Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Schleswig-Holsteinische Landesregierung lassen uns nicht beirren. Wir haben einen ganz klaren Kurs vorgegeben, der hier auch schon vorgetragen wurde und sich in der Formulierung auf den Punkt bringen lässt: Überall in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Gaststätten, wird das Rauchen verboten, aber überall kann es auch Raucherräume geben.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich finde, das ist ein ausgewogener Umgang mit einem komplexen Thema.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Zuruf von der FDP)

Dieser Entwurf ist bereits im ersten Durchgang im März von der Landesregierung beschlossen worden. Er befindet sich in einer sechswöchigen Anhörung; die Anhörungsfrist läuft Ende dieser Woche ab und wir werden zügig die Ergebnisse dieser Anhörung in den Gesetzentwurf einarbeiten und Ihnen

(Monika Heinold)

noch im Juni diesen Gesetzentwurf zukommen lassen. Letztlich wird es also in Ihrer Hand liegen, darüber zu entscheiden, wie schnell wir in SchleswigHolstein zu klaren Lösungen finden.

Noch eine Anmerkung: Ich bekomme sehr viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Viele Menschen sagen: Sie hatten doch einen klaren und guten Kurs - wieso dauert das jetzt eigentlich so lange?

Wir sind, gemessen an den anderen Bundesländern, immer noch bei den Ersten. Mich freut aber besonders, dass nun absehbar ist, dass wir im norddeutschen Raum, in Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen, in Hamburg und in Schleswig-Holstein, ein identisches Gesetz vorlegen werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir dieses Gesetz so beschließen können. Das ist eine gute Botschaft für die Menschen, und das heißt, dass es dann eine klare Linie für das komplexe und wichtige Thema Nichtrauchen geben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern ist es also nur noch eine Frage von wenigen Monaten, bis wir hier in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung haben. Ich freue mich im Interesse Schleswig-Holsteins, der Bevölkerung, der Kinder, ich freue mich aber auch im Interesse unseres Profils als Gesundheitsland auf diese Entscheidung und hoffe, dass diese relativ schnell erfolgen kann, damit wir tatsächlich zu den ersten Bundesländern gehören, die hier eine klare, gelassene, aber eindeutige und einfache Lösung vornehmen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1363 dem Sozialausschuss federführend und dem Innen- und Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Einstimmig so beschlossen!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖP- NVG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1276

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 16/1356

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp als Berichterstatter das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat mit Plenarbeschluss vom 22. März 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein dem Wirtschaftsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit diesem Gesetzentwurf in zwei Sitzungen, zuletzt am 2. Mai dieses Jahres, befasst.

Bevor ich Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Annahme vorschlagen werde, möchte ich an dieser Stelle zur Information gerade unserer Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Plenarsaal darauf hinweisen, dass sich der Gesetzentwurf mit der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel, also der Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs, befasst und diese regelt. Das betrifft beispielsweise die Busse, die durch den Kreis Steinburg und Nordfriesland fahren. Dieses Gesetz regelt, dass die Kreise und die kreisfreien Städte diese Mittel nunmehr als pauschalierte Zahlungen erhalten.

Ich werde in die weitere Debatte nun nicht mehr eingreifen; es folgen noch genug andere Redner, die zu diesem Thema hier in der zweiten Runde sprechen werden.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktion der FDP, dem Gesetzentwurf Drucksache 16/1276 unverändert und wie vorgelegt zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir in die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Karsten Jasper.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie uns die heutige Beschlussempfehlung und der

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Bericht des Wirtschaftsausschusses zeigen, ist es im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Hans-Jörn Arp in seiner wortkargen, aber zügigen Art wieder einmal gelungen, ein Gesetzgebungsverfahren zügig durchzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Dabei sind vor allem auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigt worden. Wir danken Minister Austermann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahren.

Bereits im Vorfeld hat man sich mit den Kommunen und den Unternehmen über die entscheidenden Eckpunkte des Gesetzentwurfs geeinigt. Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz stellen wir sicher, dass der Bus-ÖPNV in Schleswig-Holstein in gewohnter Qualität erhalten bleibt - und dies trotz der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund.

Den Kreisen und kreisfreien Städten, die künftig sowohl die Aufgaben- als auch die Ausgabenverantwortung innehaben, werden in diesem Jahr 48 Millionen €, im Jahr 2008 46,5 Millionen € und in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils 45,5 Millionen € im Rahmen der Ausbildungsverkehre zur Verfügung gestellt. Im Durchschnitt stehen damit rund 46,5 Millionen € pro Jahr zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre in Schleswig-Holstein zu Verfügung. Das ist rund 1 Million € weniger pro Jahr, als damals von den Busunternehmen gefordert worden war. Ich halte dies aber für gerechtfertigt, da auch der Bus-ÖPNV seinen Beitrag zur Haushaltssanierung in Schleswig-Holstein leisten muss.

Das neue ÖPNV-Gesetz wird einen Beitrag zu Entbürokratisierung und zum effizienten Umgang mit Haushaltsmitteln leisten. Künftig kann vor Ort entschieden werden, welche Leistungen im Rahmen der vorhandenen Mittel erbracht werden sollen. Wir schaffen damit neue Gestaltungsspielräume für die kommunale Ebene.

Wir kommen damit zu unserem Anliegen, nämlich, der kommunalen Ebene wieder einen Teil der Kompetenzen zurückzugeben. Die Entscheidungsträger vor Ort wissen am besten, welche Linien und welche Takte notwendig sind. Mit dem vereinbarten Stufenmodell haben sie darüber hinaus die notwendige finanzielle Planungssicherheit, um die Mittel effizient einsetzen können.

Dem Wirtschaftsausschuss ist es unter Beteiligung des Finanzausschusses gelungen, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, damit das Gesetz kurzfristig in Kraft treten kann. Somit - und das ist ganz wich

tig - ist gewährleistet, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Jahres 2007 ausgezahlt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Olaf Schulze das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir wollen das ÖPNV-Gesetz. Und ja, wir wollen, dass Entscheidungen über den öffentlichen Personennahverkehr dort getroffen werden, wo der Verkehr stattfindet. Daher wundert es nicht, dass der Wirtschaftsausschuss dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf zugestimmt hat und wir heute in zweiter Lesung darüber beschließen werden.

Wir wollen mit der Kommunalisierung der Mittel erreichen, dass sie effizient eingesetzt werden können und dass die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ihre Gestaltungsmöglichkeiten je nach regionaler Besonderheit und Bedarf nutzen können. Wir meinen: Vor Ort sind die Kenntnisse darüber am größten, wo die Mittel am besten und am effektivsten eingesetzt werden können.

Natürlich - das soll hier nicht verschwiegen werden - kommen damit auf die Kreise und kreisfreien Städte neue Aufgaben zu. Dafür bekommen sie aber auch etwas: Neben den schon erwähnten Entscheidungskompetenzen stellt das Land vor allem Planungssicherheit zur Verfügung. Und die Summen, die zur Sicherstellung des Nahverkehrsangebots an die Kommunen fließen, sind nicht gering: Von 59,76 Millionen € in 2007 schmilzt der Betrag bis 2012 moderat auf 57,25 Millionen € ab. Sechs Jahre Planungssicherheit sind angesichts der finanziellen Situation öffentlicher Haushalte ein beachtlicher Zeitraum.

Spannend ist im kommunalen Bereich nicht nur die Verkehrsbedienung, für die 90 % der Mittel zur Verfügung stehen. Gestaltungsspielraum für den ÖPNV vor Ort bietet auch die Verwendung der verbleibenden 10 % der Mittel; das sind knapp 6 Millionen € jährlich.

Damit kann der Rahmen gestaltet werden, innerhalb dessen die unterschiedlichen Maßnahmen gefördert werden können. Hierzu gehören Investitionen in Haltestellen. Hierzu gehört auch Marketing. Es

(Karsten Jasper)

können Studien durchgeführt werden. Damit erhalten die Kreise optimale Voraussetzungen, um bei ihrem Verkehrsangebot je nach Bedarf Schwerpunkte zu setzen. Gerade im Bereich des Marketing stelle ich mir sehr interessante, regional angepasste Möglichkeiten vor, mit denen für die Nutzung des Verkehrsangebots geworben werden kann.

Unser politisches Ziel ist, das gute Niveau beim öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein möglichst zu halten. Es ist uns gelungen, trotz der Haushaltslage und trotz der erheblichen Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch die Bundesregierung die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei SPD und SSW)

Wir wollten Transparenz bei der Mittelverteilung und auch dies wird mit der Landesverordnung sichergestellt. Wir haben entbürokratisiert und kommunalisiert, damit Entscheidungen zügig dort getroffen werden können, wo sie hingehören.

Wir sind zufrieden mit dem neuen Gesetz. Nun ist es an den Kreisen und kreisfreien Städten, ihre neuen Möglichkeiten zu nutzen.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.