können, züchtet und anbaut. Das ist dann etwas anderes als das Getreide, von dem sich Menschen ernähren. Darum glaube ich, dass auch die ethische Debatte an dieser Stelle ein Stück weit beendet ist. In der Vergangenheit waren es gerade die Kirchen, die sich kritisch hierüber geäußert haben. Bei vielen, mit denen man darüber in eine Diskussion kommt, ist heute anerkannt, dass dies ein anderer Weg ist und dass das jetzt auch möglich gemacht werden muss.
Darum denke ich, wir sind hier auf einem guten Weg. Wir warten die Ergebnisse ab und werden dann gemeinsam mit der Umweltministerkonferenz im Bundesrat einen entsprechenden Vorstoß unternehmen.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Gibt es dazu Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist angenommen. Ich danke Ihnen für dieses einstimmige Ergebnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Nummer 1 des Antrages wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich frage das Haus, ob dies immer noch der Fall ist. - Dann bitte ich um Zustimmung. - Damit ist der Berichtsantrag angenommen worden. Herr Minister, ich erteile Ihnen das Wort, um diesen Bericht im Landtag abzugeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Möglichkeit, zur aktuellen Lage einen Bericht abzugeben.
Sie alle haben aus den Medien die Engpasssituation bei der Abfallentsorgung entnehmen können. Wir haben derzeit zu wenig Behandlungskapazitäten für Siedlungs- und Gewerbeabfälle. Selbst wenn alle in Hamburg und Schleswig-Holstein vorhandenen Abfallverbrennungsanlagen unter Volllast betrieben werden würden, bestünde immer noch ein Abfallüberhang. Dieser wird dann größer, wenn - das kommt auch vor - einzelne Anlagen geplante Revisionsarbeiten durchführen oder wenn - was derzeit wegen der hohen Beanspruchung des Öfteren vorkommt - einzelne Verbrennungslinien ungeplant ausfallen. Dies führt dann dazu, dass Abfälle vor ihrer späteren Behandlung zwischengelagert werden müssen.
Diese Situation trifft uns allerdings nicht allein in Schleswig-Holstein. Im Gegenteil. Wir sind eigentlich, was die Kapazitätsausstattung anbelangt, relativ weit. Aber sie ist ähnlich wie in anderen Bundesländern.
In Hamburg gibt es Verbrennungskapazitäten in Höhe von 820.000 t jährlich. Schleswig-Holsteinischs Müllverbrennungsanlagen haben eine Gesamtkapazität von 630.000 t jährlich. Die Anlagen Stellinger Moor und Stapelfeld werden länderübergreifend genutzt. Daneben gibt es mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen in Neumünster und Lübeck mit einer Gesamtkapazität von etwa 320.000 t jährlich.
Die seit kurzem bekannten Pläne zur Erweiterung der Abfallverbrennungsanlagen in Kiel, Neustadt und Tornesch-Ahrenlohe umfassen zusätzliche Kapazitäten in Höhe von insgesamt 280.000 t. Hinzu kommt eine Erweiterung der MVA Stellinger Moor um etwa 100.000 t jährlich, die bereits genehmigt ist.
Zur energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen werden zurzeit Kapazitäten im Umfang von 300.000 t jährlich betrieben. Das betrifft die TEV Neumünster und das Zementwerk in Lägerdorf. Weitere 150.000 t sind im Heizkraftwerk Flensburg genehmigt und 135.000 t sind im Heizwerk Glückstadt beantragt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle jedoch betonen, dass ich den Ersatz von Primärbrennstoffen wie Steinkohle oder Heizöl durch geeignete Abfälle ausdrücklich begrüße, einerseits unter Umweltgesichtspunkten, andererseits aber auch, weil sich unsere Wirtschaft damit ein Stück unabhängiger vom internationalen Energiemarkt macht.
in Hamburg für ein großes Ersatzbrennstoffkraftwerk. Ob es tatsächlich gebaut werden wird, wird davon abhängen, ob man sich die enorme Menge von 750.000 t aufgearbeiteter Ersatzbrennstoffe jährlich zu wirtschaftlichen Konditionen sichern kann. Aber genau diese Entscheidung hemmt natürlich im Augenblick die Entscheidung bei uns. Alles starrt momentan wie das Kaninchen auf die Schlange. Ich stimme mit der antragstellenden Fraktion in der Sorge überein, dass erhebliche Überkapazitäten für die thermische Abfallbehandlung zu einem Preisverfall und zu Mülltourismus führen könnten, wenn sie denn vorhanden wären. Die im Zuge des Ablagerungsverbotes im Aufwind befindliche Abfallsortierung und -verwertung könnte dadurch wieder zurückgedrängt werden.
Welche Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die Gebiete gibt es nun? Damit komme ich zu Nummer 2 des Antrages. In den Abfallwirtschaftsplänen nach § 29 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes sind unter anderem die erforderlichen Abfallbeseitigungskapazitäten aufzuzeigen. Die Pläne sind zwischen den Bundesländern abzustimmen. Mit dem Plan von 2002 wurde ein Kapazitätsdefizit vorausgesehen und den Entsorgungsträgern in Abstimmung mit Hamburg empfohlen, sich diese Kapazitäten rechtzeitig in vorhandenen Hamburger Anlagen zu sichern.
Rechtliche Möglichkeiten, den Zubau von konkreten Müllverbrennungskapazitäten zu verhindern, gibt es nicht. Die Betreiber der MVAs haben dem Ministerium versichert, Investitionen würden nur freigegeben werden, wenn die Auslastung der Anlagen auch tatsächlich gesichert sei. Das ist natürlich ein Stück wirtschaftliche Entscheidung. Industrieanlagen zur energetischen Abfallverwertung werden in der Abfallwirtschaftsplanung nur berücksichtigt, wenn sie, wie dies bei der TEV Neumünster der Fall ist, Bedeutung für die Entsorgungssicherheit von Siedlungsabfällen haben.
Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans im Jahre 2007 wird wieder intensiv mit Hamburg abgestimmt werden. Daneben gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den beiden Landesverwaltungen und potenziellen Investoren. Dieses flexible Vorgehen ziehe ich einem länderübergreifenden Abfallhandlungskonzept ohne Verbindlichkeit vor.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist um. Ich konnte diese Themen nur kurz beleuchten. Aber ich denke, dass wir diesen Komplex im Umweltausschuss weiter vertiefen können und in Zukunft sicherlich auch müssen.
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht, eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die überfällige Umsetzung der Technischen Anleitung Siedlungsabfälle verbietet seit Mai letzten Jahres, Müll direkt auf Deponien zu bringen. Das ist ein Erfolg und den begrüßen wir. Die Folge ist aber, dass erhebliche zusätzliche Mengen an Siedlungsund Gewerbeabfällen in Schleswig-Holstein und Hamburg aufgetaucht sind. In beiden Bundesländern werden nun an mehreren Standorten Aus- und Neubauten von Verbrennungsanlagen geplant. Das ist ausführlich geschildert worden; ich bedanke mich dafür. Es gilt die Entstehung von Überkapazitäten mit der Folge von Preisverfall und Mülltourismus zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, die technische Entwicklung der Müllverbrennungsanlagen hat in den letzten 25 Jahren die Schadstoffemissionen auf einen Bruchteil vermindert. Das muss man an dieser Stelle festhalten. Denn meine Partei hat ja sehr viel dazu beigetragen, auch sehr viel gegen Müllverbrennungsanlagen gekämpft. Heute müssen wir feststellen, dass ein Status erreicht ist, dass auch wir die Verbrennung von Abfall begrüßen, weil entsprechende Qualitäten erreicht sind. Das ist durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinitiativen in diesem Lande erreicht worden. Das ist ein großer Erfolg.
Trotzdem bleiben die Prioritäten richtig: An erster Stelle sollte Müll vermieden werden, an zweiter Stelle sollte Müll getrennt und verwertet werden und erst an dritter Stelle sollte er verbrannt werden.
Deswegen sollten bei einem Abfallbehandlungskonzept folgende Kriterien beachtet werden: Erstens. Der Inhalt der grauen Tonne soll nicht direkt in die Müllverbrennungsanlagen kommen. Der Leiter des Kasseler Abfallforums äußerte kürzlich, dass Hausmüll zu 90 % aus Materialien besteht, die weiter verwertet werden können. Es macht keinen Sinn, Steine und Metalle auf 850 °C zu bringen oder Wasser aus organischen Anteilen zu verdampfen. Deshalb sollte vorrangig in die Vorbehandlung in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsan
Zweitens. Die thermischen Anlagen sollten immer von der Wärme her gedacht werden. Man sollte darauf achten, dass die entstehende Wärme auch kontinuierlich als Wärme genutzt werden kann. Wenn wir Abfallentsorgung weiterhin behandeln wie eine Hexenverbrennung des ungeliebten Abfalls, dann wird es schief gehen.
Das heißt, die Kapazität von Müllverbrennungsanlagen muss sich jeweils nach der Möglichkeit richten, die entstehende Wärme zur Stromerzeugung durch Industrie und zur Erzeugung von Wärme für Heizen, Warmwasser oder Gewerbe zu nutzen.
Drittens. Klärschlamm sollte nicht verbrannt werden, sondern sollte in Zukunft von Schadstoffen befreit und wieder genutzt werden. Über Jahrhunderte war es das Normalste von der Welt, die Konzentrate von Stickstoff und Phosphor wieder in den Nährstoffkreislauf zu geben. Mittlerweile sind die Abwässer mit Hormonen und Medikamenten relativ hoch angereichert, sodass eine Ausbringung auf Äcker hohe Risiken bringt.
Wir müssen daran gehen, die organischen Schadstoffe aus dem Abwasser zu eliminieren. Das Stichwort heißt Schadstoffentfrachtung. Dazu gibt es bereits Technologien wie die Membrantechnologie des Unternehmens Seaborne in Celle, die weiterentwickelt und genutzt werden muss, damit wir dazu kommen, dass Klärschlamm in Zukunft nicht verbrannt, sondern wieder verwendet wird und in den normalen organischen Kreislauf eingeht.
Meine Damen und Herren, im Jahre 1973 begann die eigentliche Umweltpolitik in Deutschland mit dem Verbot aller ungenehmigten Deponien. Seitdem ist viel passiert: Mülltrennung, grüner Punkt, Müllverwertungsanlagen, Pfandpflicht, MBAs und schließlich die TASi sind Meilensteine auf diesem Weg. Wer hätte vor 30, 40 Jahren gedacht, dass wir eines Tages zu einem solchen System kommen werden, wie wir es heute haben?
Aber dieser Weg ist noch lange nicht zu Ende. Am Ende steht vielleicht in 50 Jahren eine Kreislaufwirtschaft, in der nahezu alle Rohstoffe, die wir verbrauchen, wieder verwertet, alle organischen und mineralischen Dünger für die Landwirtschaft wieder gewonnen und die organischen Reststoffe energetisch genutzt werden. Diese Vision gilt es umzusetzen und dafür müssen wir heute die Weichen stellen. Deswegen fordern wir ein Abfallbehandlungskonzept gemeinsam mit Hamburg, weil wie es im Bericht dargestellt worden ist - eine ver
Ich hoffe, dass dem auch die anderen Fraktionen zustimmen - wie der Minister vorgeschlagen hat -, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird und wir ihn dort intensiv diskutieren können.
Ich danke Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Axel Bernstein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Minister von Boetticher zunächst für seinen Bericht zur aktuellen Lage der Restabfallbehandlung danken. Herr Minister, Ihr Bericht hat für den Landtag allerdings keine allzu großen Überraschungen enthalten. Das war auch nicht zwingend zu erwarten, nachdem wir im März bereits eine Kleine Anfrage der Grünen behandelt haben, die dem heutigen Berichtsantrag nahezu vollständig entsprach. Der Mehraufwand für die zuständige Abteilung dürfte sich im Rahmen gehalten haben; die Anwendung der Tastenkombinationen „Steuerung-C“ und „Steuerung-V“ ist im Hause sicherlich geläufig.
Die steigende Taktfrequenz, mit der sich die Grünen des Themas Abfall annehmen, steht dennoch in einem gewissen Widerspruch zu der großen - ich sage einmal - Gelassenheit, mit der Sie in Regierungsverantwortung das Thema TASi haben auf sich zukommen lassen. Im Kern - das will ich gern anerkennen - weisen Sie aber auf eine diskussionsbedürftige Situation hin. Die in Schleswig-Holstein aktuell vorhandenen Behandlungskapazitäten entsprechen nicht dem durchschnittlich anfallenden Aufkommen behandlungsbedürftiger Abfälle. Den Ausführungen des Ministers konnten wir entnehmen: Eine Kapazität von 630.000 t in den Müllverbrennungsanlagen im Lande steht zur Verfügung, daneben nutzen die Kreise Pinneberg, Segeberg und Herzogtum Lauenburg in erheblichem Umfang Kapazitäten in Hamburg. Die MBAs in Lübeck und Neumünster haben eine Kapazität von 320.000 t beziehungsweise sollen diese erreichen. In erheblichem Umfang werden Restabfälle als Ersatzbrennstoffe verwendet oder sollen künftig so eingesetzt werden.
Rechnerisch decken diese Kapazitäten den Bedarf, faktisch - darauf haben Sie hingewiesen - benötigen wir noch Zwischenlager. Wartungsarbeiten und die
Die Überlegungen und zum Teil schon konkreten Pläne, in Kiel, Neustadt und Tornesch neue Kapazitäten zu schaffen, sind vor diesem Hintergrund grundsätzlich zu begrüßen.
Ich unterstütze die Auffassung des Ministers, dass eine enge Abstimmung mit Hamburg beziehungsweise mit der Hamburger Stadtreinigung sinnvoll ist. Ein politisches Planungskonzept, wie es der Antrag der Grünen fordert, schießt in meinen Augen über das Ziel hinaus.