Es ist aber festzuhalten, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Praxis der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein unverhältnismäßig ist. So konnte der Innenminister auch die Vorwürfe des Landesbeirates für den Vollzug der Abschiebungshaft überzeugend zurückweisen. Den Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein kann ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Instrument der Abschiebungshaft attestiert werden. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Inhaftnahme Minderjähriger erweist sich der verantwortungsbewusste Umgang. Im vergangenen Jahr gab es nur zwei Fälle von scheinbar Minderjährigen in Abschiebungshaft, bei denen sich im Nachhinein herausstellte, dass die Betroffenen die Behörden über ihr Alter getäuscht hatten und tatsächlich gar nicht minderjährig waren. - So viel zur aktuellen Lage.
Nun müssen wir uns fragen, ob uns diese Situation einen hinreichenden Grund dafür gibt, eine Bundesratsinitiative zu starten, zumal die Umsetzung ohnehin dem Land obliegt. Dass es kein herausragendes Interesse des Landes Schleswig-Holstein an einer Neuregelung gibt, habe ich eben ausgeführt. Somit kommen wir zu dem Punkt, dass der eigentliche Grund für eine Bundesratsinitiative nur die Überzeugung wäre, dass es eigentlich richtiger wäre, die heutige Praxis und Rechtsprechung im Gesetz eindeutig zu kodifizieren. Wenn es aber nur darum geht, glaube ich nicht, dass Schleswig-Holstein gut beraten ist, in rein bundespolitischen Fragen aus Prinzip Bundestag und Bundesregierung zu schulmeistern, obwohl ein konkreter Handlungsbedarf fraglich ist.
Ich möchte aber in der Sache nicht zu weit vorgreifen; denn zunächst sollten wir den vorliegenden Antrag sachlich im Ausschuss beraten, um dann zu entscheiden, ob wir tatsächlich einen Anlass für eine klarstellende Bundesratsinitiative sehen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wengler und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die SPD-Landtagsfraktion stehen in der Flüchtlingspolitik der humanitäre Aspekt und die Menschenwürde im Vordergrund. Dies bedeutet für
uns, dass bei der Umsetzung des Aufenthaltsrechts selbstverständlich die geltenden Vorschriften einzuhalten sind. Wir sprechen uns jedoch ebenso dezidiert dafür aus, dass die nicht eben reichlich, aber immerhin vorhandenen bundesrechtlichen Entscheidungsspielräume von den zuständigen Ausländerbehörden, notfalls mit fachlicher Weisung des Innenministers, zugunsten der betroffenen Menschen auch ausgenutzt werden.
Für die Abschiebungshaft gehen wir davon aus, dass die Landesministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch die Erkenntnisse obergerichtlicher Urteile in die Praxis umsetzen und insbesondere für jugendliche und traumatisierte Flüchtlinge, die ausreisepflichtig sind und in ihr Heimatland zurückgeschickt werden sollen, angemessene Haftentscheidungen und Haftbedingungen sicherstellen.
Der Flüchtlingsbeauftragte des Landtages, Wulf Jöhnk, hat zur Durchführung der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein mehrere mahnende Briefe an die Fraktionen und an den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages gerichtet. Dafür danken wir ihm. Wir haben uns in mehreren Sitzungen des Ausschusses mit den kritischen Anmerkungen befasst und kommen zu dem Ergebnis, dass das geltende Bundesrecht in Schleswig-Holstein in aller Regel pflichtgemäß und verantwortungsvoll umgesetzt wird und dass begründeter Kritik in Einzelfällen auch nachgegangen und abgeholfen wird.
Den Vorschlag der FDP-Fraktion, eine Anregung des Flüchtlingsbeauftragten aufzunehmen und im einschlägigen Abschiebungsrecht des Bundes über den Bundesrat eine angeblich verfassungsrechtlich angezeigte Veränderung vorzunehmen, sollten wir - Herr Kubicki hat das auch vorgeschlagen - zur näheren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen.
Herr Kollege Kubicki, selbst wenn wir heute dafür einen Mehrheitsbeschluss zustande bekämen, käme der Vorschlag leider - sage ich aus unserer Sicht zu spät, um ihn noch in das gerade laufende, aber bereits kurz vor dem Abschluss stehende bundesgesetzliche Verfahren zur Umsetzung aktueller aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union einzubeziehen. Wir müssten gegebenenfalls aus dem Ausschuss heraus in einem isolierten Bundesratsverfahren erneut tätig werden.
Im Ausschuss könnten wir auch die Anregung des Innenministers, die er in seiner Stellungnahme an den Ausschuss gegeben hat, in die Beratungen einbeziehen, was die Formulierung eines solchen Ge
setzesvorschlages angeht. Mir scheint der Vorschlag des Innenministers sogar noch besser zu sein als der Ihre, Herr Kubicki. Das alles sollten wir aber den Ausschussberatungen vorbehalten.
Wir danken dem Innenminister für seine Ankündigung, das bevorstehende Inkrafttreten des sogenannten Richtlinienumsetzungsgesetzes des Bundes in Schleswig-Holstein dazu zu nutzen, einen generellen Erfahrungsaustausch mit den Ausländerbehörden des Landes zu initiieren und in einem Einführungserlass für die handelnden Behörden im Sinne des Flüchtlingsbeauftragten durch klarstellende und ergänzende Hinweise eine weiterhin insgesamt menschenwürdige, angemessene und rechtsstaatlich einwandfreie Praxis der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein zu gewährleisten.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls und erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP greift zwei Aspekte bei Abschiebungen auf, bei denen der Flüchtlingsbeauftragte dieses Landes zu Recht die derzeitige Rechtslage als mangelhaft bezeichnet. Es geht um die Fragen: Wann darf Abschiebungshaft angeordnet werden? Wann darf die Ausländerbehörde jemanden ohne einen Richterbeschluss festhalten? Die bisherige Rechtslage reicht offenbar in beiden Fällen nicht aus.
Für die Verhängung der Abschiebungshaft gab es eine sehr weitgehende Regelung. Diese Regelung war nicht verfassungsgemäß und musste deshalb durch die Rechtsprechung eingeschränkt werden. Die Eilfestnahme durch Ausländerbehörden war bisher überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Deshalb stimmen wir dem Antrag der FDP insoweit zu, als eine verfassungskonforme Einschränkung der Voraussetzungen für die Verhängung der Abschiebungshaft erforderlich ist.
Es stellt sich für uns allerdings die Frage, ob überhaupt Bedarf für eine Ermächtigung der Ausländerbehörden besteht. Bei Gefahr im Verzug steht die Polizei zur Verfügung. Ansonsten ist der Rich
tervorbehalt zu beachten. Das werden wir im Detail im Rahmen der Ausschussanhörungen zu beraten haben.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag muss im Kontext gesehen werden. Auch wenn der Innenminister das Gegenteil behauptet, beobachte ich eine schleichende Veränderung der Ausländerpolitik in Schleswig-Holstein. Fragliche Abschiebungen im Kreis Pinneberg und im Kreis Stormarn, Konzentrierung der Flüchtlinge in Neumünster, eine kontroverse Debatte über die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen sind dafür nur drei Beispiele. Der Flüchtlingsbeauftragte hat das große Verdienst, mehrfach kritische Punkte zur Sprache gebracht zu haben. Ich hätte wirklich erwartet, dass die Behörde konstruktiv mit ihm zusammenarbeitet. Immerhin ist Wulf Jöhnk nicht nur Mitglied derselben Partei wie der Minister, sondern auch ehemals Staatssekretär und leitender Richter dieses Landes. Mir ist einfach unbegreiflich, wie verzweifelt dieser Mann manchmal ist. Wie soll man dann noch Vertrauen in die Aussagen haben, dass alles liberal und bürgerrechtlich vor sich geht?
Auf Bundesebene erleben wir das Gleiche. Bei der Umsetzung der aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union fehlen wesentliche Normen. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung, wegen der Ausübung seiner Religion oder als Kriegsdienstverweigerer verfolgt wird, muss auch in Deutschland endlich als Flüchtling anerkannt werden. Es wird ja sowieso kaum noch jemand anerkannt. Es ist doch nicht so, dass die Flüchtlinge massenhaft zu uns kommen. Im Gegenteil, es sind immer weniger. Es kommt praktisch niemand mehr durch, und von denen, die durchkommen, werden nur 0,4 % anerkannt.
Flüchtlinge, die im Herkunftsland von willkürlicher Gewalt bedroht sind, müssen auch in Deutschland endlich geschützt werden. Stattdessen gibt es zahlreiche Verschlechterungen, Erschwerung von Aufenthaltsverfestigungen, neue Möglichkeiten bürokratischer Gängelung, Trennung von Familien. Das Misstrauen gegenüber Zugewanderten geht so weit, dass auch eingebürgerte Deutsche in einem bundesweiten Register erfasst und der Familiennachzug erschwert wird. Dagegen fehlen dringend erforderliche Verbesserungen für Opfer von Zwangsverheiratungen ebenso wie wirksame Lösungen des Problems der Kettenduldung. Es zeigt sich doch sieben Monate nach dem sogenannten Bleiberechtskompromiss, dass keine Lösung erreicht wurde, weil der allergrößte Teil der von Kettenduldung Betroffenen ausgeschlossen ist.
Meine Damen und Herren, ich habe keine Illusionen. Die irrationale Angst vor der Einwanderung ist in großen Teilen der Union und auch bei erheblichen Teilen der Bevölkerung unverändert der Grund dafür, dass es Flüchtlinge bei uns so schwer haben. Diese Angst ist absurd in einem Land, in dem die Einwanderung nicht einmal mehr ausreicht, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen. Ich weiß sehr wohl, dass wir das nicht mit einem Hauruck überwinden werden. Aber auch wenn das nicht möglich ist, so werden wir weiter daran arbeiten.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und erteile das Wort für den SSW im Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen, die sich in Deutschland aufhalten möchten, die aber keinen deutschen oder europäischen Pass besitzen, brauchen eine „Aufenthaltgenehmigung“. Wem eine solche Genehmigung von der Behörde nicht erteilt wird, lebt hier unerlaubt und illegal und muss daher das Land verlassen. Wer sich nicht daran hält, wird in Abschiebungshaft genommen.
Hierbei geht es um die Inhaftierung von Menschen, denen keinerlei strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Die Abschiebungshaft ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern lediglich eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Abschiebung. Die Inhaftierung, die bis zu 18 Monate andauern kann, dient somit zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung. Deutschlandweit werden jedes Jahr mehrere tausend Menschen in der Abschiebungshaft festgehalten.
Die heftige Kritik - insbesondere vonseiten der Flüchtlingsorganisationen oder der Kirche - an den Rechtsgrundlagen und der Praxis des Instruments der Abschiebungshaft bleibt unverändert. So geht es auch deutlich aus dem Jahresbericht 2006 des Landesbeirats für Abschiebungshaft hervor.
Aufgrund juristischer Stellungsnahmen zu erheblichen Rechtsverstößen bei der Durchführung der Abschiebungshaft hat sich der Landesbeirat in 2006 intensiv mit den rechtlichen Aspekten dieser Maßnahme befasst. Das Ergebnis - das ist schon angesprochen worden - ist mehr als ernüchternd. Der Landesbeirat sieht die in den juristischen Beiträgen dargestellten Rechtsverstöße als derart gravierend an, dass die gegenwärtige Praxis aus rechtstaatlichen Gründen nicht mehr hinnehmbar ist. Diese Kritik wurde auch im Innen- und Rechtsausschuss vom Flüchtlingsbeauftragen mit entsprechenden juristischen Verbesserungsvorschlägen vorgebracht.
Die Stellungnahme des Innenministers zu der angebrachten Kritik kann aus Sicht des SSW nicht über die unzulänglichen Gesetzesgrundlagen für die Abschiebungshaft oder die Festnahmen überzeugen. Die Vorwürfe von Praktikern, unter anderem aus der Richterschaft, die ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen und der Praxis der Abschiebungshaft geäußert haben, wiegen aus unserer Sicht schwer. Derartige Vorwürfe sind nicht tragbar und es gilt, Missstände im Gesetz zu beseitigen.
Abschiebungshaft und Abschiebung gehören leider zu der in Deutschland existierenden Wirklichkeit. Auch in anderen Ländern gehört dies zur Wirklichkeit. Solange dies so ist, müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen. Denn mit der Haftanordnung geht es um massive staatliche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die nur unter gesetzlich genau bestimmten, engen Voraussetzungen zulässig sein dürfen. Das, so meine ich, ist der Rahmen. Das ist das, worauf es in Wirklichkeit ankommt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Bundesratsinitiative der FDP. Ich hoffen, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss weiterkommen werden.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile das Wort für die Landesregierung dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anordnung und Durchführung von Abschiebungen und Abschiebungshaft gehören zu den schwierigsten Aufgaben der ausländerbehördlichen Arbeit, denen sich niemand gern
stellt. Sie bedeuten nicht zuletzt massive Eingriffe in die Rechtsposition betroffener Ausländer und sie sind insbesondere dann, wenn Familien mit Kindern betroffen sind, mit großen Härten verbunden. Deswegen habe ich auch wenig Verständnis für Kollegen, die sich rühmen, viele Abschiebungen durchgeführt zu haben oder die als entsprechende Tabellenführer dafür geehrt werden.
Dennoch sind es Maßnahmen, die im Einzelfall zur Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen unumgänglich sind. Denn es ist Realität, dass sich nicht jeder Einzelfall mit einem für die Betroffenen positiven Ergebnis lösen lässt, selbst wenn wir - wie wir das in Schleswig-Holstein seit Professor Bull, Ekkehard Wienholtz und Klaus Buß auch bei mir weiterhin tun - mehr als jedes andere Land vorhandene Spielräume zugunsten betroffener Menschen nutzen. Herr Kollege Hentschel, deswegen weise ich das mit Entschiedenheit zurück, was Sie gesagt haben, dass wir schleichend die Praxis verschärften. Das tun wir in Schleswig-Holstein nicht und das wissen Sie auch.
Dazu gehört in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission, die ihren Namen verdient. Dazu gehört eine Verwaltungspraxis zugunsten von Menschen, nicht gegen sie. Dazu gehört politisches Engagement für das Bleiberecht und dazu gehört übrigens auch die Erkenntnis, dass die wenigsten Menschen freiwillig ihre Heimat verlassen und in ein fremdes Land fliehen. Ich rede hier über eine verantwortungsvolle Außen- und Entwicklungspolitik, die wir auch in Deutschland haben.
Solange wir nicht die Position vertreten, dass jeder Mensch hier bleiben kann, der dies wünscht - dafür sehe ich keinen politischen Konsens, nicht bei den Konservativen, nicht einmal bei den Liberalen oder bei den Grünen -, bleiben Zwangsmaßnahmen manchmal nicht vermeidbar, wenn die Pflicht, Deutschland freiwillig zu verlassen, nicht erfüllt wird.
Abschiebung und Abschiebungshaft sind jeweils die Ultima Ratio, das letzte Mittel, zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht, nachdem Menschen über Jahre hinaus ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind. Erst wenn die Möglichkeit nicht wahrgenommen wird, müssen manchmal die staatlichen Zwangsmaßnahmen der Abschiebung oder Abschiebungshaft greifen. Das ist dann - so schwer einem das fällt - auch eine Frage der
Glaubwürdigkeit rechtsstaatlichen Handelns. Da darf man auch als Verfassungs- und Innenminister nicht kneifen. Verantwortung heißt nämlich nicht nur, Politik zu gestalten, wenn es einem Spaß macht, sondern auch das umzusetzen, was erforderlich ist.
Wir helfen deswegen mit bei der freiwilligen Rückreise und sollten das nicht diskreditieren, wie Sie es eben mit Ihrer Bemerkung zu dem getan haben, was wir in Neumünster machen. Das ist nämlich besser als zwangsweise Abschiebung.