Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich der Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung für die verständnisvolle Begleitung unserer Zeitverzögerung danken. Wir werden mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes zwei Tage formell in Verzug sein. Die Volksinitiative hat aber bekundet, dass dieses für sie kein Problem sei. Dafür wird die Debatte im September allerdings dann auch im Lichte der vorliegenden Gutachten erfolgen.
Das Anliegen der Volksinitiative ist aus tiefem Herzen kommend: Das Ja zur Heimat, das Ja zu gewachsenen Strukturen, das Ja zu Dithmarschen. Es ist selbstverständlich, dass wir uns mit diesem Anliegen ernsthaft auseinandersetzen.
Kreisgebietsänderungen kann es nur geben, wenn dadurch hinreichend deutliche gewichtige Vorteile erwachsen. Es darf und wird keine Reform um der Reform Willen geben.
Ich habe dies in der Landtagsdebatte im Oktober 2006 erstmals in aller Deutlichkeit gesagt. Dieser Grundsatz bleibt richtig. Wirtschaftliche Erwartungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind gewichtige Maßstäbe, sie sind jedoch nicht die alleinigen. Geschichte, Heimat und Ehrenamt, um nur einige Stichworte zu nennen, zählen gleichfalls in der Gesamtbetrachtung.
Kommunale Selbstverwaltung darf nicht nur bekundet, sie muss auch gelebt werden. Dies bedeutet ein hohes Maß an Respekt vor dem kommunalen Willen. Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen einer Gebietskörperschaft dürfen nur aus überragenden Gründen getroffen werden. Der hohe Respekt vor den Kommunen ändert aber auch nichts daran, dass es der Landtag ist, der letztendlich über die anstehende Fragestellung zu entscheiden hat.
Es bewegt sich Erhebliches seit geraumer Zeit in Kreisen und kreisangehörigen Bereichen, nämlich in den vergangenen zwei Jahren. Kooperationen werden erweitert, überall werden Synergieeffekte erörtert, man ist im Sinne von Effizienz und Professionalität in ständigem Gespräch. Dies alles ist schon ein beträchtliches Ergebnis des bisherigen Prozesses. Es bewegt sich tatsächlich viel, dies sollte niemand kleinreden.
Eines ist klar, es muss Ergebnisse geben. Ob dies viel ist, ob dies Einiges ist oder ob am Ende gesagt werden muss, es ist wenig, weil die Ergebnisse dieses notwendig machen, Tatsache ist, der Prozess darf und wird nicht ergebnislos sein. Ich glaube, auch diese Feststellung trifft unsere gemeinsame Übereinstimmung.
Die Debatte ist insgesamt ruhiger und sachlicher geworden, seit wir uns im Oktober 2006 von den kommunalen Verwaltungsregionen verabschiedet und im November/Dezember 2006 auf Landesparteitagen und im Koalitionsausschuss die Weichen anders gestellt haben. Der Diskussionsprozess zwischen Landesregierung - in der Zeit auch besonders auf dem Kommunalgipfel im Januar -, den Landtagsfraktionen und der kommunalen Familie hat neues Vertrauen geschaffen. Nutzen wir gemeinsam diese Chance. Es wird darauf ankommen, die Argumente in der Gesamtheit zu gewichten. Ich wünsche uns viel Klugheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute geht es ja eigentlich nicht oder noch nicht darum, zum wiederholten Male Bekenntnisse für oder gegen eine mögliche Kreisgebietsreform zu verkünden, sondern wir beraten in erster Lesung den Gesetzentwurf einer Dithmarscher Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung, wie die Überschrift heißt. Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie etwaiger Kreisgebietsänderungen, für das in der geltenden Fassung der schleswig-holsteinischen Kreisordnung zwei Verfahrensmöglichkeiten vorgesehen sind. § 15 Abs. 1 der Kreisordnung lautet in Satz 1:
„Gebietsänderungen können nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Gesetz oder Entscheidung des Innenministeriums ausgesprochen werden.“
„Gebietsänderungen durch Entscheidungen des Innenministeriums sind nur zulässig, wenn die betroffenen Kreise einverstanden sind.“
Die Volksinitiative will erreichen, dass auch Kreisgebietsänderungen durch Gesetz des Landtages nur dann zulässig sind, wenn die betroffenen Kreise zustimmen.
Der Antrag der Volksinitiative ist trotz seiner allgemeinen Formulierung unschwer als regional-opportunistisches Einzelbegehren zu identifizieren. Die Dithmarscher wollen, dass im Zuge einer möglichen und dort befürchteten Kreisgebietsreform der Kreis Dithmarschen unangetastet bleibt: De Dithmarscher wüllt, dat allens so blievt, as dat is. Das soll offenbar selbst dann sein, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Dithmarschen, wenn die von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten ergeben sollten, dass eine Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein insgesamt vernünftig ist, weil in größeren Kreisverwaltungseinheiten die Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger mindestens genauso professionell, nachweislich aber wirtschaftlicher und kostengünstiger erbracht werden können.
Sollte diese Möglichkeit im Herbst tatsächlich durch Gutachten belegt werden, wäre es aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion geradezu unsinnig, jeden einzelnen Kreis über Veränderungen seines Gebiets
mit entscheiden zu lassen. Die Anhörungsmöglichkeit, das Anhörungsrecht bleibt in jedem Fall bestehen. Es wäre aber unsinnig, ihn mitentscheiden zu lassen, weil erstens ein allseitig einvernehmliches Ergebnis mit Sicherheit nicht zu erzielen wäre und weil zweitens eine übergeordnete, systematisch auf das ganze Land bezogene Lösung angestrebt werden müsste, die nicht durch lokalpatriotische oder regional-fürstliche Interessen blockiert oder verhindert werden darf. Der Landtag als Gesetzgeber muss seine gesetzgeberische Souveränität behalten. Das ist meine feste Überzeugung.
Ein Gesetz des Landtages davon abhängig zu machen, dass alle betroffenen Adressaten formell ihre Zustimmung erteilen, wäre partielle parlamentarische Selbstentleibung. Ob wir das wollen, sollten wir im zuständigen Ausschuss miteinander beraten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der große Erfolg der Volksinitiative in Dithmarschen, nicht nur die vom Gesetz geforderten 20.000 Unterschriften, sondern innerhalb kürzester Zeit sogar 30.000 Unterschriften gegen die von der Landeregierung beabsichtigte Kreisgebietsreform zu generieren, zeigt, wie weit sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und SPD schon von den Bürgerinnen und Bürgern im Land Schleswig-Holstein entfernt haben.
Die Meinungen und Wünsche werden nicht mehr wahrgenommen oder aber ignoriert. Beides ist nicht akzeptabel. Nachdem diverse Resolutionen, Erklärungen und Stellungnahmen aller Kreise und des Landkreistages in den Wind geschlagen und nicht berücksichtigt wurden, gab es für die enttäuschten Bürgerinnen und Bürger nur noch den Weg einer Volksinitiative, um Schlimmes zu verhindern. Bisher waren sie sehr erfolgreich, denn sonst würden wir uns heute nicht mit dem Gesetzentwurf der Volksinitiative beschäftigen.
Mein Dank geht an die Initiatoren und an die Unterstützer der Volksinitiative, zu denen - wie wir wissen - alle Parteien und Fraktionen in Dithmarschen gehören.
Ich gratuliere ganz herzlich zu dem Erfolg und ahne, dass es nicht bei dieser Initiative bleiben wird, wenn sich der Landtag nicht mehrheitlich der Initiative anschließt. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen: Nehmen Sie die Signale wahr. Es kann für Sie sonst nur noch schlimmer kommen!
Dem Antrag der Volksinitiative werden wir heute aus formalen Gründen nicht abhelfen können, denn der Antrag der Initiative ist dem Inhalt nach ein Gesetzentwurf. Der Landtagspräsident hat im Vorwege zur heutigen Debatte zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag entsprechend zu behandeln sei und daher eine erste und eine zweite Lesung mit Ausschussberatungen stattzufinden haben. Da die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs am 12. September stattfinden soll, verpassen wir die gesetzte Frist zur Zustimmung um zwei Tage. Trotzdem kann die Volksinitiative natürlich am 10. September mit dem Sammeln der Unterschriften für ein Volksbegehren beginnen. Sie läuft dann allerdings Gefahr, im Falle einer mehrheitlichen Zustimmung des Landtages zu ihrem Antrag am 12. September zwei Tage umsonst Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt zu haben. Diese möglicherweise überflüssige Arbeit hätte sie dann aber sicherlich gern geleistet.
Ich persönlich hoffe auf eine Zustimmung des Landtags zu diesem Gesetzentwurf. Eine Kreisgebietsreform wie sie der Innenminister durchsetzen will, ist unter anderem aus folgenden Gründen unsinnig: Es findet ein Verlust an Bürgernähe statt. Nicht alles kann heute über E-Government geregelt werden. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung ist nicht in der Lage, beabsichtigte Großkreise - zum Beispiel von der Hamburger Stadtgrenze bis zur Eider - kommunalpolitisch zu vertreten. Die Formel „je größer, desto kostengünstiger“ hat der Innenminister bisher nicht stichhaltig bewiesen. Der Bund der Steuerzahler bescheinigt den schleswig-holsteinischen Kreisen bereits heute eine optimale Größenordnung. Warum sollte also etwas geändert werden?
Der Gesetzentwurf der Volksinitiative sollte aber auch deshalb erfolgreich sein, weil die beabsichtigte Kreisgebietsreform im Landtag im Prinzip nicht mehrheitsfähig ist. FDP und SSW haben sich mehrfach eindeutig gegen eine von oben verordnete Kreisgebietsreform ausgesprochen. Die CDU ist eigentlich gegen die Gebietsreform, und zwar nicht nur an der Basis und in den Kreistagen, sondern auch hier im Landtag. Ich muss hier nicht mehrere
Aussagen des CDU -Fraktionsvorsitzenden zitieren, die nur einen Schluss zulassen: Wir sind zwar dagegen, aber wir trauen uns nicht, der SPD in dieser Frage offen zu widersprechen. Vielleicht gilt dies auch im Hinblick auf die Furcht des Verlustes des einen oder anderen Dienstwagens. Dabei sollte es gar nicht so schwierig sein, hier dem Innenminister offen entgegenzutreten. Auch in der SPD finden sich genügend Stimmen gegen die Reform ihres Innenministers und Landesvorsitzenden, der doch vorrangig aus strategischen Gründen eine Möglichkeit behalten will, den Koalitionspartner CDU am Nasenring durch den Ring führen zu können. Sie sehen, eine Mehrheit für den Gesetzentwurf der Volksinitiative wäre unter der Voraussetzung da, alle Abgeordneten stimmten nach ihrer Überzeugung ab.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch zwei weitere interessante Punkte nennen. Ende Juli wird das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern seine Entscheidung in der Frage bekannt geben, ob die dortige Kreisgebietsreform verfassungswidrig ist. In der Begründung werden sicherlich auch Hinweise gegeben, die für uns von Bedeutung sind. Meine Ahnung sagt mir, dass diese Hinweise eher den Gegnern einer Kreisgebietsreform nützlich sein werden. Daneben werden aber auch die von der Landesregierung in Auftrag gegebenen fünf Gutachten, die Ende August vorliegen sollen, zu beachten sein und voraussichtlich viele Bedenken bestätigen, die jetzt schon gegen die Kreisgebietsreform vorgebracht werden, und zwar auch ganz wesentlich von der Volksinitiative in Dithmarschen.
Der Gesetzentwurf der Volksinitiative lässt letztlich sogar Kreisfusionen zu, wenn sie von den betroffenen Kreisen gewollt oder befürwortet werden. Dies ähnelt der Position der FDP. Insofern besteht seitens der Volksinitiative keine Totalverweigerung. Es wird lediglich eine vernünftige bürgernahe Lösung angestrebt. Dagegen kann doch eigentlich hier im Hause niemand etwas haben.
(Beifall bei FDP, SSW und vereinzelt bei der CDU - Dr. Heiner Garg [FDP]: Tosender Beifall aus der CDU-Fraktion!)
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt gute Gründe dafür, dass die Entscheidung über die Zusammenlegung von Kreisen beim Land liegt, denn es geht im Kern gar nicht um die Zusammenlegung von zwei oder drei Kreisen. Es geht um eine Reform der gesamten Kommunalstruktur in Schleswig-Holstein.
Eine Zusammenlegung von Kreisen ist erst der letzte Schritt. Sie macht erst Sinn, wenn alle Aufgaben der Kreise, die den einzelnen Bürger oder die einzelne Bürgerin betreffen, nach unten an die Gemeinden und an die Rathäuser abgegeben worden sind.
Dazu brauchen wir aber handlungsfähige Gemeinden mit einer ausreichenden Mindestgröße. Dazu müssen die Ämter zu Amtsgemeinden mit einem gewählten Bürgermeister und einem gewählten Gemeinderat werden. Nur dann sind sie in der Lage, im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger eine aktive Wirtschafts-, Schul- und Sozialpolitik und so weiter zu gestalten. Wenn uns das gelingt, wenn wir die Kommunen und die Rathäuser wirklich stärken, wenn es uns gelingt, dass wesentliche Ausgleichsfunktionen von den Kreisen auf die Kommunen verlagert werden, dann - und nur dann - macht die Zusammenlegung von Kreisen zu Regionen Sinn. Dann können auch erhebliche Finanzmittel eingespart werden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ausgeführt, dass Gebietsreformen nur dann zulässig sind, wenn dadurch gegenüber dem gegenwärtigen Zustand beachtliche Vorteile entstehen. Eine Neustrukturierung der Kommunen und Kreise, die das Land handlungsfähig macht und die über 100 Millionen € einspart, erfüllt das Kriterium des OVG Münster allemal. Eine Gebietsreform nach Lust und Laune geht aber nicht. Genau das ist auch der Grund dafür, warum der Landtag über eine solche Gebietsreform entscheiden muss. Eine Gebietsreform, bei der einzelne Landkreise darüber entscheiden, ob sie mitmachen oder nicht, würde keine Verfassungsklage überstehen. Eine Lex Dithmarschen nach dem Motto: Jeder darf für sich entscheiden, ob er mitmacht oder nicht, wäre schlicht verfassungswidrig.