Ich danke dem Herrn Minister Dr. von Boetticher für die Einbringung des Gesetzes und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen beginnen mit einem ganz herzlichen Dank an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses. Das MLUR hat in einer Phase, in der es in vielen Bereichen überdurchschnittlich gefordert ist, zügig einen in sich runden und ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die Koalitionspartner haben sich vorgenommen, auch die Gesetze im Umweltbereich unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu überprüfen und zu überarbeiten. Das gilt auch für das Landesnaturschutzgesetz, das wir heute in erster Lesung beraten. Für uns muss ein zeitgemäßes Landesnaturschutzgesetz insbesondere drei Kriterien erfüllen:
Erstens. Es muss dem nachhaltigen Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, unserer Tier- und Pflanzenwelt und unserer Kulturlandschaft wirkungsvoll dienen.
Zweitens. Es muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die inhaltlichen Ziele des Gesetzes mit den künftig noch zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht werden können.
Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass es wirkliche Nachhaltigkeit nur dann gibt, wenn wir auch endlich schrittweise dahin kommen, finanziell nachhaltig zu arbeiten. Auch der bisherige Regelungsumfang und Regelungsaufwand im Umweltbereich hat hier seinen Beitrag zu leisten.
Drittens. Wir stellen an ein Landesnaturschutzgesetz die Erwartung, dass es zum Mitmachen motiviert und noch mehr Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ermuntert, sich aktiv im Sinne der Ziele des Naturschutzes einzubringen.
Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird diesen drei grundlegenden Kriterien gerecht und findet deshalb unsere Unterstützung. Wir hätten uns an ei
nigen Stellen eine noch engere Orientierung am Gesetzentwurf der CDU aus dem Jahre 2003 gewünscht, zumal dieser Entwurf offensichtlich so gut war, Herr Kollege Hildebrand, dass er von Teilen der Opposition übernommen wurde. Politik ist aber auch die Kunst des Machbaren und der Entwurf stellt für uns unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen fairen und sinnvollen Kompromiss dar.
In seiner Rede hat der Minister auf die konkreten Maßnahmen hingewiesen, die zur Deregulierung beitragen, die Verfahren beschleunigen und die Möglichkeiten zur Kostenreduzierung bieten. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Landeshaushalt, der jede realisierbare Einsparung bitter nötig hat, sondern das gilt auch für die kommunale Ebene, die beispielsweise von Planungsverpflichtungen befreit wird und mehr Spielraum für sachgerechte, ortsnahe Entscheidungen bekommt. Ganz im Sinne des Entwurfes setzen wir auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung zum Schutze der Natur.
Dazu gehört auch und gerade, dass wir die Verantwortung, aber auch die Rechte, die sich aus privatem Eigentum ergeben, ausdrücklich anerkennen und respektieren. Manche - bis hinein in dieses Haus - verstehen diesen Ansatz offenbar noch nicht. Ich sage ganz bewusst, verstehen diesen Ansatz offenbar noch nicht, weil die Alternative, nämlich ideologische Starre, dem gemeinsamen Anliegen sicher nicht gerecht würde. Wem es mehr um den tatsächlichen Schutz der Natur als um den Schutz seines Weltbildes geht, der sollte zur Kenntnis nehmen: Schleswig-Holstein muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und diese so effizient wie möglich erfüllen.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes lieben unsere heimische Natur und sind in vielfältiger Weise bereit, ihren eigenen persönlichen Beitrag nicht nur verbal in Diskussionsrunden am grünen Tisch, sondern ganz praktisch vor Ort - zu erbringen. Dieses Potenzial wollen und müssen wir nutzen und gemeinsam mit den Menschen den Naturschutz voranbringen.
Einen wesentlichen Beitrag zu einem echten Miteinander für unsere Natur leistet die Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Dieses Instrument soll landesweit weiterentwickelt werden und stößt auf große Akzeptanz. Das dient der Natur mehr als manche Regelung, die in der Vergangenheit gerade nicht akzeptiert worden ist. Diese konsequente und zeitgemäße Weiterentwicklung des Landesnatur
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Wort sagen zu einigen Bedenken, die unter anderem von der kommunalen Ebene geäußert worden sind. Es entspricht dem Geist dieses Entwurfes und den Zielen der Koalition, auf einzelfallbezogene Detailregelungen zu verzichten und somit Freiraum für sachgerechte, ortsangemessene Entscheidungen zu schaffen. Gerade das dient dazu, unbürokratisch und bürgerfreundlich mehr zum Schutze der Natur zu erreichen, als dies bisweilen heute möglich ist. Dieser Gesetzentwurf bietet Rechtssicherheit und trägt den Anforderungen der Europäischen Union Rechnung. Gegenteilige Behauptungen gewinnen durch häufige Wiederholung nicht an Substanz. Das Ministerium hat alle Anregungen aus der Anhörung ernst genommen, beurteilt und zum Teil aufgenommen. Die CDU bedankt sich für diese fundierte und zügige Vorarbeit und freut sich auf eine ebenso gründliche, offene, aber auch zielorientierte Ausschussberatung.
Ich beantrage die Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss, mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Konrad Nabel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Beginn meiner Parlamentszugehörigkeit 1988 ist der heute vorliegende Gesetzentwurf der dritte umfassende Ansatz zur Veränderung des jeweils geltenden Naturschutzgesetzes. Die Novelle Anfang der 90er-Jahre machte eine Entwicklung hin zu einer modernen, an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten Naturschutzpolitik möglich, leitete diese in unserem Land ein und bot für fast 14 Jahre eine gute Basis für erfolgreiche Arbeit.
Diese Novelle hatte im Übrigen die Lübecker Grundsätze für den Naturschutz als Grundlage, die wesentlich von Berndt Heydemann erarbeitet und 1991 von allen Umweltministern des Bundes und der Länder im politischen Konsens angenommen worden waren. Die Verankerung des Biotopverbundsystems, des flächenhaften Naturschutzes und des Begriffs der Vorrangflächen für den Natur
schutz seien nur drei Stichworte aus diesem Papier. Dieses Gesetz führt im Übrigen als erstes Landesnaturschutzgesetz den Vertragsnaturschutz ein.
Die Novelle 2003 war wegen der Einarbeitung zahlreicher neuer europarechtlicher Bestimmungen sowie des geänderten Bundesrechts nötig. Die vorlaufende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beruhte im Wesentlichen auf den Inhalten und den Erfahrungen mit der erfolgreichen Umsetzung des schleswig-holsteinischen Naturschutzgesetzes, sodass uns die Einarbeitung der geänderten Bestimmungen des Bundesgesetzes relativ leicht fiel und wenig gravierende Änderungen in der Praxis des Naturschutzes im Land brachte.
Wenn ich hier „uns“ sage, dann meine ich natürlich die SPD! Wir alle wissen, dass die CDU nicht nur heftig gegen die 1993er Novelle des 1973 von Ernst Engelbrecht-Greve (CDU) vorgelegten Landschaftspflegegesetzes polemisierte, sondern 1994 gemeinsam mit der FDP gegen das neue, in seinen wesentlichen Bestimmungen bis heute geltende Gesetz eine Verfassungsklage anstrengte.
Wer sich den Schriftsatz zur Begründung des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2001 auf die Klage der Fraktionen von CDU und FDP durchliest, findet in vielem die Begründung für die wesentlichen Punkte, die im heute vorliegenden Entwurf das bestehende Landesnaturschutzgesetz von 1993 in der Fassung vom 18. Mai 2003 verändern sollen.
Es ging um das Landschaftsprogramm und die Landschaftsrahmenpläne, um die Biotope im bisherigen § 15 a, um das Biotopverbundsystem, um angebliche Nichtübereinstimmung mit dem Bundesrecht, um einen angeblichen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes und vieles mehr. Das sind alles Punkte, die auch wieder in der vorliegenden Novelle eine große Rolle spielen. Sie wissen, dass diese Klage abgewiesen wurde. Zu den einzelnen Punkten hieß es in der Begründung:
„Der Antrag wird verworfen … Der Antrag ist ferner unzulässig.... Die Rüge der Antragsteller greift nicht durch… Entgegen der Ansicht der Antragsteller... ist er im Sinne des § 24 BVerfGG offensichtlich unbegründet.“
Die von CDU und FDP seinerzeit beklagten Punkte sind inzwischen Bundesrecht und damit auch für Schleswig-Holstein gültig und das ist auch gut so.
Damit, lieber Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind viele Änderungen in der vorliegenden Novelle eher deklaratorischer Natur, wenn sie auch bei denen, die mit der Umsetzung des Naturschutzrechtes zu tun haben, große Unruhe ausgelöst haben und weiter auslösen werden.
Die CDU wollte 1993 zurück zu den Bestimmungen des Landschaftspflegegesetzes von 1973. Sie wollte es auch mit ihrem Entwurf 2002, der gemeinsam mit dem damaligen Regierungsentwurf 2003 beraten und von der damaligen Landtagsmehrheit abgelehnt wurde. Insoweit ist der vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Entwurf nur konsequent, auch wenn sich das Bundesnaturschutzgesetz und die europarechtlichen Bestimmungen seit 1973 erfreulich weiterentwickelt haben und eher einen Ansatz im Naturschutz aufzeigen, wie er im von mir nach wie vor als vorbildlich angesehenen bestehenden Landesnaturschutzgesetz von 1993 in der Fassung vom Mai 2003 vorliegt.
Gestatten Sie auch uns, wenigstens im Ansatz konsequent sein zu dürfen. Im Koalitionsvertrag haben wir mit der CDU vereinbart, dass im Umwelt- und Naturschutz „das umfangreiche rechtliche Regelwerk mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus“ überprüft werden soll. Das gilt auch für das Landesnaturschutzgesetz. Es bestand im Übrigen Einigkeit bei allen Beteiligten, dass dabei die erreichten Qualitätsstandards im Naturund Umweltschutz unseres Landes inhaltlich nicht abgesenkt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, ich habe Anfang März 2006 zum Beschluss der Landesregierung, den Entwurf zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in die öffentliche Anhörung zu geben, deutlich gemacht, dass wir den Entwurf für mangelhaft halten, und dies in einigen Punkten belegt. Wir konnten zwar den Ansatz zur Verschlankung und die Regelung zu den Ökokonten begrüßen, beklagten unter anderem aber, dass das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft nicht eindeutig geregelt und der Landwirtschaft quasi ein Vorrang eingeräumt wird.
Im Verlauf des Verfahrens, nämlich durch die Regierungsanhörung, vor allem aber im Koalitionsausschuss am 24. September 2006, sind einige unserer Bedenken aufgenommen worden, sodass ich heute sagen kann: Der jetzt vorliegende Entwurf ist besser geworden.
So wurden nach der Anhörung unter anderem die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft wieder aufgenommen. Von den nach dem Koalitionsausschuss am 24. September 2006 aufgenommenen Änderungen sind aus meiner Sicht zu begrüßen: Die eigenständige Lesbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen ist unter anderem durch die inhaltliche Darstellung der Bedeutung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes verbessert worden. Wir haben vereinbart, dass auch die Bestimmungen zum Biotopverbund aus dem Bundesgesetz wieder aufgenommen werden. Die Vielzahl der Verordnungsermächtigungen ist diskutiert worden, und in einigen Punkten wird das Kabinett die Verordnungen zu beschließen haben. Die Liste der Verordnungsermächtigungen wird im weiteren parlamentarischen Verfahren weiter überprüft. Die bisherigen Regelungen zu den Landschaftsrahmenplänen sind in die Vorgaben für das Landschaftsprogramm eingearbeitet worden. So kann man das auch machen. Ein eigenständiger Absatz zum Schutz der Knicks mit dem Verbot der Beseitigung wurde wieder aufgenommen.
Naturerlebnisräume sind wieder im Gesetz enthalten. Die Akademie für Natur und Umwelt ist weiterhin gesetzlich verankert. Die Liste der landesspezifischen Biotoptypen stimmt wieder. Die Genehmigungsfristen, Herr Minister, einschließlich der Genehmigungsfiktion für Anträge auf Eingriffe in die Natur wurden praxisgerecht auf generell drei Monate verlängert.
Die Einrichtung von Kreisnaturschutzbeiräten ist wieder als verpflichtende Aufgabe enthalten. Insoweit sind wir wirklich zufrieden. Ich finde, hier haben wir gut gearbeitet.
Darüber hinaus wurde verabredet, dass die von den Verbänden in den Anhörungen vorgetragenen Rechtsverstöße überprüft werden sollen. Dies sind Verbesserungen, die das Gesetz besser, aber noch nicht gut gemacht haben. Leider ist unseren Argumenten zum Erhalt der Positivliste nicht gefolgt worden, die aus der kommunalen Praxis zur Verwaltungserleichterung und -beschleunigung gefordert wurde.
Aus meiner Sicht besonders bedenklich aber ist der neu hinzugekommene Absatz 2 im § 1 des Entwurfs und die Begründung hierzu. Dieser Absatz lässt den für mich beendet geglaubten Konflikt zwischen Nutzern und Schützern der Natur, wie er En