Kollege Garg, in der Sitzung des Landtages am 3. Mai dieses Jahres haben Sie die Landesregierung noch gelobt, weil sie gegenüber dem Gesetzentwurf der Grünen einen Fehler ausgebügelt hat, indem die Abgabe auch von Gewerbetreibenden erhoben werden soll. Ich zitiere aus dem Protokoll:
„Denn erstens sollen die Gewerbetreibenden zu den Hauptnutznießern gehören. Damit spricht auch nichts dagegen, dass sie mitbezahlen.“
Nun beantragen Sie, die Gewerbetreibenden aus dem Kreis der Abgabepflichtigen wieder herauszunehmen.
In Anspielung auf eine Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich fest: Die Abgeordneten Kuddel und Muddel sitzen nicht in der großen Koalition. Sie gehören doch der FDPFraktion an.
Unter Hinweis auf die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf anzunehmen, damit die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden - und das sind viele im Land - ihre Chancen und Möglichkeiten - und damit leisten sie auch ein Stück Absicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen - nutzen können.
hebt Herr Kollege Callsen hervor, man habe aus der Anhörung Konsequenzen gezogen und den PACTGesetzentwurf nachgebessert. Auf der anderen Seite wirft der nächste Redner der Koalition einer Fraktion vor, dass sie aus der Anhörung Konsequenzen gezogen hat. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag so formuliert. Ich will gar nicht von Ihrem entsetzten Gesichtsausdruck in der Ausschusssitzung berichten. Sie haben sich mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf offensichtlich überhaupt nicht auseinander gesetzt.
Sonst hätten Sie zumindest den Teil Ihrer Rede hier zum FDP-Änderungsantrag so nicht halten können, sehr geehrter Herr Kollege Schröder. Ich habe die vier Sachverständigen am Ende der Anhörung gefragt habe, ob sie den PACT-Gesetzentwurf der Landesregierung für operationabel hielten, wenn man die Gewerbetreibenden aus diesem Gesetzentwurf ganz konsequent herausnähme. Daraufhin kam als einhellige Antwort aller Anzuhörenden mit Ausnahme des Herrn von Haus & Grund: Ja, dann ist es ein operationabler Gesetzentwurf.
Da wir prinzipiell - das habe ich auch bei der ersten Lesung zum BID-Gesetz gesagt - dem Anliegen, das Trittbrettfahrerverhalten in Zukunft zu vermeiden, zustimmen, wollten wir, dass am Ende ein ordentlicher Gesetzentwurf herauskommt. Wenn Sie jetzt aus welchen Gründen auch immer - vielleicht hat Ihnen das Innenministerium eine Hilfe angeboten - einer Formulierung, die so inkonsistent ist, wie sie nur sein kann,
auf halbem Wege entgegenkommen wollen, dann kommt am Ende bedauerlicherweise ein Gesetzentwurf heraus, der eben nicht so operationabel ist, wie wir es uns an sich wünschen.
Kollege Schröder, vielleicht prüfen Sie in einem halben oder einem Jahr - denn im Moment gehe ich davon aus, dass Sie unserem Änderungsantrag ohnehin nicht zustimmen werden -, was letztendlich bei Ihrem Gesetzentwurf in der Praxis herausgekommen ist. Denn über die Praxistauglichkeit und nicht über theoretische Möglichkeiten haben wir uns in der Anhörung unterhalten.
Bei aller Sympathie, die ich auch für den grünen Gesetzentwurf geäußert habe, werden wir ihm nicht zustimmen. Wir tun dies aber nicht, weil wir das Anliegen grundsätzlich falsch finden. Wir werden auch dem PACT-Gesetzentwurf nicht zustimmen, es sei denn, Sie stimmen noch unserem Änderungs
antrag zu. Wir werden uns enthalten, weil wir meinen, dass der Ansatz zwar richtig ist, dass das Ergebnis der Anhörung aber nicht so konsequent umgesetzt wurde, wie wir es uns eigentlich auch nach Ankündigungen von Rednern Ihrer Fraktion damals im Ausschuss erhofft haben. Sie wollten damals die Ergebnisse der Anhörung ganz konsequent umsetzen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen können Sie von uns auch keine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf erwarten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwischen beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfen gibt es in der Zielsetzung keine Unterschiede. Auch das Instrument ist das gleiche: In beiden Gesetzen sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit Innenstadtbereiche oder andere abgegrenzte Regionen geschaffen werden können, die besonders vermarktet werden können. Dafür muss insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Maßnahmen geschaffen werden, die in diesen Gebieten durchgeführt werden sollen.
Ziel ist es, die Regionen durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten. Die Vorgehensweise ist in beiden Gesetzentwürfen aber sehr unterschiedlich. Der Gesetzentwurf der Grünen will am liebsten gleich alles im Vorwege genau regeln, damit es zu keinen allzu unterschiedlichen Handhabungen des Gesetzes kommt. Wir haben seinerzeit in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes gesagt, dass wir dieses Verfahren für zu kompliziert halten. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Strukturen unserer Städte und bei der oft sehr unterschiedlichen Aufgabenstellung der einzelnen Vermarktungsregionen bevorzugen wir eine dezentrale Lösung. Die Vermarktung der Lübecker Innenstadt wird anders sein als die der Innenstadt von Itzehoe oder von Westerland auf Sylt. Dieser Vielfalt muss auch ein Gesetzentwurf Rechnung tragen. Deshalb haben wir damals schon die Meinung vertreten, dass hier eine Lösung von unten nach oben mit Rahmenbedingungen, die auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten werden können, besser ist.
Dieser Vorgehensweise kommt der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich näher. Wir sind natürlich immer noch der Auffassung, dass eine
Zwangsabgabe in diesem Bereich eigentlich nicht in Ordnung ist. Es wäre uns viel lieber, wenn freiwillige Vermarktungskooperationen, Stadtteilgemeinschaften oder Innenstadtwerbegemeinschaften auf freiwilliger Grundlage weitermachen könnten wie bisher. Allerdings haben die Anhörungen zu den Gesetzentwürfen gezeigt, dass man einen solchen gesetzlichen Rahmen, wie er vorgeschlagen wird, grundsätzlich als positiv ansieht. Wenn ein Gesetzentwurf von den Betroffenen als positiv angesehen wird, kann man nicht darüber hinweggehen.
Wir sehen daher in der Regelung, dass man beim Widerspruch von einem Drittel der Betroffenen keine Satzung zur Errichtung einer PACT-Region erlassen kann, eine Sperrminorität, die verhindert, dass über die Köpfe der meisten Beteiligten hinweg etwas gemacht und finanziert wird, womit dann keiner zufrieden ist.
Wir zweifeln allerdings weiter daran, dass die Nichtaufnahme der Freiberufler wirklich gerecht ist. Auch Freiberufler profitieren von den Maßnahmen, die in den PACT-Regionen durchgeführt werden. Daher wäre es nach unserer Auffassung nur richtig gewesen, sie zumindest auf der gleichen Basis wie die Gewerbetreibenden zu beteiligen, nämlich auf freiwilliger Basis. So bleibt ein wenig ein bitterer Beigeschmack, weil sich die Gewerbetreibenden an einer gemeinsamen PACT-Region beteiligen können, während die Freiberufler draußen vor bleiben. Eine einheitliche Linie, bei der auch die Freiberufler wie die Gewerbetreibenden auf jeden Fall über ihre Mietkosten an den Ausgaben für PACT beteiligt werden, wäre hier sicherlich besser gewesen.
Es ist richtig, es den Beteiligten vor Ort im Detail selbst zu überlassen, wie ihre Innenstadt am besten gestärkt werden kann und wie die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen soll. Es liegt dabei in der Hand der Kommune, aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von PACT-Regionen zu fassen. Danach setzt eine Beteiligungs- und Umsetzungsphase ein. Wenn man ein solches Gesetz haben will, wäre dies ein Kompromiss, den man eingehen kann.
Wir sind in einigen Punkten aber immer noch skeptisch, ob ein solches Gesetz wirklich weiterhilft. Letztendlich schafft es verwaltungsmäßigen Mehraufwand und basiert eben gerade nicht auf der völlig freien Entscheidung des Grundeigentümers oder des Unternehmers, sich an einer gemeinsamen Vermarktung zu beteiligen. Grundlage dafür, dass die Innenstadtbereiche wieder attraktiver werden, ist in allererster Linie der Abbau von Beschränkungen.
Dann muss man eher über die Ladenöffnungszeiten oder die Sperrstunden sprechen. In den Kommunen muss man ordnungsrechtliche Regelungen bei Veranstaltungen so schlank wie möglich halten und auch baurechtliche Auflagen müssen nicht immer so restriktiv ausfallen wie bisher.
Vor dem Hintergrund, dass man sich wirklich nicht sicher sein kann, dass die Möglichkeiten des PACT-Gesetzes in großem Umfang wahrgenommen werden und dass sie tatsächlich zu einer massiven Attraktivitätssteigerung beitragen werden, wäre das PACT-Gesetz eigentlich ein klassisches Beispiel für ein Gesetz gewesen, das man mit einer Befristung hätte versehen können.
Trotz aller Bedenken werden wir dem PACT-Gesetz zustimmen, weil die Betroffenen auf eine rechtliche Grundlage warten und der Inhalt des Gesetzes in die von den Betroffenen gewünschte Richtung geht. Dem wollen wir uns als SSW nicht verschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben nicht nur eines der kürzesten Paragraphenwerke der Landesgesetzgebung vor sich; auch die Beratungsdauer in den Ausschüssen war rekordverdächtig schnell und knapp, ohne an inhaltlicher Qualität zu leiden. Um im Fußballjargon zu sprechen: Wir haben ein erfolgreiches Kurzpassspiel gespielt. Nun stehen die Stürmer vor dem Tor. Liebe Kommunen, jetzt können Sie vollenden, was das gesamte Team vorbereitet hat.
Wenn die jeweilige Kommune beziehungsweise die örtliche Wirtschaft aktiv wird, eröffnet das Gesetz viele Chancen. Das Gesetz trägt zur Verbesserung der wirtschaftsstrukturellen und städtebaulichen Situation in unseren Städten bei. Es trägt dem öffentlichen Interesse an privatem Engagement Rechnung. Das PACT-Gesetz stärkt unsere Kommunen in ihrer Planungshoheit und Selbstverwaltung. Auch die Rechte der einzelnen Betroffenen im Hinblick auf die Abwehr von Verpflichtungen und Maßnahmen werden gewahrt.
Mit dem Gesetz wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die urbanen Einzelhandels- und Diensthandelsstrukturen sowie den Tourismus
bereich effektiver zu stärken. Dieses Instrument ist auch Teil der Strategie der Landesregierung unter dem Stichwort „Starke Städte für starke Regionen“.
Der Gesetzentwurf nennt - wie in Hamburg und Hessen - die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer als die primär Verpflichteten. Es bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Gewerbetreibenden mit ins Boot zu holen. Das ist insbesondere unter Berücksichtigung der Vielfalt der avisierten Maßnahmen auch aus Rechtssicherheitsgründen wichtig. Ein Kuddelmuddel kann ich hier wirklich nicht erkennen, Herr Matthiessen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich Anhörungen anders verstehe. Ich verstehe Anhörungen so, dass man sich die Argumente anhört und Vernünftiges übernimmt, nicht aber so, dass man einen Meinungsaustausch nach dem Motto durchführt: Wir gehen mit unserer Meinung in die Anhörung hinein und kommen mit der Meinung der Verbandsvertreter wieder heraus.
Bei einem Verständnis im letztgenannten Sinne brauchten wir keine Parlamente mehr. Wenn Sie beim Polizeigesetz auch so verführen, würde mir angst und bange. Das muss ich ehrlich sagen. Das Haus wird aber so vernünftig sein, das nicht zu tun. Da bin ich mir ganz sicher. Es geht bei Anhörungen natürlich durchaus darum, Argumente ernst zu nehmen. Sie können hier doch aber nicht allen Ernstes den Verbändestaat ausrufen und sagen: Wenn uns das gefällt, was die Verbände wollen, machen wir eben das, was sie wollen. - Dann brauchten wir Parlamente wirklich nicht mehr.
Im Übrigen sind Ihre Vorstellungen sehr etatistisch. Was haben Sie eigentlich für eine Vorstellung von Kommunalpolitik? Es wird immer wieder gesagt, wir sollten Freiheitsräume eröffnen und der Staat solle schlank sein. Zugleich sollen wir dann aber jeden Kram regeln, weil andere dies selbst nicht können - Entschuldigung, ich nehme das Wort „Kram“ zurück und sage stattdessen -, sollen wir jede Angelegenheit regeln, weil die Kommunalpolitiker dazu nicht in der Lage sind. So paternalistisch sollten wir mit unseren Kommunen und unserer Wirtschaft nicht umgehen. Das entspricht nicht meinem Freiheitsverständnis.
Insofern halte ich auch den weitergehenden Antrag der FDP, die Gewerbetreibenden vollständig auszuklammern, für nicht richtig. Wenn gar nicht die
Möglichkeit eröffnet wird, dass diejenigen, die profitieren, auch beteiligt werden, dann ist dies meines Erachtens Klientel- und Lobbypolitik, Herr Kollege Garg, aber nicht vernünftig. Im Sinne des Gemeinwohls ist etwas anderes vernünftig. Es ist doch richtig, wenn die Gewerbetreibenden in Einzelfällen auch eine Finanzierungsverantwortung übernehmen. Das bestätigen uns im Übrigen auch unabhängige Gutachten, so zum Beispiel das im Dezember 2004 im Auftrag des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels vorgelegte Gutachten.
Der vorliegende Änderungsantrag der FDP enthält zudem statt des üblichen Widerspruchrechtes ein aktives Zustimmungsquorum. Dies ist ein auch unter Juristen viel diskutierter Punkt. Dabei wird allerdings viel mehr aktives Engagement eines großen Teils der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und auch der Gewerbetreibenden vorausgesetzt. Die Verbände und diejenigen, die in dieser Richtung denken, haben aber gesagt, dass die Hürden möglichst niedrig sein sollten. Deshalb haben wir kein Antragsquorum vorgesehen. Ich gebe Herrn Schröder völlig Recht: Wenn nur ein Spieler auf dem Platz ist, wird das Spiel nicht angepfiffen. Das sage ich als ehemaliger Schiedsrichter. Es ist doch völlig verwegen anzunehmen, dass die Kommunen eine Satzung erlassen, wenn nur ein einziger Eigentümer das will. Solch eine Kommune möchte ich einmal sehen. Als Bürgermeister würden Sie auf eine solche Idee nicht kommen. Das wird also nicht passieren. Insofern ist eine entsprechende Vermutung abwegig.
Die Möglichkeit, dass die Kommune die Satzungen erlässt, ändert oder auch verkürzt, ist im Gesetz doch vorgesehen. Ein noch besseres Gesetz kann ein Parlament doch gar nicht beschließen. Es ist ein schlankes Gesetz, das zügig beraten worden ist. Somit wurde ein Kurzpass oder Steilpass gegeben. Nun sind die Kommunen und die örtliche Wirtschaft gefordert, die Vorlage optimal zu nutzen. Zögern Sie nicht bei der Umsetzung der Ideen in die Wirklichkeit. Ich will mit einem Zitat von Theodor Fontane - dies mag zugleich ein Hinweis für das heutige Spiel gegen Argentinien sein - schließen: Am Mute hängt der Erfolg.