Protokoll der Sitzung vom 31.01.2008

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht nötig!)

- Doch, das ist nötig, denn das, was der Wissenschaftsminister vorgetragen hat, ist die Auffassung der gesamten Landesregierung und der Großen Koalition; das will ich hier ganz deutlich sagen. Wir reden hier nämlich über einen Kraftakt, meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Beifall bei SPD und CDU)

der es nicht zulässt, dass man mit Miesmacherei und Standortschädigung - das will ich auch deutlich sagen - das schwieriger macht, was schwierig genug ist. Wir haben nämlich hervorragende Wettbewerbschancen. Es ist das zweitgrößte Klinikum in der Bundesrepublik. Wir werden im Wettbewerb mit Hamburg gut abschneiden können; denn in Hamburg ist es viel teurer als in Schleswig-Holstein.

Wir haben schwierige Tarifverhandlungen vor uns. Wir wünschen uns, dass es bei der öffentlichen Trägerschaft bleibt. Das wird alles schwieriger, wenn man die Dinge noch schlechterredet. Die dort Beschäftigten haben es nicht verdient, dass man diesen Weg noch schwerer macht. Das Parlament sollte auch im Sinne von Standortwerbung seinen Beitrag dazu leisten.

Ich füge hinzu - dabei teile ich ausdrücklich das, was der Fraktionsvorsitzende der Union hier gesagt hat -: Ich fände es auch gut, wenn diejenigen, die

(Lars Harms)

mit ihren Gehältern nicht so sehr unter Druck sind wie die Beschäftigten in den unteren Gehaltsklassen, nicht durch Formen von Streitigkeiten auf sich aufmerksam machen würden, die nichts mit Niveau von Wissenschaft zu tun haben.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir sollten nicht der eine gegen den anderen argumentieren, sondern für das starke Universitätsklinikum in Schleswig-Holstein. Es ist der größte Arbeitgeber in unserem Land. Sie bieten eine exzellente medizinische Krankenversorgung und eine exzellente Forschung. Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass dies so bleibt und dass wir mit dem schwierigen Weg, den wir gehen, dafür sorgen, dass die Defizite geringer werden. Dazu haben in diesem Fall, wie ich finde, die beiden Partner in der Großen Koalition einen guten Beitrag geleistet. Deswegen tragen wir ausdrücklich alles mit, was hier vorgetragen worden ist.

(Beifall bei SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/1820 (neu) durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Mündliche Berichte werden nicht an den Ausschuss überwiesen. Das Präsidium geht aber davon aus, dass der Ausschuss im Rahmen des Selbstbefassungsrechts sich jederzeit wieder mit diesem Thema beschäftigen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium nimmt an, dass wir davon ausgehen können, dass wir die Sitzung um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 3 fortsetzen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Ich wünsche eine schöne Mittagspause.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:00 bis 15:01 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist wiedereröffnet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1715

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 16/1800

Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14. Dezember 2007 in erster Lesung debattiert und ihn zur weiteren Beratung federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. In der Landtagsdebatte im Dezember haben alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht, die jetzige Regelung zur Schülerbeförderung im Schulgesetz so schnell wie möglich ändern zu wollen - im Interesse der Eltern und der Kreise.

Die Koalitionsfraktionen haben nach ihren Fraktionssitzungen am 22. Januar 2008 einen Änderungsantrag vorgelegt, der am 24. Januar 2008 vormittags im mitberatenden Finanzausschuss und nachmittags im federführenden Bildungsausschuss beraten und beschlossen wurde. Gegenstand des Antrages der Koalition ist neben einer Änderung des Schulgesetzes eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes - gedacht als Kompensationsmaßnahme zugunsten der Kommunen -, die der Landtag nach Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes heute in erster Lesung mit beschließen kann.

Der von der FDP im Finanzausschuss gestellte Antrag, eine mündliche Anhörung der kommunalen Landesverbände zu dem Antrag durchzuführen, wurde von der Mehrheit des Finanzausschusses abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass das Thema ausführlich und in mehreren Sitzungen beraten worden ist und die vielfachen Stellungnahmen der Betroffenen bekannt sind. Nichtsdestotrotz hat der Finanzausschuss auf Antrag der Opposition einstimmig beschlossen, den kommunalen Landesverbänden, den Landeselternbeiräten und dem Landesfeuerwehrverband den Antrag der Koalition zur

(Dr. Ralf Stegner)

Kenntnis zu geben und ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der vorgesehenen Gesetzesänderung bis zur Verabschiedung im Landtag zu äußern. Die Stellungnahmen der Betroffenen liegen Ihnen als Umdrucke vor.

Der federführende Bildungsausschuss hat sich letzten Donnerstagnachmittag mit dem Antrag befasst. Auf Fragen der Opposition hat die Bildungsministerin die Unterschiede zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt begründet: Auf die Grenze von 30 % habe man aufgrund der gemachten Erfahrungen mit Streitigkeiten über die Bezugsgröße ebenso verzichtet wie auf den Zusammenhang zur Nutzbarkeit für private Zwecke, weil eine solche gesetzliche Regelung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalte.

Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Bildungsausschuss den Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen und den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Damit empfiehlt Ihnen der Bildungsausschuss im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Finanzausschuss, die Überschrift des von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurfs in „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes“ zu ändern und den Gesetzentwurf in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 16/1800 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.

(Vereinzelter Beifall)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Wilfried Wengler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein guter Tag für die Eltern der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein!

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die dürfen jetzt al- les bezahlen!)

Ist es wirklich ein guter Tag für die Eltern? Lassen Sie uns auf diese Frage am Ende meiner Ausführungen zurückkommen.

Ursache für die Diskussionen über das heutige Thema war die Entscheidung der Koalition, zur Konsolidierung des Haushalts auch einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Millionen € vorzunehmen. Es war die einhellige Auffassung der gesamten kommunalen Ebene, hierfür einen Ausgleich zu schaffen. Das war die Forderung des Landkreistages.

Diese Kompensation beinhaltete auch die Erhebung einer Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten durch die Kommunen. Auf diese Weise sollte den Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen werden. Eine Idee übrigens, die vom Landkreistag eingebracht wurde, zuvorderst eine Idee des Kreises Nordfriesland. Diese Position wurde im Schulgesetz verankert. Heute nun stehen wir vor dem Ende der Diskussionen über dieses Thema.

Die Koalition hat erkannt, dass dieses Vorgehen zu heftigen Protestaktionen geführt hat, und wie hat es der Kollege Hay in der ersten Lesung so treffend formuliert: ,,Wenn man einen Fehler macht und dieses feststellt, dann steht man dazu und versucht, diesen Fehler zu korrigieren.“

Lassen Sie mich diese Korrektur kurz umreißen. Die im Schulgesetz vorgesehene verpflichtende Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten wird durch eine Kannregelung ersetzt. Diese Regelung gilt rückwirkend für das Schuljahr 2007/ 2008.

Die Kommunen erhalten eine finanzielle Hilfe in Höhe der in den Haushalten für 2008 ausgewiesenen Einnahmen aus den Beträgen der Eltern in Höhe von circa 7,5 Millionen € sowie den anteiligen Betrag für 2007 in Höhe von circa 2 Millionen €. Die exakten Beträge werden nach Abstimmung mit den Kommunen im Doppelhaushalt 2009/2010 durch Umschichtung bereitgestellt und kassenwirksam.

Die Kommunen erhalten im Jahr 2008 eine Abschlagszahlung auf später abzurechnende Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 124 Millionen €. Hinzu kommt ein Verzicht auf die Entnahme von mindestens 1 Million € aus der Feuerschutzsteuer für Zwecke des Katastrophenschutzes gegen Bereitstellung entsprechender Landesmittel für den Einzelplan des Innenministeriums. Die weitere finanzielle Hilfe für die Kommunen ab 2009 wird im Doppelhaushalt 2009/2010 geregelt.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, auf einen Nachtragshaushalt für 2007/2008 zu verzichten, ohne dass den Kommunen durch die Entscheidung bezüglich der Schülerbeförderungskosten Liquiditäts

(Sylvia Eisenberg)

engpässe drohen. Die Abschlagszahlung auf vereinnahmte beziehungsweise 2008 ausgehend von der Steuerschätzung zu erwartende Mehreinnahmen, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich zustehen, erfolgt aufgrund haushaltsrechtlicher Ermächtigung.

Im Normalfall ist eine Endabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs erst nach zwei Jahren fällig. Das heißt, 2008 kämen lediglich circa 30 Millionen € zur Ausschüttung. Hier ist zu bedenken, dass den Kommunen durch die darüber hinausgehende Abschlagszahlung zusätzliche Liquidität zufällt sowie ein beachtenswerter Zinsgewinn entsteht. Der zusätzliche Betrag aus der Feuerschutzsteuer muss zwar zweckgebunden verwendet werden, setzt aber bisher dafür verwendete andere Haushaltsmittel der Kommunen frei.

Einen weiteren Punkt möchte ich nicht unerwähnt lassen. Die seit 2007 auch in den Kommunen geltende Arbeitszeitverlängerung lässt sich sicherlich auch gegen den zeitlichen Mehraufwand aufrechnen, der für die Umsetzung der Beförderungskostenbeteiligung betrieben wurde beziehungsweise für deren Rückerstattung betrieben werden muss.

Kommen wir zur eigentlichen Änderung des Schulgesetzes. Die Entscheidung, ob sie überhaupt, in welcher Form oder in welcher Höhe sie eine Schülerkostenbeteiligung festlegen, wird wieder in die Verantwortung der Kommunen gegeben. Das heißt, wir kehren im Wesentlichen zur Regelung des alten Schulgesetzes zurück. Wir erfüllen damit eine Forderung, die unter anderem auch Frau Heinold in ihrem Beitrag zur ersten Lesung gefordert hat.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich habe nur „im Wesentlichen“ weg- gelassen!)

Es ist mir daher völlig unverständlich, Frau Heinold, dass die Grünen in ihrer Presseerklärung vom 23. Januar folgende Aussagen treffen; ich zitiere auszugsweise und verkürzt mit Erlaubnis des Präsidiums:

„Die Kreise können die Eltern zukünftig in beliebiger Höhe mit den Kosten für die Schülerfahrkarten ihrer Kinder belasten. … Die Formulierung im Gesetz“