Protokoll der Sitzung vom 24.04.2008

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie greift Fragen wie grenzüber

schreitende Gesundheitsprobleme, Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Gesundheitssysteme oder die Freizügigkeit von Patienten und medizinischem Personal auf. An dieser Stelle wird aber auch ein Widerspruch deutlich: Die Nationalstaaten bestehen einerseits darauf, dass die Gesundheitspolitik auf nationalstaatlicher Ebene betrieben wird, andererseits werden in den letzten Jahren von vielen Patienten immer mehr Gesundheitsleistungen im Ausland in Anspruch genommen.

Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der deutschen Länder im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft heißt es unter anderem: Man sähe auf europäischer Ebene in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen einen Bedarf. Für eine generelle, gemeinschaftliche Regelung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bestehe nach Ansicht der Gesundheitsminister der Länder aber kein aktueller Bedarf. Ich denke, die Gesundheitspolitik der EU wird sich dynamisieren. So sehe ich in erster Linie, dass die Europäische Kommission durch den in Aussicht gestellten Gemeinschaftsrahmen Rechtssicherheit schaffen muss. Ich denke allerdings, wir sollten die Zusammenarbeit mit den Nachbarn vertiefen. Das hat sich bewährt. Ich bitte um Überweisung dieses Antrags an den Sozialausschuss und den Europaausschuss.

(Beifall bei SPD, SSW und vereinzelt bei der CDU - Unruhe)

Ich danke Frau Abgeordneter Höfs. Insgesamt darf ich Sie bitten, andere Interessen, die Sie haben, etwas leiser wahrzunehmen. - Ich erteile für die FDPFraktion Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Sassen, mit meinem Zwischenruf wollte ich lediglich deutlich machen, dass wir den Herrn Ministerpräsidenten öfter auf Reisen schicken sollten, wenn er mit so tollen Ideen zurückkommt. Das war also keine Unbotmäßigkeit in Ihre Richtung.

Bisher beschränkte sich die Zusammenarbeit in der Grenzregion auf einzelne Angebote wie zum Beispiel die Ermöglichung einer strahlentherapeutischen Versorgung von Patientinnen und Patienten aus Dänemark in Deutschland. Die Kolleginnen haben darauf hingewiesen. Der Antrag der Kollegin

(Astrid Höfs)

nen und Kollegen des SSW zielt darauf ab, dass solche Kooperationen in Zukunft keine Einbahnstraße mehr sein dürfen. Deshalb fordern sie in ihrem Antrag, die partnerschaftliche Planung des Versorgungsangebots im Grenzgebiet auszuweiten. Damit stehen sie beileibe nicht allein, denn eigentlich handelt es sich dabei um einen Wunsch nach einem tatsächlichen Europa ohne Grenzen. Diesen Wunsch nach einem Europa ohne Grenzen gibt es auch in anderen Bundesländern. Sie wissen, dass sich beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen ein Rahmenabkommen mit Polen wünschen. Baden-Württemberg wünscht sich ein Rahmenabkommen mit der Schweiz.

Die Leistungserbringer in Schleswig-Holstein haben mit der Patientenbrücke nach Norwegen die Erfahrung machen müssen, dass eine Kooperation über die Grenzen hinweg immer nur dann erfolgreich sein kann, wenn es dazu umfangreiche politische Unterstützung gibt. Diese politische Unterstützung fordern Sie heute ein. Erste Signale seitens der Landesregierung gibt es bereits, wie man dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Landesregierung zur grenzüberschreitenden Kooperation mit Süddänemark entnehmen darf. Allerdings beschränken sich die bisher dort vereinbarten Kooperationen auf Teilbereiche des Gesundheitswesens wie zum Beispiel auf die Nutzung des Rettungshubschraubers. Auch zu diesem Punkt wurden schon Beispiele genannt.

Liebe Kollegin Spoorendonk, ich habe Sie so verstanden, dass der SSW fordert, sich nicht länger auf Einzelplanungen zu beschränken. Um aber zwischen Deutschland und Dänemark mehr zu erreichen, brauchen wir ein Rahmenabkommen wie mit Frankreich. Sie haben den Vergleich genannt. Mit Frankreich existiert bereits ein Rahmenabkommen. Dieses deutsch-französische Rahmenabkommen konnte aber nicht einfach durch die maßgeblich beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland mit den angrenzenden französischen Regionen Elsass und Lothringen geschlossen werden. Vielmehr musste der Vertrag zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutschlands vereinbart, ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden.

Bundestag und Bundesrat müssen einem solchen Rahmenabkommen zustimmen, schließlich zieht ein solches Abkommen in seiner Umsetzung weitreichende Konsequenzen nach sich. Geklärt werden musste beispielsweise im deutsch-französischen Rahmenabkommen, wer die Kosten für medizini

sche Behandlungen in welchem Umfang trägt. Ich darf an dieser Stelle an die gestrige Diskussion erinnern. Ich darf an die komplizierten und - positiv ausgedrückt - engagierten Debatten über die Zukunft der Finanzierung von Gesundheitsleistungen allein in einem Bundesland erinnern. Wir führen diese Diskussion mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen in 16 Bundesländern. Auch auf Bundesebene wird sehr kontrovers diskutiert. Mit einem Partnerland muss also entsprechend ausgelotet werden, wie wir hier zu vernünftigen Regelungen kommen, von denen im besten Fall beide Partner profitieren.

Die Sozialversicherungssysteme beider Länder sehen in vielen Bereichen - wenn überhaupt - nur eine geringe oder eingeschränkte Kostenbeteiligung bei Behandlungen außerhalb des eigenen Landes vor. Frau Spoorendonk, an dieser Stelle können Sie uns im Ausschuss sicherlich noch fachliche Unterstützung in der Frage geben, wie es tatsächlich um die dänische Kostenträgerschaft für einzelne Behandlungen in einzelnen Behandlungsgruppen steht und wie man das im Zweifel mit dem deutschen Fallpauschalensystem abgleichen kann, wenn man im Bereich der stationären Versorgung bleibt, die über einzelne Kooperationen hinausgeht. Ich habe Sie immer so verstanden, dass Sie nicht nur einzelne Kooperationen fordern, sondern dass Sie tatsächlich ein Rahmenabkommen zwischen den beiden Staaten haben wollen. Sie haben das Beispiel Deutschland-Frankreich genannt.

Das bedeutet, dass auf Regierungsebene entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zum Beispiel über pauschale Vorabgenehmigungen zur Inanspruchnahme genehmigungsbedürftiger Behandlungen getroffen werden müssen. Gleichzeitig müssen die nationalen Kostenträger mit eingebunden werden, um bei einer stationären Behandlung den entsprechenden Kostenrahmen zu klären.

Ich glaube, das werden spannende Beratungen im Sozialausschuss. Ich glaube aber auch, dass die Landesregierung mit Sicherheit die Unterstützung des Bundes braucht. Ich sage es noch einmal, wir können ein solches Rahmenabkommen hier einfordern, aber beschlossen wird es letztlich auf Bundesebene.

(Beifall bei FDP, SSW und des Abgeordne- ten Jürgen Weber [SPD])

(Dr. Heiner Garg)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich begrüßen auch wir Grünen, dass ein Rahmenabkommen über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschlossen wird, gießt es doch nur das in Formen, was heute im Grenzland schon gängige Praxis ist. Gerade in Nordfriesland profitieren Deutsche und Dänen von diesen grenzüberschreitenden Angeboten, denn auch mithilfe von dänischen Patientinnen und Patienten ist es schließlich gelungen, das Niebüller Krankenhaus als Teil des Kreiskrankenhauses Nordfriesland zu erhalten und auf dem „Markt“ zu etablieren. So wurden im vergangenen Jahr pro Monat durchschnittlich zwei kleine Däninnen und Dänen im Niebüller Krankenhaus geboren. Seit April 2005 ist an der Klinik Niebüll ein Rettungshubschrauber stationiert, dessen Einsätze jenseits der Grenze stetig zunehmen. Im Jahr 2007 waren es bereits über 100 Einsätze. Das Einsatzgebiet des mit einem Piloten, mit einem Notarzt und mit einem Rettungsassistenten besetzten Rettungshubschraubers umfasst Nord-Schleswig-Holstein und Süddänemark. Einsatzorte im Umkreis von 50 Kilometern um Niebüll werden in maximal 15 Minuten erreicht.

Beeindruckend ist das Beispiel eines dänischen Patienten, zu dem die Besatzung nach Sydals gerufen wurde, weil er nach einer Hirnblutung in Lebensgefahr schwebte. Der bodengebundene dänische Rettungsdienst hatte den Niebüller DRF-Hubschrauber alarmiert, um den Patienten schnell und schonend in ein spezialisiertes Krankenhaus zu bringen. Der Flug in die Klinik in Odense dauerte 17 Minuten. Der Transport auf der Straße hätte eine bis eineinhalb Stunden in Anspruch genommen. Dank des schnellen Hubschraubertransports auf der dänischen Seite konnte der junge Mann noch innerhalb der ersten Stunde nach dem Auftreten der Blutung im Krankenhaus behandelt werden.

Dieses Beispiel macht mehr als deutlich, wie lebenswichtig die Zusammenarbeit der deutschen und der dänischen Rettungskräfte ist. Gerade die dänische Bevölkerung sieht im Einsatz des Niebüller Hubschraubers eine wertvolle Ergänzung der schon seit geraumer Zeit bestehenden deutsch-dänischen

Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Rettungsdienst. Sie ist gelebte Praxis. Notärzte und Rettungsassistenten der Deutschen Rettungsflugwacht, DRF, und von Falck in Dänemark unterziehen sich regelmäßig einem gemeinsamen deutschdänischen Simulatortraining.

Bei dieser Veranstaltung, bei der realitätsnahes Hightechgerät eingesetzt wird, geht es um eine weitere Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um sachliches Miteinander und ein effektives lebensrettendes Handeln in Grenzsituationen zu verbessern und damit auch die Kommunikation untereinander zu verbessern.

Die Zusammenarbeit soll nun durch ein Abkommen gesichert werden. In unseren Augen ist das Ziel eines solchen Abkommens die Gewährleistung einer schnellstmöglichen notfallmedizinischen Versorgung durch Rückgriff auf die nächsten erreichbaren Rettungsdienste unabhängig von nationalen Grenzen. Dies hat gerade im Landesteil Schleswig und im Bereich Südtondern eine große Bedeutung. Auch ein besserer Zugang zu einer qualitativ guten und kontinuierlichen Gesundheitsversorgung für die Bewohner des Grenzgebietes kann so sichergestellt werden. Die vorhandenen Ressourcen können diesseits und jenseits der Grenze so genutzt werden, dass die medizinische Versorgung optimiert wird. Dazu gehört auch der Austausch von Kenntnissen und gut bewährten Praktiken zwischen dem Gesundheitspersonal.

Der Dänische Gesundheitsdienst für Südschleswig - auf Dänisch: Dansk Sundhedstjeneste for Sydslesvig - ist im Landesteil Schleswig im Bereich der Alten- und Krankenpflege, der schulärztlichen Versorgung und der Familienberatung sehr aktiv. Darüber hinaus werden den Angehörigen der Minderheit Hilfeleistungen bei fast allen erdenklichen psychischen und sozialen Belangen geboten. Dieser Gesundheitsdienst genießt nicht nur bei der dänischen Minderheit, sondern im gesamten ländlichen Raum aufgrund seiner Kompetenz und der Freundlichkeit im Umgang wegen der dänischen Unkompliziertheit einen sehr guten Ruf.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit ist an vielen Bundesgrenzen bereits seit längerer Zeit Realität. So gibt es seit dem Juli 2005 zum Beispiel ein Rahmenabkommen zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs. In diesem Bereich gibt es nicht nur Erfahrungen mit unserem Nachbarland Frankreich. Auch mit der Schweiz gibt es eine solche Zusammenarbeit seit einigen Jahren. Ein dreijähriges Pilotprojekt zwischen Basel und Baden-Württemberg

kommt in diesem Jahr zum Abschluss. Auch wir sollten dieser guten europäischen Praxis folgen und die bereits etablierte und gut funktionierende Zusammenarbeit mittels eines Rahmenabkommens absichern und weiterentwickeln. Dass wir dieser Zusammenarbeit einen formalen Rahmen geben, halte ich für richtig. Einen Überaufwand sollten wir - auch dies will ich sagen - dabei vermeiden. Ich denke, es ist richtig, über dieses Thema im Ausschuss weiter zu diskutieren und es einer Lösung zuzuführen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Matthiessen. Zu einem Kurzbeitrag hat nun Frau Abgeordnete Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch einmal das Wort ergriffen, weil ich Folgendes deutlich machen möchte. Im Europaausschuss haben wir uns mit dem Weißbuch der EUKommission befasst. Die Kollegin Höfs sprach dies schon an. Dieses Weißbuch ist nicht unproblematisch. Auch das ist schon gesagt worden. Ich warne deshalb davor, dieses Weißbuch jetzt als Argument für unsere Initiative in Bezug auf ein Rahmenabkommen zu nutzen. Es geht uns bei unserem Antrag nicht um eine Angleichung der Systeme. Es geht uns nicht um die Harmonisierung im Gesundheitsbereich. Eine solche wäre auch nicht durchführbar. Dafür würde es nördlich der Grenze keine Mehrheit geben. Das ist es also nicht, was wir wollen. Wir wollen mit unserem Antrag einen anderen Weg gehen. Wir wollen erkunden, ob bilateral eine bessere Zusammenarbeit möglich ist. Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, die momentan läuft, und zwar gut, geht von den Institutionen aus. Dänische Kommunen nehmen das Angebot deutscher Krankenhäuser und deutscher Institutionen wahr, weil es nördlich der Grenze zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Behandlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums gibt. Damit die Menschen die ihnen zustehenden Behandlungen bekommen, nimmt man das erwähnte Angebot der Leistungen an.

Unser Vorschlag zielt darauf ab, dass wir uns gemeinsam mit unseren dänischen Nachbarn überlegen, wie eine gemeinsame Planung aussehen könnte und wie Doppelangebote zum Beispiel von

Spezialbehandlungen vermieden werden könnten. Die Grenzregion müsste dann wirklich als gemeinsame Grenzregion betrachtet werden.

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Garg?

Frau Kollegin Spoorendonk, Sie haben in Ihrem Beitrag vorhin eine Parallele zum deutsch-französischen Rahmenabkommen gezogen. Möchten Sie ein solches Rahmenabkommen auch zwischen Deutschland und Dänemark im Gesundheitsbereich abschließen?

Ich habe in meinem Redebeitrag gesagt, dass dieses Rahmenabkommen ein Vorbild sein könnte. Es wäre unterhalb des Rahmens eines formalen Abkommens zu erkunden, was sich in unserer Grenzregion umsetzen lässt. Ein Rahmenabkommen bedeutet schließlich nicht einfach ein Abkupfern. Ein Rahmenabkommen bedeutet nicht, dass wir in unserem Bereich alles übernehmen, was zwischen Deutschland und Frankreich läuft. So wird es nicht kommen können. Ich denke aber, es ist wichtig, dass wir eine Planung im Auge behalten und dass wir uns über Leistungen nicht nur unterhalten, sondern auch festlegen, was in diesem Bereich machbar ist. „Rahmenabkommen“ in dem von mir gemeinten Sinne beinhaltet, von den Einzelinitiativen abzukommen und hin zu einer übergeordneten Planung zu kommen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Für die Landesregierung hat die Gesundheitsministerin Frau Dr. Gitta Trauernicht das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die enge Kooperation des Landes Schleswig-Holstein mit der Region Süddänemark hat die Landeregierung erst im Februar in einem umfangreichen Bericht dokumentiert. Dieser Bericht - darauf wurde in vielen Debattenbeiträgen auch eingegangen weist auch für die Kooperation im Gesundheitsbereich eine beachtliche Bilanz aus. Anlässlich der

(Detlef Matthiessen)

Unterzeichnung des jährlichen Arbeitsprogramms dieses ist ja so etwas Ähnliches wie ein Abkommen - durch Ministerpräsident Carstensen und den Regionsvorsitzenden Holst am 16. April - das ist also ganz aktuell - ist erneut deutlich geworden, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich auch künftig einen hohen Stellenwert haben wird.

Dabei geht es vorrangig um die Weiterentwicklung der sehr guten Zusammenarbeit in der Krebsdiagnostik. So wird zum Beispiel ein Referenzcluster für den Krebsbereich angestrebt. Dies würde europaweit Vorbildcharakter haben. Ein weiterer wichtiger Baustein ist bereits genannt worden: die Kooperationsvereinbarung der Universitäten über die gemeinsame Nutzung des Partikeltherapiezentrums in Kiel. Dies ist schon deshalb ein besonderes Beispiel, weil dabei deutlich wird, dass die genannte Einrichtung nur grenzübergreifend Sinn macht. Ein weiteres Kernstück ist die Fortsetzung der bereits als vorbildlich zu bezeichnenden Zusammenarbeit in der Strahlentherapie zwischen dem St. Franziskus-Krankenhaus in Flensburg und Süddänemark.

Auch die erfolgreiche Kooperation bei der grenzüberschreitenden notfallmedizinischen Versorgung wird fortgesetzt werden. Schon heute kann man salopp sagen, dass kein Rettungswagen am Schlagbaum stehen bleiben muss. Entsprechendes gilt erst recht für einen Hubschrauber. Es gibt bereits heute eine grenzüberschreitende Notfallversorgung, und das ist auch gut so. Sie sehen also, dass die deutsch-dänische Integration medizinischer Angebote schon lange auf dem Weg ist. Das hat Frau Spoorendonk bereits dargestellt.

Die Bemühungen in dieser Richtung gilt es eher noch zu verstärken. Die genannten Aktivitäten und weitere Aktivitäten werden wir durch begleitende Maßnahmen des Ministeriums weiter fördern. Das entspricht auch den Wünschen des dänischen Partners, dem wir damit weiter entgegenkommen.

Ich möchte nun Stichworte aufgreifen, die hier gefallen sind. Wir werden kurzfristig Gespräche über die jeweiligen Planungen im stationären Versorgungsbereich führen. Das wurde verabredet. Auch das Stichwort „Personalaustausch“ ist hochinteressant. Wir werden im Ministerium in Kürze einen kleinen Beitrag dazu leisten und einen dänischen Kollegen zu einem Praktikum in unserem Ministerium begrüßen können.

Kurzum, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen den beiden Ländern ist keineswegs

notleidend. Deshalb hat mich der Antrag auf den ersten Blick überrascht. Beim weiteren Nachdenken habe ich ihm aber durchaus Sympathie abgewinnen können. Wenn es zu einem Abkommen oder unterhalb der Ebene eines Abkommens zu einer entsprechenden Vereinbarung kommen würde, so hätte dies symbolische Bedeutung für die Gesundheitsversorgung auch über den schleswig-holsteinischen und dänischen Bereich hinaus. Allein dies wäre es wert, so etwas zustande zu bringen. Auf der anderen Seite muss natürlich geklärt werden, welche Ziele wir damit verbinden.

Die in dem Antrag gegebene Anregung möchte ich deshalb in folgender Weise aufgreifen. Es ist wichtig, dass im Ausschuss eine Diskussion geführt wird, um wirklich miteinander zu klären, welche Vorteile wir im Blick auf die Weiterentwicklung der bisherigen Zusammenarbeit sehen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir zu einem Ergebnis kommen, das zu einer Art Gemeinschaftsaktion der Fraktionen und der Landesregierung führt. Das wäre, wie ich finde, eine gute gemeinsame Aktivität.

Ein zweiter Vorschlag wäre, dass die Landesregierung die Vorstellungen des Landtages zunächst an den dänischen Partner heranträgt. Für uns ist es ganz wichtig zu wissen, welche Position dort in Bezug auf ein solches Vorhaben vertreten wird. Gerade vor dem Hintergrund der veränderten Organisationsstrukturen in Dänemark ist es für uns von Interesse, ob dort ebenfalls das Ziel verfolgt wird, ein solches Rahmenabkommen - natürlich nicht in abgekupferter Form, sondern in einer ureigenen Form - auf den Weg zu bringen.

Unsere Botschaft sollte also lauten: Wir alle wollen die gute Kooperation ausbauen, wir wollen sie nach Möglichkeit verbessern. Wir wollen sie gern sichern, auch durch mögliche Vorteile eines Rahmenabkommens. Vor allem - das sind wir auch der guten Nachbarschaft schuldig - sprechen wir erst einmal mit den Nachbarn, bevor wir nach Berlin fahren, denn ein gemeinsamer Auftritt in Berlin beziehungsweise in Dänemark auf der zentralen Ebene würde für das Vorhaben natürlich von Vorteil sein.