Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich daher auch, dass sich mit dem heutigen Gesetzentwurf unser Antrag auf so gelungene Weise erledigt hat.
Der Gesetzentwurf selbst folgt im Wesentlichen den Vorgaben, die wir bereits letztes Jahr in unserer Verfassung festgeschrieben haben, sowie denen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Im Einzelnen werden wir das im Ausschuss näher erörtern.
Einen Hinweis erlaube ich mir allerdings schon jetzt. Er betrifft die Beendigung der Amtszeit; diese ist in § 9 des Entwurfs geregelt. Wir haben ein ehrenamtliches und kein hauptamtliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht. Deshalb sollten wir uns noch einmal über § 9 unterhalten. Danach ist vorgesehen, dass das Amt der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts mit Ablauf des vollendeten 68. Lebensjahres endet.
Warum erfolgt diese Beschränkung? - Die Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts üben ihr Amt ehrenamtlich aus und ich kann nicht erkennen, warum sie jedenfalls als einfache Mitglieder nicht auch über das 68. Lebensjahr hinaus in dieser Funktion tätig sein sollten, wenn sie fit dafür sind und sich fit dafür fühlen. Zweifelsohne, Kollege Hay, steckt nicht in jedem ein Konrad Adenauer, aber wir sollten die Erfahrungen und das Wissen, über das diese Altersgruppe verfügt, gern auch für Entscheidungen unseres Landesverfassungsgerichts nutzen können. Warum emeritierte Hochschullehrer beispielsweise dem Gericht nicht angehören und ihre Erfahrungen einbringen können sollen, erschließt sich mir nicht.
Ich darf in Anlehnung an meinen vorherigen Redebeitrag sagen: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. - Das ist die Hauptbotschaft für diese erste Lesung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.
Jahrelang haben wir Grünen uns um die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts bemüht. Schleswig-Holstein war bisher das einzige Bundesland ohne ein solches Gericht, was dazu führte, dass verfassungsrechtliche Streitigkeiten unseres Landes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgetragen wurden und werden. Die Begeisterung der dortigen Richter und Richterinnen über diese Extraaufträge hat sich erfahrungsgemäß in Grenzen halten. Die Verfahren haben sich in die Länge gezogen; wir alle haben das noch in Erinnerung.
Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen dieses Hauses auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt haben. Wir sind uns einig, dass es eine kostengünstige Lösung geben soll. Deshalb werden die Richter nebenamtlich tätig und nur bei Bedarf zusammentreten. Ich freue mich auch, dass sich die beiden Regierungsfraktionen auf den Standort Schleswig geeinigt haben. Aufgrund der Konzentration der Landesgerichtsbarkeit in Schleswig bietet Schleswig auch nach unserer Auffassung die besten Vorraussetzungen. Wir haben diesen Antrag auch mit unterzeichnet, weil wir die Botschaft, die von einem interfraktionellen Antrag ausgeht, hier für wichtig halten.
Über die Details werden wir uns nach der Anhörung im Ausschuss sicherlich noch ausführlich unterhalten können. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nur einen Punkt ansprechen, der für uns noch nicht abschließend geklärt ist: Das ist die Anbindung an ein anderes Gericht. Wir haben nämlich zwei Gerichte, die jeweils 1.000 Punkte bekommen haben. Das ist zum einen das Oberverwaltungsgericht und zum anderen das Oberlandesgericht. Für das Oberverwaltungsgericht spricht, dass es dort praktischerweise leer stehende Räume gibt; das ist der wichtigste Grund.
Für das Oberlandesgericht spricht zum einen die Repräsentativität des Gebäudes. Damit würde die Bedeutung des Gerichts, das immerhin die Verfassung hüten soll, durch seine Architektur unterstrichen. Zum anderen spricht die Größe des Gerichts dafür, die es erleichtert, bei dem voraussichtlich un
regelmäßigen Arbeitsanfall einen Ressourcenausgleich sicherzustellen. Das spricht schon aus arbeitsökonomischen Gründen für das Oberlandesgericht. Außerdem hat das Oberlandesgericht bereits Erfahrungen mit ähnlichen Anhängseln wie dem Anwaltsgerichtshof und dem Richterdienstgericht beides ehrenamtliche Gerichte.
Ich bin sicher, dass wir diese Fragen im Ausschuss nach der Anhörung ergebnisoffen und konstruktiv beraten können. Ich unterstütze die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss und schließe mich da den Worten meiner Vorredner an.
Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen für die Zeitersparnis und erteile Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk für den SSW das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erster Punkt: Auch der SSW freut sich darüber, dass wir jetzt ein gemeinsames Gesetz für das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht eingebracht haben. Es war an der Zeit, dass wir ein solches Landesverfassungsgericht bekommen. Ich denke, die Arbeitsbelastung des Karlsruher Verfassungsgerichts ist so groß, dass sich Verfahren wirklich in die Länge ziehen. Auch unter diesem Gesichtspunkt finde ich das also gut.
Zweite Bemerkung: Der SSW freut sich darüber, dass Schleswig - die Justizhauptstadt unseres Landes - jetzt auch Standort des neuen Landesverfassungsgerichts sein wird. Wir finden auch, dass vieles für Lübeck gesprochen hat, aber -
tue das auch mit Überzeugung, aber letztlich - das war die sachliche Begründung - hat die Nutzwertanalyse des Justizministeriums den Ausschlag gegeben. Darum, denke ich, ist es richtig, daran festzuhalten, dass es auch ganz viele sachliche Gründe für den Standort Schleswig gibt.
Dritte Bemerkung: Auch ich möchte eine Anregung für die Ausschussberatung loswerden. In § 5 des Gesetzes wird unter anderem explizit genannt, dass Mitglieder des Landesverfassungsgerichts weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregie
rung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören dürfen. Ich denke, hier müssten auch die Organe der Europäischen Union einbezogen werden; denn das geht so aus anderen Gesetzen hervor. Ich denke, das sollte der Vollständigkeit halber aufgenommen werden.
Nun kann ich sagen: Auch ich freue mich auf die Ausschussberatungen - dies ist mein vierter Punkt und hoffe, dass wir das neue Landesverfassungsgericht zügig bekommen.
Ich danke der Abgeordneten Frau Spoorendonk und erteile Herrn Minister Uwe Döring für die Landesregierung das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf. Ich sage freimütig, wir hätten ihn selbst nicht besser machen können.
Drittens. Ich habe die Hoffnung, dass das Gesetz vom Landtag einstimmig verabschiedet wird. Das wäre der Bedeutung des Gerichts angemessen.
Ich möchte noch eine Anregung geben, nämlich, der Landtag möge doch schon parallel zu den Beratungen des Entwurfs diskutieren und sich darüber klar werden, wie er die Bewerbungs- und Auswahlverfahren konkret gestalten will. Das sollte nicht erst getan werden, wenn das Gesetz verabschiedet ist, sondern parallel, damit schnell besetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, das Projekt Landesverfassungsgericht ist auf einem guten Wege. - Das war meine erste Ein-MinutenRede. Danke schön!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1497 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Antrag der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung Drucksache 16/1147
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung für die verständnisvolle Begleitung unserer Zeitverzögerung danken. Wir werden mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes zwei Tage formell in Verzug sein. Die Volksinitiative hat aber bekundet, dass dieses für sie kein Problem sei. Dafür wird die Debatte im September allerdings dann auch im Lichte der vorliegenden Gutachten erfolgen.