Im Zusammenhang mit dem Krippenausbau möchte ich noch einen anderen Punkt ansprechen. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die momentane Betreuungseuphorie den Blick auf die Probleme der Tagespflege verstellt hat. Die CDU, genauer Jörg Hollmann, der Geschäftsführer der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, hat auf das Problem der unzureichenden Berücksichtigung der Tagesmütter hingewiesen. Ich zitiere ihn. Er bedauert,
„dass der Bundesgesetzgeber lediglich Investitionskostenzuschüsse für Krippengruppen in Einrichtungen, aber nicht für Tagesmütter vorsieht. Er fordert eine Gleichbehandlung beider Betreuungsformen.“
Der Kollege Wadephul hat dies vorhin gesagt. Es mag sein, dass man das Problem der Investitionskosten irgendwie löst. Der SSW stimmt Hollmann jedoch überhaupt nicht zu, wenn er sagt, die jetzige flexible und bedarfsorientierte Ausbildung für Tagespflegepersonal sei ausreichend. Das ist sie eben nicht.
stellen kann. Tagespflege ist ein Beruf, den es zu systematisieren gilt. Es gibt ländliche Bereiche das sagt der Bericht auch -, in denen die Kinderzahl so gering ist, dass sich die Einrichtung einer Krippe nicht lohnt. Dort sind Tagesmütter natürliche eine gute Alternative. Aber auch in diesen Fällen brauchen sie für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit eine professionelle Basis. Und sie brauchen eben auch Ausbildung.
Davon sind wir doch noch weit entfernt. Tagesmutter zu werden, gelingt heutzutage fast immer noch im Handumdrehen. Einige Sozialzentren drängen zum Beispiel arbeitslose Frauen geradezu in diese Form der Beschäftigung. Angesichts der 5.000 neu zu schaffenden Plätze wird der Druck enorm zunehmen, weil arbeitslose Frauen so wunderbar ins Bild der flexiblen Tagesmutter passen. Ich befürchte, dass wir damit einigen Frauen ganz einfach zu viel zumuten, wenn wir ihnen keine professionelle Unterstützung anbieten. Von daher begrüßt der SSW ausdrücklich die Aussage der Bildungsministerin, dass Tagesmütter an eine Kindertageseinrichtung angegliedert sein sollen. Das ist ein sehr guter und ein sehr wichtiger Punkt.
Wenn wir einen Neuanfang bei der Betreuung der Kleinsten machen, müssen wir - ich sagte es vorhin schon - ein flächendeckendes Angebot bieten, den Beruf der Tagesmütter professionalisieren und endlich das schreckliche Wort von der „Kinderkrippe“ entsorgen. Kleine Kinder wollen und brauchen mehr als Wickeln und Füttern. Dazu gibt es in diesem Haus wohl auch keinen Dissens.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile der Frau Abgeordneten Heike Franzen für einen Kurzbeitrag das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Spoorendonk, ein paar Dinge müssen wir doch zurechtrücken. Wir können nicht davon ausgehen, dass die Kommunen Tagesstätten für Kinder unter drei Jahren im Augenblick nicht ausbauten. Das ist nicht wahr. Gehen Sie einmal ins
Land, schauen Sie sich um, sehen Sie, wie viele Familiengruppen im Augenblick gegründet werden! Die Kommunen kommen ihren Aufgaben nach dem Tagesstättenausbaugesetz sehr wohl nach. Das finde ich auch gut und richtig.
Wenn Sie auf die Planungssicherheit für die Kommunen abheben, Frau Spoorendonk, müssen wir wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, dass es im Moment wirklich nicht an der Landesregierung hakelt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die Landesregierung hat vorgelegt, wie sie finanzieren will. Wo es im Moment tatsächlich hakt, das ist beim Bund. Solange der Bund keine gesetzlichen Vorgaben und keine Maßgaben herausgibt, stehen auch wir auf dem Schlauch und können nicht weitermachen. Da muss ich wirklich sagen: Die Landesregierung hat vorbildlich gearbeitet.
Die Gebührenfreiheit des letzten Kindergartenjahrs haben wir bereits im Jahr 2006 beschlossen. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an die Debatte. Die Ministerin hat schon damals gesagt, dass sie es noch in dieser Legislaturperiode erleben möchte, dass wir es umsetzen. Wir als CDU haben im Januar einen Beschluss gefasst: Wir wollen es ab 2009. Wir werden dem Landtag in naher Zukunft einen Gesetzentwurf vorlegen. Das bedeutet durchaus Planungssicherheit. Ich hoffe, dass wir das, worüber wir heute diskutiert haben, was wir vorgestellt haben, auch noch in dieser Legislaturperiode umsetzen werden.
Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1849, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nachzutragen: mitberatend dem Finanzausschuss und dem Sozialausschuss.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ihnen und allen anderen Landtagen liegt der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Wieder muss das Rundfunkrecht geändert werden, weil sich die Medienwelt verändert und entwickelt. Diese Entwicklung unterstützen wir durch zeitgemäße Regeln. Denn die modernen Plattformen wie Handy-TV machen an den Grenzen unserer Länder keinen Halt. Das Internet als Transportweg für Rundfunk und für viele andere Formen publizistischer und meinungsbildender Telemedien gewinnt rapide an Bedeutung. Wir haben schon gestern in einem anderen Zusammenhang darüber gesprochen. Vor allem das Digitalradio, welches das gute alte Radio mit Bildern und Texten kombinieren kann, stellt den Hörfunkmarkt vor große Herausforderungen.
Die maßgeblich Frage lautet: Wie sieht das bundesweite Management für die neuen digitalen Übertragungstechniken, die auch mehr Akteure auf den Plan rufen, künftig aus? Die Länder haben in dem vorliegenden Staatsvertrag Instrumente für ein bundesweites rundfunkrechtliches Management der Übertragungskapazitäten, für bundesweite Zulassungen von Rundfunkunternehmen und für eine bundesweite Aufsicht über deren Programme und Telemedien geschaffen. Künftig kann es für bundesweit tätige Rundfunkunternehmen einfachere Zulassungs- und Aufsichtspflichten geben. Ich meine, die privaten Fernsehveranstalter sollen sich um ein gutes Programm kümmern, nicht um komplizierte und bürokratische Verwaltungsverfahren bei 14 verschiedenen Landesmedienanstalten.
Mit der ZAK gibt es für die Medienanstalten eine neue gemeinsame Kommission für die Zulassung und Aufsicht. Die ZAK ist für private Rundfunkprogramme mit bundesweiter Verbreitung zustän
dig, setzt sich aus den Direktoren der Landesmedienanstalten zusammen und entscheidet verbindlich. Wenn bei der Vergabe bundesweiter Übertragungskapazitäten eine Auswahl zwischen verschiedenen Programmveranstaltern getroffen werden muss, wird zusätzlich die Gremienvorsitzendenkonferenz, die GVK, in die Entscheidung eingebunden. Sie setzt sich aus den Vorsitzenden der Medienräte der Landesmedienanstalten zusammen.
Es gibt auch eine Kommission weniger. Neben der Kommission zur Ermittlung der Medienkonzentration, der KEK, existiert die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten. Ihre Aufgabe war die Überprüfung der KEK-Entscheidungen. Diese soll künftig wegfallen. Dafür sind neben den sechs Sachverständigen künftig sechs Direktoren von Medienanstalten Mitglieder der KEK.
Die zweite zentrale Aufgabe des Staatsvertrags ist es, ein vielfältiges Angebot und Chancengleichheit für die Anbieter von Inhalten zu sichern, und zwar unabhängig von der Übertragungstechnik. Solche Regelungen gab es bislang nur für das Breitbandkabel. Jetzt erstrecken sie sich auf alle Plattformen. Belegungsvorgaben stellen sicher, dass das Gesamtangebot auf einer Plattform ausgewogen ist und vom Netzbetreiber nicht bloß umsatzstarke Shopping-Kanäle oder Gewinnspiele angeboten werden. Ein Drittel der Kapazitäten muss den öffentlich-rechtlichen Angeboten, den großen Privatprogrammen mit Regionalfenstern und dem Offenen Kanal vorbehalten bleiben.
Wir wollen diese Regelung für landesweite und für regionale Plattformen in das gemeinsamen Medienrecht für Hamburg und Schleswig-Holstein übernehmen. Nach dem Parlamentsinformationsgesetz haben wir Ihnen deshalb in diesen Tagen den Entwurf eines Zweiten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg/Schleswig-Holstein zugeleitet.
Meine Damen und Herren, Medienpolitik ist eine immerwährende Aufgabe, die auch immer schneller neue Antworten vom Gesetzgeber fordert. Manchmal bleiben die in der Praxis bewährten Regelungen auf der Strecke. So hatten sich in den vergangen Monaten unsere Vermieter von Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben hilfesuchend an uns gewandt. Sie sollten nämlich auch für die Zeit außerhalb der Saison GEZ-Gebühren zahlen. Dank eines Beschlusses der ARD-Intendanten ist dies nun vom Tisch.
Hotel- und Ferienwohnungsbetreiber können in der Zeit, in der sie geschlossen haben und somit kein Gast Fernsehen oder Radio nutzt, einen Antrag auf
Gebührenbefreiung stellen. Dies ist ein guter Erfolg für die Ferienländer und somit auch ein guter Erfolg für Schleswig-Holstein.
Die große Herausforderung der nächsten Jahre wird sein, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfest zu machen. Diskutiert wird dabei, ob die Rundfunkgebühr in ihrer heutigen Form dies noch leisten kann.
Im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Ihnen vor der Sommerpause vorgelegt wird, werden wir zunächst noch die Rundfunkgebühr anpassen, wie es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, für den Zeitraum ab 2009 empfohlen hat. Die Gebühr soll monatlich um 95 ct steigen und bleibt dann für vier Jahre stabil.
Nach der Sommerpause wird dann der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgen, der den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präzisieren wird.
Aber heute geht es um den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bitte Sie, diesen im Ausschuss zu beraten und dann in zweiter Lesung durch Ihre Zustimmung zu Landesrecht zu erklären. Er soll am 1. September 2008 in Kraft treten.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit etwas überschritten.
- Herr Ministerpräsident, das müssen Sie gar nicht begründen. Das Präsidium wird entsprechend nachsichtig mit den Rednern der Fraktionen sein.