Protokoll der Sitzung vom 23.02.2006

Unser gemeinsames Ziel ist es, nicht nur die Lebensqualität von Schwerstkranken in SchleswigHolstein zu verbessern, sondern auch die Lebensqualität durch eine schmerz- und symptomlindernde Therapie zu erhalten. Dabei ist es aus unserer Sicht notwendig, zwischen Schmerz- und Palliativmedizin zu unterscheiden. Beide Themen dürfen nicht in einen Topf geworfen werden. Frau Ministerin, das möchte ich an dieser Stelle anfügen: Ich habe hervorragende Mitarbeiterinnen von Ihnen kennen lernen dürfen, die einen Input gegeben haben, der deutlich macht, woran man arbeiten muss, damit bestimmte Begrifflichkeiten nicht durcheinander gewürfelt werden.

Die Ausschreibung, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Deutschen Krebshilfe für eine Stiftungsprofessur Palliativmedizin wäre aus unserer Sicht der richtige Anstoß dafür, dieses interdisziplinäre Fach nach Schleswig-Holstein zu holen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Dies wollen wir nicht aus dem Grund, dass wir dann einen Antrag stellen könnten. Nein, wir sehen darin die Chance, dass die Landesregierung alle Anstrengungen unternehmen kann, die Universitätsklinik und die Medizinischen Fakultäten bei einer entsprechenden Bewerbung zu unterstützen. Damit würden wir unserem gemeinsamen Anliegen, Forschung und Lehre gerade in diesem Bereich weiter voranzutreiben, einen entscheidenden Schritt näher kommen.

Denn die Einrichtung eines solchen Forschungsschwerpunktes würde nicht nur den Hochschulstandort, sondern auch unseren Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein wesentlich voranbringen.

(Beifall bei der FDP)

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Derzeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es nur drei Lehrstühle für Palliativmedizin in Deutschland, und zwar in Aachen, Bonn und Köln - also ausschließlich in Nordrhein-Westfalen.

Warum soll es nicht auch einen Lehrstuhl in Schleswig-Holstein geben? - Möglicherweise liegt es daran, dass wir noch Angst haben, die notwendigen finanziellen Spielräume freizugeben, oder dass entsprechende Forschungsschwerpunkte noch nicht ausreichend entwickelt worden sind, wie uns im Bericht der Landesregierung geschildert wurde.

Jetzt ergibt sich die Chance, die Deutsche Krebshilfe davon zu überzeugen, eine Stiftungsprofessur in Schleswig-Holstein mit dem Forschungsschwerpunkt Palliativmedizin einzurichten sowie die Kooperation zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen in Schleswig-Holstein zu fördern. Dies kann aus unserer Sicht nur dann verwirklicht werden, wenn wir uns interfraktionell nach einer Ausschussberatung auch in diesem Punkt einig werden. Dann wäre es umso schöner, wenn sich auch bei dieser Initiative alle Fraktionen beteiligen würden.

Dazu gehört konsequenterweise auch, der bewerbenden Institution Mittel für eine angemessene Eigenbeteiligung sowie die Sicherstellung der Folgefinanzierung vonseiten des Landes zuzusagen. Ich denke, da ist der Ausschuss der richtige Ort, wo wir uns noch einmal genau darüber unterhalten können, wie das in Zukunft funktionieren soll.

Im Rahmen dieser Förderung würde sich die Gelegenheit bieten, nicht nur in der Ausbildung unserer Mediziner entsprechende Schwerpunkte zu entwickeln, sondern im Bereich der Forschung ein entsprechendes Umfeld zu schaffen, das neue Impulse für die Weiterentwicklung des Gesundheitslandes Schleswig-Holstein begründet.

Die Einrichtung eines solchen Forschungsschwerpunktes ist nicht nur im Hinblick auf die demographische Entwicklung in Schleswig-Holstein wichtig. Ganz besonders wichtig ist es auch, den Vorsprung gegenüber anderen Forschungsstandorten im Norden weiter auszubauen. Das würde letztlich bedeuten, den ausgezeichneten Ruf, den unsere Medizinischen Fakultäten im In- und Ausland genießen, weiter zu festigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Minister Trauernicht, der informative Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass es hier in SchleswigHolstein noch viel zu tun gibt, wenn die Rahmenbedingungen für ein erfülltes und möglichst beschwerdefreies oder zumindest beschwerdearmes

Leben bis zuletzt auch zu Hause geschaffen werden sollen.

Allerdings - und das sage ich gern - haben wir in Schleswig-Holstein das Glück - das sieht man im bundesweiten Vergleich -, nicht bei null anfangen zu müssen. Deutlich wird aber, dass sich niemand von uns beruhigt zurücklehnen kann und das will ganz offensichtlich auch niemand tun. Denn sonst gäbe es diese Initiative aller Fraktionen gar nicht.

Zwar wurde in Schleswig-Holstein mit dem Angebot an Hospiz- und Palliativbetten ein guter Grundstein gelegt, doch macht die stationäre Versorgung, die wir bisher haben, nur einen Teilbereich aus: Der größte Teil der Patienten muss beziehungsweise soll ambulant behandelt werden. Hier steht nicht nur die Planung, sondern auch die Umsetzung ganz am Anfang; die Ministerin hat das gerade deutlich gemacht.

Gerade hinsichtlich der ambulanten Versorgung fehlt in Schleswig-Holstein ein entsprechendes Angebot, um die stationären Angebote sinnvoll zu ergänzen und vor allem eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dieses fehlende Angebot kann von den Hospizgruppen, Hospizdiensten und vereinen auch nicht allein aufgefangen oder gar kompensiert werden. Es ist auch nicht die Aufgabe dieser Vereine, solch ein fehlendes Angebot zu kompensieren.

Die Folge ist, dass die nächsten professionellen palliativmedizinischen Unterstützungsmöglichkeiten oftmals über 50 km entfernt sind. Das ist in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein für die Betroffenen und deren Angehörige ein natürlich unbefriedigender Zustand. Umso wichtiger ist es, eine ambulante Versorgungsstruktur neben den vorhandenen stationären Hospizen in Schleswig-Holstein aufzubauen, damit die noch weißen Flecken auf der Landkarte so schnell wie möglich verschwinden. Schleswig-Holstein ist für die Etablierung stationsunabhängiger professioneller Betreuungsteams offen. So habe ich auch Sie, Frau Ministerin, und die Kolleginnen und Kollegen verstanden. Ich denke, diese Einrichtung ist unumgänglich.

Dafür brauchen wir hoch spezialisierte mobile Fachleute, die als so genannte Palliativ Care Teams die vor Ort vorhandenen Betreuer, Therapeuten, Hausärzte und Angehörigen befähigen, den im Mittelpunkt stehenden Patienten zu Hause oder zumindest wohnortnah in Pflegeeinrichtungen adäquat zu versorgen. Diese sollen nicht nur unterstützen und beraten, sondern gerade auch unnötige Einweisungen in das stationäre Versorgungssystem vermeiden helfen.

(Dr. Heiner Garg)

Die ersten Erfahrungen, die darin in Flensburg, aber auch in anderen Bundesländern gesammelt worden sind, sind durchweg positiv. Ziel muss es deshalb sein, hierzu ein Rahmenkonzept nicht nur zu entwickeln, sondern es in die Praxis weiter umzusetzen, zumal das Förderungsschwerpunktprogramm der Deutschen Krebshilfe die finanzielle Unterstützung von Kooperationen zwischen universitären und außeruniversitären palliativmedizinischen Einrichtungen vorsieht, wie zum Beispiel die Einrichtung von Konsiliardiensten im ambulanten und stationären Bereich. Dies würde die Schnittstelle zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung weiter stärken.

Gerade im Hinblick auf eine solche Verzahnung muss man sich darüber im Klaren sein, dass es hinsichtlich der Finanzierung einiger Änderungen vor allem im SGB V - bedarf. Ich habe mir vorhin noch einmal die Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zwischen Union und SPD auf diese Perspektive hin angeguckt. Frau Ministerin, ich denke, es müssen konkrete Schritte erfolgen, denn dort stehen drei oder vier Zeilen. Der Wille ist formuliert. Ich bin sehr gespannt und werde sehr genau darauf achten, wie im Rahmen einer Gesundheitsreform insgesamt tatsächlich nicht zusätzliche Mittel ins System kommen, sondern inwieweit das, was wir haben, so verteilt wird, dass es unter dem Gesichtspunkt der Bevölkerungsentwicklung auch so ankommt, wie es geplant, gedacht und formuliert wurde.

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene im Leistungs-, Vertrags- und Finanzierungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu verankern und sie so zu verbessern, ist - so glaube ich - unser aller Ziel. Auch hier sage ich ausdrücklich: Wenn es vernünftig gemacht wird, dann haben Sie unsere Unterstützung. Wir werden das kritisch begleiten. Bis heute fehlt es an eindeutigen Regelungen. So ist zum Beispiel die Abrechnung mit den Kassen bei häufigem Wechsel der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Betreuung und einem Aufenthalt in einem Hospiz oftmals noch problematisch.

Frau Kollegin Sassen und ich hatten am letzten Freitag das Vergnügen, in einer Runde beim VdAK zum ersten Mal dazu ein Fachgespräch führen zu können. Ich habe die Vertreter der VdAK so verstanden, dass man dort natürlich auf die Kosten guckt, da müssen wir uns nichts vormachen. Ich habe die Vertreter aber auch so verstanden, dass sie das Problem erkannt haben und dass die Kassen des VdAK und vermutlich auch die Primärkassen ebenso wie die privaten Krankenversicherungen wil

lens sind, hier zu vernünftigen Kostenregelungen zu kommen, sodass die Schwerstkranken, für die wir hier diese Politik machen, nicht darunter leiden, dass ein Kosten- und Strukturstreit auf ihrem Rücken ausgetragen wird.

(Beifall)

Wenn es uns gelingt, auch hier gemeinsam zu arbeiten und gemeinsam auf die Kostenträger einzuwirken, dann haben wir am Ende der Legislaturperiode viel erreicht, auf das wir alle gemeinsam stolz sein können. Ich bedanke mich noch einmal herzlich für die interfraktionelle Initiative und für die bisherige Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass es so weitergeht.

(Beifall bei FDP, SPD und SSW)

Ich danke Ihnen, Herr Dr. Garg. - Für die CDUFraktion erteile ich Frau Abgeordneter Ursula Sassen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Landesregierung zeigt, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern in der Palliativmedizin auf einem guten Weg ist. Hatte man vor zehn Jahren noch die Auffassung vertreten, palliativmedizinische Einheiten nur in Krankenhäusern der Zentral- und Schwerpunktversorgung vorzuhalten, so haben sich diese Keimzellen als Wissenstransfer auch nach außen zu den Hausärztinnen und Hausärzten und zu anderen Mitgliedern des therapeutischen Teams entwickelt. Die derzeit lebhafte öffentliche Diskussion um Palliativmedizin und Hospiz rückt das Ende unseres begrenzten Lebens in unser Bewusstsein. Sie konfrontiert uns mit einer kurzen Zeit, die uns Menschen vor dem Tod noch bleibt. Palliativmedizin bedeutet mehr, als Todgeweihte mit den Mitteln der modernen Medizin am Leben zu erhalten.

Palliativmedizin umfasst eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung von Patienten, die sich in einem weit fortgeschrittenen und in einem fortschreitenden Stadium einer Erkrankung befinden, bei der eine Heilung nicht möglich ist. Sie umhüllt und schützt die Patienten, wobei das oberste Ziel der palliativmedizinischen Versorgung die Erhaltung einer hohen Funktionsfähigkeit und Lebensqualität ist, wenn Heilung nicht mehr möglich ist. Dieses Konzept stammt ursprünglich aus der Betreuung unheilbar kranker Krebspatienten. Es gilt heute aber

(Dr. Heiner Garg)

für jede Erkrankung, die unwiederbringlich zum Tod führt.

Palliativmedizin bejaht das Leben und nimmt das Sterben als natürlichen Prozess an. Sie ist eine eindeutige Absage an aktive Sterbehilfe und sie umfasst auch die Betreuung der Familie vor und nach dem Tod. Das klingt irgendwie tröstlich, doch wie kommen wir dahin, die Leiden der Sterbenskranken zu lindern, ihnen die Angst vor dem Tod zu nehmen und die Trauer der Angehörigen zu mildern? Die umfassende Betreuung der Patienten und ihrer Angehörigen erfordert ein Team aus Ärzten, Pflegepersonal, Sozialarbeitern, Psychologen, Physiotherapeuten und Seelsorgern. Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern ist in der Hospizbewegung die Einbindung von ehrenamtlich Tätigen wichtig. Zwar kommt Palliativmedizin bei den meisten Patienten mit wenigen technischen Maßnahmen aus, doch sind der personelle und der zeitliche Aufwand - auch für Zuwendung - umso größer. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Erfahrungen und Schwerpunkte der verschiedenen Berufsgruppen einfließen zu lassen und daraus mit den Patienten und den Angehörigen ein individuelles Behandlungsziel für jeden Patienten zu finden.

Palliativmedizin sollte sich jedoch nicht nur auf die Stationen und Hospize beschränken. Die Planungen in Schleswig-Holstein konzentrieren sich darauf, den Schwerpunkt der Versorgung inhaltlich und konzeptionell auf die Vernetzung von ambulanten und stationären Einrichtungen sowie auf die Kooperation von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in diesem Bereich zu legen. Auch hier gilt das Motto ambulant vor stationär. Dies lässt den Ruf nach ausgebildeten Care Teams lauter werden. Daher ist für mich der Punkt vier zur derzeitigen regionalen Versorgungssituation mit dem Unterpunkt „Quantitative Auflistung von ambulanten und stationären Angeboten in Schleswig-Holstein“ besonders wichtig. Eine ganz akute Mangelsituation vermag ich nicht zu erkennen, wohl aber die Notwendigkeit, eine bessere Vernetzung der Angebote, eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit und eine professionelle Unterstützung und Ausbildung von Care Teams anzustreben.

In Schleswig-Holstein stellt sich die Versorgung wie folgt dar: Wir verfügen derzeit über fünf stationäre Hospize mit insgesamt 65 Plätzen. In diesem Bereich sind mit über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weitere 80 Ehrenamtliche tätig. Ihnen allen gebührt unser besonderer Dank.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Dem Palliativ- und Hospizverband Schleswig-Holstein gehören derzeit 38 ambulante Hospizgruppen an. Davon sind 13 Hospizdienste in der ambulanten Arbeit tätig. Darüber hinaus befinden sich weitere Hospizgruppen in der Gründungsphase. Einige haben regionale Untergruppen gebildet. Es gibt außerdem Hospizgruppen, die sehr wertvolle Arbeit leisten, aber nicht dem Verband angehören und daher im Bericht nicht erfasst wurden.

In Ergänzung zur ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in Pflegeheimen sind neben den stationären Hospizen auch Palliativstationen erforderlich. Hier werden Sterbenskranke rund um die Uhr ärztlich betreut. Oft werden sie aber auch nach Einstellung mit entsprechenden Schmerzmitteln wieder in die ambulante Versorgung entlassen. Die Verzahnung von ambulanten und stationären Einrichtungen von Hospizbewegung und Palliativmedizin ist laut Bericht der Landesregierung offensichtlich schon gelungen. Die Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft zwischen Hospizinitiativen, Palliativstationen, stationären Hospizen, ambulanten Pflegediensten und Hausärzten ist ein viel versprechender Ansatz hin zu zukunftsorientierten Care Teams und in der Bundesrepublik einzigartig.

Die beteiligten Akteure haben in vorbildlicher Zusammenarbeit von professionellen Pflegekräften und ehrenamtlich Tätigen Beispiele geschaffen, wie die Weiterentwicklung im Hinblick auf Pflege und Therapie und auf die Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär erfolgen kann. Es wird aber deutlich, dass es noch viel zu tun gibt. Es stellt sich die Aufgabe, mit allen Beteiligten ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das Raum für angepasste, lokale Lösungen lassen muss und an bestehende und bewährte Strukturen anknüpft. Die Ärztekammer leistet in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Palliativmedizin einen wesentlichen Beitrag zur Weiterbildung. In den vergangenen fünf Jahren haben sich 150 Pflegekräfte und etwa 90 Ärztinnen und Ärzte in palliativmedizinischer Hinsicht fortgebildet. Die Weiterbildung wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen.

Nicht nur die palliativen Aspekte werden im Unterricht thematisiert, sondern die Auszubildenden sollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich palliative Pflege lernen. Man kann nur hoffen, dass sich für diese schwere Aufgabe ein geeigneter Personenkreis findet.

Der Bericht der Landesregierung ist eine gute Grundlage, eine Basis für unsere weitere Vorgehensweise. Ich freue mich darüber, dass wir uns parteiübergreifend darauf verständigt haben, uns

(Ursula Sassen)

mit allen relevanten Ansprechpartnern auszutauschen, um dem Ziel einer optimalen Versorgung näher zu kommen. Dass der Kollege Dr. Garg übereifrig für die FDP nun noch einen eigenen Antrag eingebracht hat, sei ihm der Sache wegen verziehen. Wir werden ihn im Ausschuss beraten.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

- Seien Sie doch nicht so empfindlich.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Dem Bericht der Landesregierung ist zu entnehmen, dass es derzeit an den Medizinischen Fakultäten in Kiel und in Lübeck keine Planungen zur Errichtung einer Professur für Palliativmedizin gibt. Die Möglichkeit, an der Einrichtung einer Stiftungsprofessur aus dem Förderprogramm der Deutschen Krebshilfe zu partizipieren, sollten wir natürlich prüfen. Abgesehen davon glaube ich, dass Schleswig-Holstein auch ohne Professur - so wünschenswert sie wäre - Mittel und Wege finden wird, die Arbeit noch zu verbessern.

Einem Gespräch mit der Landesvertretung des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen konnte ich entnehmen, dass man sich aus deren Sicht auch um die Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung Gedanken macht. Überrascht hat mich, dass von 713.817 € maximalen Fördermitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung in 2005 von ambulanten Hospizdiensten nur 443.376 € abgeschöpft wurden.

Herr Dr. Ewald, Oberarzt der Palliativstation an der Universitätsklinik Kiel und Vorsitzender des Landesverbandes Hospiz hat kürzlich bei einer Veranstaltung des Hospiz-Dienstes Husum und Umgebung drei Palliativ Care Teams für Nordfriesland empfohlen, um eine lückenlose Versorgung der Region zu erreichen. „Ambulant vor stationär“ ist das Schlüsselwort. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.