chen Aufgaben natürlich auch eine zusätzliche Finanzausstattung benötigen. Aber jede Verbesserung für die Medienanstalt bedeutet gleichzeitig, dass weniger Geld für die Filmförderung zur Verfügung stünde. Hier hatten wir einen Zielkonflikt, der letztlich vertretbar gelöst wurde.
Die Filmförderung für beide Länder wird zukünftig von herausragender Bedeutung sein. Hamburg und Schleswig-Holstein werden gemeinsam stärkere Akzente setzen können. Dass Schleswig-Holstein als kleinerer Filmförderungspartner hier nicht zu kurz kommt, ist unserer Meinung nach durch die neuen Vereinbarungen sichergestellt.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten halten auch die Beteiligung des Parlaments - das ist vorhin auch von der Kollegin von der CDU erwähnt worden - an dem Zustandekommen des Staatsvertrages für optimierungswürdig. Die nachträglichen Verhandlungen hätten möglicherweise vermieden werden können, wenn es zwischen Regierung und Parlament zu einem besseren Zusammenwirken im Vorfeld dieses Staatsvertrages gekommen wäre, wie es der Landtag in seiner Entschließung vom Oktober 2005 erbeten hatte. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass wir dies beim nächsten Staatsvertrag optimaler hinkriegen. Der jetzt gefundene Weg, noch vor Zustimmung des Parlaments zu einem Staatsvertrag einen Ersten Änderungsstaatsvertrag auf den Weg zu bringen, ist sicher ungewöhnlich. Es war aber die beste, wenn nicht die einzige Möglichkeit, die Auffassung des Parlaments - alle Fraktionen hatten Änderungswünsche geäußert - in das Verfahren einfließen zu lassen und so ein Scheitern zu verhindern.
Meine Fraktion wird also heute dem Medienstaatsvertrag zustimmen. Wir tun dies ausdrücklich in Kenntnis des Ersten Änderungsstaatsvertrages, der wesentliche Korrekturen in Aufgabenstellung und Finanzierung enthält und in Kenntnis der Vereinbarungen zur Filmförderung, die der Chef der Staatskanzlei dem Innen- und Rechtsausschuss vorgetragen hat.
Lassen Sie mich zum Schluss, weil wir damit medienpolitisch in Schleswig-Holstein an einer gewissen Zäsur stehen, jetzt wo die Arbeit der ULR endet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Direktion dieser Anstalt danken. Sie haben über Jahre für unser Land an einer guten und fortschrittlichen Medienpolitik mitgewirkt. Wenn Sie das nicht getan hätten, hätten wir in diesem Prozess nicht so viel zu verhandeln gehabt. Dafür gilt ausdrücklich unser Dank.
Ich beziehe ausdrücklich den bereits ausgegliederten Offenen Kanal mit ein. Das ist im Laufe der Zeit etwas in Vergessenheit geraten, weil wir das schon vorher geregelt haben. Auch der Offene Kanal leistet einen ganz wesentlichen Beitrag - auch in Zukunft - für den Bereich der Medienpädagogik.
Für die Fraktion der FDP erteile ich das Wort dem Oppositionsführer, dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird heute diesem Medienstaatsvertrag nicht zustimmen. Wir tun dies zum einen, weil wir inhaltlich mit dem Vertrag nicht einverstanden sind. Die Kritikpunkte wurden von uns benannt und mehrfach vorgetragen. Wir stellen fest, dass mit diesem Medienstaatsvertrag für SchleswigHolstein schlecht verhandelt wurde, das Finanzkorsett des Medienrates zu eng bemessen und der Aufgabenkatalog der neuen Anstalt zu knapp bemessen wurde.
Wir tun dies zum anderen, weil die Art und Weise, wie die Große Koalition bei diesem Staatsvertrag mit dem sogenannten Änderungsstaatsvertrag vorgeht, nicht akzeptiert werden kann und dieses Verfahren diverse Unsicherheiten beinhaltet.
Es ist in der Tat, Herr Kollege Eichstädt, ein Novum meiner parlamentarischen Erfahrung, dass ein Staatsvertrag im Prinzip im Parlament keine Mehrheit erfährt, ihm aber doch zugestimmt wird mit dem Hinweis auf einen Änderungsstaatsvertrag, von dem die nicht regierungstragenden Fraktionen erst am Morgen vor der Ausschusssitzung erfahren haben. Das ist schon erstaunlich. Ein sauberes Verfahren wäre es gewesen, den heute hier vorliegenden Staatsvertrag nicht zu verabschieden, ihn neu zu verhandeln und dann möglicherweise zum Sommer als neuen Staatsvertrag in Kraft treten zu lassen.
Was treibt uns eigentlich, Kollege Eichstädt, dass dieser Staatsvertrag am 1. März 2007 in Kraft treten muss, außer der Tatsache, dass dies seinerzeit vom Ministerpräsidenten mit dem Ersten Bürgermeister der Hansestadt Hamburg vereinbart worden war? Wenn wir heute dem Staatsvertrag nicht zustimmen und neu verhandeln, verhindern wir möglicherwei
Ein Chaos könnte nämlich wie folgt entstehen: Wir beschließen heute einen Staatsvertrag, der dann ab dem 1. März gilt. Dann leiten wir das Verfahren für einen Änderungsstaatsvertrag ein, der möglicherweise am 1. Juli in Kraft tritt. Wenn aber der Änderungsstaatsvertrag beispielsweise durch eine Weigerung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zustande kommt, was dann? Haben wir dann einen Staatsvertrag, den wir eigentlich mehrheitlich nicht wollten? Haben wir eine Protokollnotiz im Änderungsstaatsvertrag, die die Rückabwicklung des ursprünglichen Staatsvertrages betrifft und verlangt, dass bis zum 31.Oktober des Jahres ein Aufhebungsstaatsvertrag nach dem Modell des § 44 des NDR-Staatsvertrages vorgelegt wird? Wann dieser dann in Kraft träte, bleibt offen.
Allein die Tatsache, dass die Staatskanzlei die Protokollnotiz hat aufnehmen müssen, beinhaltet ja auch deren Bedenken, es könnte möglicherweise eintreten, was wir uns nicht wünschen, dass es eintritt. Die spannende rechtliche Frage: Ist diese Protokollnotiz, die sowieso keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, dann aber auch nicht beschlossen, weil der Änderungsstaatsvertrag, der sie enthält, überhaupt nicht ratifiziert wird? Für Hamburg hat sie keinen auch nur moralisch verbindlichen Charakter. Das sage ich ausdrücklich, denn auch dort muss die Bürgerschaft beschließen, nicht der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Bericht und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, die ja nun Bezug nehmen auf eine Protokollerklärung, die weder rechtlich verbindlich ist noch bei einer Weigerung der Hamburger Bürgerschaft, den Änderungsstaatsvertrag zu ratifizieren, überhaupt existent ist, mag zwar den Schleswig-Holsteinischen Landtag zumindest in Form einer Absichtserklärung binden, für Hamburg gilt sie aber nicht. Bleibt also die Frage, welche Konsequenzen dazu entstehen, wenn Hamburg sich weigert, den Änderungsstaatsvertrag zu beschließen. Was dann? Sollte es tatsächlich zu einer Rückabwicklung des Staatsvertrages kommen, was ist dann mit den Beschäftigten? Erst sollen sie von Kiel nach Norderstedt geschickt werden, um dann möglicherweise festzustellen, dass der Staatsvertrag rückabgewickelt wird und auch der ganze Umzug retour gehen muss. Was sollen die Beschäftigten davon halten?
Bei mir bleibt folgender Eindruck - übrigens auch bei meiner Fraktion -: Die Staatskanzlei hat den Staatsvertrag schlecht verhandelt. Sie steht aber bei
den Hamburgern im Wort und damit der Ministerpräsident und seine Staatskanzlei das Gesicht wahren können, hat sich die ansonsten diesem Medienstaatsvertrag so kritisch gegenüberstehende SPDFraktion dazu hinreißen lassen, diesem merkwürdigen Verfahren eines Änderungsstaatsvertrages zuzustimmen.
Herr Kollege Eichstädt, Sie haben richtigerweise gesagt, es ist die schlechteste aller Lösungen, die Sie gerade noch akzeptieren könnten, um heute zuzustimmen. Ich kann für meine Fraktion nur davon abraten, so zu verfahren. Lassen Sie uns heute den Staatsvertrag ablehnen, lassen Sie uns dem von den Grünen vorgeschlagenen Verfahren dahin gehend folgen, dass wir den Medienstaatsvertrag als solchen neu verhandeln und uns über die Parameter vorher im Ausschuss Gedanken machen! Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch der Änderungsstaatsvertrag inhaltlich noch nicht der Stein der Weisen ist, Kollege Eichstädt.
Die Aufgaben der Landesmedienanstalt wurden zwar erweitert; dies gilt aber nur im Rahmen ihrer haushaltsmäßigen Mittel. Mehr Geld erhält die Medienanstalt aber nicht, denn die Erhöhung der Haushaltsmittel für die Medienanstalt durch die entsprechende Erhöhung des Rundfunkgebührenanteils von 18 auf 23 % wird durch die Verpflichtung, ab 2011 jährlich 400.000 € an die Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein zu überweisen, komplett wieder aufgezehrt. Die SPD hat also faktisch für die Medienanstalt im Änderungsstaatsvertrag ab dem Jahre 2011 nichts erreicht. Die Sozialdemokraten müssten nach unserer Auffassung daher auch gegen diesen Staatsvertrag stimmen. Wir werden uns, wie gesagt, dem Ansinnen, dem Staatsvertrag zuzustimmen, verschließen müssen.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße nach wie vor die Zusammenlegung der Landesmedienanstalten SchleswigHolstein und Hamburg. Insoweit bin ich mir mit den Regierungsfraktionen einig. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht versäumen, den Genossen Pe
ter Eichstädt einmal ausdrücklich zu loben. Nachdem der „Schwarze Peter“ Harry Carstensen wieder einmal nicht in der Lage war, die Interessen Schleswig-Holsteins angemessen zu vertreten,
hatte dann der „Rote Peter“ Eichstädt zu unserer großen Freude den Staatsvertrag „durchgestoppt“. Ich gratuliere. Es ist wirklich erfreulich - insbesondere nach dem, was wir in den letzten Monaten erlebt haben -, dass dieses Parlament sich nicht mehr alles gefallen lässt. Der zuvor völlig inakzeptable Inhalt des Medienstaatsvertrages wird durch den Änderungsstaatsvertrag immerhin um einige Kritikpunkte bereinigt. Ich begrüße es, dass der Aufgabenkatalog der Anstalt um die Kompetenzen im Bereich der Förderung der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich und im Bereich Medienforschung sowie einiges mehr erweitert wurde. Ich begrüße es auch, dass die Interessen Schleswig-Holsteins im Bereich der Filmförderung besser gewahrt werden. Ebenso freut es mich, dass die geparkten Gelder aus dem missglückten DAB-Projekt jetzt für die Zwecke der Medienanstalt zur Verfügung stehen, auch wenn ich mir in dieser Frage mit dem Landesrechnungshof ausnahmsweise einmal nicht einig bin.
Es bleiben allerdings zwei Kritikpunkte. Der erste betrifft den Standort. Es wäre im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Akteure gut gewesen, einen Standort zu finden, der aus allen Richtungen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Dass dies bisher nicht so ist, ist übrigens nicht die Schuld der Norderstedter. Vielmehr ist der Grund darin zu sehen, dass es immer noch nicht gelungen ist, eine vernünftige Verkehrsverbindung nach Norderstedt zu organisieren. Die Erfüllung dieser Aufgabe hat der Landtag lange gefordert.
- Komm, komm, wir brauchen die Diskussion über den Metro-Express an dieser Stelle nicht wieder aufzunehmen!
Der zentrale Punkt der Kritik an dem Staatsvertrag und auch an der geänderten Fassung ist dieser: Die Vergabe von Sendefrequenzen erfolgt in Zukunft überwiegend nach finanziellen und nicht mehr vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten. Das bisherige vorbildliche schleswig-holsteinische Landesrundfunkgesetz wurde damit bei den Qualitätskriterien quasi amputiert. Ich möchte hier nur zwei Beispiele aus dem ausführlichen Abschnitt über die Qualitätskontrolle aus dem alten Landesrundfunkgesetz vorlesen. In § 22 heißt es:
„Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen.“
„Alle Sendungen mit Bedeutung für die Information und Meinungsbildung haben anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen.“
Das sind keine leeren Worte gewesen, sondern das ist die Praxis in der Landesmedienanstalt, in der ULR gewesen, wo mit den Sendern durchaus über die Qualität und die Inhalte ihrer Sendungen diskutiert wurde.
Entsprechende Passagen kommen in dem neuen Staatsvertrag nicht mehr vor. Das Signal dieses neuen Gesetzes ist: Auf Qualität kommt es nicht mehr an. Es kommt nur noch auf die Finanzkraft der Sender an. Für diese Landesregierung ist Rundfunk dann jedoch nur noch eine Ware wie jede andere. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass unsere Gesellschaft qualitativ hochwertige Medien braucht. Darüber zu wachen sollte auch Aufgabe der Medienanstalt sein. Rundfunk ist Kulturgut und nicht bloßes Wirtschaftsgut. Es darf dabei natürlich nicht um Zensur gehen. Über Medienpolitik darf weder nach dem Mehrheitsprinzip noch nach Angebot und Nachfrage entschieden werden. Medienpolitik muss die Vielfalt und die Qualität der Information und Recherche im Auge haben.
Leider ist es dem Kollegen Eichstädt trotz seines heldenhaften Einsatzes nicht gelungen, in dieser zentralen Frage etwas zu ändern. Der Staatsvertrag entspricht jetzt - auch unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen - in weiten Teilen dem, was die unselige Schill-Partei in das Hamburger Mediengesetz hineingeschrieben hat. Wer das zu Ende denkt, landet bei dem Ergebnis: Wer bezahlt, dessen Meinung wird verbreitet. Das böse Wort von der Berlusconisierung ist da nicht aus der Luft gegriffen.
Ich glaube, dies sind genug Gründe, um den Vertrag abzulehnen. Meine Fraktion wird das jedenfalls tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ist die Sachlage? Wir erinnern uns: Die Hamburger Bürgerschaft stimmte dem Vertrag Ende Januar in zweiter Lesung zu, was in Schleswig-Holstein auf harsche Kritik stieß. Nicht nur die SPDFraktion fühlte sich durch das Vorgehen über Gebühr unter Druck gesetzt. Es war von einem Affront die Rede. Der Kollege Eichstädt kündigte an, dass bis zum 28. Februar wesentliche Nachbesserungen erfolgen müssten; ansonsten sei der Medienvertrag tot. Er hat sich als medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion auch redlich bemüht, einige Änderungen des Medienvertrages zu erreichen, zum Beispiel bei der Filmförderung, die auch wir unterstützen. Von einem großen Wurf kann dennoch nicht die Rede sein.
Gleichwohl befassen wir uns heute mit einem Staatsvertrag, der demnächst schon wieder geändert werden soll. Dazu kann ich nur sagen, dass dies ein eigenartiges parlamentarisches Verfahren ist.
Nach Meinung des SSW sollten bei einer Fusion vor allem drei Voraussetzungen erfüllt werden: erstens ein Gleichgewicht zwischen den Medienstandorten, zweitens die Sicherung der Qualität der Berichterstattung sowie drittens die Stärkung des Bürgerfunks. Liebe Kolleginnen und Kollegen, keines dieser Ziele wurde erreicht.
Die Medienindustrie in Hamburg ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit Tausenden von Arbeitsplätzen in der Hansestadt. Dafür wurde der Standort der neuen Medienanstalt in Norderstedt maßgeschneidert. Der Standort der neuen länderübergreifenden Anstalt ist ein Symbol, nämlich ein Symbol für die einseitige Bevorzugung Hamburger Interessen. Der SSW möchte die Entscheidung für den Hamburger Vorort Norderstedt trotzdem nicht überbewerten das will ich hier hinzufügen -, denn andere, inhaltliche Konsequenzen des neuen Vertrages wiegen unserer Meinung nach schwerer.
Schleswig-Holstein wird es mit seiner Themenbreite und regionalen Vielfalt zukünftig schwerer haben, die Öffentlichkeit zu erreichen. Da richten auch zwei Kieler NDR-„Tatorte“ im Jahr nur wenig aus. Kleine regionale Anbieter haben keine Chance. Sie sind in der Regel finanzschwache Anbieter. Sie werden dann bei der Vergabe der begehrten und profitablen Sendefrequenzen das Nachsehen haben. Die großen Konzerne werden die Lizenzen unter