Protokoll der Sitzung vom 16.06.2005

Wir kommen damit zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/130, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/130 gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Ich lasse jetzt über die Nummer 2 des Antrages der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/111, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.

Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/104, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/104 gegen die Stimmen der Fraktion der FDP mit den übrigen Stimmen des hohen Hauses abgelehnt worden.

Damit ist nun über Drucksache 16/111 Nummer 1 abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/111 Nummer 1 einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Bericht zur Umsetzung der Feinstaub-Richtlinie der EU

Landtagsbeschluss vom 27. April 2005 Drucksache 16/22 (neu)

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/68

Bevor ich das Wort erteile, begrüße ich auf der Tribüne herzlich die Damen des Harreslev Kvinder Forening, also der Frauenvereinigung Harreslev, mit ihren Begleitern. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich erteile für die Landesregierung dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Augenblick ist viel über Feinstaub zu lesen. Vielleicht zuerst die gute Nachricht für uns in Schleswig-Holstein. Wir halten derzeit alle Grenzwerte ein. Das ist eine gute Nachricht angesichts der Gefährlichkeit, mit der man - wenn man die Zeitung aufschlägt - jeden Tag konfrontiert wird.

Vielleicht eine Richtigstellung. Wir bringen Feinstaub immer ganz schnell mit Dieselrußpartikeln von Straßenverkehrsfahrzeugen in Verbindung. Sieht man sich einmal die Aufteilung an, sieht man, wie Feinstaub entsteht: Straßenverkehr 17 %, übriger Verkehr 9,5 %, Haushalte und Kleinverbraucher 19,3 %, Schüttgutumschlag 4,7 %, Industrieprozesse 35,1 % und Kraft- und Fernheizwerke rund 11,0 %. Das heißt, wir haben eine ganz breite Streuung in der Problemlage, eine breite Streuung bei den Ursachenquellen, und dabei ist die Bekämpfung natürlich nicht einfach.

Die Europäische Union hat dazu eine Luftqualitätsrichtlinie erlassen. Diese gilt seit 1. Januar 2005. Ein Grenzwert von 50 µg/m³ darf seitdem nicht mehr als 35 Tage im Jahr überschritten werden. Ich sagte bereits die gute Botschaft: Daran halten wir uns. Wir haben eine lange Tradition in der Luftqualitätsüberwachung. Die gibt es seit 25 Jahren. Verantwortlich dafür ist das Staatliche Umweltamt in Itzehoe. Wir haben ein lufthygienisches Messnetz. Zehn Standorte führen diese Messungen durch. Und ich glaube, auch darauf können wir in Schleswig-Holstein stolz sein, wir haben ein gutes Informationssystem über diese Schadstoffkonzentrationen. Sie werden stündlich aktualisiert und sind über das Internet abrufbar.

Wir haben angesichts der Wetterlage größere Schwankungen. Das ist Ihnen bekannt. Der gute Grundwert in Schleswig-Holstein rührt daher, dass wir in der Regel Wind haben, der uns von Feinstaubpartikeln befreit. Es gibt aber auch Wetterlagen, die das nicht erlauben. 2003 hatten wir eine solche Wetterlage, in der wir an drei Standorten den Wert überschritten haben. Das war aber zu einem Zeitpunkt, als die Richtlinie noch nicht in Kraft war, und das war darum damals auch kein Verstoß gegen europäisches Recht. Allerdings werden wir das weiter beobachten. Noch einmal, derzeit gibt es keine Überschreitung dieser Richtlinienwerte und damit zunächst auch keinen Grund zur Sorge.

Wir haben ein anderes Problem. In SchleswigHolstein haben wir vor allem das Problem beim Stickstoffdioxid. Da gibt es eine Überschreitung. Auch das haben Sie der Presse entnehmen können.

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

Hier haben wir entsprechende Richtwerte in Itzehoe bisher nicht einhalten können. Da gibt es jetzt einen Luftreinhalteplan, aber es ist abzusehen, dass wir manche andere Region in Schleswig-Holstein haben werden, die eine oder andere Stadt, die auch in Zukunft in diesem Bereich gerade bei der Innenstadtbelastung Probleme hat. Das wird dazu führen, dass wir pro Jahr ungefähr zwei Luftreinhaltepläne benötigen werden. Die Mittel sind bei uns im Haushalt eingestellt, sind innerhalb des Haushaltes veranschlagt worden. Der Finanzminister ist nicht da, aber Sie können sich zurücklehnen, wir müssen deswegen keine neuen Summen beantragen. Das schaffen wir mit dem Haushalt. Wir haben das Problem erkannt und an dieser Stelle auch weiter im Auge.

Wir haben uns überlegt, was wir machen können, um die Hintergrundbelastung zu senken. Das war ein Thema der letzten Umweltministerkonferenz. Wir haben zunächst das Problem, dass zunächst ein Teil zu uns nach Deutschland herüberweht aus den mittel- und osteuropäischen Staaten. Sie kennen dort die Übergangszeiten in der Umweltgesetzgebung. Das macht uns auch in Deutschland zu schaffen. Wir haben uns darüber unterhalten, was wir im Fahrzeugverkehr ändern können. Da hat die Umweltministerkonferenz einstimmig beschlossen, an der Stelle etwas bei den Dieselfahrzeugen zu tun, nämlich eine aufkommensneutrale steuerliche Förderung der entsprechenden Partikelfilter anzuregen. Ich denke, das war ein guter Schritt. Das haben wir den Umweltministern mitgegeben. Ich denke, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich sage ganz bewusst, es ist nur ein Schritt in die richtige Richtung, denn ich habe am Anfang ja deutlich gemacht, wie breit die Streuung in diesem Bereich wirklich ist.

Noch einmal, in Schleswig-Holstein sind wir recht gut davor aufgrund einmal unserer geographischen Lage, auf der anderen Seite, weil wir die Probleme beim Stickstoffdioxid erkannt haben und auch weiterhin beobachten werden. Wir werden auch dafür sorgen müssen, dass entsprechende Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene gesetzt werden. Ich sagte bereits vorhin, die Ansätze sind höchst unterschiedlich. Das geht hin bis zu den einzelnen elektronischen Geräten und den Geräten, die wir im Haushalt haben. Bei all diesen Dingen, bei all der Technik, die wir dort verwenden, werden wir in Zukunft viel stärker darauf achten müssen, dass Feinstaub vermieden wird. Wir werden als Landesregierung das Unsrige dazu tun.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für den Bericht über die Feinstaubsituation in Schleswig-Holstein, Herr Minister. Er macht deutlich, dass die Immissionsüberwachung in Schleswig-Holstein funktioniert und da, wo es erforderlich ist, wie beim Beispiel der Stickoxid-Belastungen in Itzehoe, auch gehandelt wird. Der Bericht macht auch deutlich, dass Schleswig-Holstein durch das Klima, durch den schönen Wind, den wir ständig haben, bei der Luftreinhaltung begünstigt ist. Trotzdem gibt es keinen Grund zur Entwarnung.

Über eine Aussage von Ihnen bin ich verwundert, nämlich wenn Sie sagen, es gebe keine Überschreitungen der Grenzwerte. Es gibt an fast allen Messstationen in Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr mehrere Überschreitungen. Es gibt keine Überschreitung der Richtlinie, weil die Zahl der Überschreitungen nicht mehr als 50 Tage umfasst, aber natürlich gibt es Überschreitungen an fast allen Messstationen in Schleswig-Holstein. Im Jahre 2003 hatten wir sogar deutliche Überschreitungen der Richtlinie, die damals nur noch nicht in Kraft war. Natürlich kann sich, da sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert hat, die Situation in Schleswig-Holstein von 2003, wo wir mehrere Wochen lang Inversionswetterlagen hatten, jederzeit wiederholen. Besonders im Winter besteht diese Gefahr. Wir müssen natürlich damit rechnen, dass sich im nächsten oder im übernächsten Jahr die Situation wie im Jahre 2003 wiederholen kann.

Ich bitte auch an dieser Stelle, weil der Koalitionsvertrag dies umfasst, noch einmal die Auflösung des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe zu überprüfen. Das Staatliche Umweltamt Itzehoe macht die gesamte Immissionsschutzüberwachung in Schleswig-Holstein. Die Kommunalisierung dieser Aufgabe, die dort zentral mit Computern zusammenläuft, scheint mir nicht geboten. Ich bitte dringend darum, dass die Koalitionsfraktionen diese Angelegenheit noch einmal überprüfen, ob der Koalitionsvertrag tatsächlich den technischen und organisatorischen Gegebenheit gerecht wird. Das nur als Randbemerkung.

(Unruhe)

Herr Kollege Hentschel, gestatten Sie eine kurze Unterbrechung? - Ich bitte, die dringend notwendigen Abstimmungsgespräche aus dem ganzen Rund besser ins Foyer zu verlegen.

Noch einmal zum Feinstaub! Der Feinstaub ist bekanntlich ein tückisches Instrument, weil er kaum merkbar ist. Je weniger bemerkbar er ist, umso gefährlicher ist er. Die klassischen Staubimmissionen, wie wir sie früher gerade von Industrieanlagen hatten und die relativ grob waren, dringen nicht so tief in den Körper ein wie die feinsten Stäube, die heute die Hauptmasse ausmachen. Von daher ist auch die Quantität, die zurzeit gemessen wird, nicht unbedingt relevant. Es ist so, dass die groben Stäube, die größeren Partikel, den größten Teil des Gewichtes ausmachen, das gemessen wird. Die größte Gefahr sind aber die Mikropartikel unter 2,5 Millionstel Meter. Die sind mit dem Auge nicht wahrnehmbar, sind weder optisch noch sonst zu merken, dringen aber sehr weit in die Lunge bis in die Blutbahn ein und machen deshalb die Hauptgefährdung aus.

Hinzu kommt, dass sich auch die Qualität der Partikel ändert. Es gibt Unterschiede in den Partikeln, ob es sich lediglich um winzige Gesteinspartikel handelt, also Sande, oder ob es sich um komplexe chemische Verbindungen handelt, die in die Blutbahn eindringen und dort erhebliche Auswirkungen haben. Von daher ist keine Entwarnung zu geben, sondern dieser Prozess wird uns noch weiter und wesentlich stärker begleiten.

Das Problem der Dieselfahrzeuge ist dadurch entstanden, dass wir immer mehr Dieselfahrzeuge im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Ottomotoren haben, und dass es bei Dieselfahrzeugen zurzeit keinen Filter gibt. Ich finde es ausgesprochen erfreulich, was Sie gesagt haben, dass Sie dafür sind, eine kostenneutrale Lösung anzustreben in Bezug auf den Einsatz von Dieselfiltern. Das würde bedeuten, dass Fahrzeuge mit Dieselfilter steuerlich günstiger gestellt werden als Fahrzeuge ohne Dieselfilter. Wenn es aufkommensneutral ist, würde das bedeuten, dass die Höhe der Beiträge schrittweise so angeglichen sind, dass das Steueraufkommen insgesamt konstant bleibt, bis alle Fahrzeuge auf Dieselfilter umgestellt haben. Ich finde, das ist ein sehr sinnvoller Vorschlag, den Sie da gemacht haben, Herr von Boetticher. Ich bedauere allerdings, dass die beiden Koalitionsfraktionen diesen Vorschlag, den wir gemacht und in den Landtag

eingebracht haben, im Finanzausschuss abgelehnt haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Der ist auch un- billig!)

Vielleicht gibt das Anlass dazu, diese Frage innerhalb der Koalition noch einmal zu diskutieren, auch zwischen Fraktionen und Regierung. Erkenntnis gewinnen ist immer möglich. Auch wenn Anträge von den Grünen kommen, kann es sein, dass es sogar Sinn macht. Wenn sogar ein Minister der CDU diesen Antrag gut findet, gibt es vielleicht auch in der Sozialdemokratie Anlass, noch einmal über die Frage nachzudenken. Ich wünsche Ihnen beim Nachdenken viel Freude.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich im Namen der CDU-Fraktion zunächst ganz herzlich beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und seinen Mitarbeitern für den vorgelegten Bericht und die Erläuterungen dazu bedanken.

Seit über fünf Jahren ist die so genannte FeinstaubRichtlinie bekannt. Seit diesem Zeitpunkt kommt Schleswig-Holstein seinen Aufgaben bei der Messung, Dokumentation und Veröffentlichung der Feinstaubbelastung nach. Erst die Meldungen zu Grenzwertüberschreitungen zum Beispiel in Stuttgart und München im März und April diesen Jahres haben die Thematik in eine breite öffentliche Diskussion gestellt, jedoch wurde diese Diskussion nicht immer sachlich geführt. Aus diesem Grunde ist es meiner Meinung nach wichtig, die Punkte, die für uns in Schleswig-Holstein von Bedeutung sind, herauszuheben.

Erstens; das wurde bereits gesagt: Die Grenzwerte der Feinstaub-Richtlinie wurden im Jahresmittel seit Beginn der Messungen überall sicher eingehalten.

Zweitens. Im Jahr 2003 wurde der Tagesmittelwert an zwei verkehrsnahen Standorten überschritten; die besondere Wetterlage, die in dieser Situation eine entscheidende Rolle spielte, wurde bereits erwähnt.

Drittens. Im Bereich Itzehoe erfordert die gemessene Konzentration an Stickstoffdioxid die Erstellung eines Luftreinhalteplanes. Das Ministerium reagiert damit frühzeitig und vorausschauend, da dieser Im

(Axel Bernstein)

missionsgrenzwert laut EU erst ab 2010 einzuhalten ist.

Unabhängig von den insgesamt erfreulichen Messergebnissen für Schleswig-Holstein bleibt festzustellen, dass Bemühungen für eine Reduzierung der Feinstaubbelastung erforderlich sind. Denn es ist davon auszugehen, dass Feinstaub immer eine Gefährdung der Gesundheit darstellt, egal, wie hoch die Konzentration jeweils sein mag.

Eine völlige Reduzierung der Feinstaubbelastung liegt dennoch nicht im Bereich des Wahrscheinlichen. Denn die Natur selbst ist eine der wesentlichen Quellen der Partikel, über die wir sprechen: Erosionsprozesse und natürliche Stäube können sich global ausbreiten und zu erhöhten Belastungen führen. Sie alle kennen das Beispiel des Saharastaubes, der selbst in Schleswig-Holstein zu sichtbaren Verfärbungen führen kann. Der Anteil des Straßenverkehrs mit rund 17 % der Belastung muss in diesem Zusammenhang richtig gewichtet werden.

Es wäre in meinen Augen schön gewesen, wenn aus den Messwerten der vergangenen Jahre - auch ohne bisherige Überschreitung der Grenzwerte - schon weitergehende Konzepte für Schleswig-Holstein entwickelt worden wären.

(Beifall bei der CDU)

Ungeachtet dessen haben wir natürlich auch heute noch die Möglichkeit dazu.

Wir können unseren Beitrag dazu leisten, dass wir auch künftig hoffentlich ohne zahlreiche Aktions- und Luftreinhaltepläne eine hohe Qualität der Luft in Schleswig-Holstein sicherstellen können. Ein solcher Beitrag kann aus zahlreichen Maßnahmen bestehen: Ob es dabei um die schrittweise Modernisierung von Fahrzeugflotten geht, ob es um die Optimierung des ÖPNV-Bereichs geht, ob es um den verstärkten Einsatz von Biodiesel geht oder ob es um die zügige Realisierung von Ortsumgehungen geht - der Fantasie sind in diesem Bereich fast keine Grenzen gesetzt.

Fahrverbote oder City-Maut können nur letzte Mittel sein, um einen lokalen Grenzwert einzuhalten. Im Sinne einer übergreifenden und nachhaltigen Reduzierung des vom Menschen produzierten Feinstaubanteils helfen sie wenig. Maßnahmen, die zu besonderen Belastungen für Bürger und Wirtschaft führen, müssen möglichst verhindert werden. Der Minister hat dazu erste Ansätze aufgezeigt und wir wollen ihn dabei konstruktiv begleiten.

(Beifall bei CDU und SPD)