Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Ein weiteres Problem sind sicherlich die Gewässer, wie zum Beispiel die Schlei, die mittelfristig keinen guten ökologischen Zustand erreichen können, weil sie so stark eutrophiert sind, dass sie noch in den nächsten Jahrzehnten stark belastet sein werden. Trotzdem müssen in den Einzugsbereichen dieser Gewässer alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um langfristig einen guten Zustand zu erreichen. Wir sind das der zukünftigen Generation schuldig. Lassen Sie uns daher an der weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie konsequent arbeiten und im Ausschuss darüber beraten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum zweiten Teil kommen. Mit dem Landeswassergesetz wird ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet. Neben dem sperrigen Titel des Gesetzentwurfs ist auch die Vielzahl der Artikel eine juristische Herausforderung. Die Schwierigkeit des Lesens und Verstehens fordert vielleicht Missverständnisse heraus. So wurde in Nordfriesland befürchtet, dass der Küstenschutz vernachlässigt wird. Ich denke, dass diese Befürchtung auf einem Missverständnis beruht, und ich hoffe, dass den Nordfriesen diese Befürchtung genommen werden konnte. Inhaltliche Abstriche am Küstenschutz wird es mit uns nicht geben.

(Beifall bei der SPD)

Was ändert nun der vorliegende Gesetzentwurf? Neu und gut ist zunächst einmal, dass wir in Schleswig-Holstein die Rahmenregelungen des Bundes zum vorbeugenden Hochwasserschutz umsetzen und hoffentlich aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre an der Elbe, vor allem der Jahrhundertflut an der Elbe 2002, unsere Lehren ziehen werden. Die Schwerpunkte sind Informationen und Warnungen der betroffenen Bevölkerung vor Hochwassergefährdungen und die neue Kategorie der überschwemmungsgefährdeten Gebiete. Das geht zusammen mit der 1:1-Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, Herr Nabel, in die richtige Richtung. Hochwasserschutz hört nicht an der Landesgrenze auf und muss gemeinsam angegangen werden.

Im Kabinettsentwurf wollte das Ministerium mit dem neuen Landeswassergesetz den Grünlandumbruch in Überflutungsgebieten erleichtern. Die SPD konnte dies zum Glück verhindern, sonst wäre es zur zusätzlichen Eutrophierung der Gewässer gekommen.

Die SPD unterstützt die Neuorganisation der Behörden im Geschäftsbereich des Umweltministeri

(Olaf Schulze)

ums. Neben der Auslösung der Staatlichen Umweltämter und des Nationalparks sollen zum 1. Januar 2008 in einem neuen Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz die verbleibenden Aufgaben konzentriert werden, soweit sie nicht kommunalisiert sind. Diesen Ansatz der Verwaltungsstruktur begrüße ich und hoffe, dass die neuen Aufgaben auf kommunaler Ebene reibungslos und mit Synergieeffekten wahrgenommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Land unter, wie es die Nordfriesen befürchteten, wird es in Schleswig-Holstein deswegen nicht geben.

(Beifall bei SPD und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Olaf Schulze und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier diskutierte Tagesordnungspunkt ist, wenn ich es positiv formuliere, ein Beitrag zur Debatteneffizienz im Landtag. Das neue Landeswassergesetz enthält zwar auch Bereiche, die die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie regeln. Das heute hier zur Debatte stehende Artikelgesetz hat aber viel weitergehende Regelungsbereiche, sodass eine verbundene Debatte mit dem Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fachlich eher weniger geboten erscheint. Kurz: Hier werden zwei Sachverhalte abgefrühstückt, die getrennt diskutiert werden müssten.

Ich möchte mich dennoch bei der Landesregierung für den vorgelegten Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bedanken. Der Dank ist angebracht, da sie freiwillig einen Bericht verfasst hat, der auf einen Beschluss des letzten Landtages über einen rot-grünen Antrag zurückgeht. Aufgrund des Prinzips der Diskontinuität wären Sie nicht daran gebunden, Herr Minister.

Damit hat sich der Dank dann aber auch schon erledigt, denn der Inhalt des Berichts lässt eigentlich nicht erkennen, wann in Schleswig-Holstein die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sein werden.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, Ihr Infobrief 2/2007, den ich hier in der Hand habe, ist nach einer ersten Draufsicht wesentlich informativer.

Der Bericht stellt fest, dass 98 % der Fließgewässer, 95 % der Seen und Küstengewässer sowie 50 % der Grundwasser den nach der Wasserrahmenrichtlinie definierten guten ökologischen Zustand ohne ergänzende Maßnahmen nicht erreichen werden. Das war allerdings bereits durch den Bericht aus dem Jahr 2005 bekannt. Schon damals wurden folgende Entwicklungen dargestellt: Erstens. Es wurde erwartet, dass unter den gegebenen Voraussetzungen nur etwa 10 bis 20 % der Fließgewässer überhaupt den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Standard erreichen werden. Zweitens. Es wurde erwartet, dass nur cirka 40 % der Seen bis 2015 die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen werden. Drittens. Es wurde das Ziel definiert, möglichst in allen Grundwasserkörpern den guten chemischen Zustand zu erreichen, allerdings würde dies voraussichtlich bis 2015 nicht möglich sein. So weit der Bericht aus dem Jahr 2005.

Welche Entwicklung es hier gegeben hat, welche inhaltlichen Ziele der damaligen Regierung bis heute erreicht oder durch die Große Koalition gar neu oder ehrgeiziger definiert wurden, das lässt dieser Bericht komplett aus. Es wird ebenso bereits im Bericht von 2005 festgestellt, dass bei den Seen und Küstengewässern der gute ökologische Zustand nicht erreicht werden könnte, weil es immer noch einen übermäßigen Eintrag von Nährstoffen in die Gewässer gibt, der überwiegend aus sogenannten „diffusen Quellen“ stammt. Ähnliches gilt für erhöhte Stickstoffkonzentrationen im Grundwasser. Was aber hat die Landesregierung unternommen, um aus „diffusen Quellen“ ganz konkrete Quellen zu diagnostizieren?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ein gute Frage!)

Ist eine dieser Quellen möglicherweise die Bewirtschaftung der Flächen durch landwirtschaftliche Betriebe? Welche Maßnahmen hat dann aber diese Landesregierung durchgeführt, um diese Einträge zu reduzieren? Davon findet sich im Bericht nichts,

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist. Unser Eindruck ist, dass es seit 2005 keinen wesentlichen Fortschritt bei der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein gegeben hat.

(Olaf Schulze)

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich komme nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlichen Vorschriften. Es kann nicht sein, dass dem Ausschuss am 28. November die umfangreichen Änderungsanträge der Großen Koalition als Tischvorlage mit sofortiger anschließender Abstimmung vorgelegt werden.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unerhört!)

Folgerichtig habe ich mich enthalten, denn auf die Schnelle waren die Anträge nicht zu beurteilen. Dieses Verfahren darf nicht zum Regelfall werden. In der letzten Legislaturperiode wurde dieses Verfahren auch immer heftig durch die CDU kritisiert. Jetzt macht sie es selbst.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das ist eine Missachtung der Opposition und kein demokratischer Stil. Bei der Bearbeitung der Tischvorlage nach der Ausschusssitzung stellten wir fest, dass das eben angesprochene Verfahren noch getoppt wurde. In dem Artikelgesetz mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften“ wurde durch den Änderungsantrag der Koalition neue Artikel 10 und 11 zur Änderungen des Landesjagdgesetzes eingeführt. Hier besteht überhaupt kein Sachbezug. Mit wasserrechtlichen Vorschriften haben die hier neugefassten Regelungen überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht darin um die Änderung von Zuständigkeitsnormen und die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden. Aber vielleicht handelt es sich bei diesen Jagdhunden um Hunde für die Wasserjagd oder vielleicht geht es bei diesen Hunden auch um das Wasserlassen, sodass zumindest hier ein Zusammenhang konstruiert werden kann.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, Ihre Zeit!

Ich bin sofort fertig. - Aber im Ernst. Die Regelungen zum Landesjagdgesetz sind dem Ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetz entnommen, welches bereits im Herbst letzten Jahres in erster Lesung behandelt, aber nie verabschiedet wurde. Wir sind mit dieser Verschachtelung von Gesetzen

Formulieren Sie bitte den letzten Satz.

- ja, ich formuliere den letzten Satz - mit komplett verschiedenen Regelungsbereichen nicht einverstanden. Wir halten darüber hinaus die Übernahme dieser Regelungen in das hier vorliegende Gesetz mangels Sachbezug für rechtlich zweifelhaft.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei dem Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten. Der Überweisung des Bericht in den Ausschuss stimmen wir zu.

(Beifall bei FDP)

Die Frage des letzten Satzes ist eigentlich nicht zu diskutieren.

Ich erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle des Landeswassergesetzes entspricht dem, was man von der schwarz-roten Regierung erwarten kann: Natur und Umwelt sind die Verlierer. Oder anders ausgedrückt: Wirtschaftsziele des Gemeinwohls werden mit dieser Änderung des Landeswassergesetzes schwerer erreichbar. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie der EU rücken in weite Ferne.

Mit dem neuen Landeswassergesetz wird der Gewässerschutz in Schleswig-Holstein nicht gestärkt, sondern in strategischem Ausmaß geschwächt. Der schleswig-holsteinische Umweltminister ist ein schleswig-holsteinischer Umweltstandardsenkungsminister. Es soll die bisher gesetzlich festgelegte, ökologisch wichtige Regelung zur Anlage von

(Günther Hildebrand)

Uferrandstreifen entfallen. Wie schon beim Landesnaturschutzgesetz wird eine bundesweit vorbildliche Regelung der Vorgängerregierung leichtfertig und ohne nachvollziehbare Begründung geschliffen. Die Uferrandstreifen-Regelung wurde 2003 als wichtiges Instrument zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein eingeführt. In der Praxis bedeutet die jetzige Neuregelung, dass nun wieder unmittelbar bis an das Ufer der Fließgewässer heran gewirtschaftet werden kann. Uferrandstreifen sind aber ein wichtiger Baustein, damit sich naturnahe, abwechslungsreiche Ufer entwickeln können.

Wir wollen auch ökologisch wertvolle Auwäldern eine Chance geben. Das ist jetzt sehr schwierig geworden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stattdessen soll bis auf den letzten Quadratmeter an die Gewässer heran gewirtschaftet und geackert werden dürfen. Damit wird auch der flächenhafte Gewässerschutz stark verschlechtert. Die Verbesserung der chemischen Beschaffenheit unserer Gewässer, wie von der EU rechtsverbindlich gefordert, wird erheblich behindert.