Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das gern klarstellen. Wir haben gegenüber dem Verkauf fachliche Zweifel. Das betrifft insbesondere die Trennung des medizinischen Betriebs vom Forschungsbetrieb. Diese Trennung gibt es weltweit nicht. Ich befürchte, dass dadurch ein Monopol für die Klinik gegenüber der Universität entsteht, denn das Land muss sich dann ja entsprechend Leistungen einkaufen, sodass sich das Land in einer schwachen Position befindet. Das ist ein Problem, das gelöst werden muss.
Grundsätzlich verdammen wir den Verkauf von Krankenhäusern nicht. Ich kenne durchaus private Krankenhäuser, die qualitativ sehr gute Arbeit leisten und auch sehr wirtschaftlich arbeiten. Aber diese Probleme müssen gelöst werden.
Warum haben wir diesen Antrag gestellt? - Er bezieht sich auf einen einzigen Punkt, der für uns ganz entscheidend ist. Wir sind dafür, dass jetzt gehandelt wird, Herr Minister. Da haben Sie Nebelbomben geworfen. Natürlich muss jetzt gehandelt werden und muss jetzt eine Diskussion geführt werden. Daran bestehen überhaupt keine Zweifel. Aber in dem Moment, wo man das Uniklinikum oder Teile davon verkauft, muss es eine brauchbare Kalkulation des Wertes geben. Der Wert eines Unternehmens hängt immer von den Gewinnerwartungen ab. In diesem Fall sind die Gewinnerwartungen extrem von den Basisfallwerten abhängig. Das heißt, in dem Moment, wo es eine klare Regelung über die Basisfallwerte gibt - die gibt es spätestens 2009, denn dann muss es eine Neuregelung der Basisfallwerte geben; egal ob es einen Übergangszeitraum von fünf Jahren gibt oder nicht -, kann man auch kalkulieren, wie viel das Unternehmen wert ist. Jeder, der vorher verkauft, wird den möglichen Gewinn, der dadurch entsteht, dass sich die Basisfallwerte verbessern, nicht bezahlt bekommen. Das heißt, jeder der vorher verkauft, wird Hunderte von Millionen verschenken. Das ist genau die Kritik, die wir an dem Vorhaben haben. Deshalb darf es erst zu dem Zeitpunkt, wo die Basisfallwerte feststehen, einen Verkauf, einen Teilverkauf oder einen Nichtverkauf geben, weil das Land sonst Vermögenswerte verschenkt.
Das ist keine Entscheidung darüber, ob verkauft werden soll oder nicht. Die Frage, ob verkauft werden soll oder nicht, muss völlig unabhängig davon diskutiert und vom Parlament entschieden werden.
- Entschuldigung. Dann erteile ich nach Artikel 23 Abs. 3 Landesverfassung Herrn Minister Dietrich Austermann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur sicherstellen, dass hier nicht falsche Behauptungen stehen bleiben. Es gibt komplette Finanzierungen. Es gibt Marburg/Gießen. Dort ist eine Trennungsrechnung für eine Vollprivatisierung zwischen Forschung und Lehre auf der einen Seite und Krankenhaus auf der anderen Seite vorgesehen. Es gibt ein Modell in Australien und es gibt mehrere Modelle in den USA, unter anderem die Universität Havard, wo das gemacht worden ist. Diese Modelle gibt es also.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass Marburg/Gießen eine Vollprivatisierung ist, ist - glaube ich klar, dass man erst recht bei einer Teilprivatisierung, der Hereinnahme eines Anteilseigners, eine Trennung zwischen Forschung und Lehre auf der einen Seiten und Krankenhausversorgung auf der anderen Seite machen könnte.
Herr Hentschel, zu dem, was Sie eben zur Veränderung der Sachverhalte gesagt haben: So etwas kann man bei Verbesserung entscheiden. Das macht man bei Kaufverträgen, das kann man hier auch machen und mit einbeziehen, sodass man kein zusätzliches Risiko eingeht.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/959 federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung eines dieser Anträge gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum 1. Januar 2007 läuft das Moratorium für Rundfunkgebühren auf Computer aus. Ab diesem Zeitpunkt müssen Besitzer internetfähiger PC auch für diese eine Rundfunkgebühr zahlen.
Ich habe selten zu einem Antrag, den wir gestellt haben, innerhalb einer Woche so viel Zuspruch erfahren - sowohl vonseiten der Wirtschaft und der Wissenschaft als auch von Privatpersonen, die der von uns aufgestellten Forderung zugestimmt haben - wie diesmal.
Die Hauptforderung kommt natürlich vonseiten der Wirtschaft, insbesondere der kleinen Betriebe. Nach einer Umfrage von „markt intern“ nutzen nur 0,52 % der Betriebe den Computer auch zum Fernsehen beziehungsweise haben alternativ einen Fernseher im Büro, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Über 99 % aller Betriebe wären also von der neuen Regelung betroffen und müssten die zusätzliche Gebühr zahlen.
Die Gebühr ist auch deswegen nicht gerechtfertigt, weil ein PC tatsächlich nicht in der Lage ist, Radiound Fernsehprogramme via Internet in einer vergleichbaren Qualität wie sonst zu empfangen. Dazu wären schnelle Internetverbindungen nötig, die aber nicht Standard sind.
gramme sind dort gar nicht zu finden. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender stellen, wenn überhaupt, nur Einzelsendungen, den sogenannten Lifestream, zur Verfügung.
Aus unserer Sicht ist es geboten, bis zur Einführung der Mediengebühr den Rundfunkgebührenstaatsvertrag dahin zu ändern, dass auch einkommensschwache Haushalte und gemeinnützige Vereine, die keine Transferleistungen erhalten, eine Befreiung von der Rundfunkgebühr oder eine Ermäßigung beantragen können. Diese Änderung ist deswegen notwendig, weil wir zurzeit die Situation haben, dass die geltenden Ausnahmeregelungen praktisch nicht genutzt werden. Das bedeutet für eine Familie, die drei Kinder hat, die Studenten sind, dass sie die Rundfunkgebühr vierfach zahlen muss, was bisher nicht der Fall ist. Nur wenn die Studenten BAföG bekommen, sind sie befreit. Es ist klar, dass es viele Familien gibt, deren Kinder kein BAföG bekommen können, aber trotzdem nicht so einkommensstark sind, dass sie die anfallenden zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen könnten.
Ich gehe noch auf den FDP-Antrag ein. Dieser sagt, wir sollten aus dem Staatsvertrag aussteigen. Der nächstmögliche Zeitpunkt dafür ist der 31. Dezember 2008. Damit nimmt die FDP in Kauf, dass in den zwei Jahren bis dahin die Rundfunkgebühr zunächst erhoben wird. Außerdem sinkt dadurch die Kompromissbereitschaft der anderen Länder erheblich, und zwar dank der Taktik des Elefanten im Porzellanladen.
Die FDP verpasst es, in ihrem Antrag eine alternative Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten aufzuzeigen. Wir werden mit einer solchen Holzhammermethode nicht durchkommen. Vielmehr glaube ich, dass unser Vorschlag, die geplante Rundfunkgebühr vorläufig auszusetzen, der richtige Weg ist.
Ein erster Schritt dazu ist bereits getan, indem jetzt angekündigt worden ist, die Rundfunkgebühr für internetfähige PC auf 5 € zu senken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend.
Zum Schluss möchte ich auf den Änderungsantrag von CDU und SPD eingehen. Dieser Änderungsantrag übernimmt unser Anliegen im Kern und schlägt vor, die Detailpunkte unseres Antrages beziehungsweise des Antrages der FDP im Innen- und Rechtsausschuss zu diskutieren. Bezüglich der Detailpunkte soll man dann im Ausschuss zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Ich begrüße diesen Vorschlag. Deswegen werden wir den Antrag der beiden großen Fraktionen übernehmen.
Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Überschriften wie „Dreiste Abzocke“ wird heute die Einführung der Rundfunk- und Fernsehgebühren für internetfähige PC und Mobiltelefone in den „Kieler Nachrichten“ kommentiert. In der Wirtschaft ist schon von moderner Wegelagerei die Rede. Man spricht davon, dass diese neuartige Gebühr in Deutschland rund 800.000 Freiberufler mit einer Gebühr von 17,03 € pro Monat belasten würde. Das sind insgesamt jährlich circa 160.000 Millionen €. Das ist - auch für die Rundfunkanstalt - eine stolze Summe.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Dezember-Tagung im Jahre 2004 mit der Mehrheit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD der damals achten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zugestimmt.
- Ich halte fest, dass der Kollege Hentschel gesagt hat, das war ein Fehler. So langsam beginnt dort vielleicht manche Selbsterkenntnis. Damit sind die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Rundfunk- und Fernsehgebühren für internetfähige PC und Mobiltelefone ab dem 1. Januar 2007 geschaffen worden. Die damalige Diskussion im Landtag ging allerdings in erster Linie um die grundsätzliche Höhe und um die Verwendung der Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie um datenschutzrechtliche Fragen. Herr Hentschel, insofern kann ich Ihnen - politisch gesehen - teilweise Absolution erteilen.
Die weltweit einmalige Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige PC und Mobiltelefone spielte 2004 bei den Beratungen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Das Jahr 2007 war - das ist leider auch in politischen Diskussionen häufig so - weit weg. Die technische Entwicklung war zu diesem Zeitpunkt für viele noch nicht wirklich präsent. Jetzt nähert sich aber der Ablauf der schützenden Frist und Berufsverbände - insbesondere von Freiberuflern -, aber auch Universitäten und andere grö
ßere Einrichtungen laufen in Anbetracht der zu erwartenden erheblichen Kosten Sturm gegen diese neue Regelung. Dies ist in den meisten Fällen ein berechtigter Protest, da zum Teil internetfähige PC gebührenpflichtig werden, die weder heute noch in Zukunft für den Rundfunk- und Fernsehempfang genutzt werden.
Ich will darauf hinweisen, dass die PC, die sich in den Betrieben befinden und - weil es eine andere Technik gar nicht mehr gibt - ans Internet angeschlossen sind, in der Lage sind, Rundfunk und Fernsehen zu empfangen. Natürlich werden diese Geräte von den Selbstständigen, die hinter diesen Geräten sitzen, in den allermeisten Fällen überhaupt nicht zum Empfang von Radio oder Fernsehen genutzt. Das sind ganz normale Arbeitsplatz-PC. Insofern folge ich ganz klar der Kritik. Wer von diesen Menschen oder Betrieben Gebühren verlangt, der zockt sie ab. So etwas können wir nicht mittragen.