Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ausgeführt, dass Gebietsreformen nur dann zulässig sind, wenn dadurch gegenüber dem gegenwärtigen Zustand beachtliche Vorteile entstehen. Eine Neustrukturierung der Kommunen und Kreise, die das Land handlungsfähig macht und die über 100 Millionen € einspart, erfüllt das Kriterium des OVG Münster allemal. Eine Gebietsreform nach Lust und Laune geht aber nicht. Genau das ist auch der Grund dafür, warum der Landtag über eine solche Gebietsreform entscheiden muss. Eine Gebietsreform, bei der einzelne Landkreise darüber entscheiden, ob sie mitmachen oder nicht, würde keine Verfassungsklage überstehen. Eine Lex Dithmarschen nach dem Motto: Jeder darf für sich entscheiden, ob er mitmacht oder nicht, wäre schlicht verfassungswidrig.

Die Verwaltungsreform in Schleswig-Holstein ist umstritten. Das ist kein Wunder. Die Landesregie

(Günther Hildebrand)

rung hat bis heute nicht gesagt, welches Konzept sie eigentlich verfolgt. Dazu kommt: Ohne eine Reform der Kommunen und ohne eine Verlagerung der Aufgaben nach unten macht eine Kreisreform keinen Sinn. Die Landesregierung hat aber auch gar nicht für eine Reform geworben. Wer heute die beiden Redner der Regierungsfraktionen gehört hat, der kann nicht davon sprechen, dass hier begeistert für eine Reform geworben worden ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das waren eher müde Beiträge aus Verlegenheit. Besonders gilt das für Herrn Kalinka.

Diese Große Koalition und diese Landesregierung haben nicht geworben, sondern im Gegenteil ein öffentliches Schauspiel um diese Reform veranstaltet, das eher zum Abgewöhnen war. So kann man die Menschen in diesem Lande nicht für eine Reform gewinnen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fordere deshalb die Landesregierung auf: Legen Sie endlich ein klar durchdachtes Gesamtkonzept für die Verwaltungsstrukturreform vor, verabschieden Sie es nicht nur in Ihrer Regierung, sondern auch in Ihren Parteien, damit diese offensiv für ein solches Konzept werben. Wir brauchen die Reform, aber wir brauchen genauso die Akzeptanz der Menschen.

Die Frage der Volksabstimmung ist leider falsch gestellt. Sie hätte fragen sollen, ob die Menschen eine Reform wollen; sie hätte nicht fragen sollen, wer darüber entscheiden soll. Sollte diese Initiative jedoch die notwendige Unterstützung für ein Volksbegehren bekommen, werden wir gemäß Volksabstimmungsgesetz beantragen, dass die Menschen in Schleswig-Holstein über die Frage abstimmen können, um die es eigentlich geht, und diese Frage lautet: Wollen Sie eine grundlegende Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein?

Wir werden dafür werben, dass Schleswig-Holstein Strukturen bekommt, die zukunftsfähig sind, Strukturen, die den ländlichen Raum wieder handlungsfähig machen, Strukturen, die die Ämter endlich demokratisch gestalten, damit die Bürger Einflussmöglichkeiten haben,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

und Strukturen, die weit über 100 Millionen € jährlich einsparen, die wir dringend für unsere Kindergärten und Schulen brauchen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Heiner Garg [FDP]: Milliarden!)

Ich bin sehr zuversichtlich. Wenn die Menschen darüber abstimmen können, dann werden sie sich dafür entscheiden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe des SSW erteile ich ihrer Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag über die Zulässigkeit der Volksinitiative befunden hat, treten wir nun in eine weitere Phase der Kreisgebietsreform ein. Die Haltung des SSW zur geplanten Kreisgebietsreform der Landesregierung ist, so denke ich, hinlänglich bekannt: Wir lehnen die Pläne der Landesregierung ab.

(Beifall bei der FDP)

Eine Zusammenlegung von Kreisen und kreisfreien Städten kann es bestenfalls auf freiwilliger Basis geben, und in diesem Punkt - das hebe ich hervor - stehen wir an der Seite der Volksinitiative.

(Beifall bei der FDP)

Die Große Koalition hat sich in der gesamten Debatte über die Reform der Kreise wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.

(Beifall bei der FDP)

Nachdem wir alle die unseligen „Kommunalen Verwaltungsregionen“ überstanden haben, sollen sich nun die Kreise und kreisfreien Städte zusammentun. Denn Großkreise erbringen nach Auffassung des Innenministers und seinen vorläufigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen angeblich Einsparungen. Die logische Weiterführung wäre - ich habe das, glaube ich, schon einmal gesagt -, dass wir künftig nur noch einen Kreis haben. Aber die zugrunde gelegten Berechnungs- und Vergleichsgrundlagen sind so, dass es einfacher gewesen wäre, von vorn herein Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wir stellen fest: die Wirtschaftlichkeitsberechnung hielt nicht einmal im Ansatz stand.

Nach dem Willen der Landesregierung sollen zunächst einmal die Strukturen festgeklopft werden; dann will man sich um die Aufgabenverteilung kümmern. Das verstößt gegen alle Regeln der Organisationslehre. So hat man bereits die Ämter ver

(Karl-Martin Hentschel)

führt zu fusionieren, ohne dass man vorher geklärt hat, was sie eigentlich alles leisten sollen. Ohne eine klare Aufgabenverteilung sollen nun nach dem Willen der Landesregierung auch die Kreise und kreisfreien Städte zusammengelegt werden und das, obwohl wir schon mit die größten Kreise der Republik haben und diese sich als sehr leistungsfähig erwiesen haben.

Wir stellen fest: Die Landesregierung entfernt sich dadurch mehr und mehr von ihrer kommunalpolitischen Basis und sie zerstört auch noch kommunalpolitische Strukturen, die ganz hervorragend funktionieren.

Dass dies niemand will, zeigt uns der Erfolg der Volksinitiative, die allein im Kreis Dithmarschen weit mehr als die benötigten Stimmen erreichen konnte.

Wenn wir über Reformen nachdenken, sollten wir uns erst einmal über die Aufgabenverteilung klar werden. Erst danach kann über Strukturen nachgedacht werden. Wir brauchen schlanke Entscheidungsstrukturen, die an einer Stelle gebündelt sind und die abschließend entscheiden können. Wir brauchen die Fach- und Ressourcenverantwortung in einer Hand und deshalb eine Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreise. Wir brauchen eine demokratische Kontrolle, die durch Kreistagsabgeordnete im Ehrenamt noch leistbar ist,

(Beifall bei der FDP)

und wir brauchen klar definierte und abgegrenzte Aufgaben zwischen Land, Kreisen und Kommunen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen handlungsfähige, starke Kommunen. Das hätten wir, würden wir Ämter zu Gemeinden machen. Kreise als Regierungsbezirke brauchen wir daher nicht.

Was wir allerdings auf jeden Fall brauchen, ist ein Gesamtkonzept. Bisher hat sich die Große Koalition aber nicht einsichtig gezeigt, ihre Pläne zu ändern. Angesichts der Tatsache, dass sich über 60 % der Schleswig-Holsteiner gegen die Kreisgebietsreform der Landesregierung aussprechen, gehen wir davon aus, dass ein Volksbegehren mit Erfolg gekrönt wäre. Aus unserer Sicht muss so terminiert werden, dass ein Volksentscheid am Tag der Kommunalwahl im nächsten Jahr durchgeführt werden kann. Alles andere ergibt keinen Sinn.

Daher appellieren wir an die Große Koalition: Ersparen Sie sich und uns weitere Debatten, für die Sie in der Bevölkerung keine Mehrheit finden. Stimmen sie dem Gesetzentwurf der Volksinitiative zu, wenn er im September in zweiter Lesung hier

beraten wird. Ersparen Sie uns, dass aus der Volksinitiative ein Volksentscheid werden muss. Damit würden Sie sich und allen Beteiligten einen großen Gefallen tun.

(Beifall bei SSW und FDP)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein Argument von Herrn Kollegen Hentschel eingehen, nämlich auf die Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Dies ist natürlich immer ein schwerwiegendes Argument. Die Verfassung ist uns ja allen heilig und nichts ist schlimmer, als gegen die Verfassung zu verstoßen. So kam Herr Hentschel, wenn ich seinen Redebeitrag richtig verstanden habe, zu der Überzeugung, dass das, was die Volksinitiative Dithmarschen vorhat, verfassungswidrig ist.

Ich kann nur feststellen, dass der Landtag seinerzeit einstimmig die Zulässigkeit dieser Volksinitiative beschlossen und damit eigentlich schon die Verfassungsmäßigkeit, die von Herrn Hentschel zitiert wurde, bestätigt hat. Deshalb sollte man mit solchen Argumenten sehr vorsichtig sein.

(Beifall bei der FDP)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Es tut mir leid, Kollege Hildebrand. Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass die Volksinitiative verfassungswidrig ist. Ich habe gesagt: Eine Verwaltungsreform, die nicht aus einem Guss ist, die nicht die Kriterien des OVG Münster erfüllt, sondern bei der jeder das macht, was er gerade will, die also völlig unstrukturiert ist und bei der sich jeder, der gerade ein Interesse daran hat, je nach Lust und Laune verhält, ist verfassungswidrig. Eine Verwaltungsreform ist nur zulässig, wenn sie ein Gesamtkonzept hat, das auch erhebliche Vorteile für die Bürger mit sich bringt. Dies wäre nicht mehr erfüllt, machten wir eine Lex Dithmarschen.

(Anke Spoorendonk)

Für die Landesregierung hat der Innenminister, Herr Dr. Ralf Stegner, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das war eine sehr aufschlussreiche Debatte.

Die Demokratie ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Wir haben dabei eine Mischung aus direkter und indirekter Demokratie, wobei aus guten Gründen der Schwerpunkt bei der indirekten Demokratie liegt. Dennoch bin ich ein entschiedener Befürworter von Volksentscheiden und Volksinitiativen, die übrigens die Regierung Björn Engholm erstmals in der Geschichte dieses Landes in die Verfassung mit eingebracht hat und die dann dieses Parlament beschlossen hat.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Die das Parla- ment mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat!)

- Ich habe gesagt: Sie wurde eingebracht und dann mit Zweidrittelmehrheit - vom Parlament beschlossen. Genau richtig, Herr Abgeordneter Dr. Klug.

Eine grundsätzlich positive Einstellung gegenüber diesem Instrument heißt jedoch nicht, dass man mit den Folgerungen jeder Initiative übereinstimmen muss. Lassen Sie mich meine Ablehnung der Forderungen der Volksinitiative wie folgt begründen.

Auch wenn mir gelegentlich von wenig wohlmeinender Seite etwas anderes nachgesagt wird, halte ich als Innenminister die kommunale Familie für einen Grundpfeiler der Demokratie. Gerade hier ist Demokratie erfahrbar. Hier wird über die konkreten Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger entschieden, hier sollte deswegen, wann immer möglich, auch die Entscheidungsmacht liegen. Daher sehe ich es sehr kritisch, wenn man ohne Not Kreistage zu Entscheidungen zwingt, die sie selbst treffen könnten. Ich will darauf verzichten, hierfür Beispiele zu nennen.

Die Grenze, die ich aber sehe, ist vor allen Dingen dort gegeben, wo es um Entscheidungen geht, die das ganze Land betreffen. Genau dazu sind nämlich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages gewählt. Sie sind dem Wohl des gesamten Landes verpflichtet, nicht den zwangsläufig widerstreitenden Interessen einzelner Regionen.