Diese direkten Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gingen aus unserer Sicht ein Stück weit verloren, wenn wir dem Anliegen der FDP folgen würden. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes eher zu einer Schwächung statt zu einer Stärkung des Petitionsausschusses führen würde.
Ich habe eingangs aber auch gesagt, dass der vorliegende Antrag Punkte enthält, über die wir nachdenken sollten. Wir müssen uns die Frage stellen, warum die Landesbeauftragten, deren Aufgabenbereiche thematisch sehr eng miteinander verwoben sind, räumlich und organisatorisch so weit voneinander entfernt sind.
Ich möchte eins klar und unmissverständlich formulieren: Die CDU-Landtagsfraktion will sowohl die Bürgerbeauftragte als auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung als eigenständige Beauftragte erhalten.
Wir glauben aber trotzdem, dass eine engere Verzahnung im administrativen Bereich Sinn machen würde.
Genau darüber finden in den Fraktionsarbeitskreisen der CDU und SPD zur Sozialpolitik Gespräche statt.
Meine Fraktion hält es daher für richtig, das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages einzurichten.
(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beide Beauftragten kümmern sich um die sozialen Belange. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist beim Landtag angesiedelt, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist aber im Sozialministerium angesiedelt. Das macht aus unserer Sicht dauerhaft keinen Sinn.
Mit der Umsetzung dieses Vorschlages würden wir einen Beitrag dafür leisten, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und die Beauftragte für soziale Angelegenheiten in ihrer Unabhängigkeit gleichzustellen. Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung noch bürgernäher und schneller funktionieren könnte. Es kommt - da sind wir uns in der Tat einig - durch eine verbesserte Koordination bei überschneidenden Zuständigkeiten mit der Bürgerbeauftragten zu einer Vermeidung von Doppelzuständigkeiten.
Synergieeffekte können mittel- und langfristig durch eine größere organisatorische Nähe erlangt werden, indem der personelle Unterbau von beiden Beauftragten gemeinsam genutzt wird. Ich halte die Ansiedlung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Landtag aus weiteren Gründen für richtig:
Eine Vielzahl von Fällen für den Landesbeauftragten wird über die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtags an ihn herangetragen; auch deshalb macht die Nähe Sinn.
Der Informationsfluss zwischen dem Landesbeauftragten und dem Landtag wird durch eine solche Änderung noch optimaler gestaltet.
Außerdem sollte man berücksichtigen, wie eng die Zusammenarbeit zwischen dem Landtag - hier meine ich insbesondere den Landtagspräsidenten Herrn Kayenburg - und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung jetzt schon ist. So werden seit Jahren Schwerpunktthemen aufgegriffen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Durchführung von gemeinsamen Fachtagungen hier im Landeshaus.
Wir wollen außerdem die Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung an allen Gesetzesvorlagen und an den auf behinderte Menschen ausgerichteten sonstigen Vorhaben sicherstellen.
Die Beteiligung an vielen Gesetzesvorhaben ist notwendig. Und die Entscheidung, ob bei einem bestimmten Gesetz die Belange behinderter Menschen tangiert werden, trifft der Landesbeauftragte ganz
allein. Viele Belange behinderter Menschen umfassen ebenso Lebensbereiche nichtbehinderter Menschen, sind also nur mit einem ressortübergreifenden Informationsfluss zu vertreten. Und auch dieser Tatsache tragen wir mit einer Ansiedlung beim Landtag Rechnung.
Wir wollen eine Weisungsfreiheit für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sicherstellen. Das gilt für seine originären Aufgaben, für die Öffentlichkeitsarbeit und bei der Erstellung seines Tätigkeitsberichts.
Wir wissen uns mit diesem Anliegen, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Schleswig-Holsteinischen Landtag anzusiedeln, mit den Interessenverbänden behinderter Menschen einig. Wir wollen das Amt und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung stärken.
Ich möchte nicht, dass jetzt der Eindruck entsteht, wir hätten etwas an der Arbeit des Amtsinhabers auszusetzen. Nein, ganz im Gegenteil: Der jetzige Beauftragte, Herr Dr. Hase, leistet eine herausragende und glaubwürdige Arbeit.
Wir brauchen seine Beratungstätigkeit auch als Fraktion. Deshalb macht es Sinn, dass er hier ins Landeshaus gehört. Meine Fraktion freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. Er macht einen klasse Job und es wird noch besser, wenn er den vom Schleswig-Holsteinischen Landtag aus machen kann.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts. - Für die SPD-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Detlef Buder das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Vorwort: Wir haben es hier mit dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Petitionswesens zu tun. Was ich eben gehört habe, hat sich im Wesentlichen mit den Landesbeauftragten auseinandergesetzt. Es kann nicht sein, dass wir die unterschiedlichen Aufgaben verschiedener Institutionen in einem Gesetzentwurf miteinander vermengen.
glieder des Ausschusses für jede brauchbare Unterstützung aus Ihren Reihen bei der Bearbeitung der Bitten und Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger dankbar sind. Ich betone hier ganz ausdrücklich „brauchbare Unterstützung“. Denn diesen Gesetzentwurf halte ich nicht nur für überflüssig, sondern sogar für unbrauchbar - jedenfalls in der vorliegenden Form.
Die FDP-Fraktion, die sich ansonsten gern als Vorkämpferin für den Bürokratieabbau profilieren möchte, schlägt hier auf einmal ein neues Gesetz vor, ohne dass irgendein Regelungsbedarf erkennbar ist. Die Zielvorstellung, die man dem Gesetz dann entnehmen kann, ist mit Sicherheit keine Stärkung des Petitionswesens.
Die aktuelle Aufgabenverteilung zwischen Bürgerbeauftragter für soziale Angelegenheiten und Petitionsausschuss hat sich in mehr als 15 Jahren gut bewährt und läuft nach einigen damals anfänglichen Anlaufschwierigkeiten auch in der praktischen Zusammenarbeit ohne Probleme, also reibungslos gut. Dies geschieht lediglich auf der Grundlage des Art. 17 des Grundgesetzes, des Art. 19 der Landesverfassung, unserer Geschäftsordnung und des Bürgerbeauftragtengesetzes für den Bereich soziale Angelegenheiten.
Wo bei dieser Sachlage noch Regelungsbedarf für ein weit darüber hinausgehendes Petitionsgesetz bestehen soll, ist mir auch mit der bisher gewonnenen praktischen Erfahrung als zuständiger Ausschussvorsitzender unbegreiflich.
Ich halte den Gesetzentwurf auch für ungeeignet, die in der Begründung genannten gesetzgeberischen Ziele zur Stärkung des Petitionswesens zu erreichen. Im Gegenteil: Die Bürgerinnen und Bürger hätten es schwerer als heute, mit ihren Bitten und Beschwerden die von ihnen gewählte Volksvertretung zu erreichen. Der Petitionsausschuss würde geschwächt werden und der Landtag würde sich darüber hinaus ohne jeden Anlass selbst in der Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden.
Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Volksvertretung würde erschwert werden, weil sie sich nur noch mit sogenannten Gesetzespetitionen und Beschwerden über die Bürgerbeauftragte selbst unmittelbar an den Petitionsausschuss wenden dürften.
Alle anderen Petitionen müssten nach § 9 des Entwurfs der Bürgerbeauftragten zugeleitet werden. Heute können die Bürgerinnen und Bürger dagegen sogar in sozialen Angelegenheiten verlangen, dass sich der Petitionsausschuss und damit die von ihnen Abgeordneten unmittelbar um ihre Sorge und Nöte kümmern.
Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss noch nicht über diesen Gesetzentwurf beraten können. Ich kann Ihnen heute daher noch nicht sagen, was in dem Abgeordneten Hildebrand, der diesen Gesetzentwurf als Mitglied des Petitionsausschusses mitträgt, vorgehen würde, wenn er die folgende Eingabe eines Bürgers oder einer Bürgerin beantworten müsste:
„Sehr geehrter Herr Bürger, sehr geehrte Frau Bürgerin, leider darf ich mich um Ihr Problem auch als Mitglied des Petitionsausschusses bis auf Weiteres nicht kümmern, weil ich kraft Gesetzes gezwungen bin, Ihre Petition der Bürgerbeauftragten zuzuleiten. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen“