Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Beschlüsse des Parlaments anguckt, wozu auch die Beschlüsse des parlamentarischen Ausschusses gehören, wird man feststellen, dass ich genau das tue, was von mir verlangt wird, nämlich

die Interessen des Landes wahrzunehmen und die Beschlüsse einzuhalten. Ich lese einmal vor, was der Wirtschaftsausschuss am 15. März 2007 beschlossen hat: Der Landtag unterstützt die Absicht der Bundesregierung, dass bei einer Kapitalprivatisierung der Deutschen Bundesbahn die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Landes bleiben muss. Die DB AG soll bis auf Weiteres die integrierte Bewirtschaftung und Betriebsführung des Netzes wahrnehmen. Das heißt, die DB AG behält bis auf Weiteres die Position, die sie zurzeit innehat.

Nun müssen wir Folgendes überlegen: Das gesamte Thema des Börsengangs der Bahn wird zurzeit auch von Länderkollegen dafür benutzt, die eigene Position darzustellen, verlorenen Boden gut zu machen und Schlachten, die geschlagen sind, wieder aufzunehmen. Es gab vor dem Gesetzentwurf der Bundesregierung quer durch die Fraktionen der Regierungskoalition in Berlin eine Differenz. Die einen waren für eine Trennung, die anderen für eine Zusammenfassung. Man hat sich jetzt auf einen Kompromiss verständigt, der bedeutet, dass man zwar eine Trennung vorgenommen hat. In Wirklichkeit wird die Bahn jedoch 15 Jahre lang beides miteinander vereinbaren.

Die meisten haben es heute nicht im Bewusstsein; es ist so, dass die Bahn zurzeit rechtlich Eigentümerin ist. Durch die künftige Regelung wird die Bindung des Bundes an das Netz stärker sein, als es zurzeit der Fall ist. Die Entwicklung ist also genau so, wie sie hier vorgetragen wird.

Diese Debatte, die meines Erachtens ausgetragen wurde, nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgestellt worden ist, wird jetzt von dem einen oder anderen Kollegen wieder aufgenommen. Dabei geht es aus meiner Sicht bei dem Thema Börsengang um etwas völlig anderes. Es geht nämlich darum, sicherzustellen, dass über den Kapitalgang Kapital zurückfließt, das - auch in SchleswigHolstein - für die Infrastruktur eingesetzt werden kann. Deshalb haben diese Kollegen aus meiner Sicht ein Interesse am Börsengang.

Ich sage jetzt meine Meinung, die wahrscheinlich unterschiedlich zu der Position ist, die viele andere außerhalb des Landtages vertreten. Ich sage, die 8 Milliarden €, die es voraussichtlich für den Verkauf gibt, gehören nicht nur mit einem Anteil von 2 Milliarden bis 3 Milliarden € in das Schienenvermögen. Sie gehören zu 100 % in die Infrastruktur in Deutschland. Das heißt, diese Mittel dürfen nicht in den Bundeshaushalt einfließen, sondern sie müssen in die Infrastruktur fließen. Sie müssen in die Schieneninfrastruktur und in die Straßeninfrastruk

tur fließen, weil wir dort erhebliche Defizite haben. Ich denke, dass diese Position im Interesse des Landes liegt.

(Beifall bei der CDU)

Um die Position zu markieren: Es kann nicht sein, dass Herr Steinbrück das Geld bekommt. Herr Tiefensee muss das Geld kriegen, weil das Bahnvermögen - wie Sie richtig gesagt haben - einmal vom Steuerzahler erwirtschaftet worden ist. Der Steuerzahler will einen Vorteil daraus haben, wenn aus dem Bahnvermögen etwas herauskommt. Es muss zumindest im Infrastrukturvermögen verbleiben. Das ist für mich der wichtigste Punkt. Darum geht es für mich beim Börsengang. Sorgen wir für eine bessere Infrastruktur? Ja oder nein. Was soll der Börsengang sonst, wenn man der Bahn nicht zusätzliches Kapital verschafft?

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Frage, wie Wettbewerb gewährleistet wird. Aus meiner Sicht wird er durch mehrere Punkte gewährleistet, auf denen wir den Daumen haben. Im Übrigen ist hier völlig zu Recht betont worden, dass SchleswigHolstein das Land mit dem stärksten Wettbewerb ist. Es gibt Länder, die Wettbewerb einfordern, weil bisher kein einziges Stück des Streckennetzes an andere als DB-Firmen vergeben wurde. Sie aber hauen hier fürchterlich auf die Pauke und sagen, wir brauchen mehr Wettbewerb beim Netz. 47 % der Unternehmen sind bei uns nicht DB-Unternehmen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland.

Wie kann ich das gewährleisten? Ich kann dies über die Vergabe der Strecken gewährleisten, wobei man bezüglich der Methode durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, Herr Garg. Darüber kann ich es gewährleisten, denn wir zahlen das Geld an diejenigen, die Schienenpersonennahverkehr machen. Ich weiß nicht, aber die anderen haben wahrscheinlich nicht die Erfahrung, um zu sagen, an dieser Stelle müssen wir bremsen. Wir können dies machen, indem die Bundesnetzagentur, die seit einigen Monaten dafür zuständig ist, kontrolliert. Sie hat dies auch kontrolliert. Sie ist tätig geworden. Sie hat auch bei einem Vorgang in Schleswig-Holstein eingegriffen, und zwar zu Recht, als es um die Frage ging, ob die DB sich gegenüber den Wettbewerbern anständig verhält.

Am letzten Montag gab es eine Sitzung der Netzagentur. In der Netzagentur sind Ländervertreter und Bundestagsabgeordnete vertreten. Die Sitzung war nicht beschlussfähig. Dort ging es um konkrete Dinge. Ich war da. Wenn es einem ernst ist mit der Kontrolle des Wettbewerbs, dann muss man doch an solchen Sitzungen teilnehmen!

(Minister Dietrich Austermann)

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich sage auch hier: Wo es um die Frage geht, darauf einzuwirken, dass Wettbewerb tatsächlich stattfinden kann, dort müssen alle ihre Verantwortung wahrnehmen. Das ist heute schon über die Bundesnetzagentur möglich. Das ist heute über die Regionalisierungsmittel möglich. Das ist heute über die gesetzliche Grundlage möglich, die ganz genau vorschreibt, wer an welcher Stelle zustimmen muss, wenn eine Strecke stillgelegt werden muss. Es ist heute durch eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung in Arbeit und möglich, durch die wir sicherstellen wollen, dass das Bahnnetz intakt ist. Ich habe in dieser Woche an die LVS den Auftrag erteilt, zu ermitteln, wie der Netzzustand unabhängig von der DB auf den Strecken in Schleswig-Holstein ist, bei denen wir Langsamfahrstrecken haben, auf denen wir Baustellen haben und auf denen Weichen nicht in Ordnung sind. Ich habe dies in Auftrag gegeben, damit wir eine klare Bilanz haben und damit wir dem Bund gegenüber deutlich machen, dass er seine Verantwortung wahrnehmen muss.

Konzentriert man sich auf den Kern der Debatte, dann ist das die Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Diese besagt: Börsengang zur Kapitalgewinnung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Interessen der Länder im Wettbewerb. Wie das genau ausgestaltet wird, darüber wird gerungen. Darüber kann man auch lange streiten. Bei dem Beschluss im Wirtschaftsausschuss war es so, dass die beiden großen Parteien zugestimmt haben. Die beiden anderen haben sich enthalten. Es gab so für eine Meinung eine klare Mehrheit. Das Ziel, für die Interessen des Landes zu arbeiten, wird von mir auch hier im Einklang mit dem weiterverfolgt, was wir hier miteinander beschließen und beschlossen haben.

Mein letzter Satz, denn ich möchte noch etwas zum Thema Koalitionsvereinbarung sagen: Die Koalitionsvereinbarung ist zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen worden. Sie konnte nicht schon das vorwegnehmen, was auf Bundesebene im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Börsengangs beschlossen wird. Deshalb hat sich das Ganze auch weiterentwickelt, ohne dass sich dabei unsere Position ändern muss.

Ich nenne hier eine Presseerklärung des Kollegen Daehre aus Sachsen-Anhalt, der sich zu diesem Thema verbreitet. Er sagt: Zu der weiteren Entwicklung für die Bahn und deren Börsengang gehört klar die staatliche Verantwortung für die Infrastruktur. Dazu gehört für mich, dass das ganze Geld in die Verkehrsinfrastruktur einfließt. Weiter gehört dazu, dass der Bund sich jetzt nicht aus der

Verantwortung schleicht. Wir kriegen jedes Jahr 2,5 Milliarden € für das Netz. Das ist aus meiner Sicht zu wenig. Es darf nicht weniger werden. Das muss geändert werden. Es gibt eine weitere Erhebung, die besagt, die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde muss verhindern können, dass Wettbewerber die Bahn einseitig belasten. Dieses Instrument haben wir, man muss es nur wahrnehmen. Deswegen glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir mit dem Bund zusammen aushandeln, wie der Börsengang genau organisiert wird. Er muss im Interesse des Landes, im Interesse einer besseren Infrastruktur sowie im Interesse einer besseren Aufrechterhaltung des Wettbewerbs sein. Dann liegen wir - so glaube ich - auf einer richtigen Linie.

(Beifall bei der CDU)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 Satz 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was der Minister hier eben in seiner Stellungnahme für sein Haus - ich hoffe, nicht für die ganze Regierung - angeschmissen hat, kann man nur als eine große Nebelwurfmaschine bezeichnen. Eingangs hat er behauptet, es sei doch heute schon so, dass das Netz der DB AG gehöre. Selbstverständlich, aber die befindet sich im Besitz des Bundes. Ich frage Sie also: Wem gehört das Netz? Es gehört noch der öffentlichen Hand. Es wird ohne Not auf 15 Jahre der dann privatisierten DB AG übergeben. Dann soll der Bund es am Ende noch zurückkaufen. Das ist doch ein völlig absurder Vorgang zum Nachteil des freien Wettbewerbs auf der Schiene.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir Grünen lehnen das ab. Der diesbezügliche Beschluss des Landtags ist völlig klar. Die von Herrn Hentschel skizzierte Bahnpolitik der Vorgängerregierung -

Herr Kollege Matthiessen, gestatten Sie für eine Sekunde eine Unterbrechung. - Ich bitte den Kameramann, sich dorthin zu begeben, wo die vereinbarten Plätze sind!

(Minister Dietrich Austermann)

Die von Herrn Hentschel skizzierte Bahnpolitik der Vorgängerregierung wurde aus meiner Sicht auch von der CDU-Seite dieses Hauses damals voll und ganz mitgetragen. Die Erfolge sind sehr vorzeigbar. Die Vorteile für die Kunden und für das Land Schleswig-Holstein sind enorm. Die Beschlüsse des Landtags sind völlig eindeutig. Diese haben Sie zu exekutieren. Sie haben nicht Ihrer Privatmeinung zu folgen, deren Motive ich nur erahnen kann.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist eine Einzelabstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages beantragt worden. Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist beantragt worden, über Nummer 1 des Antrages Drucksache 16/1561 in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/1561 Nummer 1 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Es ist beantragt worden, die Nummern 2 und 3 der Drucksache 16/1561 - ich glaube, wir können das zusammenfassen - dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 41:

Bericht zur Eingangsphase der Grundschule

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1462

Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regie des Landtages will es so, dass dieser Bericht jetzt noch auf die Tagesordnung kommt. Ich kann es Ihnen also nicht ersparen. Ich bemühe mich, es schnell zu machen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn

Sie einfach einmal einen Augenblick Ihre Fantasie in eine ganz andere Richtung lenken und mal kurz darüber nachdenken, wie es denn wäre, wenn Sie eine neue Sprache lernen sollten und dafür zwei Wege zur Verfügung hätten.

Der erste Weg wäre: Sie haben einen festen Plan, der über zwei Jahre läuft. Der zweite Weg wäre: Der Lehrplan richtet sich nach Ihren Voraussetzungen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Die Dauer des Unterrichts ist flexibel. Der Unterricht kann ein Jahr dauern, wenn Sie ganz schnell sind und viel Vorwissen mitbringen, er kann aber auch zwei oder drei Jahre dauern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten von uns die zweite Variante wählen würden.

Das ist genau der Gedanke, der der Eingangsphase der Grundschule entspricht. Wir stoßen hier also auf einen pädagogischen Ansatz, der exemplarisch ist für vieles in der Bildungspolitik. Deswegen will ich im Zusammenhang mit dem vorgelegten Bericht gern kurz darauf eingehen.

Der Schuleintritt in die Grundschule verdient deswegen besondere Aufmerksamkeit, weil in keiner anderen Jahrgangsstufe so unterschiedliche Voraussetzungen aufeinander treffen. Hier wird seit jeher wirklich Pionierarbeit geleistet, was das gemeinsame Lernen in Gruppen angeht, in denen die Kinder höchst unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen.

Mit der Eingangsphase haben wir vor Jahren ein Instrument eingeführt, um in dieser Situation pädagogisch wirksamer handeln zu können, das heißt, um den Voraussetzungen und dem individuellen Lerntempo der einzelnen Schüler besser gerecht zu werden. Die Dauer von einem, zwei oder drei Jahren ermöglicht einen erfolgreichen Übergang in die dritte Klasse.

Mit dem neuen Schulgesetz und der Grundschulverordnung hat die Weiterentwicklung der Eingangsphase neuen Auftrieb bekommen. Bei dieser Umstellung, die veränderte Unterrichtsmethoden und veränderte Schulorganisationen erfordert, lassen wir die Lehrkräfte nicht allein. Das IQSH hat spezielle Fortbildungsangebote auf regionaler und Landesebene entwickelt, die sehr gut nachgefragt und angenommen werden. Wir haben einen Leitfaden zur Eingangsphase entwickelt, der den Schulen vor den Sommerferien zugegangen ist. Zudem erhalten die Lehrkräfte in zunehmendem Umfang Unterstützung aus den Förderzentren bei der individuellen Förderung der Kinder. Auch die verpflichtende Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen soll den Start in die Schulzeit erleichtern.

Die Konzepte im Anhang des Berichtes zeigen Ihnen, dass es Sinn macht, den Schulen Freiräume bei der Gestaltung zu geben, um jeweils den eigenen Weg zu finden; denn die Voraussetzungen vor Ort sind zum Teil ganz unterschiedlich. Da gibt es zum Beispiel Flexgruppen, da gibt es jahrgangsübergreifenden Unterricht, da gibt es Individualisierung der Lernwege. Die Grundschule ist ein Ort der pädagogischen Innovation. Ich glaube, das kann man wirklich sagen und mit einem großen Lob an die dort tätigen Lehrkräfte verbinden.

(Beifall bei der SPD)

Die Botschaft der Eingangsphase lautet: Allen Kindern soll es möglich sein, die Schule zu besuchen, sobald sie sechs Jahre alt geworden sind. Und dort werden sie je nach Entwicklungsstand am besten gefördert. Die aktuelle Zahl der Beurlaubungen zeigt, dass diese Botschaft ganz überwiegend angekommen ist und dass dieses Instrument der Zurückstellung, das wir früher hatten, nicht mehr notwendig ist.

Ich hoffe, dass mit den unterstützenden Maßnahmen, mit der Fortbildung, mit der Freiheit der Schulen, dies auch je nach den Bedingungen flexibel zu organisieren, die nötigen Voraussetzungen für die Förderung der Kinder geschaffen sind. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, CDU und SSW)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht ist aus Sicht der FDP unbefriedigend. So wird zum Beispiel die in dem vom Landtag beschlossenen Berichtsauftrag gestellte Frage, wie sich die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Gestaltung der Eingangsphase auf das Erreichen der Bildungsziele der Grundschule auswirken, nicht beantwortet. Das Bildungsministerium neigt dazu, ein eher idyllisches Bild von der Schulwirklichkeit in den Grundschulen des Landes zu zeichnen. Tatsächlich ist die Situation vielerorts ähnlich derjenigen, wie sie die Wochenzeitung „Die Zeit“ im Februar in einer vielbeachteten Artikelserie dargestellt hat. Unter der Überschrift „Die neuen Klassenunterschiede“ stellte der Autor Jörg Lau fest: „Das Gefälle zwischen den einzelnen Grundschulen nimmt in Deutschland zu.“ Dafür gibt es mehrere Gründe.

Der Anspruch der Grundschule, eine gemeinsame Schule für alle Kinder zu sein - auch der Bericht der Landesregierung hebt dies eingangs hervor, die Ministerin hat es eben auch noch einmal getan -, stimmt mit der Schulwirklichkeit durchaus nicht überein. Die innerstädtische Grundschule, die in einem sozialen Brennpunktbereich liegt, hat schon von Anfang an völlig andere Rahmenbedingungen als die Grundschule im Vorort, wo die Kinder nahezu ausnahmslos aus Familien mit höherer Bildung und gehobenen Einkommensverhältnissen kommen.