Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss debattiert wird, und es findet dann auch eine zweite Lesung im Parlament statt. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Regierung dieses Parlamentsverständnisses bewusst ist und dieses trägt. Sonst hätten wir in der Tat eine Situation, die nicht der parlamentarischen Demokratie entspräche.
Unabhängig davon muss es selbstverständlich möglich sein, in einer Debatte darauf hinzuweisen, dass Tatbestände eigentlich nicht den Landesgesetzgeber, sondern den Bundesgesetzgeber berühren. So habe ich Herrn Austermann auch verstanden.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Das haben die Grünen jetzt auch verstan- den!)
Im Rahmen der bestehenden Redezeit erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dieterich Austermann, das Wort.
Damit das ganz klar: Selbstverständlich vertritt die Regierung die Auffassung, alles, was das Parlament beschließt und berät, in den Ausschüssen ordentlich zu begleiten und zu unterstützen; das ist überhaupt keine Frage.
Man muss sich allerdings meines Erachtens die Frage stellen - und nur das habe ich gemeint -, ob man einen Antrag, der auf der Stirn die Überschrift trägt, dass er aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen völlig überflüssig ist, in jeder Ausführlichkeit beraten muss. Trotzdem wird das Wirtschaftsministerium Ihren Antrag im Ausschuss begleiten und entsprechend beraten. Man muss einfach die Frage stellen, wie fundiert Anträge sind.
- Frau Abgeordnete Spoorendonk, ich sage das auch, weil mein Respekt vor der Arbeitszeit und dem Einsatz der Abgeordneten so groß ist, dass ich gelegentlich darüber nachdenke, wie man Arbeit erleichtern kann, wenn offenkundig ist, dass eine Angelegenheit aus sachlicher Sicht keinen Beratungsbedarf aufweist.
Zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD, dem Abgeordneten Holger Astrup, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrter Damen und Herren! Herr Minister Austermann, Sie haben bei Ihrem Wortbeitrag - denke ich - schlicht übersehen - was ja mal vorkommen kann -, dass es sich bei dem vorgelegten Tagesordnungspunkt nicht um einen Antrag, sondern um einen Gesetzentwurf handelt, der selbstverständlich nach § 25 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung in dem zuständigen Ausschuss beraten werden muss.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der Fraktion der FDP das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Austermann, obwohl ich Ihnen in dieser Frage inhaltlich deutlich näher stehe als dem vorliegenden Gesetzentwurf, finde ich, dass Sie bei Ihrem zweiten Beitrag kurz davor standen, sich um Kopf und Kragen zu reden. Ich finde, so geht das nicht.
Das ist ein Gesetzentwurf, den wir hier in erster Lesung beraten haben. Ich habe dazu gesagt, was ich aus meiner Sicht dazu sagen wollte, weil ich dem Inhalt nicht zustimmen kann. Aber selbstverständlich, und zwar nicht aus Wohlwollen gegenüber einer parlamentarischen Minderheit, sondern weil es in unserer Geschäftsordnung steht, wird dieser Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss überwiesen und dort beraten. Dann geht er in eine zweite Lesung und dann können ihn die Fraktionen von CDU, SPD und möglicherweise auch meine Fraktion ablehnen. Aber anders funktioniert es nicht,
es sei denn, Sie lassen einen Antrag - da Sie ja kein Mandat haben - auf Änderung der Geschäftsordnung einbringen. Das will ich auch für meine Fraktion klarstellen. Wir sind nämlich nicht darauf angewiesen, Brosamen zu bekommen. Wir wollen vielmehr ein ordentliches parlamentarisches Verfahren.
Zu einem weiteren Beitrag erteile ich dem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort. Ich darf darauf hinweisen, dass damit die Aussprache wieder eröffnet ist und den Fraktionen nach § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung die Hälfte der verabredeten Redezeit zusteht. - Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Antrittsrede nach der Vereidigung gesagt, dass das Parlament außerordentlich stark eingebunden wird. Das ist so und bleibt so. Ich halte das für vernünftig und richtig. Der Kollege Austermann hat in der Sache selbstverständlich nichts anderes gesagt. Er hat eine Anmerkung gemacht, die aus dem Inhalt des Antrages resultiert; so habe ich ihn verstanden.
Gerade aufgrund der Konstellation mit einer nicht nur zahlenmäßig, sondern auch inhaltlich starken großen Koalition - um das auch einmal deutlich zu machen - gegenüber einer zahlenmäßig schwächeren Opposition ist es selbstverständlich notwendig, dass die Oppositionsrechte außerordentlich stark geachtet und unterstützt werden. Dies ist die Intention gewesen, Ihnen die Verfahrensrechte hier im Parlament vonseiten der SPD und vonseiten der CDU in der großen Koalition zu geben. Dies wird selbstverständlich so bleiben.
Danke, Herr Präsident! Ich bin stinksauer. Denn jetzt wird das Ganze so gedreht, als seien 59 Abgeordnete
Und das ist Quatsch! Es ist unser Recht. Das hat nichts mit Minderheit, nichts mit kleinen Fraktionen, nichts mit Opposition zu tun. Solange Sie die Geschäftsordnung nicht ändern, wird jeder Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen, dort ordentlich beraten und es gibt eine zweite Lesung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/115 an den Wirtschaftsausschuss federführend und den Innen- und Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bitte ums Handzeichen, wer so verfahren möchte. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig die Überweisung an den Wirtschaftsauschuss federführend sowie den Innen- und Rechtsausschuss mitberatend beschlossen.
2. Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über die Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein sowie über seine Tätigkeit
Ich darf zu diesem Punkt den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Dr. Ulrich Hase, recht herzlich begrüßen.
Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird von einem Dolmetscher begleitet, der sich neben dem Rednerpult aufhalten wird.
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Sozialausschusses, Frau Abgeordneter Siegrid TenorAlschausky, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 9. Juni mit dem 2. Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über die Situation der
behinderten Menschen in Schleswig-Holstein sowie über seine Tätigkeit beschäftigt. Der Sozialausschuss unterbreitet Ihnen einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: Der Landtag wolle beschließen, der 2. Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über die Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein sowie über seine Tätigkeit wird federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in alle übrigen Ausschüsse überwiesen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Fragen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich erteile jetzt für die Landesregierung der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht-Jordan, das Wort. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 2. Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung liegt vor. Ich danke Herrn Hase und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Engagement und für diesen Bericht. Ich denke, wir alle sollten ihm für diese Arbeit mit einem kräftigen Applaus danken.
Für Herrn Dr. Hase ist heute ein guter Tag, denn er bekommt heute seine Ernennungsurkunde für die neue Legislaturperiode. - Herzlichen Glückwunsch!
Herr Hase und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dies verdient, denn sie sind für Menschen mit Behinderung Sensor für die Probleme und auch die Umsetzung in der Behindertenpolitik. Er ist darüber hinaus ein Initiator für neue Maßnahmen und er ist ein Ratgeber für Regelungen im Parlament. Naturgemäß liegt seine Aufgabe eher darin, kritische Hinweise zu geben, die im Vollzug der Politik für Menschen mit Behinderung aus seiner Sicht auftreten. Es ist auch seine Aufgabe, gemeinsam mit allen Beteiligten Konzepte zu entwickeln, um die Behindertenpolitik in Schleswig-Holstein voranzutreiben.
Wer den Bericht des Landesbeauftragten für behinderte Menschen liest, der kann den langen Weg ermessen, den die Behindertenpolitik in unserem Land