Protokoll der Sitzung vom 21.02.2007

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, Drucksache 16/1221 an den Umwelt- und Agrarausschuss und Drucksache 16/1222 federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig so geschehen.

Ich unterbreche die Sitzung. Wir machen um 15 Uhr weiter mit dem Thema Medienstaatsvertrag.

(Unterbrechung: 13:08 bis 15:01 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere Sitzung wieder. Ich hoffe, dass wir in wenigen Minuten auch beschlussfähig sein werden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 und 19 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medien- staatsvertrag HSH)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/820

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 16/1227 (neu)

b) Medienstaatsvertrag mit Hamburg

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1220

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit ihm durch Plenarbeschluss vom 28. Juni 2006 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt am 14. Februar, befasst.

Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Stimme der Fraktion der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Er nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die Protokollerklärung aus der Vereinbarung des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein und des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg vom 13. Februar 2007 über einen ersten Medienänderungsstaatsvertrag HSH. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich auf der Tribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte des Schulzentrum am Himmelsbarg aus Moorrege begrüßen. Moorrege war gestern übrigens auch durch den Karnevalsverein vertreten. Ferner darf ich die Justizsekretärsanwärter beim Landgericht Lübeck begrüßen. - Seien Sie uns alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

(Karl-Martin Hentschel)

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Monika Schwalm das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte an dieser Stelle unser Fraktionsvorsitzender, der auch medienpolitischer Sprecher ist, stehen und die Rede halten. Er nimmt allerdings in der Mittagspause an einer Trauerfeier teil, die offensichtlich noch nicht beendet ist, sodass er nicht rechtzeitig hier sein kann. Er hat mich daher gebeten, für diesen Fall seine von ihm vorbereitete Rede zu halten, und das will ich gern tun.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Distanzieren Sie sich auch vom Inhalt?)

- Ich distanziere mich natürlich nicht vom Inhalt. Denn dieser entspricht der Beschlusslage in der CDU-Fraktion.

Mit der „Entschließung zur Medienanstalt Nord“ im Spätsommer 2005 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Medienpolitik ausgesprochen und als Ziel die Zusammenlegung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien, HAM, und der schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien, ULR, formuliert.

Heute ist es nun so weit: Der Medienstaatsvertrag HSH wird abschließend beraten und am 1. März wird die neue gemeinsame Medienanstalt HSH kurz MAHSH - ihre Arbeit aufnehmen können.

Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich in den letzten Jahren als gemeinsamer Kommunikationsraum fortentwickelt und sind schon seit längerer Zeit in vielfältiger Weise medienrechtlich und -politisch miteinander verbunden. Bereits zum Zeitpunkt der Beratung des Entschließungsantrages „Medienanstalt Nord“ prüften unsere ULR und die HAM Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit.

Schließlich wussten sie selber, dass sich eine noch intensivere Zusammenarbeit nur positiv auf die Wettbewerbsposition gegenüber anderen Medienstandorten auswirken konnte. Insofern war die Fusion von den Betroffenen im Grundsatz selbst gewollt, was wir als sehr hilfreich empfunden haben. Sowohl die ULR als auch die HAM haben dem Reformprozess von Anfang an offen gegenübergestanden. Wir konnten auf die Kooperationsbereitschaft

beider Anstalten zählen und insbesondere der ULR möchte ich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle für die jahrelange gute Zusammenarbeit danken.

(Beifall bei CDU und SPD)

Aber wie es häufig so ist, merkten wir schnell, dass der Teufel dann doch im Detail steckt. Und so zeigt dann auch die Tatsache, dass wir uns bereits in der kommenden Plenartagung im März mit einem Änderungsstaatsvertrag beschäftigen werden, dass die Fusion nicht ganz so einfach war, wie wir es uns am Anfang vorgestellt hatten.

Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach der Zukunft der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Anstalten. Weder Hamburger noch Schleswig-Holsteiner dürfen in der gemeinsamen Anstalt übervorteilt werden.

Fakt ist, dass Schleswig-Holstein zurzeit mehr Zeitverträge hat und sicherlich aufgrund der Standortwahl noch Angestellte verlieren wird. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 17. Februar konnte man in einem Interview mit dem Direktor der HAM und künftigen kommissarischen Direktor der MAHSH, Lothar Jene, lesen, dass niemand entlassen wird, aber befristete Verträge auch nicht verlängert werden. Damit steht im Grunde schon heute fest, dass die Personaleinsparungen erst einmal zulasten Schleswig-Holsteins gehen werden. Wir werden in absehbarer Zeit zu überprüfen haben, wie sich die Mitarbeiterschaft seit der Fusion entwickelt hat.

Vielleicht bietet es sich an, dies gemeinsam mit der finanziellen Ausstattung der Anstalt zu tun, die sowohl von der ULR als auch von der HAM als zu gering kritisiert wird. Wir werden genau hinsehen müssen, ob der Etat von 2,8 Millionen € ausreicht. Denn nur eine finanziell angemessen ausgestattete Anstalt wird mit den anderen Landesmedienanstalten konkurrieren können.

Klar ist, dass Synergieeffekte eintreten werden; diese werden sich allerdings erst mittel- bis langfristig bemerkbar machen. Schon heute muss die MAHSH aber so ausgestattet sein, dass sie die ihr zugeschriebenen Aufgaben, einschließlich der noch im Änderungsstaatsvertrag aufgenommenen Punkte der Medienkompetenz sowie der Medienpädagogik, angemessen ausüben kann. Denn was nützt es der MAHSH, wenn man ihr im Rahmen der Nachverhandlungen noch mehr Aufgaben zuweist, ihr aber letztlich die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht?

Dr. Wadephul hat im Rahmen der ersten Lesung mit dem Hinweis begonnen, dass sich die Regie

(Präsident Martin Kayenburg)

rungsparteien das klare Ziel gesetzt haben, den Medienstandort und die Medienwirtschaft im Norden zu stärken, und heute kann ich sagen, dass der heute zu verabschiedende Staatsvertrag die Chance dazu bietet.

Wir Schleswig-Holsteiner müssen nur darauf achten, dass wir an der Stärkung auch teilhaben. Schließlich sind wir gleichberechtigte Partner.

So konnte in Nachverhandlungen erreicht werden, dass weiterhin zwei „Tatort“-Folgen pro Jahr aus Kiel kommen und das Baltic Media Forum sowie die Verleihung des Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck dauerhaft gesichert sind.

Für die Zukunft wünsche ich mir, dass bei ähnlichen Fusionen eine frühere Einbindung des Parlaments in die Verhandlungen zum Staatsvertrag erfolgt. Dadurch könnten manches Missverständnis und manche Unstimmigkeit vermieden werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Medienpolitik wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Es macht Sinn, aus zwei im bundesweiten Vergleich kleinen Medienanstalten eine größere zu bilden. Noch größer wäre uns noch lieber gewesen.

Der mit Hamburg ausgehandelte Medienstaatsvertrag entsprach nicht den Vorstellungen der SPDLandtagsfraktion, da er in wichtigen Punkten nicht ausreichend die Interessen unseres Landes und unserer bisherigen Medienpolitik berücksichtigte. Ein Grundproblem lag darin, dass die Hamburger Medienanstalt bisher ein sehr begrenztes Aufgabenspektrum wahrzunehmen hatte, während die ULR über Pflichtaufgaben hinaus andere Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Medienkompetenz und Medienpädagogik, der Aus- und Weiterbildung und der Medienforschung wahrzunehmen hatte. Der Staatsvertrag orientierte sich aber im Wesentlichen an dem Hamburger Modell.

Weiter enthält der Staatsvertrag die Regelung, dass auch die Filmförderung gemeinsam durchgeführt werden soll. Hier galt es sicherzustellen, dass insbesondere angesichts des unbestritten höheren finan

ziellen Anteils Hamburgs trotzdem schleswig-holsteinische Interessen gewahrt werden. Inzwischen wurde der Vertrag durch einen Ersten Änderungsstaatsvertrag ergänzt. Mit den hierin enthaltenen Klarstellungen sehen wir unsere medienpolitischen Vorstellungen weitestgehend gewahrt.

Die Förderung von Medienkompetenzen und Medienpädagogik ist zu einer Pflichtaufgabe der Anstalt geworden. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich wurde aufgenommen, auch die Förderung von schleswig-holsteinischen Ausbildungseinrichtungen sind Aufgabe geworden, ebenso die Weiterentwicklung technischer Infrastruktur und die Förderung von neuartigen Rundfunkübertragungstechniken. Die Medienforschung ist in den Katalog aufgenommen worden und das bisher von der ULR in Schleswig-Holstein vergebene Gütesiegel für die Gebrauchstauglichkeit von Geräten wird nun doch von der neuen Anstalt weiter unterstützt. Diese Zusammenarbeit mit der neuen Medienanstalt ist für die Universität Kiel von großer Bedeutung.

Im Bereich der Filmförderung ist ausdrücklich vereinbart, dass Schleswig-Holstein in der gemeinsamen GmbH die stellvertretende Geschäftsführung stellen wird. Die bisher von der MSH geförderten Projekte wie zum Beispiel die beiden „Tatort“-Folgen aus Schleswig-Holstein, das Baltic Media Forum und die Verleihung des Schleswig-Holstein Filmpreises sind für die Zukunft in Art und Umfang dauerhaft gesichert. Dies ist dem Innen- und Rechtsausschuss ausdrücklich vom Chef der Staatskanzlei so zugesichert worden - eine entscheidende Zusage für unsere Zustimmung.

Dieser Erste Änderungsstaatsvertrag und die Zusagen für die Filmförderung machen den Staatsvertrag für uns zustimmungsfähig. Ohne sie hätten wir die Vereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein nicht mittragen können.

Meine Damen und Herren, nicht alles konnte erreicht werden. So sind wir der Auffassung, dass der Standort Norderstedt nicht optimal ist. Er ist auch eine Härte für unsere Kieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ULR. Aber hiermit werden wir unseren Frieden machen. Ich sage allen Norderstedtern, die diese Diskussion möglicherweise als Affront gegen ihre wunderschöne Stadt verstanden haben: Wir sind überzeugt davon, dass Norderstedt jetzt einen guten Standort für die neue Medienanstalt darstellen wird. Mein Kollege, Herr Hölck, hat das natürlich schon immer gesagt.

Auch im Bereich der Finanzierung hätten wir gern weitere Verbesserungen erreicht, da die zusätzli