Protokoll der Sitzung vom 22.11.2007

cherung selbst aufkommen müssen und dafür eine angemessene Entschädigung im Rahmen ihrer Diätenregelung erhalten. Der Bundestag hätte sich sicherlich viel Ärger erspart, wenn er dem Vorbild der Abgeordnetengesetze von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefolgt wäre.

Leider haben wir es in Schleswig-Holstein aber bei der letzten Änderung des Ministergesetzes im Jahre 2000 versäumt, eine ähnliche Regelung für die Mitglieder der Landesregierung einzuführen. Da müssen sich alle Parteien hier im Haus an die eigene Nase fassen. Dies wurde durch die Debatte um eine mögliche Doppelversorgung von Innenminister Dr. Stegner verdeutlicht, wenn er im Januar als Minister zurücktritt und zum Fraktionsvorsitzenden der SPD gewählt wird. Ich möchte in diesem Zusammengang klar und deutlich sagen, dass die zum Teil sehr primitive Kritik an der Person von Ralf Stegner wirklich nicht hinnehmbar war. Man kann meinen, dass Herr Stegner eher spaltet als vereint. Er ist ein temperamentvoller politischer Akteur, um es mal diplomatisch auszudrücken. Aber ein Abzocker ist er auf keinen Fall.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Hinzu kommt, dass Herr Dr. Stegner in keiner Weise für die Ausgestaltung des schleswig-holsteinischen Ministergesetzes verantwortlich ist; das hingegen ist der gesamte Schleswig-Holsteinische Landtag und sind auch die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen.

Dennoch hat die Debatte die Ungereimtheiten des bestehenden Landesministergesetzes hinsichtlich der Pensionsansprüche von Ministerinnen und Minister und einer möglichen Doppelversorgung zu Tage gebracht. Ob es allerdings der Sache dienlich war, wie es die Grünen gemacht haben, mit einem Vorschlag vorzupreschen, ohne die anderen Fraktionen einzubinden, ist aus unserer Sicht mehr als fraglich. Der SSW hätte sich gewünscht, dass sich alle Fraktionen des Landtages zusammengesetzt hätten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Denn die Änderung des Landesministergesetzes eignet sich aus Sicht des SSW nun wirklich nicht für parteipolitische Profilierung. Die Debatte hat es ja gezeigt.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Am Ende fällt diese Diskussion immer auf uns alle hier im Landtag zurück.

Dennoch - auch das will ich deutlich machen beinhalten die Vorschläge der Grünen viele Punkte, die der SSW ohne Weiteres unterstützen kann. Dies gilt natürlich insbesondere für die Änderungen des Landesministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes, die dafür sorgen sollen, dass eine Doppelversorgung in Zukunft entweder nicht mehr möglich ist oder zumindest auf ein verträgliches Maß reduziert wird. Denn natürlich kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklären, warum ein ehemaliger Minister, wenn er zurücktritt, um dann Fraktionsvorsitzender mit entsprechenden Zulagen zu werden, auch noch ein Ruhegeld bekommt. In diesem Bereich müssen wir unbedingt vernünftige Änderungen herbeiführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gleiche gilt für den Antrag, in dem gefordert wird, dass die Versorgung ehemaliger Landesminister umgestellt wird. Dabei ist es sehr vernünftig, dass man sich an der Altersversorgung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages orientiert. Das Altersruhegeld sollte abgeschafft werden und im Gegenzug erhalten die Ministerinnen und Minister eine monatliche Entschädigung zur Finanzierung ihrer Altersversorgung. Nach dem Vorschlag der Grünen soll dies wie beim Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten.

Auch den Vorschlag hinsichtlich der Veröffentlichung der Nebentätigkeiten können wir grundsätzlich unterstützen. Denn jeder Arbeitnehmer muss eine Nebentätigkeit anzeigen und sie sogar von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Deshalb ist es nur recht und billig, dass Landtagsabgeordnete und Minister den Bürgerinnen und Bürgern offenlegen müssen, für wen sie nebenbei tätig sind und in welcher Größenordnung der Nebenverdienst besteht. Ich möchte aber wiederholen, was der Kollege Stritzl sagte, dass wir hier in Schleswig-Holstein nicht bei null anfangen. Das dürfen wir bei der Diskussion über diesen Punkt nicht vergessen.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Die Grünen gehen bei ihrem Vorschlag von den Regelungen des Bundestages aus, die gerade vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert worden sind. So steht es in meinem Manuskript. Zumindest gab es beim Bundesverfassungsgericht keine Mehrheit gegen die Regelung für Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. Der Kollege Kubicki hat gesagt, dass es dort einen Patt gab und dass wir eigentlich nicht weitergekommen sind. Jedenfalls sehen wir keine Probleme darin, dass die Abgeordne

(Anke Spoorendonk)

ten in Zukunft in drei Stufen die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten veröffentlichen sollen. Es geht hier nicht darum, diese Nebentätigkeiten, deren Einkünfte - zum Beispiel bei Anwälten oder anderen Berufsgruppen - die Höhe der Diäten möglicherweise übersteigen können, zu verhindern oder zu verteufeln. Es geht nur darum, dass die Bürgerinnen und Bürger genau wissen sollen, in welchen Gremien oder Unternehmen die Abgeordneten oder auch die Minister sonst noch tätig sind. Ob diese Nebentätigkeiten dann zu einem Interessenkonflikt führen könnten, kann die Öffentlichkeit dann selbst beurteilen.

Wie gesagt: Die Vorschläge der Grünen gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollten wir uns im Ausschuss - das ist auch schon gesagt worden - ausreichend Zeit nehmen, um die Konsequenzen zu bedenken und die Details genau zu diskutieren. Dankenswerterweise hat auch der Finanzminister schon signalisiert, dass sein Haus bei Konsequenzberechnungen dem Parlament gern behilflich sein möchte. Ich denke, dieses Angebot sollten wir annehmen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Ein Hinweis für die Tribüne, aber auch für uns: Die Landesregierung hat keine Redezeit angemeldet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe in den Drucksachen 16/1663, 16/1664, 16/1665, 16/1666 und 16/1667 sowie die Anträge in den Drucksachen 16/1668 und 16/1669 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Zurufe)

- Gut, dann federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss. Das ist mir sehr lieb. Wer so beschließen will, bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Verbindliche Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1698

Wird das Wort zu Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Bundesernährungsminister Seehofer auf der Ernährungsmesse Anuga in Köln sein Eckpunktepapier für eine erweiterte Kennzeichnungsreglung vorstellte, sprach er damit der Lebensmittelwirtschaft das Wort.

Das Eckpunktepapier sieht vor, Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen beziehungsweise -etiketten zu positionieren. Damit soll sichergestellt werden, dass solche Informationen wahr, leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen künftig möglichst viele verpackte Lebensmittel diese Informationen tragen. Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterter Nährwertinformationen weiter vereinheitlicht werden, um die Produkte leicht vergleichbar zu machen, den Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so die Zusatzinformationen nützlicher zu machen. So ist es zumindest aus dem Hause von Minister Seehofer zu hören.

Natürlich ist zu begrüßen, dass Herr Seehofer als Verbraucherschutzund Ernährungsminister erkannt hat, dass Fettleibigkeit mittlerweile ein weit verbreitetes Problem unserer Gesellschaft ist. Das System soll Bestandteil des nationalen Aktionsplanes zur Vorbeugung von Fehlernährung, Bewegungsmangel und Übergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten werden. Aber er wäre deutlich besser beraten gewesen, in dieser Sache auf die Verbraucherverbände und nicht auf die Lebensmittelindustrie zu hören.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Denn hier stellt sich die Frage: Inwieweit ist das System wirklich vergleichbar, transparent und brauchbar? Hier liegt der Hase im Pfeffer.

Natürlich ist das System an sich vergleichbar. Jedoch basiert es auf Feiwilligkeit. Solange dies so ist, ist es doch nicht vergleichbar. Weiter ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, weil das System Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Damit ist Tür und Tor dafür geöffnet, dass sich Unternehmen dem System entziehen können. Dies ist nicht im Sinn des Verbraucherschutzes.

(Anke Spoorendonk)

Wir wissen, dass die Lebensmittelindustrie dem Gesetzgeber bereits zuvorgekommen ist, um eine Verschärfung der Kennzeichnungsverordnung zu verhindern. Das Problem hierbei ist nur, dass Tricks angewendet werden, um Verbraucher irrezuführen. Zuckerwerte werden geschönt, es werden sehr kleine realitätsferne Portionen zugrunde gelegt oder es werden ungleiche Portionen und Bezugsgrößen aufgeführt. Hierbei kann nicht mehr von Transparenz gesprochen werden.

Auch was die Verbraucherfreundlichkeit angeht, lässt das System zu wünschen übrig. Hierauf hat uns alle gestern übrigens die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht. Man stelle sich bildlich vor: Fünf Kreise, in denen für das Produkt die Mengen an Kalorien, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Kochsalz genannt werden. Darunter eine zweite Zahl, die prozentual auswirft, wie viel der empfohlenen Tageszufuhr mit der Portion erreicht wird. Ganz ehrlich: Wer soll das vergleichen, geschweige denn das Ganze verstehen? Diese Art der Kennzeichnung geht am Verbraucher vorbei. Denn niemand wird sich in einem Supermarkt die Zeit nehmen, bei vergleichbaren Produkten die Zahlen miteinander zu vergleichen und zu bewerten und regelmäßig in seinen Einkaufskorb zu schauen, um zu sehen: Habe ich nun meine Kalorienzahl erreicht oder nicht?

Wir brauchen also auf der einen Seite verbindliche Nährwertkennzeichnungen, die wirklich im Sinn des Verbraucherschutzes sind. Auf der anderen Seite wissen wir auch, dass dieses System nicht für alle umsetzbar ist. Aus diesem Grund haben wir, genauso wie Herr Seehofer, gesagt, dass wir eine Änderung brauchen. Herr Seehofer möchte, dass kleine und mittlere Unternehmen vom System befreit werden. Diesen Ansatz halten für falsch, weil auch kleinere und mittlere Unternehmen natürlich große Mengen an Lebensmitteln produzieren können. Uns geht es darum, dass die Produzenten, die nur kleine Produktionsmengen herstellen, zum Beispiel die Schlachtereien vor Ort, von der Verbindlichkeit befreit werden. Damit wird diesen Unternehmen Rechnung getragen, weil sie wenig produzieren und weil es für sie unzumutbar wäre, eine Kennzeichnung durchzuführen. Aber jene, die viel produzieren, sollen eben auch diese Kennzeichnung durchführen.

Wir wollen eine verbraucherfreundliche, transparente und vergleichbare Regelung erreichen. Wir brauchen eine Bewertung der Inhaltsstoffe, die für alle gleich und verbindlich ist. Insofern haben wir die Angaben, die Minister Seehofer vorsieht,

ebenfalls zugrunde gelegt, jedoch mit dem Zusatz der Verbindlichkeit versehen und vorgesehen, dass sie in das Ampelsystem nach englischem Vorbild überführt werden: grüne, gelbe und rote Ampelfarben, die für Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker oder auch Salz sofort erkennbar machen könnten, wie empfehlenswert das Produkt ist oder eben auch nicht.

Wenn Herr Seehofer meint - damit zitiere ich ihn -: „Vereinfachung könne auch Verdummung sein“, so kann ich nur feststellen: Freiwilligkeit kann auch Feigheit sein.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Hierbei geht es nicht darum, Gehilfe der Lebensmittelindustrie zu sein, sondern es geht darum, im Sinn des Verbraucherschutzes zu handeln. Deshalb wollen wir eine einfache, aussagefähige, transparente und vor allem für den Verbraucher leicht verständliche Lösung und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Für die CDU-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Ursula Sassen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewegungsmangel, Fehlernährung, Übergewicht und Adipositas sind maßgeblich beteiligt an der Entstehung von Zivilisationskrankheiten. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Nährstoffen und ausreichende Bewegung bilden die Grundlage für Gesundheit und Leistungsfähigkeit in allen Altersgruppen.

Für eine gesunde Ernährung ist die Produktinformation ein wichtiger Baustein. Dabei muss die Kennzeichnung von Lebensmitteln dem Informationsbedürfnis in klarer und verständlicher Form Rechnung tragen und vor Täuschung und Irreführung schützen. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Gute Qualität muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein. Im Rahmen der staatlichen Qualitätspolitik ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln ein wichtiges Instrument dieser Verbraucherinformation.

(Lars Harms)

Das Lebensmittelrecht ist auf EU-Ebene weitestgehend harmonisiert. Im Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel beschlossen, die für alle Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2007 gilt. Mit dieser Verordnung werden einheitliche Kriterien auf europäischer Ebene festgelegt, die einzuhalten sind, wenn bei Lebensmitteln freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Ziel ist es, sie vor Irreführung und Täuschung zu bewahren, aber auch den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu verbessern, die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure zu erhöhen und den fairen Wettbewerb im Lebensmittelsektor sicherzustellen.

Wir sind uns alle darüber einig, dass im Kampf gegen Fehlernährung, Übergewicht und den Folgeerkrankungen etwas geschehen muss. Es ist naheliegend, bei der Nahrungsaufnahme zu beginnen. Inhaltsstoffe von Lebensmitteln müssen einfacher und genauer gekennzeichnet sein, um sie schneller wahrnehmen zu können und die Produkte vergleichbarer zu machen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können: Was draufsteht, stimmt.

Nun stellt sich die Frage: Welches Informationssystem ist am besten geeignet? „Signposting“-Lebensmittelkennzeichnungssysteme, so heißt es neu, sollen zur Problemlösung beitragen. Verbraucherschutzminister Seehofer greift mit dem Modell 1 plus 4 eine Idee der Wirtschaft auf und setzt auf Freiwilligkeit. „1“ steht für die Kalorienangabe, die immer auf der Schauseite des Verpackungsetiketts angegeben wird, und in freier Plakatierung sollen die Hersteller zudem den Gehalt von Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz entweder auf der Schauseite oder an anderer Stelle platzieren.

Die im SSW-Antrag geforderte Ampelkennzeichnung nach englischem Vorbild macht auf den ersten Blick einen recht plausiblen Eindruck. Die Ausdrücke „viel“, „mittel“, „wenig“ - an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz und Kilokalorien - und die Ampelfarben rot, gelb und grün sind den Konsumenten geläufig. Für die Zuteilung der Farben ist die Menge des Nährstoffs je Portion ausschlaggebend.

Lieber Kollege Harms, Sie haben Unterstützung durch die Verbraucherzentralen, die sich ebenfalls für eine verpflichtende Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, die für Verbraucher nachvollziehbar und verständlich ist, ausgesprochen

haben. Diese halten die Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild für geeignet, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Ob aber der Einkauf von Lebensmitteln primär nach Farben entschieden werden sollte, wage ich zu bezweifeln, da mit der Ampelkennzeichnung indirekt auch eine Bewertung der Lebensmittel vorgenommen wird. Mit rot wird signalisiert: „Stopp; das geht nicht.“ Gelb bedeutet: „bedenklich“, grün: „Alles klar, jede Menge davon“. Das wäre zu simpel, so simpel wie die Begründung Ihres Antrags, Herr Kollege: „Darüber hinaus sei die von Seehofer vorgeschlagene Kennzeichnung nur sehr eingeschränkt eine Einkaufshilfe im Alltag, weil sie auf eine Ampelkennzeichnung nach englischem Vorbild verzichte“. - Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.