Ich danke dem Abgeordneten Feddersen. - Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch die Ausführungen vom Kollegen Garg im Ohr und ich muss sagen, wenn die Welt wirklich so einfach wäre, wie Sie und die FDP sie sich vorstellen, dann könnten Sie in der Tat mitregieren. Da die Welt aber schwieriger ist, ist es wirklich besser, dass Sie uns das überlassen. Ich werde Ihnen das auch noch ein bisschen näher erläutern.
Ich bin erstaunt, über wie viele Fakten Sie einfach hinweggehen, um hier populistisch Ihren Beitrag abzuliefern.
Die Fraktionen von SPD und CDU haben Ihnen einen Antrag zu zwei Bereichen des Ladenschlusses vorgelegt. Zum einen fordern wir darin die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
- nun warten Sie doch einen Augenblick ab! -, dass die Gesetzgebungskompetenz über den Ladenschluss auf die Länder übergeht. Zum zweiten definieren wir für eine Neuregelung der Bäderregelung,
die im Jahr 2005 ausläuft, neue Eckwerte, die die Situation der Gewerbetreibenden und der Gäste im Geltungsbereich dieser Regelung verbessern sollen.
Ich will zunächst auf den ersten Teil des Antrages eingehen, da wir natürlich nicht nur aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten die Kompetenz auf Länderebene übertragen haben wollen, sondern weil wir damit auch einen Gestaltungswillen in diesem Bereich verbinden. Herr Garg, das haben wir übrigens bereits mehrfach in diesem Plenum erörtert.
Das Ladenschlussgesetz hat seit 1956 unverändert unsere Lebenswirklichkeit mit geprägt. Die Öffnungszeiten von 5 bis 18 Uhr waren lange unangetastet. Erst in den letzten Jahren hat es dann mehrere Schritte gegeben, von den starren Regelungen des Ladenschlussgesetzes wegzukommen. So wurde zunächst die Öffnung montags bis freitags bis 20 Uhr und dann vor einem Jahr samstags bis 20 Uhr ermöglicht. Dies waren Schritte in die richtige Richtung.
Unser Ziel ist es hingegen - ich glaube, das gilt inzwischen für das gesamte Haus -, darüber hinaus zu einer völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen zu kommen. Und eben dazu soll der Bund die Kompetenzen zur Regelung dieser Frage auf die Länder übertragen. Wir sind dabei gestärkt durch das Urteil, das hier schon zitiert worden ist, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Juni 2004, das die Frage des Ladenschlusses ausdrücklich der konkurrierenden Gesetzgebung zuordnet und damit dem Bund untersagt hat, hier zukünftig weitere Regelungen zu treffen. Die Kompetenz ist vielmehr umgehend auf die Länder zu übertragen. Wir wollen dies zügig umgesetzt wissen, damit wir - wie es vermutlich viele, wenn nicht sogar alle Bundesländer dann tun werden - zu einer weitgehenden Abschaffung von Ladenschlussvorgaben für die Tage Montag bis Samstag kommen können.
Das Ladenschlussgesetz ist im Laufe der letzten Jahre selbst ein Ladenhüter geworden und muss weg. Seine Funktion, für einheitliche Öffnungszeiten zu sorgen, hat es längst verloren - im Gegenteil, diverse Ausnahmeregelungen sorgen für Wettbewerbsverzerrung. Auf Bahnhöfen und Flughäfen sind wegen der dort geltenden Sonderregelungen Kaufhäuser entstanden, die alles verkaufen, was Reisebedarf ist - auch Kühlschränke -, wenn andere Geschäfte längs schließen müssen.
- Ich komme noch zu Ihnen, bleiben Sie ganz ruhig. Sie sind doch sonst ein geduldiger Mensch. Wir kommen noch zueinander.
Die Tankstellen sind zuverlässige Versorgungsquellen für all diejenigen, die länger oder später arbeiten müssen oder dürfen. Und der Versuch, einem Bäcker zu erklären, warum er sein von ihm selbst gebackenes Brot nach 20 Uhr nicht mehr im eigenen Laden verkaufen darf, das gleiche Brot aber an der Tankstelle nebenan auch nachts noch angeboten werden darf, endet meist mit einem hilflosen Achselzucken.
Abschaffung des Ladenschlusses heißt nicht, dass die Geschäfte überall diese Regelung ausnutzen müssen - sie können, aber sie müssen nicht. Die Erfahrungen mit der bisherigen Regelung zeigen: Auch diese wird lange nicht überall ausgenutzt, vielerorts wird vor 20 Uhr geschlossen. Die individuelle Regelung vor Ort kann funktionieren und trägt den Bedürfnissen unter regionalen, saisonalen und Warengruppengesichtspunkten Rechnung.
Eine Frage nehmen wir in dieser Diskussion sehr ernst, ganz offensichtlich ernster als die FDP: Bei einer Liberalisierung muss auch weiter gewährleistet bleiben, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausgestaltung einer Ladenöffnungsregelung Beachtung finden. Wir sind aber der Auffassung, dass dies nicht durch ein Ladenschlussgesetz, sondern durch Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzgesetze, Tarifverträge oder durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann und muss.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Garg, denn damit sind wir bei Punkt zwei unseres Antrages, dieser betrifft die Bäderregelung. Gleich am Anfang möchte ich sagen - damit bei Ihnen die Spannung abgebaut wird
und da wir auch die beiden Änderungsanträge von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitbehandeln, dass diese beiden Anträge, die in der Sache vielleicht gut gemeint sind -, letztlich schlecht ge
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sich die Bäderregelung, die zu bestimmten Zeiten am Sonntag zum Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes Gelegenheit gibt, bewährt hat und erhalten bleiben sollte. Im Zusammenhang mit ihrem Auslaufen zum Ende dieses Jahres wollen wir, dass möglichst im Konsens mit Kirchen und Gewerkschaften eine Feinjustierung erfolgt, die gewährleistet, dass diese Regelung noch besser als in der Vergangenheit ihre Funktion erfüllen kann.
Dabei sage ich ganz deutlich, gerade weil ich vorher ausgeführt habe, dass wir die Ladenschließungszeiten für die Zeit von Montag bis Samstag liberalisieren wollen: Diese Liberalisierungsabsicht besteht nicht - besteht nicht, Herr Garg - für den Sonntag. Damit sind wir schon aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Initiative der FDP, die den Sonntag von allen Beschränkungen des Ladenschlusses frei machen will.
Wir haben immer gesagt - damit stehen wir an der Seite der Kirchen und Gewerkschaften -, dass der Sonntag auch weiterhin ein Tag der Ruhe und Besinnung sein soll, ein Tag, der sich in seinem Charakter auch als Tag der Familien deutlich von den anderen Alltagen unterscheidet - nach dem Motto, das die evangelische Kirche in diesem Zusammenhang geprägt hat: ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage.
Darüber hinaus ist der Sonntag - das ist der zweite, wichtige Teil des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juni 2004, den Sie, Herr Garg, unterschlagen haben - ausdrücklich durch Artikel 139 des Grundgesetzes geschützt. Schon deshalb ist es wichtig, dass wir nicht wie die FDP im Porzellanladen auf den Schutzregelungen des Sonntages herumtrampeln, sondern uns bewusst sind, dass wir uns auf sehr dünnem Eis bewegen, wenn es darum geht, die bestehende Bäderregelung zu modifizieren und in einigen Punkten sinnvoll anzupassen.
Beide Anträge - der der FDP wie auch der von den Grünen, die abweichend von unserem Antrag auch noch Teile der Innenstädte der Oberzentren mit einbeziehen wollen - sind verfassungsrechtlich bedenklich.
Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich zur Bäderregelung sagen: Die Landesregierung hat auf der Basis des § 23 Ladenschlussgesetzes eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die in bestimmten, vom Tourismus geprägten Orten, in bestimmten Zeiten des Jahres und zu bestimmten Uhrzeiten den Verkauf von Gegenständen des täglichen Ge- und Verbrauchs gestattet. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und ist zeitlich befristet - eben auf drei Jahre, jetzt zum Ende diesen Jahres läuft sie aus. Weiter muss ein öffentliches Interesse - in diesem Fall das Versorgungsinteresse - vorliegen. Diese Regelung hat in der Vergangenheit auf der Basis eines Konsenses zwischen der Landesregierung, den Kirchen und den Gewerkschaften, aber auch den Interessenvertretungen aus Handel und Tourismus, sehr gut funktioniert.
Warum soll jetzt eine Veränderung vorgenommen werden? - Ein Grund ist die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderregelung. Diese geht in einigen Punkten über die in Schleswig-Holstein geltende hinaus und führt damit zu einer Wettbewerbsverzerrung im Besonderen im Bereich der Ostseebäder. Wir wollen erreichen, dass die Bäderregelung im Konsens mit den zu beteiligenden gesellschaftlichen Gruppen angepasst wird. Die bisherige zeitliche Festlegung orientierte sich an den saisonalen Bedingungen. Diese haben sich aber geändert. So sind auch in den Herbsttagen und über Weihnachten Gäste in den Kurorten, die sich mit Waren des täglichen Lebensbedarfs versorgen müssen. Das wollen wir anpassen.
Und in den Abendstunden an Werktagen sollen die Geschäfte die Möglichkeit haben, bis 22 Uhr zu öffnen, um den veränderten Tagesabläufen von Urlaubern, die sich nicht nach den Ladenöffnungszeiten der herkömmlichen Art richten, Rechnung zu tragen.
Unsere konkreten Veränderungswünsche sehen Sie in unserem Antrag. Ich will sie hier nicht wiederholen. Das können Sie nachlesen oder haben Sie nachgelesen. Unser Antrag gibt den Rahmen vor, in dem die Verhandlungen geführt werden sollen. Wer in Verhandlungen geht und eine einvernehmliche Regelung will, muss kompromissbereit sein. Deshalb rechnen wir auch damit, dass möglicherweise Modifizierungen an der einen oder anderen Stelle notwendig sind. Das ist nicht so schlimm, solange es dem Gesamtanliegen der Bäderregelung angesichts der veränderten Verhältnisse in den touristisch geprägten Orten noch gerecht wird. Ob der eine oder andere Ort in die Liste aufgenommen wird, mag auch geprüft werden.
Die Anträge von FDP und Grünen gehen uns aber entschieden zu weit. Sie sind eher geeignet, die ganze Regelung zu kippen. Ich gebe Ihnen den Tipp: Goo
geln Sie einmal „Bäderregelung Gericht Mecklenburg-Vorpommern“, dann wissen Sie welche Rechtsauffassung im Moment herrscht und welche Urteile dazu bereits ergangen sind.