Protokoll der Sitzung vom 27.02.2008

Ein weiterer Punkt für die erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft ist die Möglichkeit des Probewohnens zur Vorbereitung auf die Entlassung. Wir versprechen uns davon einen gleitenden und einen begleiteten Übergang von der Klinik in ein Leben ohne Straftaten. Die Patienten werden auch durch die Neuregelungen zum persönlichen Besitz, zur Informationsfreiheit und zur Religionsausübung weiter in ihren Rechten gestärkt.

Die CDU-Fraktion stellt für sich fest, dass mit dem vorliegenden Gesetz sowohl dem Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit vor Straftaten als auch den Rechten und Bedürfnissen von untergebrachten Menschen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Wir werden diesem Gesetz und den im Ausschuss beschlossenen Änderungen zustimmen. Auf besonderen Wunsch eines Kollegen stelle ich fest: Auch das war ein guter Tag für SchleswigHolstein.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heike Franzen. Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Siegrid Tenor-Alschausky das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Änderung des schleswigholsteinischen Maßregelvollzugsgesetzes ist es, den Vollzug der Maßregel für die untergebrachten Menschen und für die Einrichtung eindeutig zu fassen und bestehende Regelungslücken zu schließen. Die seit der letzten Änderung im September 2004 im praktischen Vollzug gewonnenen Erkenntnisse, die Rechtsfortbildung auf Bundesebene und vor allem die erfolgte Beleihung der privatisierten Einrichtungen mit der Durchführung der Aufgabe des Maßregelvollzugs erfordern eine umfassende Novellierung unseres Maßregelvollzugsgesetzes. Die im Maßregelvollzug untergebrachten Menschen haben Anspruch auf sinnvolle Therapie, psychische

Stabilisierung und gesellschaftliche Reintegration. Die Bevölkerung erwartet den Schutz vor psychisch kranken Straftätern. Gleichzeitig hat der Vollzug einer Maßregel auch rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen. Er muss daher Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar und deutlich regeln. Diesem klassischen Zielkonflikt haben wir uns als Gesetzgeber zu stellen.

Die Auswertung der Anhörung zu den geplanten Änderungen des Gesetzes zum Maßregelvollzug ergab, dass sich die Anzuhörenden überwiegend positiv äußerten. Wichtig ist uns die Änderung des § 2. Hier lautet es jetzt: Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein der untergebrachten Menschen sollen geweckt und gefördert werden. Sie sind gehalten, an der Erreichung der Vollzugsziele mitzuwirken und die therapeutische Behandlung zu unterstützen.

Zu § 5 Absatz 4 a schlagen wir eine Änderung vor. Hier soll es heißen: Externe Sachverständigengutachten werden von den Ärztinnen und Ärzten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet sowie von Psychologinnen und Psychologen mit Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie gefertigt; die Sachverständigen dürfen bei der Einrichtung des Maßregelvollzugs nicht beschäftigt sein. Hier folgen wir Anregungen aus der Anhörung, die Qualitätsanforderungen an die Gutachten durch entsprechend hohe Standards im Gesetz festzuschreiben und auch entsprechend qualifizierte Psychologinnen und Psychologen in den möglichen Kreis der Gutachter aufzunehmen.

In § 6 Abs. 2 wird die Durchsuchung eindeutig geregelt. Ich erspare mir an dieser Stelle den Text. Frau Franzen hat ihn ausführlich dargestellt. Ebenfalls aufgenommen haben wir die Anregung, eine Mindestgesamtbesuchsdauer im Gesetz zu verankern. Folglich lautet § 13 Abs. 1 nun: Die Gesamtbesuchsdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat.

Besonderer Beobachtung bedarf der Übergang von der geschlossenen Unterbringung zur Beendigung des Maßregelvollzugs. Als Instrument des Übergangs, das sich in der Praxis bewährt hat, wird das Probewohnen als besondere therapeutische Erprobungs- und Wiedereingliederungsmaßnahme auch als solche gewertet und nicht - wie bisher - hilfsweise als längere Urlaubsphase bezeichnet. Neben der Auswertung der schriftlichen Anhörungsergebnisse haben Mitglieder der SPD-Fraktion mit der Besuchskommission diskutiert sowie die AMEOSKlinik in Neustadt besucht. Dieser Besuch hat uns eindringlich vor Augen geführt, welches Ausmaß

(Heike Franzen)

die vom Landtag beschlossenen Investitionen auch im baulichen Bereich haben. Deutlich wurde im Gespräch mit den Verantwortlichen, dass die Fertigstellung der Gebäude sehnlichst erwartet wird, da die bisherige beengte Unterbringung Behandlungsmöglichkeiten erschwert. Wir waren beeindruckt von dem großen Engagement der Klinikleitung und der Bediensteten des Vollzugs, mit dem versucht wird, allen Patienten ein Therapieangebot zu machen, welches ihnen eine Zukunftsperspektive eröffnen kann.

Die Wahrung der Menschenrechte unter den besonderen Bedingungen des Maßregelvollzugs, die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber den Patientenrechten und die Betonung des Wiedereingliederungsgebots sind wichtige Bestandteile des Gesetzentwurfs. Die Einrichtungen haben auf die soziale und berufliche Wiedereingliederung der Patienten hinzuwirken. Die Patienten sind ausdrücklich zur Beteiligung am Therapiekonzept und zur Verantwortungsübernahme für die Erreichung der Behandlungsziele aufgefordert. Nach den baulichen Investitionen entsprechen wir mit diesem Maßregelvollzugsgesetz, das die Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung psychisch erkrankter Straftäter schafft, nicht zuletzt auch dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

Lassen Sie mich mit den Worten von Frau GörresOhde schließen, der damaligen Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme:

,,Der Gesetzentwurf wird begrüßt. Aus Sicht der Gerichte verdienen insbesondere die Klarstellung des Anwendungsbereichs des Maßregelvollzugsgesetzes, die detaillierteren Regelungen für die Begutachtung durch externe Sachverständige, die klaren Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die ausdrückliche Aufnahme des Probewohnens als Vollzugslockerung Zustimmung."

Dem ist nichts hinzuzufügen und ich bitte um Zustimmung zu dem durch Sozialausschussbeschluss vom 14. Februar 2008 geänderten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten. - Für die FDPFraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Maßregelvollzugsgesetz regelt die Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie in einer Erziehungsanstalt oder die einstweilige Unterbringung in einer der beiden Institutionen. Unterbringungsvoraussetzung ist, dass es sich bei den Personen um Straftäter und gleichzeitig um Patienten handelt, die aufgrund einer geistigen Erkrankung oder aus einem anderen Grund schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind.

Wir reden im Maßregelvollzug deshalb in erster Linie über kranke Menschen; also über Patienten, die straffällig geworden sind und vor denen die Gesellschaft zunächst geschützt werden muss. Wenn wir das langfristige Ziel des Maßregelvollzugs nicht aus den Augen verlieren wollen, nämlich die mögliche Resozialisierung des Täters, dann muss neben der sicheren Unterbringung und dem Schutz der Bevölkerung vor dem Straftäter ein besonderer Schwerpunkt auf der Behandlung des Patienten liegen.

Dieses Spannungsverhältnis sollte in dem Entwurf der Landesregierung zum Maßregelvollzugsgesetz zum Ausdruck kommen. Dieser Anspruch wurde aus unserer Sicht nicht vollständig erreicht. Die Vorsitzende des Sozialausschusses hat gesagt, dass bei bestimmten Regelungen kein Einvernehmen möglich war. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält viele sinnvolle Neuregelungen. Einige der Regelungen hätten aber weiter präzisiert und verbessert werden müssen. Wie wir uns das vorstellen, haben wir mit unserem Änderungsantrag vom November 2007 dargelegt. Wir meinen, dass diese Änderungen so essenziell sind, dass wir sie heute erneut zur Abstimmung stellen wollen.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Unserer Ansicht nach muss es um mehr gehen als um die Sicherung und die Kontrolle der Insassen in der jeweiligen Vollzugseinrichtung. Wenn die Sozialministerin darlegt, dass - so in ihren Ausführungen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Juli 2007 - „alle Eingriffsbefugnisse der Einrichtungen des Maßregelvollzuges mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überprüft“ und im Ergebnis damit „mehr Rechtssicherheit sowohl für die im Maßregelvollzug tätigen Mitarbeiter als auch für die untergebrachten Menschen“ erreicht worden sei, dann wird

(Siegrid Tenor-Alschausky)

dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur bedingt erreicht.

Wenn man der FDP-Fraktion vorwirft, dass unsere Änderungsanträge ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Maßregelvollzug atmen, dann ist dieser Vorwurf nicht ganz unbegründet. Wir waren von Anfang an aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Privatisierung des Maßregelvollzuges. Wir wollten keine Übertragung originärer hoheitlicher Aufgaben auf private Betreiber. Wenn aber ein privater Betreiber - wie es jetzt der Fall ist - hoheitliche Aufgaben übernehmen soll, dann muss der Schutz der Patienten vor möglicher willkürlicher Behandlung sorgfältig formuliert sein. Das bedeutet, dass auch im Maßregelvollzugsgesetz bestimmte Grenzen gezogen werden müssen, wenn sowohl den Mitarbeitern als auch den Patienten mehr Rechtssicherheit gegeben werden soll. Genau diese Grenzen ziehen wir mit unserem Antrag.

CDU und SPD haben einige unserer Anregungen aufgegriffen und übernommen, aber nicht alle, und teilweise gehen sie uns in einigen Bereichen nicht weit genug. Was uns immer noch fehlt, sind zum Beispiel präzisere Regelungen, um willkürlich erscheinende Sanktionen oder Disziplinierungsmaßnahmen gegenüber den Patienten zu verhindern.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was spricht denn bei Disziplinarmaßnahmen gegen die analoge Anwendung der Regelungen zum Strafvollzug, wie wir es vorgeschlagen haben?

Aus dem Umstand, dass bei einer sachgerechten therapeutischen Behandlung der Patienten auch Spielräume notwenig sind, folgt nämlich nicht, dass diese Spielräume unbegrenzt sein dürfen. Warum wird denn der Zutritt von Anwälten eingeschränkt oder erschwert? Insbesondere dann, wenn sie einen Patienten nicht als Verteidiger im Unterbringungsprüfungsverfahren vertreten, sondern in anderen rechtlichen Angelegenheiten - was wir für selbstverständlich hielten? Damit wird das Ziel, ein modernes Maßregelvollzugsgesetz zu schaffen, aus unserer Sicht nur teilweise erreicht.

Wenn es darum geht, die unveräußerlichen Rechte der untergebrachten Menschen besser zu schützen, wäre mehr möglich und mehr notwendig gewesen; immerhin beträgt die Aufenthaltsdauer der Patienten in der Forensik mittlerweile durchschnittlich sieben Jahre.

Meine Fraktion hat aus den angeführten Gründen unsere Änderungsanträge noch einmal neu zur Ab

stimmung eingebracht. Wir bitten selbstverständlich um Zustimmung zu diesen Änderungsanträgen. Sollten sie erneut abgelehnt werden, können wir dem Gesetz nicht zustimmen und werden uns bei der Schlussabstimmung enthalten.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forensiken, in denen nicht schuldfähige Straftäterinnen und Straftäter leben, sind bundesweit, insbesondere aber in SchleswigHolstein überfüllt. Über die negativen Folgen von inhumaner Enge der Untergebrachten in viel zu kleinen Räumen, sogar von Misshandlungen durch die Beschäftigten sowie mangelnde therapeutische Arbeit hat die Antifolterkommission der Europäischen Union nach ihrem Besuch 2005 in der Neustädter Forensik kritisch berichtet und wir sind auf diese Berichte, als das Maßregelvollzugsgesetz hier zum ersten Mal zur Debatte stand, vor einigen Monaten ausführlich eingegangen.

Ich möchte Ihnen, weil das doch ein wichtiger Rahmen ist, vor dem wir diese Gesetzesänderung diskutieren, nicht vorenthalten, was uns Betroffene schreiben. Unsere Fraktion hat ein Schreiben von Untergebrachten in Neustadt vom 9. Oktober vorliegen, das als Ergebnis der Auskünfte der Regierung auf die Kleinen Anfragen, die Herr Garg und ich gestellt haben, belegt, dass jetzt schon 251 Patienten im Maßregelvollzug zu Neustadt sind. Die neuen Gebäude, die dort für mehr Platz sorgen sollen, gehen aber von 245 Plätzen aus. Das heißt, auch die Neubauten, von denen wir alle uns mehr Platz versprechen, werden schon wieder zu klein sein.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Die bauliche Erweiterung und auch die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen langsamer voran, als sich die Forensiken in Schleswig und Neustadt füllen. Wenn wir als Landtag hier nicht auch beim Haushalt zu weiteren Maßnahmen greifen, wird das leider dazu führen, dass das neue Maßregelvollzugsgesetz auch mit seinen

(Dr. Heiner Garg)

Verbesserungen nur Papier bleibt. Wir brauchen mehr Platz, mehr Personal und mehr Therapien.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Es ist schon ein bedenkenswerter Fakt, der zu denken gibt - da ist die Verantwortung des ganzen Landtages gefordert -, dass die Untergebrachten bis zu 14 Stunden und 30 Minuten am Wochenende in Räumen eingeschlossen sind, die für jeden Menschen höchstens drei bis vier Quadratmeter vorsehen, weil sie in Zweibettzimmern mit vier oder fünf Leuten untergebracht sind. Eine solche Art der Unterbringung ist dem therapeutischen Ziel abträglich und unmenschlich.

Nun zum Gesetz! Es ist nach wir vor so, dass der Übergang in die Freiheit gestaltet werden muss und die Aufenthalte in der Forensik in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich sehr lange sind. Insofern muss ein Gesetz Anreize schaffen, um zu Verbesserungen zu kommen. Wir begrüßen, dass erste Schritte in diese Richtung mit den neuen Formulierungen seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen gegangen worden sind. Allerdings sehen wir die Vorschläge der FDP als sehr viel konsequenter an. Sie gehen auch sehr viel deutlicher auf die vielen Stellungnahmen aus den Anhörungen ein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich möchte hier insbesondere auf Herrn Dr. Helmut Pollähne vom Institut für Kriminalpolitik der Universität Bremen verweisen, der völlig zu Recht formuliert hat, dass das bisherige Gesetz der Landesregierung an vielen Stellen den Eindruck erweckt, der Landesgesetzgeber gewähre den Patienten bestimmte Rechte. Es ist aber umgekehrt: Die Rechte bringt der Patient selbst mit, unverkürzt, wie jeder andere Mensch. Nur aufgrund seiner Krankheit und aufgrund der Straftat sind bestimmte Rechte eingegrenzt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das bedarf der besonderen Begründung. Dafür gibt es ein Maßregelvollzugsgesetz. Da ist die Formulierung an vielen Stellen juristisch und menschenrechtlich nicht ganz korrekt. Insofern begrüßen wir sehr, dass die FDP an mehreren Stellen die Rechte der Anwälte, die Rechte auf Information, die Bedingungen, wie und wann Rechte eingeschränkt werden dürfen, präziser formuliert hat, wie es die Fachleute vorgeschlagen haben.

Wir möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wir werden uns auch bei den Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass die räumliche und personelle Situation kritisch geprüft wird, um tatsächlich zu einer materiellen Umsetzung der Rechte zu kommen. Wir brauchen eine gute und fähige Leitung in beiden Forensiken, wir brauchen auch einen modernen therapeutischen Ansatz. Das ist nicht nur eine Frage des Geldes.

Denn nur dann wird die Rückfallquote, die bei den im Maßregelvollzug Untergebrachten bundesweit glücklicherweise sehr viel niedriger liegt als bei Straftäterinnen und Straftätern aus Justizvollzugsanstalten - es ist bemerkenswert, dass die Rückfallquote bei diesen Menschen deutlich geringer ist -, noch weiter sinken. Dies geht nur durch gute Therapie und gute Übergänge.

Sie können sich darauf einstellen, dass wir weiter an diesem Thema dranbleiben. Wir werden die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen beobachten und wir werden uns dem Abstimmungsverhalten der FDP anschließen.