„Die Kreise können die Eltern zukünftig in beliebiger Höhe mit den Kosten für die Schülerfahrkarten ihrer Kinder belasten. … Die Formulierung im Gesetz“
Da ich selbst auch Kommunalpolitiker bin, muss ich mich fragen, welch eigenartige Einstellung die Fraktion der Grünen zur kommunalen Ebene hat.
Ich werte derartige Aussagen als eine grobe Missachtung der verantwortungsvollen Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie nach all dem, was im letzten halben Jahr gelaufen ist?)
Ein Beispiel aus der vergangenen Woche zeigt die Unhaltbarkeit der grünen Anschuldigungen. Die CDU-Kreistagsfraktion Schleswig-Flensburg hat beschlossen, keine Schülerkostenbeteiligung zu erheben. Die von FDP und SSW befürchtete Benachteiligung der Familien im ländlichen Raum wird es also nicht geben.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Was machen Sie nach der Wahl? - Ministerpräsident Peter Harry Carstensen: Wir sind doch nicht in der FDP! - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Der FDP ist das egal!)
Kommen wir zurück zur anfangs gestellten Frage. Ja, es ist ein guter Tag für die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Eine zusätzliche Belastung der bislang Betroffenen wird mit der Gesetzesänderung zurückgenommen. Aber, wie wir sehen, bedeutet diese Lösung eine zusätzliche Belastung des noch aufzustellenden Landeshaushaltes 2009/2010.
Am vergangenen Dienstag haben wir erfahren, dass es nach vielen Jahren gelungen ist, in 2007 im Abschluss einen verfassungsgemäßen Haushalt zu erreichen. Man kann nun sicherlich dieses herausragende, auch von der Koalition nicht erwartete Ergebnis herunterspielen und sagen, dieses Ergebnis sei allein den erhöhten Steuereinnahmen aufgrund der Konjunktur zu verdanken, oder geringschätzend argumentieren, die erreichten Einsparungen seien ja schon im Haushaltsansatz berücksichtigt worden. Ich frage mich jedoch: Wie sähe wohl die Argumentation aus, hätte unser Finanzminister im vergangenen Jahr den breit gefächerten Begehrlichkei
ten nachgegeben, als die Steuerschätzungen höhere Einnahmen in Aussicht stellten? Nein, meine Damen und Herren, dieses Ergebnis verdanken wir auch der eisernen Spardisziplin und der Unnachgiebigkeit unseres Finanzministers.
Aber wir haben erst ein Etappenziel vorzeitig erreicht. Dies gilt es zu konsolidieren und durch einen Sparhaushalt 2009/2010 zu verfestigen. Was wir heute beschließen, bedeutet zunächst einmal zusätzliche Ausgaben, die an anderer Stelle des Haushalts kompensiert werden müssen, wollen wir nicht das Ziel aus den Augen verlieren, die Neuverschuldung weiter zu reduzieren.
Das aber bedeutet weitere Anstrengungen sowohl der Regierung als auch des Parlaments, Spardisziplin zu üben und sich den Ansprüchen vermeintlicher Klientel zu widersetzen.
Es ist also ein guter Tag für Eltern und Kommunen. Es bedeutet viel Arbeit für Regierung und Parlament. - Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zustimmen.
An Sie, meine Damen und Herren, möchte ich mich noch mit den Worten unseres ersten Bundeskanzlers wenden: Auch Ihre Kommentare werden uns nicht daran hindern, heute „wat klüger zu sein als jestern“.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tribüne begrüßen wir ganz herzlich Mitglieder des CDU-Ortsverbands Tornesch. Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Landtag heute der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses vom vergangenen Donnerstag folgt, werden wir das neue Schulgesetz, das wir vor ziemlich genau einem Jahr verabschiedet haben, in einem Punkt ändern, der sich in den vergangenen Monaten schon beinahe an die Spitze der gesellschaftlichen Debatten geschoben hat, die wir mit unserem Gesetz ausgelöst haben.
Aus der kommunalen Familie wurde bekanntlich vor der Verabschiedung des Schulgesetzes der Wunsch geäußert, eine obligatorische Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung festzuschreiben, wobei zum Teil weit höhere Sätze als die schließlich vereinbarten 30 % gefordert wurden; darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Damit sollten Eingriffe - dies haben wir gerade ausführlich gehört - in den kommunalen Finanzausgleich kompensiert werden.
Die letzte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände stellt diesen Zusammenhang nochmals dar, berücksichtigt allerdings nicht die eigenen Aktivitäten auf diesem Gebiet; das hat der Geschäftsführer wohl vergessen.
Wir haben in den vergangenen zwölf Monaten erfahren müssen, dass die neue Regelung weder bei den Eltern noch bei den Kreisen und Kommunen Zustimmung gefunden, sondern viel Unzufriedenheit und unnötige Konflikte geschaffen hat.
Diese Konflikte wurden zum Teil in den Kreisen, zum Teil im Landtag, zum Teil mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit auch innerhalb der Koalition ausgetragen; daran wird sich sicherlich jeder erinnern.
Die SPD hat sich bereits auf ihrem Landesparteitag im März 2007 dafür ausgesprochen, die Entscheidung über eine Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung in die Verantwortung der Kreise zurückzugeben. Vielleicht werden Sie sich noch daran erinnern: Ich habe bereits damals an dieser Stelle darauf hingewiesen.
Es hat dann, wie Sie alle mitbekommen haben, noch ein wenig gedauert, bis sich die Diskussionsstände der beiden Koalitionsparteien einander angeglichen haben. Die Inder haben dazu das Sprichwort: Die Trommeln erscheinen betörender aus der Ferne.
Ich wiederhole: Die Trommeln erscheinen betörender aus der Ferne - und ich ergänze -, insbesondere dann, wenn es sich um liebliche nordfriesische Schlaginstrumente handelt.
Nach Beschlussfassung im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss liegt Ihnen also heute ein Artikelgesetz vor, mit dem wir das Schulgesetz und das Finanzausgleichsgesetz ändern wollen. Es sieht vor, dass es wie früher in der Entscheidungshoheit des Kreises liegt, in seiner Satzung eine angemesse
ne Beteiligung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung festzuschreiben.
Ich will unangebrachtes Alarmgeschrei gleich ersticken. Eine angemessene Beteiligung heißt nun nicht, dass sich die Logik der Kostenpflicht auf den Kopf stellen ließe. Die Kreise sind und bleiben Träger der Schülerbeförderung. Sie können die Eltern zu einer Kostenbeteiligung heranziehen, sie müssen es aber nicht. Es ist hingegen nicht so, dass sich die Kreise künftig an den Beförderungskosten beteiligen, die in der Hauptsache von den Eltern zu tragen wären. Beschlösse ein Kreis also eine hälftige Aufteilung oder gar eine Mehrheitsbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten, so wäre dies durch den Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt.
- Herr Hentschel, Sie müssen nicht immer mit nicht vorhandenen Stangen in nicht vorhandenem Nebel herumstochern.
Es ist den Kreisen künftig unbenommen, die Eltern von der Kostenbeteiligung völlig freizustellen, wie dies eine Reihe von Kreisen bereits in Aussicht gestellt hat. Zahlreiche Gemeinden haben dies gefordert. Das überkomplizierte und häufig lebensfremde Auseinanderrechnen zwischen der Nutzung einer Dauerkarte für den Weg von zu Hause zur Schule und zurück und einer Nutzung für private Zwecke darüber hinaus wird nach unserem Antrag künftig nicht mehr stattfinden. Wir stärken damit die Verantwortung der Kreise. Wir stärken damit auch die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Bedingungen vor Ort in der Region am besten entscheiden können, welche Angebote im Schülerverkehr notwendig sind.
Es bleibt wie bisher bei der Ermächtigung der Kreise, als notwendig nur den Weg zu nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart anzuerkennen. Dabei gilt die Ausnahme, dass dies nicht für För
In Artikel 3 wird geregelt, dass die Entscheidungshoheit der Kreise über eine Elternbeteiligung rückwirkend zum 9. Februar 2007 - also zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes - geregelt wird. Damit haben die Kreise, die auf eine Elternbeteiligung verzichten oder die 30-%-Quote nicht ausschöpfen wollen, freie Hand, bereits erhobene Gelder wieder an die Eltern zurückzuzahlen. Wie wir gehört haben, ist die finanzielle Grundlage dazu gesichert.
Wir haben immer gesagt, dass bei einer Neuregelung der Schülerbeförderungskosten ein Ausgleich für die Kreise gefunden werden muss. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, gleichzeitig das Finanzausgleichsgesetz dahin gehend zu ändern, dass § 31 Abs. 1 Nr. 3 gestrichen wird, der einen Vorwegabzug in Höhe von 10 % für die Aufgaben des Katastrophenschutzes und für Personalkosten im Bereich des Brandschutzes vorgesehen hat. Damit spülen wir zusätzliche Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in die Haushalte der Kreise und kreisfreien Städte.
Es hat in der öffentlichen Diskussion zum Teil darüber hinausgehende Wünsche nach einer generellen Kostenfreiheit der Schülerbeförderung auf dem Land und in den kreisfreien Städten gegeben. Es war von vornherein Beschlusslage und Position der SPD, dass dieser durchaus nachvollziehbare Wunsch nicht mit dem Land, sondern in und mit den Kreisen zu erörtern ist. Die Verantwortung liegt bei ihnen. Das Land schafft heute den rechtlichen Rahmen dafür, dass die Kreise darüber im Rahmen des für sie Bezahlbaren entscheiden.