Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Torsten Geerdts hat das Wort.
Das Land Schleswig-Holstein finanziert zurzeit 1.000 Plätze in der Altenpflegeausbildung. Die Bundesagentur für Arbeit ist an der Finanzierung von weiteren 800 Plätzen beteiligt. Die Bundesagentur kann aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen nur noch bis zum 31. Dezember 2005 eine dreijährige Ausbildung finanzieren. Damit sind zum Jahresende ganz konkret einige hundert Ausbildungsplätze in der Altenpflege gefährdet. Insofern besteht ganz konkret Handlungsbedarf.
Was hilft es eigentlich in der Praxis, wenn wir in einigen Monaten das Recht auf eine menschenwürdige Pflege und den Schutz von Pflegebedürftigen als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufnehmen und zeitgleich feststellen müssen, dass der Pflegekräftemangel im Lande Schleswig-Holstein noch zunehmen wird? Wir benötigen auch in Zukunft gut ausgebildete Pflegekräfte. Sie schaffen die Grundvoraussetzung, um eine menschenwürdige Pflege überhaupt gewährleisten zu können. Um die bisher mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Plätze in den Altenpflegeschulen zu erhalten, haben die Fraktionen von CDU und SPD diesen gemeinsamen Antrag eingebracht. Dabei geht es uns um die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres, denn die Bundesagentur stellt ihre Mittel natürlich nur zur Verfügung, wenn auch das dritte Jahr durchfinanziert ist.
Wir fordern die Landesregierung auf, durch Umschichtung von Haushaltsmitteln für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen diese Altenpflegeausbildungsplätze abzusichern. Die Landesregierung hat erklärt, dass es ihr vorrangiges Ziel sei, Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Über 95 % der ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpfleger finden umgehend nach dem Ende ihrer Ausbildung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn es uns nicht gelingt, diese exzellenten Ausbildungsplätze zu erhalten, dann werden wir auch andere Ziele unserer Sozialpolitik verfehlen.
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für eine gute Pflege muss ein selbstverständliches Anliegen aller gesellschaftlichen Kräfte werden. Wir als CDU-Landtagsfraktion erwarten, dass die Landesregierung gerade in dieser Frage mit bestem Beispiel vorangeht. Gefordert ist hier die Sozialministerin, aber auch der Arbeitsminister mit seiner Zuständigkeit für die Arbeitsmarktprogramme.
Ich möchte diese Debatte aber auch nutzen, um auf berechtigte Sorgen junger Menschen, die bereit sind, eine Altenpflegeausbildung zu durchlaufen, hinzuweisen. Junge Schulabgänger müssen sich nicht nur die Frage beantworten, ob sie fachlich in der Lage sind, einen so anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Sie müssen sich zusätzlich damit auseinander setzen, ob sie überhaupt einen Praxisbetrieb finden, ob ihnen ein Schulplatz zugesichert wird und welche Kosten während der Ausbildungszeit entstehen. Was muten wir Ausbildungswilligen hier eigentlich alles zu? Menschen, die sich für diese Ausbildung entscheiden, bringen eine große Portion Idealismus mit. Seien wir ganz ehrlich: Der Wert der Berufe in der Altenpflege wird von allen immer wieder betont, aber eine große Anerkennung in der Gesellschaft gibt es dafür noch nicht.
Wir wollen mit unserer Initiative einen Beitrag dazu leisten, jedem für diesen Beruf geeigneten Schulabgänger einen Platz anbieten zu können. Wir reden heute über die Sicherstellung bestehender Ausbildungsplätze. Sich aber allein darauf zu konzentrieren wäre zu kurz gesprungen. Auf die Altenpflege kommen aufgrund der demographischen Entwicklung und wegen der zu erwartenden Zahl altersdementer Pflegebedürftiger ganz neue Herausforderungen zu. Unser oberstes Ziel ist die Verbesserung des Lebensalltags von Pflegebedürftigen und die Verbesserung der Arbeitssituation von Pflegekräften.
Lieber Kollege Heiner Garg, wir werden als Koalition an dem Ziel arbeiten, integrierte Ausbildungsgänge auf unterschiedlichen Ebenen anzustreben. Schauen Sie sich unseren Koalitionsvertrag einmal an. Wir finden es schön, wenn auch die FDP dem entsprechenden Teil des Koalitionsvertrages zustimmen und auch diesen Teil gemeinsam mit uns abarbeiten würde.
Die von uns allen gemachten Äußerungen, wenn es einmal wieder einen Pflegeskandal im Land gab, dürfen keine Lippenbekenntnisse gewesen sein. Man kann mit den Sozialpolitikern in fast allen Bereichen über Einsparungen reden. Im Pflegebereich sind sie aber nachweislich nicht möglich.
Unsere konkrete Politik muss sich an dem Staatsziel „Recht auf eine menschenwürdige Pflege“ messen lassen. Dieses Staatsziel wollen wir in einigen Monaten hier beschließen. Aus diesem Grund müssen wir hier jetzt etwas für die Sicherung der Altenpflege tun und die Wahlperiode dann auch nutzen, um die Qualität der Altenpflegeausbildung deutlich zu verbessern.
Wir danken dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts. - Für die SPD-Fraktion erhält nun die Frau Abgeordnete Jutta Schümann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute, qualifizierte Ausbildung ist ein zentraler Baustein für Qualitätssicherung in der Pflege. Anders als zum Beispiel in den angelsächsischen Ländern befinden sich die Professionalisierungsprozesse der Pflege nach meinem Dafürhalten in Deutschland noch in den Anfängen. Mit einem Erlass von 1989 - ich denke, man darf auch einmal zurückblicken - hat die Landesregierung erstmals die Altenpflegeausbildung inhaltlich geregelt und durch Landeszuschüsse die Schulgeldfreiheit abgesichert.
Wer vor dieser Zeit den Beruf der Altenpflegerin beziehungsweise des Altenpflegers ergreifen wollte, musste seinen Lebensunterhalt aus eigener Tasche finanzieren und das Schulgeld noch mitbringen, es sei denn, sie beziehungsweise er hatte Anspruch auf eine Umschulung nach dem Arbeitsförderungsgesetz; dann wurden die Kosten von der Arbeitsverwaltung übernommen. Traditionell ist deshalb die Altenpflege ein klassischer Umschulungsberuf. Lange Zeit belief sich das zahlenmäßige Verhältnis von umgeschulten zu normalen Schülern auf zwei Drittel zu ein Drittel; heute beläuft es sich auf etwa 50 : 50. Schon seit Jahren besteht vonseiten der Arbeitsverwaltung die Forderung, die dreijährige Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen. Dieses wird nun Realität. Mein Kollege Geerdts hat schon darauf hingewiesen.
Durch die Verabschiedung des Altenpflegegesetzes auf Bundesebene im Jahre 2003 sind erstmals einheitliche Ausbildungsstandards festgelegt und die Ausbildungszeit auf drei Jahre festgeschrieben worden. Auch dieses ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualitätssicherung in der Pflege und eine Gleichstellung mit anderen Berufen in der Pflege.
Es bedeutet aber auch einen weiteren notwendigen Schritt im Bereich der Pflegeausbildung im europäischen Vergleich.
Im Zuge dieser Gesamtentwicklung hat sich die Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren qualitativ weiterentwickelt. Die Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsstätten, traditionell vorwiegend bei den freien Trägern, wurden zu anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätten ausgebaut. Dort werden im Schnitt jährlich circa 1.100 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildende ausgebildet. Die Finanzierung dieser Ausbildung erfolgt aus unterschiedlichen Quellen: durch Arbeitsverwaltung und Landesmittel, aber leider gibt es heute auch schon wieder Selbstzahler.
Der Rückzug der Arbeitsverwaltung aus der Gesamtfinanzierung gefährdet aktuell die bestehenden Ausbildungsstrukturen. Deshalb ist es dringend notwendig, nach neuen Regelungen zu suchen. Das ist Ziel unseres Antrages.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die pflegerische Versorgung für die Zukunft sicherstellen wollen, müssen wir uns in den nächsten Jahren um die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und um ihre Neustrukturierung im Berufsfeld Gesundheit kümmern. Die demographische Entwicklung in Deutschland und der Strukturwandel im Gesundheitswesen bringen grundsätzlich neue Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung für Pflegeberufe mit sich; das gilt auch für die Kranken- und Kinderkrankenpflege. Die neuen Entwicklungen beziehen sich vor allem auf die im Gesundheitsstrukturgesetz und im Pflegeversicherungsgesetz verankerte Ausweitung der Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation sowie auf den Vorrang der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung und die Unterstützung von Selbstverantwortlichkeit und von Selbsthilfepotenzialen des kranken, des alten und des behinderten Menschen.
Mit der eingeleiteten engen Zusammenarbeit der Leistungssysteme im Gesundheits- und Sozialwesen entstehen neue Versorgungsstrukturen, neue Arbeitskonzepte und in deren Folge neue Qualifikationsanforderungen insbesondere für Pflegekräfte. Wir müssen in Schleswig-Holstein auch etwas für die Ausbildungsbereitschaft tun. Die Ausbildungsbereitschaft von vielen Menschen hat in Schleswig-Holstein dramatisch nachgelassen. Wir müssen das Image und das Profil der Pflegeberufe verbessern. Negative Berichterstattung über gefährliche Pflege und Schuldzuwei
Lieber Kollege Garg, auch bei uns besteht also die Absicht, mittel- und langfristig etwas zu verändern. Die bestehenden Modelle zum Beispiel in Flensburg - ich kenne sie sehr gut; ich habe an der Entstehung einmal mitgewirkt - sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es gilt aber auch viele strukturelle und gesetzliche Hemmnisse zu überwinden. Auch Sie wissen, dass es dort unterschiedliche Regelungsmechanismen gibt. Wir haben das Ziel einer integrativen Pflegeausbildung auf allen Ebenen im Koalitionsvertrag vereinbart. Insofern freue ich mich auf die weitere Erarbeitung neuer Konzepte für eine verbesserte integrative Pflegeausbildung.
Wir danken der Frau Abgeordneten Schümann. - Für die FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit kein falscher Eindruck entsteht: Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist völlig richtig, er ist nicht nur notwendig, sondern er ist längst überfällig, denn nach dem Auslaufen der Sonderregelung nach dem SGB III, die bereits zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen ist, hätten schon längst konkrete Vorstellungen erarbeitet werden müssen.
Was mich an dem Antrag etwas gewundert hat - das schließt sich dann nahtlos an die vorangegangene Debatte an -, ist, dass zwei profilierte Sozialpolitiker - und ich meine das ganz ernst, liebe Kollegin Schümann und lieber Kollege Geerdts - der beiden großen Volksparteien keinen einzigen konkreten Vorschlag formulieren, wie sie sich eine solche Regelung eigentlich vorstellen. Darüber war ich ein bisschen enttäuscht. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, ganz konkret aufzuschreiben, wie Sie sich die Neuregelung, die Neufinanzierung vorstellen. Ich finde deshalb, dass es höchste Zeit ist, dass wir uns im Ausschuss nicht nur mit der konkreten Ausgestaltung ihres Punktes beschäftigen, sondern auch mit der konkreten Weiterentwicklung, wie die FDP-Fraktion das vorgeschlagen hat.
Eine Umstrukturierung der Ausbildung hat bisher nicht stattgefunden. Das Land muss deshalb bereits jetzt zu Beginn der Ausbildung eine finanzielle Absicherung des dritten Ausbildungsjahres sicherstellen, wenn es weiterhin von der Förderung profitieren will. Die Sicherung der Finanzierung der Schulkosten ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Ob und inwieweit darüber hinaus der Lebensunterhalt durch eine Ausbildungsvergütung abgedeckt werden kann, ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ich denke an die vielen, vielen Debatten, die wir hier im Landtag darüber geführt haben, dass wir endlich eine Ausbildungsvergütung hinbekommen, dass wir endlich eine bundeseinheitliche Regelung im Altenpflegeberuf hinbekommen, und deshalb dürfen wir da nicht stehen bleiben, sondern wir müssen weitermachen.
Eines ist ganz sicher: Die Umlegung der Schulkosten für die Ausbildung auf die Altenpflegeschüler - wie man das in der „Dithmarscher Landeszeitung“ vom 22. Juli 2004 lesen konnte -, wie von Trägern der Pflegeschulen empfohlen, ist derzeit rechtlich nicht möglich. Ich sage, Gott sein Dank ist sie rechtlich nicht möglich. Sicher ist auch, dass wir in SchleswigHolstein gezwungen sein werden, eine landesweite Bedarfsplanung an Pflegekräften zu entwickeln, um die jeweilige Auslastung in den Pflegeschulen und deren Kosten ermitteln zu können. So können die Pflegeschulen bis heute nicht abschätzen, wie viele Pflegekräfte sie im nächsten Schuljahr auszubilden haben und wie hoch der Bedarf an Ausbildungsplätzen sein wird. So können weder die Pflegeschulen noch die Einrichtungen selber eine mittelfristige Personalplanung durchführen.
Ich habe das Drama um die bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung gerade erwähnt. Deshalb: Wir müssen die Pflegeberufe weiterentwickeln. Die neue Landesregierung sollte die Neuregelung der Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege zum Anlass nehmen, um die Ausbildung in den Pflegeberufen insgesamt neu zu strukturieren. Ich finde, hier könnte Schleswig-Holstein federführend und beispielgebend voranschreiten.
Basierend auf den Erfahrungen, die im Rahmen des Flensburger Modellprojektes zur integrierten Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gesammelt worden sind, ist die bisherige getrennte Ausbildung zusammenzuführen.
Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft werden die Übergänge zwischen Alten- und Krankenpflege immer fließender. Hierbei sind die jetzigen getrennten Ausbildungsgänge aus meiner Sicht nicht mehr zeit
gemäß. In der Altenpflege werden die grundlegenden medizinischen Kenntnisse der Kranken- und Kinderkrankenpflege immer wichtiger, während die Ausbildung der Kranken- und Kinderkrankenpflege immer mehr Bereiche der Altenpflege ebenfalls berücksichtigen muss. Das bedeutet zwangsläufig auch eine andere Organisation der Altenpflegeschulen und deren Finanzierung.
Wir haben deshalb einen Vorschlag vorgelegt, den ich wegen der knappen Zeit nur ganz kurz skizzieren möchte; Sie können ihn auch in dem Antrag sehen. Er greift diese Entwicklung auf, dass man immer mehr medizinische Anteile in den Altenpflegeberufen integrieren muss. Das sehen Sie, wenn Sie nur in ein einziges Altersheim gehen, nämlich dass dort fast nur noch Schwerstpflegebedürftige versorgt werden. Das ist ein Ausfluss des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, der richtig ist, aber dann muss man die Pflegerinnen und Pfleger auch fit machen, damit sie sich dieser Herausforderung stellen können. Wir schlagen deshalb eine zweijährige Basisausbildung vor, die alle gemeinsam absolvieren. Es folgt dann ein einjähriges Spezialisierungsmodul, wo sich die jungen Menschen entscheiden können, ob sie den Zweig Altenpflege, den Zweig Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege wählen. Damit dieser Beruf - ich glaube, das ist noch viel wichtiger als Sonntagsreden hier oder in Grußworten - endlich die Anerkennung findet, die er verdient,
sollte damit nicht Schluss sein, sondern es sollte Weiterqualifizierungsmöglichkeiten geben, zum Beispiel ein Studium zum Pflegemanagement oder der Pflegewissenschaften.
All dies zusammenzuführen, all dies in Modulen in Zukunft neu zu strukturieren und all dies - das sage ich auch ganz deutlich - natürlich bundeseinheitlich zu regeln, ist eine riesige Aufgabe. Aber ich glaube - wenn ich die Vorredner richtig verstanden habe -, dass es Spaß machen könnte, im Sozialausschuss an dieser Herausforderung gemeinsam zu arbeiten, und da könnte Schleswig-Holstein wirklich einmal wegweisend und federführend sein.
Wir danken Ihnen. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausnahmeregelung - wir haben es gehört - der dreijährigen Finanzierung der Umschulung zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger durch die Bundesagentur ist ausgelaufen. Dieser Beschluss des Bundestages in Übereinstimung mit dem Bundesrat hat mehrere Konsequenzen. Die Ausnahmeregelung der dreijährigen Förderung gilt letztmalig bis zum 31. Dezember 2005. Dies bedeutet Bestandsschutz für alle begonnenen Maßnahmen und endlich Verhaltensklarheit in diesem Jahr. Die Träger der praktischen Ausbildung übernehmen im dritten Jahr die Weiterbildungskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung sowie die Ausbildungsvergütung. Das bedeutet keine finanzielle Mehrbelastung der Altenpflegeschulen. Die Träger der praktischen Ausbildung können diese Kosten in den Pflegesätzen berücksichtigen. Diese Refinanzierungsmöglichkeit kann - das wissen wir - zu einer Mehrbelastung über die Pflegesätze führen.
Mit dieser Beschlusslage gibt es nun endlich Klarheit und jetzt ist es die Aufgabe der Landesregierung zu handeln, so wie es im Antrag von CDU und SPD steht, und auch Aufgabe der Landesregierung, klare und verlässliche Regelungen hinsichtlich der Finanzierung der Altenpflegeschulen zu schaffen.
Durch die unklare Finanzierungsstruktur bis zur Entscheidung im Bundestag war es Anfang des Jahres zu einer unhaltbaren Situation gekommen, die bis hin zum Stillstand führte. Weder die Arbeitsagenturen noch die Schulen oder die Auszubildenden hatten Planungssicherheit. So gab es länderübergreifend in diesem Jahr so gut wie keine Altenpflegeausbildung als Umschulungsmaßnahme, die durch die Bundesagentur finanziert wurde. Dieser Zustand hat die Altenpflegeschulen in existenzielle Nöte gebracht und hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir so die Initiative der Landesregierung „PflegePlus“ werden nicht umsetzen können.