Die Möglichkeit, dass die Kommune die Satzungen erlässt, ändert oder auch verkürzt, ist im Gesetz doch vorgesehen. Ein noch besseres Gesetz kann ein Parlament doch gar nicht beschließen. Es ist ein schlankes Gesetz, das zügig beraten worden ist. Somit wurde ein Kurzpass oder Steilpass gegeben. Nun sind die Kommunen und die örtliche Wirtschaft gefordert, die Vorlage optimal zu nutzen. Zögern Sie nicht bei der Umsetzung der Ideen in die Wirklichkeit. Ich will mit einem Zitat von Theodor Fontane - dies mag zugleich ein Hinweis für das heutige Spiel gegen Argentinien sein - schließen: Am Mute hängt der Erfolg.
Weitere Wortmeldungen in der Sache liegen nicht vor. Ich schließe insofern die Beratung. Zum Abstimmungsverfahren erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, KarlMartin Hentschel, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fand es schon interessant, dass die wirtschaftspolitischen Sprecher von SPD und CDU uns wirtschaftspolitische Inkompetenz vorgeworfen haben.
Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Wirtschaftsverbände in einer Anhörung unisono die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besser ist als der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, man dann aber einen anderen Weg geht, dann müsste man zumindest begründen, warum man einen anderen Weg geht. Das hätte meines Erachtens eine gewisse Logik. Wenn dann behauptet wird, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sei besser, weil er schlanker sei, so weise ich nur darauf hin, dass er doppelt so umfangreich ist wie der Entwurf, den wir vorgelegt haben.
Ja, ich komme dazu. - Es erweckt den Eindruck, als wollte die Regierungsfraktion unbedingt, dass ein Gesetzentwurf, der von uns vorgelegt wird, nun nicht Grundlage der Beratung sein kann, und noch einmal einen eigenen Namen prägen.
Trotzdem: Wir werden unseren Gesetzentwurf noch einmal zur Abstimmung stellen. Wir werden, falls dieser Gesetzentwurf überraschenderweise abgelehnt wird, dem Änderungsantrag der FDP zustimmen, weil er im Wesentlichen den Gesetzentwurf der Landesregierung dahin bringt, wo unserer schon ist.
Sollte dieser Antrag überraschenderweise auch abgelehnt werden, werden wir auch dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der geänderten Form durch die Koalitionsfraktionen zustimmen, weil wir uns nicht, wie andere hier in diesem Haus, als Kleingeister betätigen wollen.
nung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 16/246. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist Drucksache 16/246 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW abgelehnt.
- Frau Birk, hören Sie bitte zu! Ich habe Drucksache 16/246 aufgerufen und dabei eine Zustimmung aus dem Bereich der Grünen festgestellt; die anderen Fraktionen haben dagegen gestimmt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Druckssache 16/855, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/711, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf in der vom Ausschuss -
Ich habe über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen lassen. Da haben zugestimmt CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der FDP.
Dies ist zur Kenntnis des Präsidiums so abgestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 13 auf.
- Das wäre gegebenenfalls zur Geschäftsordnung. Dann würden Sie bitte beide Hände heben. Herr Kollege Hentschel, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.
dann ist als Erstes abgestimmt worden über einen Antrag, der in Wirklichkeit aber kein Antrag ist, sondern das Gesetz, das wir vorgelegt hatten.
Nein. - Herr Kollege Hentschel, Sie wollen etwas zur Geschäftsordnung sagen, nicht die Abstimmung kommentieren. Ich habe das festgestellt. Wenn Ihnen das nicht gefällt, können Sie die entsprechenden parlamentarischen Schritte einleiten.
Wenn es Unklarheiten bei einer Abstimmung gibt, muss die Möglichkeit bestehen, dazu etwas zu sagen und nachzufragen. Das ist normales parlamentarisches Verfahren; ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich so aufregen.
Der Antrag, über den Sie zuerst haben abstimmen lassen, ist in Wirklichkeit kein Antrag, sondern ein Gesetzentwurf.
Herr Hentschel, wenn Sie sich sachkundig gemacht haben, können wir anschließend meinetwegen eine Sitzung des Ältestenrates einberufen. Ich entziehe Ihnen hiermit das Wort und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.
(Beifall bei CDU und SSW - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir werden das im Ältestenrat besprechen; so geht es nicht!)
Nach § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung erteile ich zunächst dem Oppositionsführer, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.