und nicht gesagt zu haben, dass ich heute schon nicht bereit bin, Subventionen für einen Flughafen zu geben,
Zu einem Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mittelprächtig beeindruckt von den Beiträgen der Abgeordneten des sozialdemokratischen Kampfverbandes, der Grünen und vom SSW, die vor wirtschaftspolitsicher Kompetenz nur so gestrotzt haben. Wenn wir alle Investitionsentscheidungen in diesem Lande so behandeln, dann gibt es überhaupt niemanden mehr, der in diesem Land investiert. Herr Minister, das muss doch auch Sie einmal nachdenklich stimmen.
Es gibt private Investoren, die 51 Millionen € investieren wollen. Dann stellen sich kompetente Leute wie Herr Astrup, der seit 16 Jahren an diesem Projekt arbeitet, hier hin und erklären, dass die Investoren eine Potenzialanalyse gemacht hätten, und anschließend zieht er diese Analyse ins Lächerliche.
Kollege Harms sagt, sie hätten die Analyse in Auftrag gegeben, um ein bestimmtes Ergebnis zu bekommen. - Herr Kollege Harms, wenn im Wirtschaftsleben so verfahren würde, wären die meisten Unternehmen pleite. Sie wollen wissen, ob sich das Investment rechnen kann. Sonst investieren sie erst gar nicht.
Ich will es Ihnen an einem Beispiel aufzeigen. Denn die Denkweise, die Sie hier gerade deutlich gemacht haben, ist die Denkweise, die das Land Schleswig-Holstein dahin geführt hat, wo es gerade ist: Es scheint wirtschaftsfeindlich zu sein.
Als ich mich dort drüben an dem Bau beteiligt habe - und mittlerweile sind 25 Millionen € ausgegeben worden -, kam ein Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel zu mir und sagte: Herr Kubicki, warum wollen Sie denn da Geld ausgeben? Das rechnet sich doch nicht. - Daraufhin sagte ich zu ihm: Erstens geht Sie das nichts an und zweitens ist es mein Geld.
Ihre Denkweise - ich meine Sie, die den hohen wirtschaftlichen Sachverstand haben -, die beinhaltet, dass Sie darüber entscheiden müssen, wie Privatinvestoren ihr Geld anlegen, ist verkehrt.
Wir wollen nicht mehr als eine politische Unterstützung für ein Vorhaben, das sich für Investoren rechnet und in der Region angenommen wird. Wenn es funktioniert, ist es in Ordnung, wenn es nicht funktioniert, ist es das Geld, das die Investo
Ich will noch einen weiteren Aspekt aufgreifen. Wenn Sie Jagel auf Dauer auch als Militärstandort erhalten und sichern wollen, dann müssen Sie ein Interesse an der zivilen Mitnutzung haben. Denn die nächsten Standorte, die wegrasiert werden, sind diejenigen, wo es keine Kostenentlastungen für den Bundeshaushalt und die Bundeswehr geben wird.
Herr Kollege Harms, man schließt einen Vorvertrag, weil man andere Sachen noch braucht. Wenn die flugtechnische Genehmigung von Herrn Austermann da ist, wird aus dem Vorvertrag ein richtiger Vertrag. Denn sie verpflichten sich in dem Vertrag, Leistungen zu erbringen. Es macht schließlich keinen Sinn, einen Vertrag zu schließen, wenn man nicht weiß, ob man aus der Investition eine Rendite erwirtschaften kann.
Noch einmal: Ich verstehe die Position des Kollegen Astrup. Er ist im Moment aus vielen Gründen ein wenig grummelig; das kann ich nachvollziehen. Er hat zumindest wie der Minister und die anderen Beteiligten gesagt - das habe ich herausgehört -: Wenn es keine öffentlichen Gelder kostet, dann soll es gemacht werden. - Mehr wollten wir heute nicht erreichen.
Mehr können auch die Betreiber von uns nicht verlangen. Dieses Signal, zu sagen, wenn das so ist, dann unterstützen wir das auch mental, ist für uns wichtig. Insofern danke ich für die Debatte.
Das Wort zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Holger Astrup.
Frau Präsidentin! Ich hatte mich ja prophylaktisch gemeldet, als der Kollege Kubicki seinen Arm gehoben hatte, um gleich reagieren zu können.
Lieber Kollege Kubicki, all das, was Sie hier fordernd formuliert haben, ist etwas, was alle diejenigen, über die wir hier reden, die Investoren, seit 16 Jahren hätten machen können.
Sie hätten alles machen können, wenn sie die vom Minister geforderten Voraussetzungen, die luftfahrtrechtlich geboten sind und deutschlandweit gelten, endlich erbringen würden. Das haben sie bisher nicht. Niemand ist bisher in die Verlegenheit gekommen und nach meiner Vermutung wird es auch so schnell nicht passieren, diese Genehmigung erteilen zu müssen.
- Schauen wir mal, ein beliebter Spruch. Aber, lieber Kollege Kubicki, ich möchte schon bitten, wenn Sie anderen die Vorwürfe machen, sie verstünden nichts von Wirtschaft, dass Sie sich zumindest mit dem speziellen Punkt etwas genauer beschäftigen. Man soll sich ja nicht unbedingt seine Vorurteile durch Fakten verbiegen lassen - Sie sind immer ein leuchtendes Beispiel für so etwas -, aber ein bisschen Sachverstand kann nicht schaden. Ich nehme als Beispiel Ihre letzte Bemerkung Bundeswehr. Natürlich wird eine Staffel weggezogen von dem AG 51, das ist bekannt. Dazu gibt es aber im Jahre 2009 eine Neuerung, nämlich die so genannten Drohnen, pilotenlose Flugzeuge. Die wiederum haben den Nachteil, dass sie sich sehr langsam in die Luft auf 12.000 m Höhe schrauben.
Lieber Kollege Kubicki, die müssen sich, wie gesagt, sehr langsam hochschrauben, und weil sie sich sehr langsam hochschrauben, Kommodore Kubicki, ist es so, dass sie möglicherweise den Luftraum blockieren, der für den Start oder die Landung eines Flugzeuges benötigt wird.
Was die Regionalflughäfen betrifft: Wir haben 39 Regionalflughäfen in Deutschland. Da gibt es die so genannten Big Six, an der Spitze Hahn mit knapp zwei Millionen. Hahn ist deshalb erfolgreich, weil Frankfurt am Main kein LCC-Flughafen ist, ein Low-Cost-Carrier-Flughafen, und die weichen dann aus - Ryan Air an der Spitze - nach Hahn. Von den 39 sind sechs inklusive Hahn mit Passagierzahlen über 100.000. Hahn und die Big Six haben über 90 % dessen, was an Aufkommen von regionalen Flughäfen kommt. Die anderen 33 liegen unter 100.000 pro Jahr und schreiben rote Zahlen. Das viel zitierte Rostock Lage hat derzeit ein Defi
zit von 1 Million €. Diese 1 Million € führen dazu, dass die Hansestadt Rostock sagt, unser Anteil nach Gesellschaftsanteilen bei der RVV liegt bei knapp 600.000 €, von denen sie sich fürchterlich gern trennen würde, weil sie das nicht mehr bezahlen kann.
Ich sage zum Schluss das, was ich zu Beginn gesagt habe, auch für den Kollegen Kubicki: Das, was Sie hier fordernd darstellen, dürften alle diejenigen, die es betrifft, seit 16 Jahren machen, wenn sie es denn täten. An der Stelle sind wir uns völlig einig: Das Land wird genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber mit Sprechblasen, lieber Wolfgang Kubicki, kommen wir an der Stelle nicht weiter.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/867 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Damit hat dieser Tagesordnungspunkt seine Erledigung gefunden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Fliegen ist nicht nur praktisch, sondern bringt leider auch Nachteile mit sich, besonders für die Bewohner in den Einflugschneisen von Flugplätzen. So wird zum Beispiel Nachtfluglärm unter bestimmten Bedingungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sogar als Verletzung der Europäischen Charta der Menschenrechte bewertet. Deshalb muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Belastungen und dem Nutzen im Einzelnen hergestellt werden. Die Belastung muss gegenüber den Beschallten, die darunter leiden, zu rechtfertigen sein.
Eines vorweg: Selbstverständlich muss dieser Ausgleich dem geltenden Recht und den flugtechnischen Möglichkeiten genügen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen beschlossen hat, allerdings gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in einer weich gekochten Version, die zum Beispiel die Lärmschutzzone II nicht mehr berücksichtigt. Wir meinen allerdings, dass der Entwurf noch weiter verbessert werden sollte. Die vom Fluglärm eines Flugplatzes betroffenen Kommunen brauchen Mitspracherechte und die Grenzwerte für den zumutbaren Fluglärm sollten gesenkt werden.