Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

zum anderen gibt es aber auch Befürchtungen und Risiken bei der Fusion, was die Zukunft des Personals angeht. Deswegen begrüßen wir es außerordentlich, dass der Gesetzentwurf in § 14 Abs. 2 vorsieht, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.

Ich will drei Punkte benennen, bei denen wir noch Nachfragen haben und über die wir im Ausschuss noch zu beraten haben werden. Erstens geht es um

Detailfragen zu den Kompetenzen des Stiftungsrates, über die man, wie ich glaube, noch diskutieren muss.

Zweitens geht es um den von der Personalvertretung vorgetragenen Wunsch, für den Fall, dass die Stiftung zu einem Zeitpunkt X nicht mehr lebensfähig ist, Rückkehrrechte für die Mitarbeiter zu organisieren. Auch diesen Punkt muss man im Ausschuss noch einmal besprechen.

Drittens geht es um die Gewährträgerhaftung des Landes. Eine explizite Gewährträgerhaftung des Landes steht nicht im Gesetz. Angesichts der hohen Zuschüsse des Landes für die drei Institutionen sollten wir allerdings doch noch einmal darüber reden, inwieweit eine Mitgestaltungsrolle des Landes und auch des Landtages über Zielvereinbarungen verankert werden könnte.

Ich verstehe diese Punkte als ergebnisoffene Prüfungspunkte. Wir sind, was diese Punkte angeht, nicht festgelegt, haben dazu aber noch Fragen und Diskussionsbedarf. Dem wollen wir im Ausschuss Rechnung tragen. Ich bin sicher, dass wir am Schluss drei Gesetze haben werden, denen wir gemeinsam zustimmen können und die die drei wissenschaftlichen Einrichtungen auf einen guten Weg bringen. Wir beantragen natürlich eine Beratung nicht nur im Bildungsausschuss, sondern auch im Finanzausschuss.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich bedanke mich für den ökonomischen Umgang mit der Zeit. - Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich kann mich bei meinem Beitrag recht kurz fassen. Das Institut für Weltwirtschaft und das Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften sind bislang nicht rechtsfähige Forschungsanstalten des Landes Schleswig-Holstein. Im Falle des Instituts für Weltwirtschaft hat der Wissenschaftsrat bereits vor zehn Jahren im Rahmen einer Begutachtung festgestellt, dass diese Sachlage eigentlich nicht mehr zeitgemäß und dass die bisherige Rechtsform zu wenig flexibel sei. Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, der diese Institute unterdessen angehören, hat diese Beurteilung vor zwei oder drei Jahren bei einer eigenen Evaluierung übernommen.

Ich denke, es ist vernünftig, dass man nun daraus die Konsequenzen zieht und im Einvernehmen mit den Institutionen und mit der sie tragenden Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz eine Umwandlung in die Form von Stiftungen des öffentlichen Rechts anstrebt, wie es die Gesetzentwürfe vorsehen. Es gibt dafür auch entsprechende positive Beispiele, angefangen beim Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven über das Forschungszentrum Borstel bis hin zu dem vor zwei Jahren auch in dieser Rechtsform organisierten IFM-GEOMAR.

Ein Sonderfall ist die Auskoppelung der Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften. Bislang handelt es sich um eine Abteilung des Instituts für Weltwirtschaft. Sie soll auch zu einer eigenständigen Stiftung des öffentlichen Rechts werden. Hier gilt es, wie ich denke, eine ins Auge gefasste Entwicklung - das sollten wir in den Ausschussberatungen noch einmal erörtern - zumindest einmal zu thematisieren, nämlich die Eingliederung der Informationsabteilung des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs. Ich sage dazu ganz allgemein: Wir müssen aufpassen, dass wir die Entwicklungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit intakter schleswig-holsteinischer Forschungseinrichtungen nicht durch Probleme belasten, die sozusagen jenseits der Landesgrenze angesiedelt sind. Man muss zumindest ein bisschen darauf achten, dass eine solche Integration von Teilen des alten HWWA am Standort Kiel nicht zu negativen Folgen führt, um es vorsichtig zu formulieren.

Alles Weitere sollte im Ausschuss beraten werden.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Klug und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich bin wie der Minister und meine Vorredner grundsätzlich der Auffassung, dass es richtig ist, die Institute in eine Stiftung umzuwandeln, damit sie selbstständiger werden.

Ich freue mich über den Vortrag von Niclas Herbst. Ich muss über ihn auch einmal etwas Positives sagen, nachdem wir uns schon so oft gezofft haben. Als jemanden, der Physik studiert hat, hat es mich

natürlich gefreut, dass sich jemand mit Leibniz tatsächlich auseinander gesetzt hat.

Die Gesetzentwürfe werfen allerdings zwei Probleme auf, über die man noch reden sollte. Das erste Problem ist die Frage der Drittmittelverwendung. Wenn man Freiheiten einräumt und sagt, die Institute sollten in Zukunft frei wirtschaften, selber Drittmittel einwerben und sich damit auch in Konkurrenz zu anderen Instituten auf dem deutschen Markt um wissenschaftliche Exzellenz bewerben, kann man nicht gleichzeitig vorsehen, dass dann, wenn die Drittmittel nicht in dem jeweiligen Jahr ausgegeben werden, die Zuschüsse entsprechend gekürzt werden. Es ist auch nicht sinnvoll, ein Institut selbstständig zu machen, es in eine Stiftung umzuwandeln und anschließend trotz Budgetierung wieder die Kameralistik vorzuschreiben. Das halte ich tatsächlich für Humbug.

Hier treffen zwei Welten aufeinander, einerseits die schon moderner ausgerichtete Welt der Leibniz-Gesellschaft, nach der die Institute sich richten müssen und in der sie sich im Wettbewerb mit anderen Instituten bewähren müssen, und andererseits die starre Welt der Landesregierung Schleswig-Holstein. Hier gerät die Bürokratie in Widerspruch zu ihren politischen Versprechungen. Man kann es auch so ausdrücken: Das Imperium kann nicht so richtig loslassen. Ein bisschen Freiheit ist okay, aber nur ein ganz klein bisschen. Hierüber werden wir bei den Anhörungen reden müssen.

Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, betrifft die Forderung der Personalräte nach einem Recht auf Rückkehr in den Landesdienst im Falle der Auflösung eines Institutes. Ich glaube, bei der Exzellenz dieser Institute kann man eher davon ausgehen, dass dies ein theoretischer Fall ist. Da in der Vergangenheit aber anders verfahren worden ist, sollte die Landesregierung zumindest begründen, warum sie in diesem Falle nicht wie bisher verfährt. Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass man auch hier so verfährt, wie in der Vergangenheit verfahren worden ist.

Im Interesse der Spitzenforschungseinrichtungen und ihrer Beschäftigten möchte ich abschließend Folgendes sagen. Ich bin mir sicher, dass wir die Probleme lösen können, wenn das Ministerium noch ein paar Lockerungsübungen macht. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Dr. Ekkehard Klug)

Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel und erteile für den SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat eine gründliche Einführung gegeben. Der Beitrag des Kollegen Herbst ist sowieso nicht zu toppen. Meine Vorredner haben Probleme angesprochen, die auch aus unserer Sicht in der Ausschussberatung unbedingt noch eine Rolle spielen müssen.

Darum sage ich: Vor dem Hintergrund der Debatte über ein neues Hochschulgesetz werden wir uns aus der Sicht des SSW auch noch einmal mit den verschiedenen Gremien näher beschäftigen müssen. Über alles andere sprechen wir dann im Ausschuss.

(Beifall)

Ich bedanke mich für den Redebeitrag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/863 dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich geeinigt, Tagesordnungspunkt 23 heute Nachmittag nach Tagesordnungspunkt 20 aufzurufen sowie Tagesordnungspunkt 18 auf den morgigen Tag zu verschieben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/864

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/864 dem Bildungsausschuss sowie mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/865

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist wieder nicht der Fall. Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/865 dem Bildungsausschuss sowie mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause. Wir sehen uns nach der Mittagspause um 15 Uhr wieder.

(Unterbrechung: 12:51 bis 15:02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie nach der Mittagspause und eröffne wieder die Sitzung.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüße ich auf der Tribüne sehr herzlich Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Ahrensburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf:

Potenzial des Jagel Airports

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/867

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.