Protokoll der Sitzung vom 24.03.2006

Kommunalpolitiker immer viel Wert gelegt -: Wer bestellt, muss bezahlen. Das ist ein Grundsatz, den wir auch hier verankern.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wenn wir uns die Probleme in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden angucken, stellen wir fest: Wir haben eine Situation, in der es Stadtwerke und zahlreiche Beschäftigte der kleineren Städte oder der Kommunen gibt. Bei allem ehrenamtlichen Engagement, das wir kennen, das wir pflegen und unterstützen sollten und das - das müssen wir uns ehrlich eingestehen - natürlich nur von Menschen geleistet wird, die sich schon im Renten- oder Pensionsalter befinden - auch das ist kommunale Realität -, findet man in diesen Kommunen keine Ehrenamtler mehr, die parallel auch noch die Stadtwerke leiten können. Wenn es um die Frage der Einstellung eines Geschäftsführers geht, brauchen wir eine angemessene Regelung, die hier getroffen wird und die in der kommunalen Landschaft allgemein Akzeptanz findet. Deswegen freue ich mich, dass wir hier einen Schritt weiter kommen.

Für die CDU war die Befreiung der Kommunen von der Verpflichtung wichtig, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zwangsweise zu bestellen. Da ist ein Kompromiss gefunden worden, der dahin geht, dass für die verpflichtende Bestellung die Einwohnergrenze von 10.000 auf 15.000 Einwohner angehoben wird. Mehr war zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar. Aber wir sind ja in vielen Diskussionen. Deswegen wird die Union an dieser Stelle hartnäckig bleiben.

Um es klarzustellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der sozialdemokratischen Fraktion: Es geht nicht darum, dass wir ein Weniger an Gleichstellung wollen, sondern um etwas anderes. Ich habe eben unter Ihrem großen Beifall den Satz mit dem Bestellen gesagt. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, muss bezahlen. Hier oktroyieren wir als Landesgesetzgeber den Kommunen eine Verpflichtung auf, einen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten einzustellen, und lassen die Kommunen diesen bezahlen. Aber konsequenterweise müssten wir als Land bezahlen. Diesen Weg müssten wir konsequenterweise eigentlich gehen.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht können wir über diesen Punkt noch einmal diskutieren, auch unter dem Gesichtspunkt dessen, was wir den Kommunen zumuten. Die Legislaturperiode beginnt ja gerade, Frau Kollegin Schümann.

(Dr. Johann Wadephul)

Wir haben auch die zeitnahe Änderung der Amtsund Gemeindeordnung fest im Blick. Alle Gemeinden müssen zukünftig im Amtsausschuss angemessen repräsentiert sein. Zugleich müssen wir eine praktikablere Größe erreichen. Ein Ausgleich zwischen Kleinstgemeinden und den Interessen der zentralen Orte muss das Ziel sein. Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, wie die Organisationsstruktur der Amtswehren den aktiven Feuerwehrleuten, aber auch den Kommunalpolitikern unter den Nägeln brennt. Auch in Zukunft muss die Funktion des Amtswehrführers ehrenamtlich ausgeführt werden.

Wir sind in kurzer Zeit schon sehr weit gekommen. Der Blick hierauf wird manches Mal durch heftige Diskussionen im Land versperrt. Die Bereitschaft aller Beteiligten, unsere Verwaltung weiter zu straffen und zu modernisieren, ist groß. Die kommunale Landschaft, die ja auch heute hier der Debatte beiwohnt, sollte zur Kenntnis nehmen: Das Parlament ist ein Ort, wo diskutiert wird. Das Parlament hat klare Vorstellungen, erkennt neue Situationen und ist bereit, mitten in einem Gesetzgebungsverfahren an den bisherigen Vorstellungen etwas zu ändern. Das Parlament ist bereit, auf eine neue Gesetzgebung zuzugehen. Die Situation wird also erkannt. Es ist auch gut, dass sie erkannt wird. Denn wir brauchen einen konstruktiven Dialog.

Es steht noch manches an. Wenn ich heute in die Presselandschaft schaue, überkommt mich die Befürchtung, dass manche Diskussionen über Kommunalverfassungsrecht und Neugliederung der Verwaltung etwas durch das überlagert werden, was wir unter der Haushaltssituation des Landes hier miteinander diskutieren. Deswegen lassen Sie mich abschließend sagen: Wir sitzen alle miteinander in dem einen Boot Schleswig-Holstein. Die Schulden, die wir haben, sind unsere gemeinsamen Schulden. Die Verwaltungen im Land sind unsere gemeinsamen Verwaltungen. Das gilt auch für die Verwaltungen in den Kommunen, die wir zu gestalten haben.

Ich habe großes Verständnis dafür, wenn die kommunale Ebene jetzt deutlich ihre Sicht der Dinge formuliert. Ich erwarte von den Kommunen, insbesondere von denen, die hauptamtlich an der Spitze unserer Kreise und Städte Verantwortung tragen, dass sie sich mit dem Land in einem angemessenen Ton unterhalten. Dabei sollte man nicht aus dem Auge verlieren, dass wir eine gemeinsame Verantwortung für dieses Land haben. Es ist die gemeinsame Verantwortung, die öffentlichen Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, die Probleme sachorien

tiert abzuarbeiten und für eine moderne Verwaltung zu sorgen. Wenn das in den nächsten Wochen und Monaten noch etwas deutlicher berücksichtigt würde, als es in den letzten Tagen geschehen ist, dann wären wir gemeinsam auf einem guten Weg.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Klaus-Peter Puls.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verwaltungsstrukturreform sorgt als eher etwas sperriger Begriffselefant nun schon seit einem Jahr für Aufmerksamkeit, erzeugt teilweise aber auch Unruhe und Besorgnis im schleswig-holsteinischen Behördendschungel. Der Begriff ist nicht neu. Neu ist, dass nach jahrelangem theoretischen Bohren dicker Bretter in Kommissionen, Sonderausschüssen und anderen parlamentarischen und außerparlamentarischen Gremien endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung den Koalitionsvertrag nicht in allen Punkten in Frage stellen will. In diesem Punkt scheint mir jedenfalls die Umsetzung der koalitionsvertraglichen Vereinbarungen gewährleistet zu sein. Dazu steht heute die Verabschiedung eines ersten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen auf der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion wird diesem Gesetz mit den im Fachausschuss beschlossenen Änderungen zustimmen.

Herr Kollege Wadephul hat eben beide Änderungen kurz skizziert. Wir wollen den Gemeinden mit 4.000 bis 8.000 Einwohnern künftig die Möglichkeit eröffnen, ihrem ehrenamtlichen Bürgermeister einen hauptamtlichen Dezernenten zur Unterstützung bei wichtigen Aufgaben wie zum Beispiel im Bereich des Tourismus oder der Ortsplanung und Ortsgestaltung zur Seite zu stellen. Herr Kollege Wadephul hat darauf hingewiesen, dies ist auf eigene Kosten möglich. Wir wollen den Gemeinden mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern, die künftig keine hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten mehr bestellen müssen, die Möglichkeit geben, ihre derzeit hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte für den Fall der Abberufung in Ruhe das heißt innerhalb einer Übergangsfrist von drei Monaten - auf andere alternative Einsatzmöglichkeiten in der Kommunalverwaltung vorzubereiten.

(Dr. Johann Wadephul)

Herr Kollege Wadephul hat darauf hingewiesen, dass er mit seiner CDU-Fraktion hartnäckig bleiben werde, was weiter gehende Forderungen in Richtung Abschaffung oder Beseitigung des Amtes hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragten betrifft. Für meine Fraktion sage ich, die in Bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau eher mittelalterlichen Vorstellungen der CDU werden von uns nicht geteilt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Wenn Sie in diesem Zusammenhang das Konnexitätsprinzip ansprechen und damit die eigentlich bestehende Verpflichtung des Landes, auch zu zahlen, weil wir durch gesetzliche Verpflichtung bestellen, dann sage ich, die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter gibt es schon länger. Sie wurde zu einer Zeit eingeführt, als es noch kein Konnexitätsprinzip gab. Ich warne Sie in der Tat, hier angesichts der Finanznotlage des Landes Fässer aufzumachen, denn auch die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ist im Landesgesetz festgeschrieben, Herr Kollege Wadephul. Ich denke nicht, dass Sie auch die alle vom Land bezahlen lassen wollen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen in den kommenden Monaten über die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie über die organisatorische Zusammenfassung der Erledigung bestimmter Kreisaufgaben in kommunalen Verwaltungsregionen beraten und entscheiden. Davon wird gleich noch die Rede sein. Wir werden auch über die Abgabe von Kreisaufgaben an die größeren Ämter und Gemeinden des kreisangehörigen Raumes zu befinden haben. Nach Ablauf der zurzeit laufenden Phase freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse werden wir spätestens Ende 2006/Anfang 2007 - also rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl - eine dann landeseinheitliche Regelung für die Mindestgrößen hauptamtlich geleiteter Kommunalverwaltungen und für die bis dahin nicht freiwillig erfolgten Verwaltungsfusionen und -kooperationen treffen müssen. Ich meine, im Lande tut sich seit der Landtagswahl sehr viel.

All dies wird schon im Koalitionsvertrag als Modernisierungsdreiklang intoniert. Wir freuen uns, dass alle kommunalen Landesverbände sich aktiv, kritisch und konstruktiv an der Umsetzung des Leitbildes der Landesregierung für eine bürgernahe und kundenfreundliche sowie effiziente, professionelle, kostengünstige und wirtschaftliche Verwaltung des

Landes und der Kommunen beteiligen. Für uns ist die partnerschaftliche Einbindung der kommunalen Landesverbände eine für das Gelingen des Reformprozesses notwendige Voraussetzung. Mein Eindruck ist, dass dieser Prozess der Einbindung im weiteren Verfahren noch etwas optimiert werden könnte.

Was ist uns als SPD-Landtagsfraktion bei dieser Verwaltungsmodernisierung besonders wichtig? Bei der Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreisebene werden wir als Fraktion selbstverständlich darauf achten, dass die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Regelung des Kostenausgleichs für finanzielle Mehrbelastungen Platz greift. Hier muss das Konnexitätsprinzip angewendet werden. Dieses Prinzip muss eingehalten werden und es darf keine Schummelei zugunsten des Landes und zulasten der Kreise, Städte und Gemeinden geben.

Bei der Auflösung und organisatorischen Verlagerung von Landesämtern auf die Kreisebene werden wir darauf achten, dass personelle Veränderungen und Konsequenzen in Abstimmung mit den Personalräten und Gewerkschaften sozialverträglich erfolgen. Mit der Einrichtung so genannter kommunaler Verwaltungsregionen wollen wir keine Kreisgebietsreform einleiten. Auch darauf hat der Kollege Wadephul hingewiesen. Gebietsreformen sind von uns weder im Kreisbereich noch im gemeindlichen Bereich vorgesehen. Wir wollen auch keine neue Verwaltungsebene zwischen Land und Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten schaffen. Dieser Irrtum herrscht immer noch vor, sogar im für die Kreise zuständigen kommunalen Landesverband.

Wir wollen lediglich in Teilbereichen verstärkt Kooperationen auf Kreisebene selbst institutionalisieren. Das, was dort in Zusammenarbeit erledigt werden kann, bleibt auch in künftigen Zeiten auf der Kreisebene.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Schon jetzt gibt es ein Gesetz für kommunale Zusammenarbeit mit einer Reihe von rechtlich organisatorischen Möglichkeiten, allerdings auf Freiwilligkeitsbasis. Der Städteverband hat die Landesregierung - wie ich finde - zu Recht aufgefordert, schon innerhalb der zurzeit noch laufenden Freiwilligkeitsphase regulierend einzugreifen, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen. Eine organisierte Zusammenarbeit der Lübecker Nachbarkreise mit der erklärten Absicht, die Stadt Lübeck davon auszuschließen und in eine isolierte Insellage zu zwin

(Klaus-Peter Puls)

gen, wäre nach meiner Auffassung eindeutig eine solche Fehlentwicklung.

(Beifall bei der SPD)

Konfrontation ist das Gegenteil von Kooperation. Hanseatische Arroganz ist ebenso wenig hilfreich wie Stormarner Schnodderigkeit oder Kreisherzogtümelei.

(Beifall bei der SPD)

Da die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Veränderung der Verwaltungsstrukturen unser erklärtes Ziel ist, nenne ich drei letzte wichtige Punkte aus der Sicht meiner Fraktion: Erstens. Mit der Verlagerung von Aufgaben nach unten darf auf der Kreisebene nicht halt gemacht werden. Kundenorientierung des öffentlichen Dienstes bedeutet auch eine möglichst ortsnahe Erledigung geeigneter Kreisaufgaben in den größeren Ämtern, Städten und Gemeinden des kreisangehörigen Raums.

Zweitens. Die Konzentration kleiner kommunaler Verwaltungseinheiten in größeren Ämtern darf nicht zu Verlusten und Einbußen an bürgernaher Aufgabenerledigung führen. Auch in Gemeinden ohne eigene hauptamtliche Verwaltungsleitung müssen nach meiner Auffassung dezentrale Bürgerbüros als erste Anlaufstellen für ratsuchende und antragstellende Einwohner und Einwohnerinnen erhalten bleiben oder eingerichtet werden.

Drittens. Die Identität stiftende und Identität stärkende Souveränität auch kleiner Gemeinden mit ihren ehrenamtlichen Gemeindevertretungen und ihrem bürgerschaftlichen Engagement muss erhalten bleiben. Eine Gebietsreform durch landesgesetzlichen Zwang wird es mit uns nicht geben. Das sage ich an dieser Stelle noch einmal.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Herr Kollege Ritzek, noch ein allerletzter Hinweis. Der Koalitionsvertrag spricht auch davon, dass wir unsere Gemeinden und Kreise europatauglich machen wollen. Durch größere und effektiver arbeitende Verwaltungseinheiten wird auch dies vielleicht erleichtert und fachlich zu verbessern sein. Ich meine hier die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im kommunalen Bereich. Wir wollen die Landesregierung auch insoweit auf dem eingeschlagenen Weg begleiten und diesen Weg mitgehen. Herr Kollege Ritzek, am Ende des Ganges wird auch die europäische Sicht der Dinge klarer sein.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Günther Hildebrand das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eines vorweg: Die FDP-Fraktion kann dem hier vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen. Nicht zuletzt die von den Fraktionen der großen Koalition im Innen- und Rechtsauschuss vorgebrachten Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung haben uns veranlasst, der Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen. Dazu komme ich später. Es gibt noch einige andere problematische Punkte, die in diesem Gesetz nicht zu unserer Zufriedenheit geregelt wurden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Ämter und hauptamtlich geführte Verwaltungen im Regelfall für eine Region mit mindestens 8.000 Einwohnern zuständig sein sollen. Er sieht weiterhin vor, dass die Einwohnergrenze für die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter von 10.000 auf 15.000 Einwohner angehoben werden soll. Außerdem regelt er den Wegfall von Genehmigungserfordernissen im kommunalen Haushaltsrecht, die Durchführung von Wahlen hauptamtlicher Bürgermeister, die Bestellung der leitenden Verwaltungsbeamten, dass die Einführung einer hauptamtlichen Amtsverwaltung der Zustimmung des Innenministeriums bedarf und seit Mittwoch auch, dass ehrenamtlichen Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnern künftig von der Gemeinde auch ein hauptamtlicher Dezernent - quasi also ein Bürgermeisterreferent - an die Seite gestellt werden darf.

Kommen wir zunächst zur Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Die Grenze wird von heute 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf nunmehr 15.000 angehoben. Unser Antrag, es den Kommunen, Ämtern und Kreisen freizustellen, wie sie künftig die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherstellen wollen, und sie von der Pflicht zur Bestellung einer Beauftragten zu befreien, wurde abgelehnt. Er wurde abgelehnt, obwohl sich eine Vielzahl von Stellungnahmen insbesondere der kommunalen Landesverbände für unseren Antrag ausgesprochen hatten. Dabei haben wir bereits in der ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf festgestellt, dass die künftig zu bildenden Ämter in vielen Teilen die 15.000-Einwohnergrenze überschreiten werden und damit die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragte künftig für wesentlich mehr Verwaltungen gelten wird. Also

(Klaus-Peter Puls)

insofern zumindest auch aus Sicht der Befürworter von Gleichstellungsbeauftragten eine wesentlich höhere Präsenz.

Die große Koalition hat mit ihrem Last-Minute-Antrag vor zwei Tagen im Innen- und Rechtsausschuss die Übergangsfrist geändert, in der die Kommunen nach Widerruf einer Bestellung einer Beauftragten diese noch weiter zu beschäftigen haben. Kommunen mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern können dann die bisher pflichtweise Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten widerrufen, müssten sie nach dem alten Gesetzentwurf aber bis zum 31. Dezember weiter beschäftigen. Nunmehr ist die Pflicht zur Weiterbeschäftigung als Gleichstellungsbeauftragte auf drei Monate nach dem Widerruf beschränkt.

Welchen Sinn diese Frist überhaupt haben soll, wurde am letzten Mittwoch im Ausschuss durch den Kollegen Puls klargestellt. Er wies darauf hin, dass diese Frist dazu dienen soll, eine andere Verwendung für die scheidende Beauftragte finden zu können. Lieber Kollege Puls, mit dieser Begründung haben Sie in Wirklichkeit die Maske fallen lassen. Es geht Ihnen offensichtlich bei der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten nicht um eine institutionelle Einrichtung, mit der die Gleichstellung von Mann und Frau erreicht werden soll, sondern offensichtlich nur um die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Es ist doch merkwürdig, einerseits die Möglichkeit zu schaffen, Stellen einzusparen, andererseits aber gleichzeitig eine andere Verwendung der entsprechenden Person prüfen zu sollen, ganz gleich, ob es sinnvolle Arbeit gibt, ganz gleich, ob die Person für die gefundene Arbeit qualifiziert ist oder nicht. Wir lehnen diesen Teil des Änderungsantrages ab.

Eine gravierende und nachteilige Änderung, die CDU und SPD durch einen Änderungsantrag im Innen- und Rechtsausschuss am Mittwoch beschlossen haben, ist die Möglichkeit, den ehrenamtlichen Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnern einzuräumen, einen hauptamtlichen Gemeindedezernenten einzustellen, der dem Bürgermeister quasi assistiert. Die CDU als Gewinnerin der letzten Kommunalwahlen hat natürlich erhebliche Probleme, wenn so manchem heute noch hauptamtlichen Bürgermeister künftig die Verwaltung wegfällt und er oder sie den Job nur noch ehrenamtlich machen kann. Es wäre keine Verwaltung mehr da, die ihnen direkt untersteht und zuarbeitet. Wenn es aber bei dieser Reform nicht um das Bedienen der kommunalen Basis der CDU geht, sondern um die Möglichkeit, Einsparungen zu generieren, ist dies der falsche Schritt.