Protokoll der Sitzung vom 03.05.2006

Sieben Monate nach den Grünen hat es nun also die Landesregierung geschafft, den damals angekündigten Gesetzentwurf zu Business Improvement Districts vorzulegen, das Ganze selbstverständlich

(Johannes Callsen)

mit einem eigenen Akronym: „PACT“ soll das Gesetz jetzt heißen. Genauer: „Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen“. An der Stelle, Herr Innenminister, kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen: Vielleicht sollten Sie auch einmal darüber nachdenken, die Titel Ihrer Gesetzentwürfe zu beleben und zu verschönern.

Der Zweck des Gesetzes ist völlig in Ordnung: Um Innenstädte und andere Stadtteile wirksamer verschönern und beleben zu können, soll es einfacher werden, Trittbrettfahrer zu vermeiden. - Das wäre ein schöner Vorschlag gewesen. - Auf private Initiative soll ein entsprechendes Projekt in einer kommunalen Satzung verankert werden können, auf deren Grundlage die Nutznießer dann zu einer angemessenen Abgabe herangezogen werden können, wenn sich keine Sperrminorität dagegen ausspricht, dass andere ihr Geld ausgeben.

Das entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Grünen. Diese hatten in ihrem Gesetzentwurf unserer Meinung nach drei Fehler gemacht beziehungsweise wir hatten drei Punkte kritisiert. Sie wollten die Gewerbetreibenden von der Abgabe befreien, Sie wollten den Grundeigentümern verbieten, die Kosten der Abgabe ganz auf die Mieten umzulegen, und Sie wollten die Satzung von einer passiven Zustimmung abhängig machen: Sie wollten eine Sperrminorität von einem Drittel vorgeben.

Die Landesregierung hat mittlerweile, sieben Monate später, aus unserer Sicht zwei dieser Fehler ausgebügelt: Sie will die Abgabe auch von Gewerbetreibenden erhoben wissen und sie verzichtet auf weitere Eingriffe in die Mietpreisbildung.

Beides finden wir richtig. Denn erstens sollen die Gewerbetreibenden zu den Hauptnutznießern gehören. Damit spricht auch nichts dagegen, dass sie mitbezahlen. Zweitens führen erfolgreiche Projekte dazu, dass sich die Bedingungen im jeweiligen Stadtteil verbessern können. Davon werden auch die Mieter profitieren. Es spricht also nichts dagegen, den Vermietern den Versuch zu erlauben, die Abgabe zu überwälzen. Angebot und Nachfrage nach Mietobjekten werden je nach Erfolg des Projektes bestimmt, also je nachdem, wie gut ihnen das jeweils gelingen wird.

Aber, Herr Minister Stegner, die Landesregierung will weiterhin an dem passiven Zustimmungserfordernis festhalten, demzufolge eine Sperrminorität eine entsprechende Satzung verhindern kann. Das bedeutet im Kern: Auch die Landesregierung will darauf verzichten, die ausdrückliche Zustim

mung derjenigen einzuholen, die mit einer neuen Abgabe belastet werden sollen. An der Stelle meinen wir nach wie vor: Das ist falsch. Wir meinen, eine neue Abgabe für einen „PACT“ zur Einrichtung eines BID sollte nur eingeführt werden dürfen, wenn eine deutliche Mehrheit der Betroffenen dem auch ausdrücklich zugestimmt hat.

(Beifall bei der FDP)

Bisher ist hier, spiegelbildlich zur grün-schwarz-roten Sperrminorität, eine Zustimmung von zwei Dritteln der Betroffenen vorgeschlagen. Um eine Zweidrittelmehrheit erreichen zu können, muss das vorgeschlagene Projekt sicherlich sehr überzeugend sein. Um den Anreiz für entsprechende Projekte zu steigern, können wir uns durchaus vorstellen, das Zustimmungserfordernis auf eine absolute Mehrheit der potenziell Abgabepflichtigen zu senken, aber weiter nicht. Wir meinen: Die Initiatoren eines „PACT“ sollen so lange für ihr Projekt werben, bis eine Mehrheit derjenigen, die das Projekt bezahlen sollen, ausdrücklich bereit ist, es zu bestellen.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen glaube ich, dass es an uns mit Sicherheit nicht liegt und dass wir das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden können.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Klaus Müller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Reihe von Vorrednern hat schon auf den guten grünen Gesetzentwurf hingewiesen, der seit einiger Zeit hier im Landtag seiner abschließenden Beratung harrt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal deutlich sagen: Dank des Wissenschaftlichen Dienstes ist er umgestrickt worden. Er orientiert sich am erfolgreichen Hamburger Modell, das dort von einer bemerkenswerten anderen Mehrheitskonstellation beschlossen worden ist.

Im Ziel sind wir uns alle einig: Wir wollen alle die Innenstädte stärken, den Einzelhandel in der City beleben und suchen jetzt nach einem Weg, wie dies den Kommunen beziehungsweise den örtlichen Akteuren ermöglicht werden kann. Insofern ist jede Kritik, die außerhalb dieses Hauses an dem Verfah

(Dr. Heiner Garg)

ren oder an der Idee geäußert wurde, indem gesagt wurde, es würde ein bürokratisches Monster geschaffen, schlicht Quatsch. Wer das sagt, hat weder die Idee verstanden noch hat er den grünen Gesetzentwurf oder den Gesetzentwurf der Landesregierung gelesen. Es wird immer nur ein Angebot gemacht. Der Gesetzentwurf gibt den Wirtschaftsakteuren vor Ort eine Chance. Sie können es sein lassen oder aber die Chance nutzen.

Verehrte Damen und Herren, wir haben uns damals zu einem Gesetzentwurf entschlossen, um die Entscheidung zu beschleunigen. Acht Monate sind vielleicht ein angemessener Zeitraum, bis an anderer Stelle nachgezogen werden konnte. Aber zur Ehrlichkeit der Diskussion gehört auch, dass der erste Gesetzentwurf der Landesregierung, der den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis gegeben wurde, von nahezu allen wirtschaftlichen Akteuren - von den Industrie- und Handelskammern, vom Wirtschaftsrat der CDU und von vielen anderen - in der Luft zerrissen worden ist. Aber wir konzedieren und haben das auch deutlich ausgesprochen: Der Innenminister hat sich hierbei als sehr lernfähig erwiesen. Das ist eine Qualität, die wohl nicht jeder Ralf Stegner ohne weiteres zubilligen würde.

Der neue Gesetzentwurf verzichtet jetzt auf eine ganze Reihe von Antragsquoren beziehungsweise sonstigen Regularien. Ich bin gespannt, wie die Praxis letztlich hierüber urteilen wird. Dies frei zu nutzen, kann eine große Chance für die Kommunen sein. Der Innenminister hat es mit einer gewissen Süffisanz ausgebreitet: Eine ganze Menge an Fingerzeigen auf andere, in diesem Fall auf das Land, wird es mit diesem Gesetz, so es Realität wird, nicht mehr geben können. Ich bin sehr gespannt darauf, vielleicht aus der Entfernung verfolgen zu können, wie das letztlich funktioniert.

Ich will aber auch deutlich sagen: Es besteht auch ein Risiko, wenn es einem um die Sache geht. Denn wir wissen, dass dieses Instrument des BID oder PACT ein neues Instrument ist, in vielen anderen Ländern seit Jahrzehnten genutzt, in anderen Bundesländern seit mehreren Monaten etabliert; und wir wissen, dass sich viele Kommunen und auch viele Wirtschaftsakteure in Deutschland eher schwer tun, etwas Neues auszuprobieren. Insofern hätte es auch gute Argumente dafür gegeben, es so zu handhaben, wie es der Hamburger Weg und meines Wissens auch der niedersächsische sowie der hessische Weg aufzeigt, nämlich hierfür einen gewissen Rahmen vorzugeben, nicht um zu reglementieren, sondern um etwas zu erleichtern, weil wir wissen: Ein Mehr an Freiheit ist für den einen oder anderen manchmal eine Bürde.

Lieber Kollege Garg, ich will noch einmal darauf verweisen: Unser Gesetzentwurf sah nicht vor, zu verbieten, dass die Kosten des BID auf die Miete umgelegt werden, sondern zu verbieten, dass sie komplett auf private Mieten umgelegt werden. Wir sind nämlich der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob man privat in einem BID-Bereich wohnt und damit aller Wahrscheinlichkeit nicht so davon profitiert wie Gewerbetreibende oder Freiberufler. Einen Schritt in diese Richtung hat die Landesregierung getan, indem sie die Freiberufler ausgenommen hat. Dass die Gewerbetreibenden nach wie vor einbezogen sind, finden wir nicht richtig. Aber den Kommunen ist ja die Freiheit gegeben, sich anders zu entscheiden.

Besonders kritisch will ich anmerken, dass es bezüglich der Frage, wo letztlich der Ansatz für die Finanzierung sein soll, keinen Vorschlag gibt. Hier liegt aus unserer Sicht das größte Risiko dafür, dass es einen unproduktiven Streit in der Kommune gibt. Daher noch einmal der Hinweis: Zu viel Freiheit kann dem eigentlichen Zweck schaden.

Die Frage wird sein, ob Umsatz, Gewinn, Nutzfläche, Gesamtfläche, Gebäudehöhe, Grundstücksbreite, Schaufensterfläche - hier ist viel denkbar - einbezogen werden sollen. Dies bietet viel Raum für unproduktiven Streit, der letztlich dem Instrument des BID oder des PACT nicht gerecht wird. Hier erwarten wir, dass es im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses, die, wie zwischen den Fraktionen vereinbart worden ist, nächste Woche stattfinden - es wird in der Tat ein sehr zügiges Gesetzgebungsverfahren sein können -, sowie mit den Akteuren vor Ort interessante Diskussionen geben wird. Sollten IHK und andere Akteure darauf bestehen oder empfehlen, eine Regelung im Gesetz vorzusehen, wären wir gut beraten, dies auch umzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt nur noch ein Streitpunkt, nämlich die Frage: Wie heißt das Kind? Dies ist in der Tat ein marginaler Streit. Aber da auch der Kollegen Callsen in seiner Rede vorhin viermal den Begriff BID verwendete und wir wissen, dass sich dieser Begriff weltweit eingebürgert hat, gibt es diesbezüglich also ein übergreifendes Verständnis, was für uns Veranlassung sein könnte, den Begriff auch zu verwenden. Der Tourismusgedanke kann auch in einem BID-Gesetz verwirklicht werden. Dies hätte den großen Vorteil, dass alle Leute wüssten, was damit gemeint ist, und nicht nur die, die das Gesetz beschlossen haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

(Klaus Müller)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Innenminister im November letzten Jahres einen Referentenentwurf zum so genannten PACT-Gesetz vorlegte, war der SSW sehr skeptisch. Natürlich unterstützen auch wir das prinzipielle Anliegen der Landesregierung, unsere Innenstädte zu stärken. Es ist richtig, den Einzelhandelsund Dienstleistungseinrichtungen in den Innenstädten und in den gewachsenen Siedlungsstrukturen Schleswig-Holsteins neue Instrumente an die Hand zu geben, damit sie ihre Position im harten Wettbewerb mit den Einkaufszentren, die sich um die Städte herum angesiedelt haben, stärken können.

Das BID-Konzept, das dem PACT-Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist ein solches Instrument, weil es eine Methode ist, die Finanzierung von Stadtmarketingvereinigungen und deren Projekte zu verbessern. Das Konzept kann auch dazu beitragen, durch städtebauliche Zielsetzungen eine Attraktivitätssteigerung in einem kleinräumigen Umfeld von Einzelhandel und Dienstleistern zu schaffen. Somit kann die Umsetzung eines solchen Konzepts zu lebenden Stadtzentren, in denen die Menschen gern einkaufen, ihre Freizeit verbringen und auch wohnen wollen, beitragen.

Allerdings sahen wir die große Koalition im November auf dem falschen Weg; denn im Referentenentwurf wurde noch ohne Not zu viel neue Bürokratie aufgebaut. So gab es ein kompliziertes Antragsverfahren und auch die Berechnung der neuen Zwangsbeiträge war undurchschaubar. Dazu kam, dass durch die Einrichtung eines zusätzlichen Aufgabenträgers und durch die Aufsicht der IHKs hierüber eine unnötige Bürokratisierung von Aufgaben aufgebaut wurde, die alle Beteiligten im eigenen Interesse besser selbst erledigen sollten. Die Schaffung dieser Strukturen sollte zwar auf freiwilliger Basis geschehen, jedoch hätte man, wenn man sich dazu entschlossen hätte, eine überbordende Bürokratie gehabt.

Nachdem wir vom Referentenentwurf Kenntnis genommen hatten, sind wir vom vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung positiv überrascht worden. Es ist bisher ja äußerst selten passiert, dass die große Koalition sachliche Einwände im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt hat. Hier ist dies jedoch der Fall; denn dieser Gesetzentwurf ist eine

echte Verbesserung gegenüber den bürokratischen und obrigkeitsstaatlichen Lösungen, die uns bisher vorgelegt wurden. So ist es aus Sicht des SSW richtig, den Beteiligten vor Ort im Detail zu überlassen, wie ihre Innenstadt am besten gestärkt werden kann. Das PACT-Gesetz gibt nur den finanziellen und rechtlichen Rahmen vor, auf dessen Grundlage die Kommunen dann selbst handeln müssen. Es liegt also in der Hand der Gemeinde- oder Stadtvertretung, aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von privaten Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung einiger Bereiche oder Teilbereiche in abgegrenzten Innenstadtbereichen zu fassen.

Die Kommunen bestimmen auf Antrag der lokalen Initiative in einem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen in einer eigens dafür festgelegten Satzung die Höhe der Abgabe selbst. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde werden die Ziele und Verpflichtungen festgelegt. Nur wenn mehr als ein Drittel der Betroffenen widerspricht, darf die Satzung nicht erlassen werden.

Natürlich wird die Höhe der Abgabe immer zu Konflikten führen, besonders bei denjenigen, die nicht an einer solidarischen Lösung interessiert sind. Allerdings ist es besser, die Höhe der Abgabe den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen, als sie - wie im Entwurf zum BID-Gesetz der Grünen vorgesehen - landesweit vorzugeben, weil die Gemeinde mehr über die Verhältnisse in den betreffenden Bereichen weiß als der Gesetzgeber und daher hoffentlich - gerechtere Verteilungsmaßstäbe finden kann.

Unlogisch erscheint uns allerdings, weshalb Freiberufler und Gewerbetreibende von vornherein von den PACT-Bestimmungen befreit werden sollen. Nur auf Beschluss der Kommunen können sie einbezogen werden. Da auch sie von attraktiveren Innenstädten profitieren, sollten sie aus Sicht des SSW auch prinzipiell ihr Scherflein beitragen müssen. Hier besteht noch Beratungsbedarf. Wir sehen den geänderten Gesetzentwurf trotzdem positiv und freuen uns auf die Ausschussberatungen.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, diesen schlanken Gesetzentwurf mit dem langen Titel in Drucksache 16/711 federführend dem Wirtschaftsausschuss sowie mitberatend dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzei

chen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, darf ich Gäste auf der Tribüne herzlich begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Carl-Maria-von-Weber-Gymnasiums aus Eutin, der Beruflichen Schulen des Kreises Schleswig-Flensburg und Beamtenanwärter im Justizvollzug bei der Justiz- und Vollzugsanstalt in Flensburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/722

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor fast einem Jahr habe ich an dieser Stelle im Kontext einer Landtagsinitiative des SSW einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes angekündigt, der drei Schwerpunkte enthalten sollte: Erstens die Umsetzung der europäischen Umweltinformationsrichtlinie in Landesrecht, zweitens die Zusammenlegung des neuen Umweltinformationsrechts mit dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz, das bisher nur für allgemeine Verwaltungsinformationen gilt, und drittens die ausdrückliche Klarstellung, dass ein Anspruch auf allgemeine Verwaltungsinformationen nur dann bestehen soll, wenn die Behörden in der Handlungsform des öffentlichen Rechts tätig werden.

Ich freue mich, dem Parlament heute den angekündigten Gesetzentwurf vorlegen zu können, der im Innenministerium mit tatkräftiger Unterstützung durch das Umweltministerium erarbeitet worden ist und eine ausführliche, von konstruktiver Kritik begleitete Anhörung durchlaufen hat. Herr Abgeordneter Harms, Anhörungen heißen so, da man in ihnen jene anhört, die etwas zu sagen haben. Wenn dies etwas Vernünftiges ist, wird es auch berücksichtigt.