Er ist nämlich der am besten geeignete, um eine weitere Liberalisierung des Ladenschlusses und eine Ausgestaltung der bewährten Bäderregelung für die Zukunft auf den Weg zu bringen.
Die Grünen sind in ihrem Antrag weiter auf der Suche nach einer Position zwischen Festhalten an den alten Zöpfen des Ladenschlusses und der langsam aufkeimenden Erkenntnis, dass sie mit dieser Position abgekoppelt sind. Herr Müller, ich erkenne durchaus an, dass Sie sich mit Ihrem Antrag in die richtige Richtung bewegen, aber es ist eben ein zu kleiner Schritt.
Wir werden deshalb unserem Antrag zustimmen und die beiden Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ablehnen. Eine Überweisung in den Ausschuss, wie von Ihnen erhofft, ist nicht sachgerecht -
- das will ich gerne tun -, weil wir sicherstellen wollen, dass die Regierung möglichst bald in Gespräche über die Bäderregelung mit den Gewerkschaften und der Kirche eintritt, damit rechtzeitig zum Jahresanfang 2006 die neue Regelung in Kraft treten kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Eichstädt, zumindest in den letzten fünf Jahren war es nicht so, dass die SPDLandtagsfraktion hier vor Aktivitäten und Entschlussfreude gestrotzt hätte.
Auch habe ich keine Zweifel, dass das zuständige Ministerium in der Lage wäre, auch ohne Beschlussfassung heute im Landtag dazu zu handeln. Aber Sie haben die Mehrheit - Sie haben die Freiheit, heute abzustimmen.
- Nicht wahr, liebe CDU, danach sehnen Sie sich schon lange. Genießen Sie es, alles ist vergänglich.
Meine Damen und Herren, jetzt zur Sache. Die grüne Landtagsfraktion begrüßt die Debatte über den Ladenschluss und auch die Ausweitung der Bäderregelung. Auch wir teilen die Einschätzung, dass es richtig ist, dass die Bundesländer das Recht erhalten sollen, eigene Regelungen für Ladenöffnungszeiten zu erlassen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um getrennte Abstimmung der beiden Punkte des Koalitionsantrags.
Bei den konkreten Vorschriften für SchleswigHolstein geht es um strukturpolitische Lösungen, die sowohl mit Gewerkschaften wie mit den Einzelhandelsverbänden abgestimmt werden müssen. Es geht also nicht um eine völlige Freigabe des Ladenschlusses. Da, finde ich, haben die beiden Vorredner das Richtige und Zutreffende gesagt. Wir brauchen hier nicht reine Ideologie, sondern kluge Lösungen für unser Land.
Aus meiner Sicht sind drei Bereiche besonders zu berücksichtigen: erstens das Privileg für so genannte Tante-Emma-Läden, zweitens Tourismusstandorte und drittens das Innenstadtprivileg. Verehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass die Grünen für eine differenzierte Regelung sind. Wir sind es schon lange, weil wir glauben, dass eine pauschale Regelung für alle letztendlich dazu führt, dass die grünen Wiesen bevorzugt werden und dass es den Innenstädten darüber schlecht ergeht.
Genauso ist es in der Tendenz leider nicht wahr, Herr Garg, dass automatisch nur die Kleinen davon profitieren würden. Fakt ist, dass wir leider einen Verdrängungswettbewerb haben, der auch nicht so eben aufgeholt werden kann, wenn es nur möglich ist, dass alle länger aufhaben. Insofern wollen wir keine vollständige Aufhebung der Ladenschlusszeiten.
Dies halten wir auch gerade aus arbeitsrechtlichen und arbeitszeitpolitischen Gesichtspunkten nicht für richtig. Allein die schon jetzt diskutierten Öffnungsmöglichkeiten bis 22 Uhr beziehungsweise 19 Uhr sind eine erhebliche Veränderung und auch eine Zumutung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht zuletzt, weil überwiegend Frauen in diesem Bereich beschäftigt sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sonst im hohen Hause hoch im Kurs, zeigt sich dann, wenn es konkret wird. Trotzdem sind die vorgelegten Öffnungszeiten durchaus akzeptabel und machbar.
Eine völlige Aufhebung des Ladenschlusses würde die von uns angestrebten Ziele, nämlich einer Stärkung des Einzelhandels und einer Stärkung der Innenstädte sowie der Verbesserung des Services für Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht erreichen. Vielmehr wäre zu befürchten, dass wenige und wahrscheinlich eher große Rund-um-die-Uhr-Supermärkte mit weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit großem Parkplatz auf der grünen Wiese überleben würden, während es eher kleinen und vor allem Geschäften, auch Fachgeschäften, in Innenstädten nicht so gut ginge.
Darum haben wir zwei Änderungen zum Antrag der großen Koalition vorgeschlagen, über die ich in den Redebeiträgen sowohl von Herrn Feddersen als auch bei Herrn Eichstädt eine inhaltliche Auseinandersetzung vermisst habe. Aus unserer Sicht ist es nicht so, dass nicht nur rechtliche Gründe dagegen stehen, sondern wir halten sie politisch geboten. Bei der geplanten Ausweitung der Bäderregelung muss es sichergestellt werden, dass die Ausnahmeregelung für typische Touristengebiete gilt, nicht jedoch für Supermärkte in der allgemeinen Fläche. Ich glaube, es ist nicht gemeint, dass irgendein Media Markt oder ein anderer Laden, nur weil er in einem touristischen Bereich liegt, davon profitieren soll, sondern - so habe ich die beiden Vorredner in dieser Frage verstanden - es geht darum, den touristischen Bedarf zu erfüllen.
Darum schlagen wir vor, die Regelung nur für die definierten Geschäfte beziehungsweise auch für bestimmte Ortsteile gelten zu lassen.
Zweitens. Die Neuregelung sollte auch die Innenstädte in Oberzentren berücksichtigen können. Der Städtetourismus ist nach Aussage der IHK zu Kiel der wichtigste Wachstumsbereich im Tourismus in Schleswig-Holstein.
In den letzten fünf Jahren gingen die Übernachtungszahlen landesweit zwar um 3,1 % zurück, im Städtetourismus stiegen sie aber um 8,3 %. Also ergibt sich gerade ein Appell an die Lübecker und Kieler Kollegen hier im Hause, doch auch in diesen Innenstädte die Wettbewerbsbedingungen unter touristischen Gesichtspunkten verbessern zu lassen. Damit bekommen die Einzelhändler in den Innenstädten auch nachhaltige Vorteile gegenüber den Verbrauchermärkten außerhalb der Zentren.
Ferner regen wir an, dass der Wirtschaftsminister in einem vertiefenden Gespräch mit dem Bäckereihandwerk klären sollte, ob die Regelung, dass, je nachdem, wann ein Bäcker morgens sein Geschäft öffnet, die bisherige Regelung zu absurden Situationen führen kann, dass er morgens nur Brötchen und frühstücksbezogene Lebensmittel verkaufen darf, dann, je nachdem, wann er angefangen hat, das Geschäft schließen muss, um dann wieder aufmachen zu dürfen, um die restliche Produktpalette verkaufen zu dürfen. Dies ist sicherlich einer der Punkte, wo man eine Vereinfachung erreichen kann.
Anstatt einer allgemeinen Liberalisierung brauchen wir eine gezielte Liberalisierung. Dazu gehören erstens strukturpolitische Ziele, das Cityprivileg. Die Kommunen sollten gezielt städtische Einzelhandelsgebiete in den von der Landesplanung ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren mit erweiterten Ladenöffnungszeiten ausweisen können. Zweitens gehört dazu die Tourismusregelung, vereinfachte Sonderregelungen für Kommunen mit starkem Tourismus. Drittens gehört dazu das Prinzip der Tante-Emma-Läden. Unter bestimmten Bedingungen sollten Kommunen Läden in Wohngebieten oder Dörfern zur Versorgung der umliegenden Bewohnerin und Bewohner mit Artikeln des alltäglichen Bedarfs vom Ladenschluss ausnehmen können.
Verehrte Damen und Herren, so sehr einige in unserer Gesellschaft eine Verkürzung der Ladenschlusszeiten befürworten, so bleibt es eine Illusion, Herr Garg, dass die Konsumausgaben damit steigen. Die Familienbudgets ändern sich an dieser Stelle nicht. Auch
die bisherigen Erfahrungen mit dem Ladenschluss sind durchaus ernüchternd gewesen. Die bisherigen Regelungen mit einer werktäglichen Öffnung bis 20 Uhr haben in einer Reihe von Städten gezeigt, dass gerade die letzte Stunde der Zeitraum mit dem geringsten Umsatz am Tage ist, die Kosten oft aber genauso hoch sind wie in umsatzstarken Stunden. Das ist schlicht die Realität mit dem Ladenschluss in Deutschland.
Im Wettbewerb mit anderen Ferienregionen und touristischen Städtezielen muss Schleswig-Holstein gestärkt werden. Die Rahmenbedingungen für die umworbenen Gäste sind auf ihre Bedürfnisse hin zu verbessern. Dabei dürfen wir die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte nicht vergessen. Entsprechende Branchenregelungen anzupassen, ist notwendig. Zu einem guten Service gehören nämlich auch motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir werden sicherlich irgendwann eine Fraktion werden, zumindest arbeiten wir daran. Sie haben sich verbessert, Frau Präsidentin. Es ist gut, dass Sie so weit in die Zukunft sehen.
Wenn es in der öffentlichen Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland geht, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass wir zwar Exportweltmeister sind, aber der Motor im eigenen Land nicht anspringt.
Um also die Binnenkonjunktur anzukurbeln, müssen wir bestimmte Rahmenbedingungen so verändern, dass der Konsum angeregt wird. Dies ist durchaus machbar, beispielsweise indem die Ladenöffnungszeiten den heutigen Kundenwünschen angepasst werden.
Denn wir wissen, dass sich die Kundenwünsche seit dem Bestehen des Ladenschlussgesetzes, also seit fast 50 Jahren, erheblich verändert haben. Dies haben wir bereits öfter hier im Landtag festgestellt, als wir das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsregelung und den Öffnungszeiten von Videotheken und Autowaschanlagen debattiert haben. Daher ist es mittlerweile auch nicht mehr zeitgemäß, an den starren Ladenöffnungszeiten aus den 50er-Jahren festzuhalten.
Aber um es gleich vorweg zu sagen: Eine völlige Abschaffung der Ladenöffnungszeiten wird es mit dem SSW nicht geben.
Die uns vorliegenden Anträge zielen darauf ab, den Ländern bei der Gestaltung des Ladenschlusses künftig mehr Kompetenz zuzuweisen. Auch wenn wir diese Diskussion bereits im letzten Jahr geführt haben - ich denke hierbei an das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juni letzten Jahres und die seinerzeit in Deutschland geführte Föderalismusdebatte -, sollten wir von dieser Forderung nicht ablassen. Die Stärkung der Länderkompetenz findet also weiterhin auch die Unterstützung des SSW.