- haft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber al- len Menschen üben, so wahr mir Gott helfe.)
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zur Vereidigung der Ministerinnen und Minister erhoben. Bevor Sie wieder Platz nehmen, darf ich den Damen und Herren Ministerinnen und Ministern die Glückwünsche des ganzen Hauses aussprechen. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohl des ganzen Volkes.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat mir ebenfalls in diesem Schreiben vom heutigen Tage weiter mitgeteilt:
„Gemäß Artikel 26 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein habe ich Frau Ministerin Ute Erdsiek-Rave mit Wirkung vom 27. April 2005 zu meiner Vertreterin bestellt.“
„Auf Vorschlag der Landesregierung werde ich mit Wirkung vom 28. April 2005 folgende Umbesetzungen in der Funktion der Staatssekretärinnen beziehungsweise Staatssekretäre vornehmen:
Herrn Dr. Klaus Schüler zum Staatssekretär und Bevollmächtigten des Landes beim Bund in der Staatskanzlei,
Herrn Ernst-Wilhelm Rabius zum Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Herrn Klaus Schlie zum Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanzministerium,
Herrn Jost de Jager zum Staatssekretär für Wissenschaft und Technologie im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr,
Herrn Dr. Hellmut Körner zum Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren.
Die Herren Staatssekretäre Ulrich Lorenz und Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann verbleiben in ihren Ämtern.“
Meine Damen und Herren Staatssekretäre, ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit eine glückliche Hand und alles Gute. Herzlichen Glückwunsch!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dieser Vereidigung und der Mitteilung über die Ernennung der Staatssekretäre kommen wir nunmehr zu Tagesordnungspunkt 4:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die 16. Wahlperiode
b) Änderung der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtages zur Sicherung von parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Opposition
(Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir alle müssen noch üben, Herr Prä- sident! - Nicht zur Begründung, sondern in der Aussprache möchte ich gern das Wort bekommen! - Zuruf des Abgeordneten Wolf- gang Kubicki [FDP])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen alle üben. - Sie nicht, Herr Kubicki, das wissen wir; es fängt schon gut an. Einige sind gut drauf, andere haben etwas Anlaufschwierigkeiten; ich glaube, da sind wir beide uns einig, Herr Präsident.
Für unsere Fraktion darf ich zunächst einmal in Richtung der neuen Regierung sagen: Wir freuen uns auf eine faire und harte politische Auseinandersetzung hier im hohen Hause nach den Regeln der Kunst, die ich etwas intensiver zu lernen beabsichtige. In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Konsens in der Gesellschaft von Schleswig-Holstein, nämlich die Achtung der gesellschaftlichen und politischen Minderheiten. Dies gehört zur demokratischen Kultur in Schleswig-Holstein. Der Verfassungsgeber von Schleswig-Holstein hatte dies bedacht und den parlamentarischen Kontrollrechten zum Großteil Verfassungsrang gegeben. Die Eltern, Väter und Mütter, des Grundgesetzes und der Landesverfassung haben aber nicht bedacht, dass es in diesem Land einmal zu einer politischen Patsituation der „großen Lager“ kommen würde mit dem Ergebnis einer großen Koalition der beiden stärksten Landtagsfraktionen. Der 17. März 2005 hat uns etwas anderes gelehrt. Wir haben nun eine große Koalition der stärksten Fraktionen im Land gegenüber einer quantitativ schwachen Opposition. Die regierungstragenden Fraktionen haben eine deutliche, fast überabsolute Mehrheit.
Die grüne Fraktion hatte deshalb umgehend und rein vorsorglich Anträge zur Absicherung der parlamentarischen Minderheitsrechte eingereicht, wie zum Beispiel das Zitierrecht gegenüber der Landesregierung, das Recht auf Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Rechte, die zur Ausübung der Oppositionsrechte von hoher Bedeutung sind.
Nachdem wir nun den schwarz-roten Koalitionsvertrag studiert haben, haben wir zur Kenntnis nehmen können, dass sich die großen Parteien dahin gehend geeinigt haben, dass die grundlegenden Minderheitsrechte im parlamentarischen Raum durch eine parlamentarische Gepflogenheit, Übung gesichert werden sollen.
Wir haben gesehen, dass dieser demokratische Konsens, der in Schleswig-Holstein zum kulturellen Leben gehört, in diesem Koalitionsvertrag durchscheint. In Ansehung dieser Einigung haben wir nun einen Antrag eingebracht. Herr Präsident, wir haben ihn als Änderungsantrag bezeichnet. Durch Lesen kann man leicht feststellen, dass dies ein Zusatzantrag ist. Ich denke, das haben Sie gesehen.
Wir begrüßen mit diesem Zusatzantrag ausdrücklich, dass sich die großen Parteien in die Tradition des Minderheitenschutzes stellen, und wir möchten mit diesem Resolutionsantrag beschlossen wissen, dass sich auch der Landtag ganz bewusst und ganz ausdrücklich in diese Tradition stellt. Wir meinen, dass die Liste, die im Koalitionsvertrag aufgeführt worden ist, sehr deutlich zeigt, dass eine Sicherung der parlamentarischen Minderheitsrechte gewollt ist. Allerdings fehlen in dieser Liste auch einige Rechte, beispielsweise das Recht auf Einberufung einer Enquetekommission. Insofern haben wir das in unserem Resolutionsantrag deutlich vorgelegt.
Wenn der Landtag diese Resolution beschließt, dann sind wir gern bereit, Sie, meine Damen und Herren, beim Wort zu nehmen, und wären dann der Ansicht, dass eine Gesetzesänderung gegenwärtig nicht notwendig ist.
Wir bitten Sie deshalb, dem vorgelegten Resolutionsantrag zuzustimmen, und zwar ausdrücklich in Ansehung Ihres Koalitionsvertrages. Meine Damen und Herren der beiden großen Fraktionen, sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie sich nicht verpflichten möchten, sondern eine andere Formulierung wollen, so nehmen wir sie gern zur Kenntnis. Gegebenenfalls muss man dann getrennt abstimmen.
Vielen Dank, Frau Lütkes. Nachdem Sie Ihren Änderungsantrag selbst als eigenständigen Antrag klassifiziert haben, schlage ich vor, dass wir diesen Antrag - wir sind in die Beratungen eingetreten - auch als selbstständigen Antrag betrachten und ihn so behandeln.
Frau Lütkes hat darauf hingewiesen, dass wir noch lernen. Eine Rednerliste der einzelnen Fraktionen liegt mir im Moment nicht vor. Ich sehe Frau Schwalm schon stehen. Ich unterstelle, Frau Schwalm, dass Sie jetzt antworten werden. - Bitte sehr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl der zunächst eingebrachte Gesetzentwurf als auch der Antrag zur Sicherung von parlamentarischen Mitwirkungs- und Oppositionsrechten sind vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen am 16. April zugeleitet worden. Dass nun beide Initiativen nicht mehr beraten werden sollen, sondern durch einen neuen Antrag ersetzt worden sind, ist konsequent, da der Koalitionsvertrag ausführlich auf die Interessen der kleinen Oppositionsfraktionen Bezug nimmt.
Danach einigen sich die Koalitionspartner von CDU und SPD darauf, die durchaus berechtigten Interessen der Oppositionsfraktionen zu sichern, ohne dass es einer Änderung der Landesverfassung, von Landesgesetzen oder der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtages bedarf. Die Einigung sieht vor, dass in bestimmten, im Koalitionsvertrag konkret genannten Fällen die Koalitionspartner die Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen.
So sind bereits sämtliche Änderungen, die die Grünen zunächst im Untersuchungsausschussgesetz anstrebten, durch den Vertrag gewährleistet. Einer Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes bedarf es somit nicht. Des Weiteren eröffnet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bei Plenartagungen auszuschließen, die namentliche Abstimmung zu beantragen und Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, mit deren Erledigung die Opposition nicht einverstanden ist.
Insofern ist es für uns selbstverständlich, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern. Allerdings sehen wir ein Problem in der Formulierung unter Nummer 1, nach der sich der Landtag verpflichtet, in den im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren sicherzustellen. Vielmehr halten wir eine Formulierung für sinn