- Gibt es dort einen persönlichen Fall? Herr Kollege Neugebauer, dann könnten Sie mit dem Präsidenten in ein Tête-à-tête-Gespräch eintreten.
Wir wollen, wie gesagt, nicht nur Einzelfälle regeln, sondern wir wollen grundsätzliche Regelungen treffen. Es lag mir daran, deutlich zu machen, dass wir in dem vorliegenden Fall - ich nenne das Stichwort Neuregelung der Übergangsgebühr
nisse - aus konkretem Anlass, aber auch grundsätzlich zügig handeln müssen und qualifiziert eine Neuregelung treffen müssen. Auch über Regelungen für den darüber hinausgehenden Bereich sollten wir mit Sorgfalt miteinander beraten. Dabei sollte - das ist mir wichtig - aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag, was die Frage der Nebentätigkeiten und den Verhaltenskodex angeht, am Anfang stünde. Er ist diesbezüglich vielmehr schon ein großes Stück des Wege in großem Einvernehmen gegangen.
Bevor ich mit der Worterteilung fortfahre, möchte ich auf unserer Besuchertribüne sehr herzlich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften von der Realschule in Altenholz, Gäste der Husumer Tafel und das Bildungsinstitut Mikropartner Kiel mit Kursteilnehmern begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgeschiedene Landesministerinnen und Landesminister erhalten nach unserem geltenden Landesrecht Versorgungsbezüge in Form von Übergangsgeld und Ruhegehalt. Das Übergangsgeld wird unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt, zeitlich abgestuft, für zwei Jahre gezahlt, um mögliche Probleme beim Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit zu überbrücken. Das ist in Ordnung und soll auch so bleiben. Ruhegehalt wird für eine ausgeschiedene Landesministerin oder einen ausgeschiedenen Landesminister ab Vollendung des 55. Lebensjahres in Höhe von 35 % der Ministerbezüge gezahlt, wenn mindestens fünf Ministeramtsjahre geleistet worden sind. Für jedes weitere Amtsjahr werden weitere 2 % bis zu einem Höchstsatz von 71,75 % des Ministergehalts gezahlt. Auch das ist in Ordnung und soll so bleiben. Ein über 55 Jahre alter Minister, der aus dem Amt ausscheidet und eigentlich Anspruch auf Übergangsgeld und Ruhegehalt hätte, erhält nicht beides nebeneinander. Nach § 14 unseres Landesministergesetzes wird beim Zusammentreffen von Übergangsgeld und Ruhegehalt vielmehr nur eines von beiden gezahlt. Auch das ist in Ordnung, richtig und angemessen geregelt.
Eine Regelungslücke gibt es in unserem Landesrecht für die Fälle, in denen ein ausgeschiedenes Regierungsmitglied im Anschluss an seine Ministertätigkeit als Parlamentsabgeordneter Funktionen übernimmt. Landesministergesetz und Abgeordnetengesetz sehen für solche Fälle keine angemessene Anrechnung von Ministerübergangsgeld und ruhegehalt sowie Abgeordnetendiät vor. Es kann zu Doppelversorgungen von Ministern kommen, die gut dotierte Parlamentsfunktionen übernehmen. Das können wir als Gesetzgeber nicht wollen. Das ist, um auch das deutlich sagen, in einem aktuell anstehenden Einzelfall auch von der betroffenen Person ausdrücklich nicht gewollt und nicht gewünscht.
Die Grünen wollen das Ministergesetz nun dahin gehend ändern, dass künftig Abgeordnetendiäten und damit verbundene Funktionszulagen auf Ministerübergangsgeld und -ruhegehalt angerechnet werden. Das finden wir gut und sachgerecht.
Ab der nächsten Legislaturperiode soll nach einem weiteren Antrag der Grünen zudem die Alterversorgung von Ministern umgestellt werden. Ehemalige Minister und Ministerinnen sollen dann - wie wir es als Abgeordnete bereits tun, aber anders als Beamte - eigene Rentenversicherungsbeiträge leisten und selbst für ihr Alter Vorsorge treffen, sodass künftig nicht mehr die Steuerzahler für die wachsenden Pensionslasten zur Kasse gebeten werden. Auch das halten wir für eine beachtliche Gesetzesinitiative, mit der wir uns in der gebotenen Sorgfalt befassen werden.
Schließlich möchten die Grünen alle Landesminister, Staatssekretäre und Landtagsabgeordneten gesetzlich verpflichten, auch was die Größenordnung angeht, stringenter als bisher Nebentätigkeiten offenzulegen und zu veröffentlichen, wie hoch ihre Einkünfte daraus sind, und zwar in drei Einkommensstufen: 1.000 bis 3.500 €, 3.500 bis 7.000 € und über 7.000 €. Das entspricht in der Tat exakt der Regelung, die im Deutschen Bundestag gilt. Wir finden es gut, dass Politikerinnen und Politiker ihre Nebenjobs, die manchmal Hauptjobs sind, offenlegen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger erkennen kann, in welchen Abhängigkeiten von Lobbys, wirtschaftlichen und anderen Interessengruppen, sich als Volksvertreter gewählte Abgeordnete möglicherweise befinden.
(Beifall der Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD], Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Antragspaket. Wir unterstreichen allerdings trotz der etwas mühsamen Erklärungsversuche der Kollegin Heinold ausdrücklich den Standpunkt der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ vom 24. Oktober 2007, dass der Zeitpunkt der Antragstellung vonseiten der Grünen eher peinlich ist. Ich zitiere:
„Die Grünen im Landtag entdecken ihren Sinn für Maß und Moral just in einer Zeit, in der ihre eigenen Leute fein raus sind. Ihre Justizministerin Anne Lütkes ist 2005 in den Fraktionsvorsitz gewechselt, ihr Umweltminister Klaus Müller in die Funktion als finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion; mit allem Drum und Dran, was die Grünen erst jetzt miteinander verrechnen wollen: Übergangsgeld, Diäten, Funktionszulagen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben das Jahr 2007; das Jahr, in dem der Friedensnobelpreis für eine Kampagne vergeben wird, mit der das öffentliche Bewusstsein wegen der zu erwartenden Folgen des von Menschen verursachten Treibhauseffektes wachgerüttelt werden soll. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt uns ein Sammelsurium von sieben Gesetzentwürfen und Anträgen zur Vergütung von politischen Ämtern und zur Gängelung politischer Amtsträger vor, das problemlos in einem Artikelgesetz und in einem Antrag hätte zusammengefasst werden können. Das hätte die Verschwendung des einen oder anderen Blattes Papier wirkungsvoll vermieden und deshalb den selbst ernannten Vorreitern der Umweltpolitik gut zu Gesicht gestanden.
Zunächst zur Verrechnung des Übergangsgeldes, zur Lex Stegner. Während ihrer Amtszeit müssen Ministerinnen und Minister ihre vorher ausgeübten Berufe aufgeben oder ruhen lassen. Um ausgeschiedenen Ministerinnen und Ministern den Wiedereinstieg ins normale Berufsleben zu erleichtern, wird ihnen für begrenzte Zeit ein Übergangsgeld gewährt. Es wird bis jetzt nicht mit der Entschädigung der Abgeordneten verrechnet. Die Grünen möchten
dies jetzt ändern. Zukünftig soll das Übergangsgeld bei Landtagsabgeordneten entsprechend gekürzt werden. Herr Dr. Stegner hat schriftlich darum gebeten, dass dies ab Anfang 2008 in Kraft gesetzt werden möge. Ansonsten würde er einen entsprechenden Geldbetrag für wohltätige Zwecke spenden.
Hierzu drei Bemerkungen: Erstens fällt den Grünen das alles sehr spät ein. Darauf ist hingewiesen worden. Zunächst haben die Apostel der gesetzlich vorgeschriebenen Folgenabschätzung die Folgen ihres eigenen Gesetzes im Jahr 2000 nicht überblickt, obwohl sie jetzt behaupten, dass sie die Verrechnung schon damals erreichen wollten. Frau Kollegin Heinold, wenn das wirklich so war, dann zeigt es erneut, wie stümperhaft auch die damalige Regierungskoalition gearbeitet hat. Es hat schon ein kleines Geschmäckle, dass die Grünen sieben Jahre mit dieser Absicht schwanger gingen und sie gerade jetzt zum Gesetz erheben wollen, nachdem die Übergangsgelder an die ehemalige grüne Justizministerin Anne Lütkes und an den ehemaligen grünen Umweltminister Klaus Müller in voller Höhe ausgezahlt wurden. Das kann nach unserer Auffassung nur bedeuten, dass die Grünen nach dem Auszug ihrer beiden politischen Schwergewichte aus den Ämtern und aus dem Land nicht mehr damit rechnen, in Schleswig-Holstein je wieder Regierungsverantwortung zu erlangen.
Zweite Bemerkung zur Verrechnung des Übergangsgeldes: Herr Dr. Stegner hat angekündigt, einen entsprechenden Geldbetrag für Wohltätiges zu spenden, wenn ihm sein Übergangsgeld als Minister nach dem 15. Januar 2008 nicht gekürzt würde. Das ehrt ihn. Möglicherweise könnte er diese Spende steuerlich geltend machen. Täte er dies, würde der Landeshaushalt zweimal belastet. Das sollten wir vermeiden. Wir sollten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht dazu zwingen, die ehrenhafte und großzügige, aber private Spendenneigung eines Ministers zu finanzieren. Deshalb werden wir der Verrechnung des Übergangsgeldes mit der Abgeordnetenentschädigung zustimmen. In den Ausschussberatungen sollten wir auch die immer lesenswerten Vorschläge des Landesrechnungshofes zur Kenntnis nehmen.
Dritte Bemerkung: Die „Kieler Nachrichten“ berichteten gestern, der Ministerpräsident wünsche sich, dass bei der Finanzierung der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2008/2009 wieder die alte Rechtslage hergestellt werden möge; die Rechtslage, die die CDU-Fraktion noch im September in namentlicher Abstimmung abgelehnt hatte. Bereits
vorgestern kündigte die CDU-Fraktion an, sie werde von der SPD-Fraktion Vorschläge dazu einfordern, wie den Kreisen die Einnahmeausfälle ersetzt werden sollen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Herr Ministerpräsident, wir glauben nicht, dass die Einsparungen des Landes aus der Verrechnung der Übergangsgelder des Ex-Innenministers in spe rechnerisch für die Kompensation zugunsten der Kreise ausreichten.
Neben der Verrechnung ministerieller Übergangsgelder möchten die Grünen auch die Altersversorgung für Ministerinnen und Minister neu ordnen, und zwar analog zu den Regeln für die Altersversorgung für Landtagsabgeordnete. Herr Kollege, ich versuche immer, mich Ihnen anzupassen, damit Sie etwas verstehen.
Zu Recht werden Ministerinnen und Minister höher bezahlt als ihre Untergebenen, zum Beispiel Staatssekretäre. Sie sollten deshalb bei vergleichbarer Dienstzeit auch eine höhere Altersversorgung als Staatssekretäre erlangen können. Ich frage mich, ob den Grünen bewusst ist, wie hoch die monatliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersvorsorge sein müsste, damit Ministerinnen und Minister dies unter normalen aktuarischen und finanzmathematischen Annahmen erreichen können. Wahrscheinlich nicht.
Ministerinnen und Minister werden in ein Amtsverhältnis berufen, das weniger dem Mandat gewählter Volksvertreter ähnelt, sondern mehr dem Dienstverhältnis politischer Beamtinnen und Beamter. Deshalb plädieren wir dafür, die Altersversorgung für Ministerinnen und Minister weiterhin an den Regeln der Alterversorgung für politische Beamtinnen und Beamte auszurichten, jedenfalls solange diese mit der Altersversorgung finanziert werden, wie das gegenwärtig der Fall ist. Unabhängig von diesen sachlichen Erwägungen finde ich es ausgesprochen peinlich, dass die Grünen mit dem Entwurf des Gesetzes die Landesregierung beauftragen wollen, weil sie sich offensichtlich außerstande sehen, ihre Pläne widerspruchs- und rechtsfehlerfrei in einen Gesetzentwurf zu gießen.
Mit dem letzten Teil ihres Drucksachenkonglomerats möchten die Grünen die Abgeordneten zwingen, ihre Einkommen detailliert offenzulegen. Unterschwellig verbinden sie damit die Aufforderung, dass derjenige, der ihre Neigung zum monetären Zwangsexhibitionismus nicht teilt, sich nicht
um ein Abgeordnetenmandat bewerben möge. Um dies zu erreichen, wollen die Grünen die Regeln des Bundestages übernehmen, und zwar so überhastet, dass sie in ihrem Entwurf sogar vergaßen, den Ausdruck „Mitglied des Bundestages“ durch „Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages“ zu ersetzen.
Dabei unterstellen die Grünen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Regeln des Bundestages entschieden und sie für verfassungskonform erklärt hätte. Frau Kollegin Heinold, dies ist weit gefehlt. Das ist nicht die wahre Lage. Im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichtes gab es bei der Entscheidung über die Klage gegen diese neuen Regeln ein Patt. Die Verfahrensordnung sieht in solchen Fällen vor, dass das Gericht die entsprechende Klage nicht annimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat also in der Sache selbst nicht entschieden. Das ist die Folge. Bei einem Patt hat das Bundesverfassungsgericht nicht in der Sache entschieden. Ich empfehle Ihnen insoweit die Lektüre des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
Wir lehnen die Veröffentlichung der Einkommen der Abgeordneten ab, denn dadurch können verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse beeinträchtigt werden. Diese Vertrauensverhältnisse sind aber aus gutem Grund geschützt und wir meinen, das soll so bleiben, denn das Abgeordnetenmandat ist kein normaler Beruf, auch wenn manche das glauben mögen. Es ist ein vom Volk auf Zeit verliehenes Amt, dessen Übernahme die Abgeordneten weder offen noch verdeckt dazu zwingen soll, ihren Beruf aufzugeben. Im Gegenteil, der im Volk verteilte Sachverstand soll nicht von den Parlamenten ferngehalten werden.
Würde der Schutz der Vertrauensverhältnisse bei Abgeordneten von Gesetzes wegen geschwächt, so würden die ohnehin unterentwickelte Neigung zum Beispiel vieler Ärzte, Seelsorger, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Geistlicher oder anderweitig Selbstständiger sowie von Unternehmern, Landwirten, Handwerkern oder leitenden Angestellten geschwächt, sich um ein Abgeordnetenmandat zu bewerben. Dadurch würde ein wichtiger Teil der Gesellschaft tendenziell vom Parlament ferngehalten.
Ich sagte es bereits: Wir halten dies für falsch und wir lehnen es ab. Deshalb lehnen wir auch Gesetze ab, die den Abgeordnetinnen oder Abgeordneten vorschreiben sollen, womit sie oder er sich hauptsächlich zu beschäftigen habe, um sein Mandat
wahrzunehmen, denn anders als die Grünen brauchen wir Liberale kein Abgeordnetengesetz, um unsere Mandate gegenüber der politischen Konkurrenz zu schützen. Die Grünen fürchten offenbar den politischen Wettbewerb, wir nicht. Das wesentliche Element der repräsentativen Demokratie ist, dass die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer sie vertreten soll. Wir trauen den Wählerinnen und Wähler das zu; eher als den Grünen, deren - ich sage das ganz persönlich - volkserzieherischer Habitus mir langsam mächtig auf den Geist geht. Frau Kollegin Heinold, ich bin sicher, meine Mandanten wollen lieber von mir vertreten werden als von Ihnen. Ich sage Ihnen, unsere Wählerinnen und Wähler wollen das von uns auch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einkünfte und Pensionen von Abgeordneten und Ministern werden in der breiten Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert. Dabei scheint Politikerschelte etwas völlig Normales zu sein, was sicherlich auch daran liegt, dass es schwer zu erklären ist, dass Politikerinnen und Politiker ihre Diäten selbst regeln müssen. Selbstbedienungsladen ist dabei noch eines der harmloseren Schimpfworte, die ihnen in solchen Diskussionen entgegengeschleudert werden.
Die Aufregung über die geplante Diätenerhöhung der Bundesabgeordneten unterstreicht die Probleme, die wir bei der öffentlichen Vermittlung in diesem sensiblen Bereich haben. Keine andere Berufsgruppe legt ihr Einkommen selbst fest. Da dies aber von der Verfassung vorgeschrieben ist, müssen wir uns der Verantwortung stellen. Wir müssen aber auch erkennen, dass es insbesondere bei den Abgeordnetenpensionen und den Übergangsgeldern in der Vergangenheit Probleme gegeben hat. Nicht von der Hand zu weisen ist hier der Vorwurf, dass es auch zu einer Übervorsorge gekommen ist.
Umso mehr freuen wir uns darüber, dass es den Fraktionen am Anfang der 16. Legislaturperiode gelang, nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen ein zukunftsweisendes Abgeordnetengesetz zu verabschieden. Kernpunkt dieses Gesetzes ist, dass die Landtagsabgeordneten künftig sowohl für ihre Altersversorgung als auch für ihre Krankenversi
cherung selbst aufkommen müssen und dafür eine angemessene Entschädigung im Rahmen ihrer Diätenregelung erhalten. Der Bundestag hätte sich sicherlich viel Ärger erspart, wenn er dem Vorbild der Abgeordnetengesetze von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefolgt wäre.