Protokoll der Sitzung vom 21.11.2007

Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss hat kein Votum abgegeben.

Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in fünf Sitzungen sowie den der Landesregierung in vier Sitzungen, zuletzt am 8. November 2007, beraten. Er unterbreitet dem Landtag folgende Beschlussempfehlungen:

Erstens. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP empfiehlt er, den Gesetzentwurf in Drucksache 16/1363 abzulehnen.

Zweitens. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FPD empfiehlt er, den Änderungsantrag Drucksache 16/1504 abzulehnen.

Drittens. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

bei Enthaltung der FDP empfiehlt er, den Änderungsantrag Drucksache 16/1508 abzulehnen.

Viertens. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1435 in geänderter Fassung anzunehmen.

Außerdem haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, mit dem sich der Sozialausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes beschäftigt hat. Diesem haben die der CDU und der SPD angehörenden Mitglieder des Ausschusses zugestimmt. Die Vertreter von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihn abgelehnt. Den Text dieses Antrages können Sie der Drucksache 16/ 1639 unter Buchstabe B entnehmen.

Im Namen der Mitglieder des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1363 und die Änderungsanträge Drucksache 16/1504 und Drucksache 16/1508 abzulehnen sowie dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung, die Sie ebenfalls der Drucksache 16/1639 (neu) entnehmen können, und der Entschließung ihre Zustimmung zu geben.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Frauke Tengler.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 90 Länder haben bereits Nichtraucherschutzgesetze. Die Lungenfunktion der in Gastbetrieben arbeitenden Menschen, zum Beispiel von Barkeepern, hat sich dort verbessert. In Italien kam es zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Herzinfarkte. Die Umsetzung des Rauchverbotes in den erwähnten Ländern erfolgte unaufgeregt, konsequent und erfolgreich. Diese überzeugenden Ergebnisse wollen wir mit unserem Nichtraucherschutzgesetz auch erreichen.

Wir haben es uns mit diesem Gesetz nicht leicht gemacht.

(Beifall der Abgeordneten Günther Hilde- brand [FDP] und Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich denke, das wurde auch in dem Bericht der Frau Vorsitzenden deutlich. Nahezu jeder konnte und

(Präsident Martin Kayenburg)

kann etwas zu diesem Thema sagen, bis hin zu abstrusen Publikationen wie „Extrablatt Nr. 2“, das mit einem rauchenden Helmut Schmidt für mehr Toleranz wirbt. Das hat Helmut Schmidt nicht verdient.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen sind froh, dass alle Argumente ausgetauscht sind und dass Ihnen das Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Form zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden kann. Veränderungen wurden in den §§ 2 und 5 sowie in Artikel 3 vorgenommen.

In § 2 ist die Nebenraumlösung für geschlossene Veranstaltungen, die nicht gewerblicher Art sein dürfen, flexibilisiert worden. So kann zum Beispiel bei einer Geburtstagsfeier oder einer silbernern Hochzeit der gesonderte, größere Raum als Nebenraum im Sinne von Satz 1 genutzt werden. Wenn es das silberne Paar wünscht, darf also während der Feier zur silbernen Hochzeit geraucht werden.

Zusätzlich ist in § 2 eine Regelung für Zelte aufgenommen worden, in denen Traditions- und Festveranstaltungen stattfinden. Diese hielten wir im Sinne einer weitgehend einheitlichen Lösung für Norddeutschland für angezeigt. Dass die Opposition in der letzten Ausschusssitzung dann listig nach Lücken suchte, ist ihr gutes Recht. Sie war fündig. Eine Oppositionsfraktion meinte, einen Umgehungstatbestand hinsichtlich der 21-Tage-Regelung für Festzelte an einem Standort ausgemacht zu haben. Sie glaubte, dass durch reines Verrücken des Festzeltes am gleichen Standort die 21-Tage-Regelung wieder greift. Das tut sie nicht.

In § 5 wurde bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 die Geldbuße sowohl für den zulassenden Wirt als auch für rauchenden Gast auf bis zu 100 € festgelegt.

(Zurufe: 1.000 €!)

- 1.000 €. Ich wollte hier keine Veränderung hereinbringen. Keine neuen Verhandlungen! Entschuldigung, ich habe schlicht eine Null vergessen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens kann kein verantwortlicher Staat die Augen schließen. Er hat die Gefahren gegenüber den Nichtrauchern in den Bereichen zu minimieren, wo es in seinem Handlungsbereich liegt. Schleswig-Holstein hat das mit diesem Gesetz getan. Die gestrigen Herbstgespräche mit der Landesstelle gegen Suchtgefahren hier im Hause haben bestätigt, dass wir mit diesem Gesetz

einen Riesenschritt nach vorn tun. Wir haben aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ein liberales, gutes Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz für Nichtraucher sicherstellt. Das war unser Ziel.

(Beifall bei der CDU)

Wir freuen uns, dass auch der DEHOGA Schleswig-Holstein dieses Gesetz begrüßt. Dieses Nichtraucherschutzgesetz ist aber auch ein Raucherschutzgesetz. In Ländern mit Rauchverbot ist laut Professor Schunkert von der Universität Lübeck der Anteil der starken Raucher gesunken, weil Rauchen unter den gegebenen Bedingungen zu unbequem ist. Auch hier ergibt sich also ein positiver Effekt. Irgendwann werden das auch die bayerischen Wirte begreifen.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Ausschusses.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten ist viel über dieses Gesetz diskutiert worden. Viele Menschen warten darauf, einige fürchten es. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass unsere heutige Beschlussfassung richtig ist: Nun wird endgültig der Paradigmenwechsel eingeläutet, der das Rauchen von Nikotin zur Ausnahme und das Nichtrauchen sowie den Schutz vor passivem Rauchen zur Regel macht.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt aber auch ein Signal, das sich an Kinder und Jugendliche richtet: Nikotin ist eine suchterzeugende und schädigende Droge. Der bis vor wenigen Jahren noch undifferenzierte Umgang mit der auch passiven - Nikotinbelastung ist Vergangenheit. Dies ist ein guter Tag für das Gesundheitsland Schleswig-Holstein.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Gesetzentwurf hat ein umfängliches Beratungsverfahren durchlaufen, wie es im Falle nur weniger Gesetze geschehen ist. Dabei ist es zu einigen Anpassungen gekommen. Für meine Fraktion möchte ich anmerken, dass die eine oder andere Frage noch anders geregelt worden wäre, wenn meine Fraktion

(Frauke Tengler)

allein die Mehrheit gehabt hätte, dies zu erreichen. Unter dem Strich ist aber ein Gesetz entstanden, das im Interesse des Gesundheitsschutzes eine breite Zustimmung dieses Parlamentes verdient.

(Beifall bei SPD und CDU)

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf weist der Beschlussvorschlag drei Änderungen aus.

Erstens. In Festzelten kann das Rauchen bei Traditions- und Festveranstaltungen vorübergehend,

(Beifall bei SPD und CDU)

höchstens an 21 aufeinanderfolgenden Tagen pro Kalenderjahr, gestattet werden.

(Zuruf von der CDU)

Offensichtlich ist eine ganze Anzahl von regelmäßigen Festzeltbesuchern unter den Parlamentariern.

(Zuruf von der CDU)

- Die Begeisterung war eben ja kaum zurückzuhalten. Das ist, wie ich denke, wichtiger als dieser Einwurf. - Damit stellen wir sicher, dass wir in Norddeutschland möglichst einheitliche Regelungen haben, denn Hamburg hat eine vergleichbare Regelung. Wir wollten hier eine Konkurrenzsituation im Grenzbereich von Hamburg und Schleswig-Holstein vermeiden und den Weg zu einem Nordstaat nicht schon an dieser Stelle verbauen.

Zweitens. Das Bußgeld wird einheitlich auf bis zu 1.000 € für den Gastwirt und den Gast festgelegt. Diese Höhe ist unserer Meinung nach angemessen, da die weitaus größere Strafe für den Gastwirt immer der Entzug der Schankerlaubnis sein wird. Dieser droht dem, der für die Einhaltung von Gesetzen nicht Sorge trägt.

Drittens. Die dritte Änderung eröffnet die Möglichkeit, in Gasthöfen bei nicht öffentlichen Veranstaltungen befristet das Rauchen zu erlauben, wenn der Veranstalter dies wünscht.

(Beifall bei SPD und CDU)

Dies gilt aber nur für Gaststätten, die über einen Nebenraum verfügen, wobei dieser dann auch der größere Raum sein kann. Gewerbliche Veranstaltungen sind hiervon ausgenommen. Damit sollen Gaststätten, die traditionell über einen Festsaal für private Feiern verfügen, die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch des privaten Veranstalters das Rauchen zu gestatten.