Dies gilt aber nur für Gaststätten, die über einen Nebenraum verfügen, wobei dieser dann auch der größere Raum sein kann. Gewerbliche Veranstaltungen sind hiervon ausgenommen. Damit sollen Gaststätten, die traditionell über einen Festsaal für private Feiern verfügen, die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch des privaten Veranstalters das Rauchen zu gestatten.
Wir berücksichtigen damit die Wünsche der Gastronomen, die sich speziell auf diese Veranstaltungsform eingerichtet haben. Sie müssten sonst befürchten, dass eine Verdrängung in Gemeindesäle und Vereinshäuser erfolgen würde, die nicht von diesem Gesetz erfasst sind.
Das Gesetz ist ausgewogen, weil es auch den Rauchern Rechte einräumt, wo dies gegenüber Nichtrauchern vertretbar ist. So ist es nicht selbstverständlich, dass für Raucher in Gaststätten - aber auch in vielen anderen Bereichen - abgetrennte Räume eingerichtet werden können. Dies ist uns im Besonderen in Gaststätten unter Berücksichtigung des Nichtraucherschutzes, der auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten sollte, nicht nur leichtgefallen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zum DEHOGA sagen. Ich bedaure, dass sich Teile dieses wichtigen Verbandes einer konstruktiven Mitarbeit weitgehend verschlossen haben. Ich sage in aller Deutlichkeit: Das, was da in Hochglanzschriften veröffentlicht wurde, war nicht immer eine Ode an die Intelligenz.
Ich bin überzeugt davon, dass diese Vertreter nicht die Auffassung der Mehrheit der Gastronomen in Schleswig-Holstein wiedergeben. Zum anderen hat der DEHOGA nach der gescheiterten Regelung auf freiwilliger Basis zum zweiten Mal die Chance vertan mitzugestalten. Auch die jetzt schon zu hörenden Unkenrufe, dass es im Besonderen bei kleineren Kneipen zu einem Sterben kommen wird, weil rauchende Gäste sie in Zukunft meiden, sollten wir mit Vorsicht betrachten. Gaststätten sind auch heute schon von einer hohen Fluktuation betroffen, und zwar mit oder ohne Rauch. Ich warne deshalb davor, im Vorwege diese oft aus ganz anderen Gründen erfolgenden Schließungen diesem Gesetz anzulasten.
Wir haben viel über Gaststätten gesprochen. Lassen Sie mich daran erinnern, dass dieses Gesetz weitaus mehr regelt als das Rauchen und Nichtrauchen in Gaststätten. Darüber haben wir in den vergangenen Sitzungen ausführlich diskutiert. Das sollte nicht vergessen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin überzeugter Nichtraucher und der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf ist im Vergleich zu dem Entwurf der Landesregierung rechtsstaatlich ausgewogener.
Unser Gesetzentwurf verlangt eine konsequente Entscheidung der Gastwirte, Angebote für Raucher oder Nichtraucher vorzuhalten. Durch die verankerte Kennzeichnungspflicht wird jedem Nichtraucher oder Raucher deutlich, um was für ein Angebot es sich handelt. Der Verbraucher kann dann entscheiden, ob er das Angebot wahrnimmt oder nicht. Aus diesem Grund braucht unser Entwurf nur sehr wenige Ausnahmetatbestände. Der Entwurf der Landesregierung hingegen überdehnt den Begriff des öffentlichen Raums willkürlich auf private Angebote an die Öffentlichkeit.
Mit unserem erweiterten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir dokumentieren, dass Verbote nur unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgesprochen werden dürfen, und zwar insbesondere dann, wenn sie in verfassungsmäßige Rechte der Betroffenen eingreifen. Alles andere ist staatliche Willkür.
Vor diesem Vorwurf wollen wir die Landesregierung mit unserem Änderungsantrag bewahren, denn eine Rechtsgüterabwägung findet in dem Entwurf der Landesregierung so gut wie gar nicht statt. Wer mit dem lapidaren Satz in der Begründung des Gesetzentwurfes zu § 2 Nummer 7, dass durch diese Regelung „faktisch ein gewisser Wettbewerbsnachteil entstehen kann“ und dieser Wettbewerbsnachteil in der Konsequenz „schlüssige Folge der verfassungsrechtlich gebotenen Güterabwägung“ sei, Existenzen vernichtet, der hat sich mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wenig auseinandergesetzt.
Es wurde nicht einmal ansatzweise dargelegt, ob ein milderer Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung möglich sei. Es geht hier nicht um Spitzfindigkeiten, wie es uns von den Vertretern der Großen Koalition - eben auch von der Kollegin Tengler - vorgeworfen wurde. Es geht um Rechtssicherheit für Nichtraucher und Raucher. Es geht um die Existenz vor allem kleiner Gastronomiebetriebe ohne einen Nebenraum. Hierzu zwei Beispiele, um dies deutlich zu machen: Erstens. Ein milderer Eingriff in die Berufsfreiheit wäre die Vorschrift zur Installation eines effektiven Be- und Entlüftungssystems oder von Raucherkabinen in den Gastronomien gewesen, in denen keine separaten Nebenräume vorhanden sind. Das hätte mittels der von uns vorgeschlagenen Innovationsklausel effektiv sichergestellt werden können.
Weder dieser Weg noch die Möglichkeit für kleine Eckkneipen, Angebote für geschlossene Gesellschaften machen zu können, wurde auch nur in Betracht gezogen.
Zweitens. Das Rauchen in Festzelten soll künftig an bis zu 21 Tagen im Jahr erlaubt sein, um Wirte nicht gegenüber Hamburger Anbietern zu benachteiligen. Warum 21 Tage? Warum nicht 10 oder 30 Tage? Ich habe im Hamburger Gesetz nachgelesen. Da ist in § 2 Abs. 4 von einer Frist überhaupt keine Rede. Läuft die Frist jedes Mal neu an, wenn der Standort des Festzeltes gewechselt wird? Auch die Kollegin Frauke Tengler hat diese Frage vorhin aufgeworfen. Meines Erachtens muss auch dies geklärt werden. Bereits auf diese Fragen konnten die Vertreter von CDU und SPD bisher keine ausreichend erschöpfende Antwort geben.
Von einer einheitlichen norddeutschen Regelung oder gar Harmonisierung der Gesetze kann deshalb keine Rede sein, zumal es im Hamburgischen Gesetz eine Befristung auf eine bestimmte Zahl von Tagen gar nicht gibt. Dies sagte ich bereits.
Wenn nicht einmal die Urheber der Regelung auf diese Fragen eine rechtssichere Auskunft geben können, wie sollen es dann die Gäste und Gastwirte, die davon betroffen sind? Ganz zu schweigen von den Ordnungsbehörden, die im Zweifel darüber zu entscheiden haben.
Anders als die Große Koalition der Bevölkerung glauben machen will, atmet der Gesetzentwurf weder klare Luft noch trifft er klare Entscheidungen. Der Änderungsantrag der FDP kann das zwar nicht
ändern, aber er kann zumindest Rechtssicherheit geben. So trägt der Gesetzentwurf der Großen Koalition nicht zu einem geregelten Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern bei, sondern führt zu Auslegungsschwierigkeiten, zu Verwirrung in der praktischen Umsetzung und letztlich zu einer Vernichtung von Existenzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier sind annähernd zwei Jahre vergangen, seitdem wir Grüne im Dezember 2005 mit unserem Landtagsantrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ den Nichtraucherschutz auf die Agenda des Landtages gesetzt haben. Sie werden sich erinnern. Damit war der Startschuss für eine kontroverse Debatte um einen effektiven Nichtraucherschutz in SchleswigHolstein gegeben. Das Rennen um die beste Ausführung konnte beginnen und wurde zu einem sehr langwierigen und schwierigen Prozess. Allein die Entscheidung über unseren Ursprungsantrag und damit über eine positive Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand in eigener Verantwortung nahm zehn Monate in Anspruch. Dank Holger Astrup ist es zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Immerhin konnte am Ende interfraktionell ein annehmbarer Kompromiss für einen besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet werden.
Auch unserem zweiten Anlauf war kein schneller Erfolg vergönnt. Als Konsequenz aus der Föderalismuskommission 2006 hatten wir gefordert, das Rauchverbot in Gaststätten in einem eigenen schleswig-holsteinischen Gaststättengesetz zu regeln. Damals sind wir im Landtag damit gescheitert. Rückzugslinie der Landesregierung und der Großen Koalition war das Argument, dass man im norddeutschen Verbund ein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz vorlegen wollte. So hat es fast ein weiteres Jahr gedauert, bis wir nun endlich über ein Nichtraucherschutzgesetz für Schleswig-Holstein abstimmen können. Bei aller Kritik, die wir im Detail am Gesetz haben, gegen das wir auch stimmen werden, was ich noch begründen werde, ist es doch ein riesengroßer Fortschritt, dass in der Regel ab Januar 2008 in Kneipen und Restaurants nicht mehr geraucht werden darf.
Wer von uns hätte das bei unserer Initiative im Landtag im Dezember 2005 gedacht? Wer hätte darauf gewettet? Meine Fraktion wird das vorliegende Gesetz dennoch ablehnen, weil uns das Gesetz nicht weitgehend genug ist. Es bietet nicht die Rechtssicherheit, die es bieten muss. Die FDP hat wenn auch aus anderen Gründen - darauf hingewiesen.
Ein wirksamer Nichtraucherschutz muss einfach sein, muss konsequent sein, ein wirksamer Nichtraucherschutz muss vor allem die Schutzinteressen jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers in den Vordergrund stellen und ihnen Rechnung tragen. Nur so können wir Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Das haben auch die Erfahrungen in den anderen Ländern gezeigt. Schon der Gesetzentwurf der Landesregierung war uns nicht konsequent genug, da er die Einrichtung von Raucherräumen in Gaststätten vorsah.
Wir sind mehr als enttäuscht, dass sich Sozial- und Wirtschaftsausschuss trotz eindeutiger Stellungnahmen der Gesundheitsexperten gegen die Gesundheit entschieden und nicht mehr, sondern sogar noch weniger Nichtraucherschutz in das Gesetz hineingeschrieben haben, weniger, als die Landesregierung ursprünglich wollte.
Anstatt ungerechte und unübersichtliche Ausnahmeregelungen zu streichen, haben sich CDU und SPD nun dafür ausgesprochen, diese noch zu vervielfachen. Die Frage des Zeltes und der 21 Tage und die Frage, wo es nach 21 Tagen stehen darf, damit wieder geraucht werden kann, sind berechtigte Fragen.
Neben verqualmten Raucherräumen soll es nun auch nikotingeschwängerte geschlossene Gesellschaften in öffentlichen Gaststätten geben. Wir halten diesen Weg schlicht für falsch.
Er schadet den Gästen, er schadet dem Bedienungspersonal. Wirtschaftsinteressen haben sich leider gegenüber den Argumenten der Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker wieder einmal durchgesetzt.
Der erste Entwurf der Landesregierung war bereits löchrig, jetzt ist er noch löchriger geworden. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu.
Nichtsdestotrotz, ich sage das auch ganz persönlich: Es wird mir eine Freude sein, ab dem nächsten Jahr rauchfrei zu essen und nicht mehr darauf achten zu müssen, in welche Gaststätte ich gehe, sondern die Garantie zu haben, aufgrund der Speisekarte und Qualität entscheiden zu können, und die lästige Nikotinbegleitung los zu sein. Da geht es ein Stückchen voran.
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Das Wort für den SSW im Landtag hat Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW vertritt in Sachen Gesundheitsschutz eine ganz klare Linie: Rauchen ist in öffentlichen geschlossenen Räumen nicht gestattet. Das ist eine klare, deutliche und nachvollziehbare Regelung ohne komplizierte Ausnahmen und Ausführungsprobleme und stellt alle Beteiligten gleich.