halten. Wir werden uns über all dieses im Ausschuss unterhalten, wenn der Landtag das Gesetz heute überweist.
Ich danke dem Herrn Kollegen Eichstädt und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Eichstädt, das Beispiel mit dem Bäcker fand ich so lustig. Ich habe vor einem Jahr genau dieses Bäcker-Beispiel gebracht, als ich die Drucksache 16/104 mit der Überschrift „Weniger Bürokratie, mehr Beschäftigung - Schluss mit dem Ladenschluss“ hier eingebracht habe. Da haben Sie das noch verneint. Insofern freue ich mich, heute zum ersten Mal eine solche Rede von einem Sozialdemokraten gehört zu haben,
und zwar nach einer unendlich langen Geschichte. Ich habe gerade die Drucksache 16/104 genannt. Dann gibt es die Drucksache 15/388, Abschaffung des Ladenschlussgesetzes, gibt es die Drucksache 14/1741, Antrag der Fraktion der FDP zur „Abschaffung des Gesetzes über den Ladenschluss“, weiter gibt es die Drucksache 13/1233 (neu), Antrag der Fraktion der FDP betreffend „Entschließung zur Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes“, und so weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der großen Koalition, eigentlich kann man sagen, gut gemacht. Galt doch das Ladenschlussgesetz schon lange als Beweis und als Symbol für die Reformunfähigkeit in Deutschland und für Überregulierung. Ich sage ganz deutlich, wir sind froh, dass der vierte Anlauf der FDP in der vierten Wahlperiode, in der wir diese Anträge stellen, von Erfolg gekrönt ist. Wir haben CDU und SPD offensichtlich weitgehend davon überzeugt. Das folgende Zitat, auch wenn der Kollege Neugebauer leider nicht da ist, möge Ihnen verdeutlichen, welch dickte Bretter wir für diese Überzeugungsarbeit bohren mussten und welch lange Wege einige hier im Haus dafür gehen mussten:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist der Ansicht, dass Handlungsbedarf für eine Änderung des Ladenschlussgesetzes nicht gegeben ist. Er fordert die Landesregierung auf, der geplanten Gesetzesinitiative der
So beantragt von der SPD-Fraktion im April 1986, unterzeichnet von den Abgeordneten Vollert und Neugebauer.
20 Jahre später wird vermutlich - ich hoffe das jedenfalls - auch dieser Kollege Neugebauer der Abschaffung des Ladenschlussgesetzes zustimmen. Was ich nicht verstehe, ist der Protest der Union. Ich habe eigentlich gedacht, dass die Union zumindest in den letzten fünf Jahren eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes haben wollte. Aber die neue Politik der Union ist ja, sich von allen ihren Lebenslügen zu verabschieden. Ich kann Ihnen zusichern, lieber Herr Minister Austermann, an uns wird es sicher nicht scheitern, dass dieses Gesetz noch vor dem Weihnachtsgeschäft dieses Jahres in Kraft treten kann.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg und erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne schlagen seit Jahren vor, dass die Städte und Gemeinden künftig selbst die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten entscheiden können. So wäre gesichert, dass die Ladenöffnungszeiten den Bedürfnissen des örtlichen Einzelhandels sowie der eigenen Bürgerinnen und Bürger am besten entsprechen. Nach dem Gesetzentwurf von CDU und SPD entscheiden die Einzelhändler selber ganz autonom, wie weit sie ihre Geschäfte von Montag bis Samstag öffnen. Der Gesetzentwurf von SPD und CDU, der noch zum Weihnachtsgeschäft 2006 in Kraft treten soll, sieht keinerlei kommunale oder regionale Regelung vor.
Der Gesetzentwurf verzichtet somit auf eine Privilegierung der Innenstädte gegenüber den Einkaufszentren auf der grünen Wiese, auf eine Privilegierung kleiner inhabergeführter Läden gegenüber Filialisten und Einkaufszentren, auf jegliche kommunale und regionale Regelungen zugunsten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der großen Koalition vergibt so eine gute Gelegenheit zur Stärkung der Innenstädte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahre 2004 zum Ladenschluss die Möglichkeit eröffnet, die Innenstädte gegenüber sogenannten Shopping-Malls auf der grünen Wiese zu stärken. Darauf haben CDU und SPD völlig verzichtet. Mit einem von den Grünen geforderten City-Privileg könnten die Geschäfte im Innenstadtbereich flexibler geöffnet bleiben als die Konkurrenz auf der so genannten grünen Wiese. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe stärken und die aktuell vorliegenden Wettbewerbsverzerrungen von Innenstadtlagen gegenüber der grünen Wiese beseitigen.
Eine Geschichte aus Kiel: Obwohl die SPD-Landtagsfraktion inklusive dem Kieler Kreisvorsitzenden Fischer den Ladenschluss zu 100 % liberalisieren will, wirft die Kieler SPD nun Nebelkerzen, indem sie die drohenden sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen, die sie zu verantworten hat, zu vertuschen versucht. Die Kieler SPD startet eine Initiative für verlässliche Öffnungszeiten in der Kernregion. Wenn das für die SPD so wichtig ist, warum wird das nicht im Gesetz festgeschrieben? Die SPD hat den Innenstädten die totale Freigabe der Ladenöffnungszeiten eingebrockt und schreit nun: „Haltet den Dieb!“ Dass es keine regionenweiten freiwilligen Abstimmungen beim Ladenschluss geben wird, zeigt die kurzfristige Ankündigung vom Kieler Citti-Park, zukünftig generell bis 22 Uhr zu öffnen. Da drohen amerikanische Verhältnisse in Kiel.
Meine Damen und Herren, wir haben heute Morgen über Baupolitik und Stadtentwicklung gesprochen und dass es dort Probleme gibt, die schwierig zu lösen sind, dass dort komplexe Lösungsansätze vonnöten sind. Sie vergeben hier einen wesentlichen Ansatz, die Städte strukturpolitisch voranzubringen und soziale Probleme, die damit verbunden sind, abzumildern.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir also nicht zu. Das Gesetz führt zu einer strukturpolitischen Fehlentwicklung und schwächt sowohl die Innenstädte wie auch die kleinen inhabergeführten Geschäfte.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen und erteile das Wort für den SSW im Landtag dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben wir bereits mehrmals über dieses Thema diskutiert. Es gab eine fraktionsübergreifende Einigkeit darüber, die Ladenöffnungszeiten an Werktagen völlig freizugeben, während am Sonntag und an Feiertagen mit Rücksicht auf unsere historischen und religiösen Traditionen nur im Ausnahmefall geöffnet werden darf. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW den vorliegenden Gesetzesentwurf von CDU und SPD, der sich an den eben genannten Grundsätzen orientiert. Andere Länder wie zum Beispiel Hamburg haben bereits ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht und Schleswig-Holstein folgt mit diesem Gesetzentwurf dem allgemeinen Bundestrend. Allerdings gibt es bei uns einige Besonderheiten, auf die ich später eingehen werde.
Grundsätzlich möchte ich unsere Beweggründe für die Zustimmung zur Liberalisierung des Ladenschlusses erläutern. Aus Sicht des SSW ist die vorgeschlagene Liberalisierung des Ladenschluss zeitgemäß. Die Menschen verstehen es nicht mehr, wenn man an den alten engen Ladenöffnungszeiten festhält. Auch Argumente wie, die erweiterten Arbeitszeiten und möglicher Schichtdienst ließen sich nicht mit dem Familienleben vereinbaren, sind nicht mehr schlüssig. Millionen von Menschen haben bereits andere Arbeitszeiten als zwischen 8 und 16 Uhr. Alle diese Menschen werden nicht rechtlos dadurch. Es wird weiterhin eine Rahmengesetzgebung und auch eine Tarifbindung bestehen, die unverhältnismäßige Arbeitszeiten ausschließt. Dazu wird im vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Arbeitszeitgesetz hingewiesen.
Wenn die Läden länger offen sind, entstehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffen wir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten und sogar auszubauen. Die Liberalisierung des Ladenschlusses ist für den Einzelhandel nur ein Angebot. Es gibt keinen Zwang, in Zukunft 24 Stunden am Tag aufzuhaben. Die Einzelhändler vor Ort werden schon wissen, welche Ladenöffnungszeiten für ihre Kunden am besten sind.
versucht, gemeinsame Ladenöffnungszeiten festzulegen, damit der Wettbewerb nicht ausufert. Gerade das Gesetz, das in PACT-Regionen beschlossen wurde, hat genau dieses zum Ziel. So werden wir auch in den Innenstädten, auch in Kiel, zu diesen Diskussionen kommen.
Natürlich stellt sich die Frage, ob eine Liberalisierung des Ladenschlusses nicht gerade die kleinen Unternehmen besonders hart trifft. Aber bisher haben wir nur positive Rückmeldungen erhalten, wenn es um die Freigabe der Ladenöffnungszeiten geht. Gerade kleinere Geschäfte sehen Chancen in der Flexibilisierung ihrer Öffnungszeiten, kann man sich doch so eher den Bedürfnissen seiner speziellen Kundschaft anpassen.
Das kann man auch an der Westküste beobachten, wo wir bereits heute mit der Bäderregelung vielfach sehr liberale Öffnungszeiten haben. Auch die kleinen Einzelhändler in diesen touristischen Orten behaupten sich sehr gut in diesem Wettbewerb. Der SSW begrüßt daher auch, dass die Bäderregelung für die touristischen Zentren des Landes im Gesetzentwurf von CDU und SPD enthalten ist. Allerdings fragen wir uns, ob die Begrenzung der Bäderregelung vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober angesichts der verlängerten Urlaubssaison und veränderten Feriengewohnheiten der Gäste noch zeitgemäß ist. Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern. Dazu zählen auch Einkaufsmöglichkeiten. Würden die Bestimmungen zur Bäderregelung das ganze Jahr über gelten, wären unsere Ferienorte besser für den Wettbewerb aufgestellt und wir könnten so dem Ziel einer Saisonverlängerung näherkommen.
Unsere Ferienorte konkurrieren nicht nur mit Nachbarbundesländern, sondern auch mit Ferienorten in ganz Europa und dort gibt es bereits liberale Öffnungszeiten, die auch deutsche Gäste kennen und schätzen gelernt haben. Gerade bei uns im Grenzland gibt es liberale Öffnungszeichen im Königreich Dänemark, die für uns in der Region eine Konkurrenz darstellen. Warum sollen wir uns da nicht vernünftig aufstellen?
Da wir im Grenzhandel ganzjährige Regelungen haben, sollte es auch möglich sein, ganzjährige Regelungen für die Ferienorte zu treffen. Wir sollten uns daher im Ausschuss mit Frage beschäftigen, ob nicht die Bäderregelung das ganze Jahr über für unsere Ferienorte gelten könnte.
Zu guter Letzt, Herr Kollege Callsen, noch ein Wort zum Grenzhandel! Der SSW unterstützt, dass die Verkaufszeiten für den Grenzhandel an Sonntagen und Feiertagen von 11 bis 23 Uhr weiterhin gelten sollen. Diese Besonderheit des nördlichen Landesteils mit seinen vielen Grenzkiosken sichert viele Arbeitsplätze in der Region und muss unbedingt erhalten bleiben. Sie, Herr Kollege Callsen, haben ja gerade gesagt, wie viele Arbeitsplätze es sind und wie viel Umsatz gemacht wird. Es wird Sie nicht wundern, dass wir Sie natürlich gerade dann unterstützen, wenn Sie etwas für den Landesteil im Norden tun wollen. In diesem Sinne: Hand in Hand für den Norden in diesem Land. Wir sind immer gern bereit, Ihnen hier beizuspringen.
Das war ein Angebot. Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Wirtschaftsminister Dietrich Austermann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser Debatte möchte man fast sagen: Dass ich das noch erleben darf!
Ich meine damit nicht, dass die FDP die Koalition lobt und dass die FDP das über Jahre hinweg einmal an einem Punkt festgehalten hat,
sondern ich meine den Sachverhalt, dass wir gemeinsam ein Gesetz verabschieden, das eigentlich bei allen im Hause Zustimmung findet. Ihre Kritik, Herr Kollege Matthiessen, wir würden keine CityRegelung machen, heißt ja im Grunde genommen, Sie haben krampfhaft versucht, etwas zu finden, was Sie aussetzen können, damit Sie nicht zustimmen müssen.
Sie können ja nach Feierabend der Veranstaltung versuchen, uns zu erklären, wo eine City anfängt und wo eine City aufhört. Ist überall dort eine City, wo City draufsteht? Dann wäre der Citti-Markt City und viele andere Dinge wären es nicht.