Das Problem ist einfach, dass das jetzige Konzept 4 Millionen € jährlich erfordert, um es attraktiv zu halten. Das ist nicht zu erwirtschaften. Der Gutachter sagt das klipp und klar. Daran ändert sich nichts, wenn man die Förderquote erhöht. Deswegen haben wir Bedenken und deswegen fordern wir, dass darüber ein klarer Bericht vorgelegt wird.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Debatte. Es ist beantragt worden, den Bericht zu überweisen. Ich schlage dem hohen Hause vor: federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, mitberatend an den Finanzausschuss. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann wird so verfahren.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und weil die Ministerin, Frau Dr. Gitta Trauernicht-Jordan, gleich zu einem Vortrag zur Zahnärztekammer muss, ist im Einvernehmen mit dem Antragsteller vereinbart worden, dass die vorgesehenen Fragen zunächst in einer Kleinen Anfrage gestellt werden. Insofern ist dieser Tagesordnungspunkt für heute als erledigt anzusehen.
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/117
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen offene Abstimmung vor. - Widerspruch sehe ich nicht. Wer zustimmen will, den bitte
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit einstimmig so beschlossen.
Mit diesem Antrag wird ein Bericht in der SeptemberTagung erbeten. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Mit dem Hauptantrag wird ein Bericht in der AugustTagung erbeten. Der Änderungsantrag sieht eine Frist zur November-Tagung vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse zunächst
über den Änderungsantrag Drucksache 16/131 abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Von daher erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/125. Der Bericht wird damit für die November-Tagung vorgesehen.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir müssen doch über den Ori- ginalantrag abstimmen! - Weitere Zurufe)
- Danke, für die Klarstellung. Dieser Änderungsantrag hätte keinen Sinn, ohne dass der Berichtsantrag so gefasst wird. Wenn das hohe Haus damit einverstanden ist, dann ist dieser Bericht für die November-Tagung vorgesehen. - Vielen Dank, Herr Kollege Hentschel.
Nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes obliegt es dem Innen- und Rechtsausschuss, die Gültigkeit der Landtagswahl vorab zu prüfen. Der Ausschuss hat seine Prüfung abgeschlossen und dem Plenum seinen Bericht und seine Beschlussempfehlung direkt vorgelegt. Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, in Vertretung dem Kollegen Eichstädt.
Herr Präsident, zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt hat der Ausschuss dem Landtag einstimmig folgende Beschlussempfehlung vorgelegt:
Zweitens. Das vom Landeswahlausschuss am 4. März 2005 gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 des Landeswahlgesetzes festgestellte und vom Landeswahlleiter am 4. März 2005 bekannt gegebene Ergebnis der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 20. Februar 2005 wird gemäß § 43 Abs. 1 und § 48 des Landeswahlgesetzes bestätigt.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst