Insofern ist es für uns selbstverständlich, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern. Allerdings sehen wir ein Problem in der Formulierung unter Nummer 1, nach der sich der Landtag verpflichtet, in den im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren sicherzustellen. Vielmehr halten wir eine Formulierung für sinn
voll, nach der der Landtag diese Vereinbarung begrüßt. Eine Verpflichtung halten wir für bedenklich.
Die pauschale Forderung in Absatz 2, in allen nicht im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen, in denen Minderheitsrechte an die Antragstellung durch ein Viertel der Abgeordneten oder durch 18 Abgeordnete geknüpft sind, die erforderlichen Quoren sicherzustellen, lehnen wir ab.
Wir werden in allen Fällen gründlich entscheiden, wie es der Koalitionsvertrag bestimmt. Ich versichere Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Entscheidung nach gründlicher Prüfung erfolgen wird. Denn uns allen ist bewusst, wie wichtig die Rolle der Opposition in der Demokratie ist. Dies gilt umso mehr, je kleiner sie ist. Sie können sich auf uns verlassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Schwalm hat ebenso wie die Kollegin Lütkes deutlich gemacht, dass Konsens in diesem Haus über die Rechte von Minderheiten im Parlament besteht. Wir alle gemeinsam sind gut beraten, bei entsprechenden Gelegenheiten das in Erinnerung zu rufen, was wir uns hier gegenseitig sagen.
Ich will nicht weiter auf das eingehen, was schon gesagt worden ist, um Wiederholungen zu vermeiden, möchte nur für die Öffentlichkeit deutlich machen, dass es sich in der Tat, im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart, um ein Bündel von Maßnahmen handelt, das beispielsweise auf fünf Passagen in der Landesverfassung, auf neun Passagen im Untersuchungsausschussgesetz und auf ebenfalls fünf Passagen in der Geschäftsordnung eingeht. In allen diesen Passagen der Verfassung, von Gesetzen und der Geschäftsordnung wird auf die Rolle der Minderheit abgestellt und nach allen Passagen ist ein Quorum erforderlich, das die derzeitige Opposition nicht aufbringen kann.
Das ist der Grund, weshalb sich die Koalitionsfraktionen verpflichten - das wird sich auch gleich bewahrheiten -, die Rechte der Minderheit sozusagen durch eigene Stimmen so aufzufüllen, dass es in der Tat einer Änderung der Verfassung, die man nicht jeden Tag ändern sollte, ebenso wenig Bedarf wie der Änderung von Gesetzen und der Geschäftsordnung.
Die Kollegin Schwalm hat schon darauf hingewiesen: Eine Passage in dem Antrag gefällt uns allerdings nicht, Frau Kollegin Lütkes. Ich will Sie, die Sie diesen Antrag Drucksache 16/39 vorliegen haben, auf diese Passage hinweisen und darum bitten, nach Möglichkeit dem Vorschlag zu folgen, der das aufgreift, was die Kollegin Schwalm schon gesagt hat.
Wir sind der Auffassung, der Landtag kann sich nicht verpflichten, und schlagen deshalb vor, diesen Satz und nur diesen Satz umzustellen, der dann - fürs Protokoll - heißen könnte:
„Der Landtag begrüßt, dass in den im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch die Fraktionen von CDU und SPD sichergestellt werden.“
Wenn Sie, meine Damen und Herren, dem so zustimmen können, dann werden wir die Nummer 1 des Antrages Drucksache 16/39 begrüßen und ihr zustimmen. Die Nummer 2 allerdings - Frau Kollegin Lütkes, da bitte ich um Verständnis - werden wir nicht begleiten, sondern ablehnen.
Wenn wir uns so verständigen könnten, wäre in diesem hohen Haus klargestellt: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrer großen Mehrheit die Rechte der Minderheit wahren. Wir werden - glaube ich - durch diese veränderte Form keine Änderung im Inhalt bekommen, sondern wir werden bekräftigen, was Sie - das sage ich ausdrücklich - zu Recht einfordern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe recht in der Annahme, dass wir über die ursprünglichen Gesetzesinitiativen nicht mehr diskutieren müssen, sondern nur noch der Änderungsantrag in Form einer bekräftigenden Resolution zur Debatte ansteht.
Frau Kollegin Lütkes, willkommen in der Opposition! Meine Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden dezidiert inhaltlich - -
- Wir halten die Resolution schlicht für Quatsch. Wir sind auch erfreut und nehmen zur Kenntnis, dass sich die großen Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, die Minderheitsrechte zu gewährleisten. Der Praxistest wird sich ergeben, wenn eine solche Situation ansteht.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir als Opposition und als Landtag jetzt vielleicht auch noch den gesamten Koalitionsvertrag begrüßen sollen - es ist ja eine Mehrheit da - -
- Ich könnte mich dazu hinreißen lassen. - Dass es eine parlamentarische Opposition gibt, die ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Das brauchen wir nicht zu betonen.
Dass FDP, Grüne und SSW die bisher in den gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Mindestquoten rechnerisch nicht erfüllen können, halten wir auch für eine Selbstverständlichkeit. Das ist reine Mathematik. Das müssen wir jetzt nicht beschließen, weil wir daran sowieso nichts ändern können.
Dass der Landtag sich verpflichten soll, liebe Frau Kollegin Lütkes, die Quoren für Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Opposition sicherzustellen, geht schon verfassungsrechtlich nicht - das müssten Sie wissen -, weil die Abgeordneten in ihrem Verhalten frei sind und eine Selbstverpflichtung nicht - wie in der ehemaligen DDR - dazu beitragen kann, dass Abgeordnete anders, als ihr Gewissen es verlangt, abstimmen können.
Wir halten diesen Antrag für komplett überflüssig. Weil wir Überflüssiges in diesem Parlament nicht machen wollen, auch bei aller Liebe für die in der Opposition angekommene Fraktion BÜNDNIS
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Geheimnis, dass der SSW einer großen Koalition skeptisch gegenübersteht, zum einen aus inhaltlichen Gründen, zum anderen aber auch aus dem Grund, den wir hier jetzt zu diskutieren haben. Denn eine so dominante Koalition mit 59 von 69 Abgeordneten bringt aus parlamentarischer Sicht ganz viele Probleme mit sich.
Die Landesverfassung und auch die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind mit ihren Mitwirkungs- und Kontrollrechten für die Opposition im Grunde nicht für die Situation so einer großen Koalition konzipiert worden. In vielen Fällen, zum Beispiel bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung oder bei der Einberufung einer Sondersitzung des Landtages, sind die Minderheitsrechte der Antragsteller an ein Quorum von mindestens einem Viertel der Abgeordneten, also 18 Abgeordnete, geknüpft. Die heutige Opposition von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW kommt aber gerade einmal auf zehn Abgeordnete. Dabei sind die Minderheitsrechte der Opposition natürlich ein sehr wichtiger Teil der gesamten parlamentarischen Demokratie. Denn gerade diese Fraktionen, die Oppositionsfraktionen, haben die besondere Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Wenn man diese Minderheitsrechte nicht wahrnehmen kann, wird aus der Kontrollfunktion der Opposition natürlich eine Illusion.
Diese Situation hat man auch schon in anderen Bundesländern mit großen Koalitionen vorgefunden und dazu entsprechende Lösungen erarbeitet. Dabei fällt insbesondere die so genannte Bremer Erklärung zu den Minderheitsrechten der Opposition in Bremen auf. Hier hat man jenseits einer Verfassungsänderung die Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Opposition gesichert. Wir sind der Meinung, dass dies auch für Schleswig-Holstein der richtige Weg ist. Denn mit einer Änderung der Landesverfassung sollten wir immer vorsichtig sein. Im Grunde sagen selbst die Vorsitzenden der beiden Volksparteien, dass es sich um eine „Notkoalition“ für eine Übergangsphase
handelt. Das heißt, eine mögliche Verfassungsänderung in dieser Frage könnte schon in der nächsten Legislaturperiode überflüssig sein.
Wir begrüßen daher, dass sich SPD und CDU schon in ihrer Koalitionsabsprache an der Bremer Erklärung orientiert haben. Dort haben die Koalitionspartner in den überwiegenden Fällen - wo es um diese Kontroll- und Minderheitsrechte der Opposition geht - zugesagt, dass sie die erforderlichen Quoren bei der Antragstellung von zumindest zwei Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen wollen. Dennoch ist es wichtig, dass die Sicherung der Kontroll- und Minderheitsrechte der Opposition nicht allein auf einer Willenserklärung von CDU und SPD beruht. Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, denn wir sehen ihn als eine Art Bremer Erklärung.
Einzelheiten werden wir vielleicht noch im Ausschuss diskutieren können, aber letztlich - ich denke, das ist das Wichtigste - wird es auf die parlamentarische Praxis ankommen. In ihr wird sich zeigen, ob die Landtagsarbeit auch in der Regierungsarbeit einer großen Koalition nicht zu kurz kommt - wie der Landtagspräsident es heute in einem Zeitungsinterview angekündigt hat. Das erfordert, dass sich alle Landtagsfraktionen der öffentlichen Debatte über die Regierungsbeschlüsse gerade auch im Landtag stellen. Das erfordert auch eine starke und aktive Opposition - da sind wir gefragt. Wir vom SSW werden jedenfalls unseren Teil dazu beitragen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Spoorendonk. Mir liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung Frau Abgeordneter Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir übernehmen gern die Änderungsvorschläge von SPD und CDU. Wir beantragen eine getrennte Abstimmung über Nummer 1 und Nummer 2. Meine Herren von der FDP, wir sind sehr gespannt und schauen mit Freude zu, wie die FDP den zweiten Punkt ablehnt und damit deutlich macht, dass sie keine weitergehenden Rechte wünscht, beantragt und fordert, als sie im Koalitionsvertrag verankert sind. Nur Mut, das ist Ihr Einstieg, wir wählen einen anderen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich zunächst über den Antrag Drucksache 16/39 in der geänderten Form abstimmen. Die Nummer 1 des Antrages beginnt nunmehr im Absatz 1 wie folgt: