Protokoll der Sitzung vom 22.03.2007

Auf der Suche nach verbindlichen Maßnahmen, um gerade diese Eltern und Kinder zu erreichen, wird das derzeitige Dilemma deutlich: Sehr viele Institutionen arbeiten parallel an Hilfsangeboten, um diese Kinder zu erreichen, sie arbeiten aber nicht miteinander. Es ist dabei nicht so, dass viele dieser Stellen eine solche Vernetzung nicht wollten. Sie können und dürfen schon allein aus rechtlichen Gründen, wie sie derzeit bestehen, nicht miteinander arbeiten. Zwar tauschen sich Hebammen und Kinderärzte bereits frühzeitig über mögliche Problemkinder aus, allerdings nur auf unverbindlicher, informatorischer Basis. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, der öffentliche Gesundheitsdienst und Jugendämter entwickeln eigene Programme und informieren ihre eigenen Mitglieder umfassend; einen direkten Datenaustausch der Institutionen untereinander darf allein aus dem Grund, dass Sozialdaten einem besonderen Schutz nach § 35 Abs. 1 SGB I unterliegen, nicht erfolgen.

Insofern ist der bisher gewählte Ansatz, eine möglichst bundesweite und damit einheitliche Regelung zu finden, an sich der richtige Weg. Hierfür die bundeseinheitlich etablierten Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen, ist dabei besonders vielversprechend. Bis es aber zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kommen wird - wenn sie denn kommt -, scheint es noch ein langer Weg zu sein, wie der Bericht deutlich macht. Zwar hat die Bundesregierung den Gemeinsamen Bundesausschuss gebeten, die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen zu überprüfen, allerdings konnte oder wollte sich die Bundesregierung bisher noch nicht dazu entschließen, die gesetzlichen Voraussetzungen für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen zu schaffen.

Statt auf eine Bundesratsinitiative zu warten, sollten wir erst einmal die eigene Landeskompetenz ausschöpfen.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Als gesetzliche Grundlage böte sich hierfür das Gesundheitsdienstgesetz an. Nachdem die Grünen bereits vor einem Jahr mit einem eigenen Entwurf in Vorlage getreten sind, stellt die Landesregierung in ihrem Bericht erstmalig Eckpunkte vor, wie aus ihrer Sicht eine verbindliche Meldepflicht auf Landesebene aussehen soll: Die Vorstellungen der Landesregierung sind ehrgeizig. Demnach sollen alle Vorsorgeuntersuchungen von den durchführenden Medizinern an eine zentrale Früherkennungsstelle gemeldet und dort erfasst werden. Eltern erhalten mit der sogenannten U5, also ab dem 6. Lebensmonat, eine Einladung zu den jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen durch diese zentrale Früherkennungsstelle. Gesundheitsämter und Jugendämter werden dann aktiv, wenn ein Datenabgleich ergibt, dass Kinder keinem Arzt vorgestellt wurden.

Auch wenn die Abwägung darüber in den Hintergrund treten muss, in welchem Verhältnis der mit den Pflichtuntersuchungen und Meldeverpflichtungen verbundene Aufwand zum Erfolg steht, muss an der Stelle kritisch die Frage gestellt werden, ob diese Maßnahmen praxisgerecht sind insbesondere dann, wenn es darum geht, alle Eltern in der Entscheidungsfreiheit einzuschränken, um eine kleine Zahl von Kindern vor Erziehungsohnmacht, Gewalt und Verwahrlosung zu schützen. Andernfalls muss sich die Politik die Frage gefallen lassen, ob es sich hierbei lediglich um Alibi-Aktionismus handelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um eines vorwegzunehmen: Von den Vorstellungen der Landesregierung bin ich an dieser Stelle maßlos enttäuscht. Die Vorstellungen der Landesregierung sind wenig praxisorientiert. Anstatt den staatlichen Eingriff so gering wie möglich zu halten, wird zentralisiert, Medizinern mehr Bürokratie aufgebürdet und alles verkompliziert. Dabei werden die eigentlichen Auswirkungen und Folgen in einem zentralen Punkt schlicht nicht beachtet: Mit einem solchen Landesgesetz können nur Mediziner in Schleswig-Holstein verpflichtet werden, entsprechende Daten an die zentrale Erfassungsstelle zu melden.

(Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])

- Ich würde jetzt einfach einmal zuhören, Herr Eichstädt. - Kinder aus Schleswig-Holstein, die einem Mediziner in Hamburg vorgestellt werden, würden nämlich nicht erfasst. Kinder, die in Hamburg wohnen und einen Mediziner in SchleswigHolstein aufsuchen, werden zwar erfasst, aber diese

Erfassung bleibt folgenlos, weil eine Weiterleitung der Daten nicht erfolgen darf. Natürlich spräche dieser Umstand wiederum für eine bundeseinheitliche Regelung. Allerdings sollte die Landesregierung an dieser Stelle ihre eigenen Vorstellungen kritisch hinterfragen. - Deswegen habe ich Sie gebeten zuzuhören, Herr Eichstädt.

Gibt es eine Alternative zu dem Vorschlag der Landesregierung? - Es gibt eine Alternative, wonach auch Kinder- und Jugendärzte weiter als Vertrauensperson und nicht als Vollzugsbeamte des Staates agieren können, die womöglich auch noch gesellschaftliche Fehler ausbügeln müssen. Ich erwarte eine Regelung, die das Arzt-Patienten-Verhältnis gerade an dieser sensiblen Stelle nicht tangiert. Es gibt sie. Wir haben sie bereits. Die Antragsteller sitzen hier in der ersten Reihe.

Natürlich ist der Umstand, dass eine Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen wird, kein sicheres Indiz dafür, dass womöglich eine Kindesmisshandlung vorliegt. Aber selbst dies unterstellt: Der Datenabgleich in einer zentralen Behörde, die wiederum die dezentral organisierten Gesundheitsämter und Jugendämter informieren muss, führt zu wesentlichen zeitlichen Verzögerungen. Genau das kann aber nicht gewollt sein, wenn schnelle Hilfe erfolgen soll.

Von allen Vorschlägen, die derzeit zur Einführung eines Frühwarnsystems gemacht werden, verspricht bisher der von den Grünen ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes eine einfache, auf vorhandenen Strukturen aufbauende Lösung. Es wäre einfacher, die Eltern der in Schleswig-Holstein gemeldeten Kinder zu verpflichten, den entsprechenden Vermerk des Kinderarztes aus dem Kinderuntersuchungsheft in bestimmten Abständen vorzulegen. Es wäre auch sinnvoller, dass eine solche Vorlage nach Abgleich mit dem Meldregister durch das Gesundheitsamt vor Ort organisiert wird. Dann hätte man nämlich alle Kinder in Schleswig-Holstein erfasst.

Ich möchte an dieser Stelle der Kollegin Schümann ausdrücklich danken, dass sie die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen zusammengebracht hat, dass wir uns auf einen Weg geeinigt haben, dass der Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht in irgendwelchen Ausschüssen schmort, sondern dass wir aufbauend auf diesem Vorschlag zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes bis Mai 2007 - ich hoffe, ich schade Ihnen mit dem Dank nicht, Frau Schümann - eine praktikable, umsetzbare Regelung für Schleswig-Holstein finden.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorgelegte Bericht, aber auch der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mehr als nur ein Blick hinein wert. Beide stellen eine gute Beratungsgrundlage dar. Ich würde mich freuen, wenn sich an dieser Stelle insbesondere Vernunft und weniger Regierungsmacht durchsetzen würde.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. Ich bitte Sie in aller Freundlichkeit, es dem Präsidium zu überlassen, für Ruhe zu sorgen. Es war bei Ihrem Wortbeitrag sehr ruhig.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Monika Heinold das Wort. - War da wieder jemand zu früh?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal müssen Frauen darum kämpfen, auch zu Wort kommen zu dürfen. - Dafür gebe ich Ihnen meinen Platz für diese Runde, Herr Harms.

Wir haben vor 14 Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir vorschlagen, eine Pflichtuntersuchung für alle zweijährigen Kinder in Schleswig-Holstein einzuführen. Wir haben - Herr Garg hat es erwähnt - an vorhandene Strukturen angeknüpft. Wir haben versucht, das Ganze kostengünstig zu halten, und wir haben vorher ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erbeten, mit dem abgewogen wird, was möglich ist. Wie ist es mit dem Elternrecht? Wie ist es mit dem Kinderrecht? Wie ist es mit der Meldepflicht? Was können wir tun, wenn wir nur ein paar Kinder erreichen wollen, aber dafür die Daten aller Kinder und Familien brauchen? Das ist ja unser großes Problem.

Unser Gesetzentwurf, den wir schon vor 14 Monaten eingebracht haben, befindet sich schon sehr lange in der Beratung. Wir haben vor einem Jahr eine Anhörung dazu durchgeführt und sind bisher leider noch nicht viel weiter gekommen.

Allerdings - auch das ist erwähnt worden - haben jetzt auf Initiative von Frau Schümann alle Fraktionen verabredet, aufbauend auf unserem Gesetzentwurf pragmatisch zu gucken, was eine Lösung für Schleswig-Holstein wäre und wie wir sie möglichst zügig umsetzen können.

Es gibt inzwischen drei Vorschläge, einmal den Gesetzentwurf von uns und dann zwei Vorschläge, die im Bericht der Landesregierung enthalten sind. Einen Vorschlag davon hat die Sozialministerin heute vorgestellt. Warum sie den zweiten Vorschlag nicht vorgestellt hat, weiß ich nicht. Auf jeden Fall nimmt die Ministerin in ihrem eigenen Bericht auch Bezug auf den Vorschlag, den die Expertenkommission zur Anhörung im Sozialausschuss auf den Tisch gelegt hat. Die Experten - Kinderschutzbund und andere - haben gesagt, dass sie eine Pflichtuntersuchung für alle dreijährigen Kinder in Schleswig-Holstein wollen, und zwar nicht eingefügt in das Krankenversicherungssystem, sondern als eigenständige Untersuchung des Landes. Das würde - so hat die Sozialministerin ausgerechnet 1,2 Millionen € jährlich kosten. Das ist viel Geld. Auch das müssen wir natürlich berücksichtigen, wenn wir beraten.

Das Problem bei dem Vorschlag, für alle dreijährigen Kinder eine zusätzliche verpflichtende Untersuchung einzuführen, ist aber auch, dass der Wissenschaftliche Dienst das mit dem starken Elternrecht für nicht vereinbar hält. Nachdem wir jetzt die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen wollen, sollten wir fragen, ob sich die Situation dadurch geändert hat.

Wenn sich alle Fraktionen zusammensetzen, sollten wir einmal abschichten, was eine Lösung für Schleswig-Holstein wäre, was sie kostet und wie sie umsetzbar ist. Dabei spielt natürlich auch die Frage eine Rolle, die Herr Garg aufgeworfen hat: Wollen wir, dass Ärzte zukünftig melden müssen, wenn Patienten bei ihnen im Vertrauensverhältnis zur Untersuchung waren. Da können wir nicht sagen, dass diese Frage keine Rolle spielt, sondern das müssen wir schon miteinander diskutieren.

Ich fordere Sie auf: Lassen sie uns zügig zusammenkommen. Kinder in Not haben keine Zeit, auf langjährige Beratungsverfahren zu warten! Das habe ich schon vor ein paar Monaten gesagt; ich drängele an dieser Stelle noch einmal ein bisschen. Wir sollten vor der Sommerpause zumindest einen Entwurf haben, möglichst schon in zweiter Lesung verabschiedet haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir im Prinzip alle der Meinung sind, dass es zusätzliche verpflichtende Untersuchungen für unsere Kinder in Schleswig-Holstein geben muss. Damit sind wir ein Stückchen weiter. Wenn wir es noch vor der Sommerpause schaffen würden, wären wir auch eines der ersten Bundesländer. Es geht ja auch immer

(Dr. Heiner Garg)

ein bisschen darum, wann wir Vorreiter sein wollen, wann wir für unsere Kinder als Erste das Beste erreichen wollen. Bisher ist nur das Saarland konkret in der Diskussion. Die anderen Bundesländer sind noch nicht so weit.

Ich freue mich auch, dass die Position unserer Landesregierung ein Stückchen aufgebrochen werden konnte, die ja immer gesagt hat: Lasst uns auf den Bund warten. Vor eineinhalb Jahren konnte ich das noch verstehen, dass wir gesagt haben, lasst uns mal gucken, was auf Bundesebene passiert. Wir müssen aber inzwischen feststellen, dass es zeitnah keine bundeseinheitliche Lösung geben wird. Von daher sind wir dringlichst aufgefordert, etwas zu tun. Was wir nicht machen sollten, Frau Ministerin, bei aller Wertschätzung des angekündigten Kinderschutzgesetzes, ist, bis zur Sommerpause auf einen Entwurf eines Kinderschutzgesetzes von Ihnen zu warten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Das sollten wir nicht machen, sondern ich bitte Sie herzlich, lassen sie uns bei dem vereinbarten Verfahren bleiben. Unser Ziel ist es, dass zukünftig jedes Kind in Schleswig-Holstein die Sicherheit hat, dass es bis zum sechsten Lebensjahr nicht unbemerkt von seinen Eltern versteckt, misshandelt oder missbraucht werden kann. Das sollte unsere Leitlinie sein, also die praktische Umsetzung des Kinderrechtes in Schleswig-Holstein. Das haben wir ja gestern in großer Eintracht miteinander als Staatsziel definiert.

Ansonsten enthält der Bericht vieles, was wir schon oft miteinander diskutiert haben. Das ist auch nicht der erste Bericht, der Projekte wie „Schutzengel Hebammen“ oder „Bündnisse für Familien“ beschreibt. Trotzdem ist es nicht falsch. Das sind ausgesprochen gute und wichtige Projekte, die in Schleswig-Holstein verankert worden sind.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns die Meldungen der letzten Tage vergegenwärtigen, dann wird auch deutlich, wie viel gesellschaftliche Arbeit wir noch vor uns haben. Ich will auch ehrlich sagen: Das Töten der Kinder wäre auch nicht mit unserer Pflichtuntersuchung verhindert worden. Machen wir uns da nichts vor. Wenn ein totes Baby, ein Säugling kurz nach der Geburt aus dem Hochhaus geworfen wird, im Müll landet oder wenn sonst schreckliche Dinge passieren, die man sich gar nicht vorstellen kann oder mag - so geht es mir auf jeden Fall -, dann wäre es verfehlt, wenn ich jetzt sagen würde: Hätten wir vor zwei Jahren die Pflichtuntersuchung umgesetzt, wäre dies nicht pas

siert. Nein, das ist nicht so. Es gibt unterschiedliche Hilfesysteme, die wir verankern müssen. Wir werden auch die gesellschaftliche Diskussion darüber führen müssen, was denn eigentlich in einer Gesellschaft los ist, in der mit Neugeborenen so umgegangen wird, in denen Familien ihre Kinder nicht wollen und keine Lösung sehen. Ich bin eine große Verfechterin der Babyklappen,

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

auch wenn ich weiß, dass das auch in meiner Fraktion immer wieder kritisch diskutiert worden ist. Ich finde es richtig. Es ist mir allemal lieber, die Kinder landen in der Babyklappe als im Müll.

Der Bericht zeigt viele gute Handlungsstränge auf. Wir sollten uns nun noch zusätzlich auf den Weg machen, verbindliche Vorsorgeuntersuchungen in Schleswig-Holstein einzuführen.

Ich werbe an dieser Stelle auch noch einmal für unseren anderen Landtagsantrag, der jetzt in der Anhörung war, nämlich zu den Familienzentren. Aus meiner Sicht ist die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren ein weiterer guter Baustein, um Hilfe vor Ort zu leisten, niedrigschwellig, in einer Institution, der Kindertagesstätte, die die Eltern kennen und zu der sie Vertrauen haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einer meiner Vorredner beziehungsweise eine meiner Vorrednerinnen hat vorhin schon gesagt: Es gibt manchmal auch die Schwellenangst, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Entweder wissen Eltern nicht, wo sie sich Hilfe suchen können, oder sie scheuen sich. Die Erfahrung der Anhörung zu den Familienzentren war, dass die Träger gesagt haben: Dort fühlen sich Eltern zu Hause. Dort können sie unbemerkt hingehen und es ist nicht erkennbar, dass sie Beratungsbedarf haben oder in Sorge sind oder vielleicht Insolvenz anmelden müssten. Dort geht jeder ein und aus. Manche nennen es Nachbarschaftszentrum, manche Eltern-Kind-Zentrum. Lassen Sie uns also auch an dieser Stelle schauen, wie wir niedrigschwellige Beratungsangebote vernetzen und zur Verfügung stellen.

Natürlich teile ich die vielen Wünsche, die es gestern und auch heute im Hinblick auf mehr Finanzen für diesen Bereich gab. Ich wäre die Letzte, die sagen würde, dass dort nicht mehr Geld hinein sollte. Aber da ich auch Finanzpolitikerin bin, fordere ich Sie weiterhin herzlich dazu auf: Lassen Sie uns schauen, was im vorhandenen System ist, was wir an Mitteln bündeln können. Ich nenne noch einmal

(Monika Heinold)

die Familienbildungsstätten, die eine ausgesprochen gute Arbeit machen. Sie sind vor zehn, 20, 30 Jahren als Extrainstitution angesiedelt worden, weil es dafür Bedarf gab. Jetzt gäbe es die Möglichkeit, die Arbeit der Familienbildungsstätten mit den Familienzentren und Kindertageseinrichtungen sehr viel stärker zu vernetzen als bisher. Ich war neulich in Neumünster. Die sind bereits auf dem Weg. Also lassen Sie uns für mehr Mittel streiten, aber lassen Sie uns auch dafür streiten, dass die Mittel, die wir haben, konzentriert und effektiv bei denen ankommen, die sie brauchen.

Ich bin jetzt einfach einmal optimistisch und gehe davon aus, dass wir auf jedem Fall noch in diesem Jahr gemeinsam ein neues Gesundheitsdienstgesetz verabschieden werden. Das wäre ein großer Erfolg für Schleswig-Holstein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)