Zum Abschluss sage ich: Herr Minister, bei allen Konflikten um die Ausweisung von NATURA-2000-Gebieten freuen auch wir uns darüber, dass die von uns - von der SPD - gegen die Landkreise und nicht zur Freude unseres damaligen Koalitionspartners zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie initiierten Arbeitskreise heute unter dem Namen Lokale Bündnisse vom schon erwähnten Umweltkommissar Dimas als guter Beitrag zur Umsetzung auch von NATURA 2000 gelobt wurden. Darüber freuen wir uns.
Wir hoffen, dass dieses Lob uns auch bei der Umsetzung der Managementpläne bei den NATURA-2000-Gebieten zuteil wird.
Zum Antrag der Grünen: Ihr Antrag enthält einige Selbstverständlichkeiten. Er enthält einige weitere Punkte, die wir unterstützen würden, von denen wir aber wissen, dass sie unserem Koalitionspartner nicht gefallen. Deshalb könnten wir den Antrag natürlich in den Umweltausschuss überweisen, aber
Ich danke Herrn Abgeordneten Konrad Nabel und erteile für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mittlerweile ein großes Verständnis dafür, dass die Menschen in Schleswig-Holstein und anderswo die SPD immer weniger wählen, wenn erklärt wird, dass man gegen seine eigene Überzeugung im großen Kampf für die Natur das Gegenteil von dem beschließt, was man eigentlich will.
Bevor ich darauf näher eingehe, möchte ich zunächst dem Landesumweltminister ein Kompliment aussprechen. Er erhielt gestern um 11:40 Uhr in Form einer dpa-Meldung den umweltpolitischen Ritterschlag. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas lobte auf der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn die Anstrengungen Schleswig-Holsteins beim Naturschutz. Dabei würdigte er vor allem den Weg Schleswig-Holsteins bei der Umsetzung des Programms Natura 2000 als beispielhaft für den europäischen Naturschutz. Ich wiederhole: Er erklärte, der Weg sei beispielhaft für den europäischen Naturschutz.
Das mag den einen oder anderen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder bei den Sozialdemokraten ärgern, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass er dies gesagt hat und wahrscheinlich auch so meint.
Im Namen meiner Fraktion möchte ich dem Minister hierfür unsere Anerkennung aussprechen. Ich möchte nicht verhehlen, dass man damit sehen kann, dass ein Jurist an der Spitze eines Ministeriums wahrscheinlich besser ist als ein Religionsstifter.
Der Beitrag von Kommissar Dimas ist aber nicht nur eine geeignete Bewertung unseres heutigen Umweltministers, er ist zugleich auch eine Bewer
tung der Arbeit seines Vorgängers, und er straft all diejenigen Lügen - Herr Kollege Nabel, ich kann mich noch an einige Debattenbeiträge in diesem Hohen Hause erinnern -, die in der Vergangenheit immer behauptet haben, dass ganz Eiderstedt oder zumindest 20.000 ha künftig als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen werden müssten.
Wir haben in den letzten Jahren immer kontrovers über die Meldungen von Gebietskulissen auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge Region diskutiert. Wir haben 2006 die Meldung von circa 3.000 ha auf Eiderstadt an die EU debattiert. Wir haben im Jahr 2007 die möglichen Folgen einer Klage der EU gegen eine nicht ausreichende Ausweisung der Natura-2000-Gebiete auf Eiderstedt problematisiert. Als Ergebnis bleibt für meine Fraktion Folgendes festzuhalten:
Erstens. Die bisher zur Auswahl bestimmten Flächen im nordwestlichen Eiderstedt müssen miteinander verbunden werden, damit die Gebietskulisse fachlich nachvollziehbar ist.
Zweitens. Auch die in Teilbereiche zersplitterten Flächen in der Eider-Treene-Sorge-Region müssen im östlichen Kernbereich miteinander verbunden werden.
Drittens. Es ist auf Eiderstedt nicht bei den 3.000 ha geblieben, die das Umweltministerium für notwendig erachtet hat.
Viertens. Es sind aber bei Weitem nicht die 20.000 ha an Fläche geworden, die die rot-grüne Landesregierung gefordert hat.
Insofern sehen wir die nun ausreichende Meldung von Natura-2000-Gebieten eher mit einem lachenden als mit einem weinenden Auge. Dem europäischen Naturschutz ist Genüge getan worden. Eine Vielzahl von Grundstückseigentümern und Nutzern, insbesondere Landwirte, bekommen nun Rechtssicherheit, was die Einstufung ihrer Flächen angeht, und möglicherweise bewahrt dies auch weitere Landschaften vor einem weiteren Grünlandumbruch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren wurde seitens einiger Fraktionen immer die Frage gestellt, welche Auswirkungen eine Klage der EU für die nicht ausreichende Meldung von Natura-2000-Gebieten auf Eiderstedt und in der EiderTreene-Sorge-Region gehabt hätte. Da sich diese Frage nun mit dem Abschluss des Meldeverfahrens nicht mehr stellt, lassen Sie mich kurz eine Gegenfrage an diejenigen stellen, die in der Vergangenheit immer weitere Gebietskulissen gefordert hat
ten: Welche Antwort wollen Sie eigentlich heute den Landwirten und Grundstückseignern geben, deren Flächen Sie in ein Natura-2000-Gebiet eingliedern wollten, obwohl hierfür nun erwiesenermaßen keine fachliche Notwendigkeit bestand? Lieber Herr Kollege Hentschel, lieber Herr Kollege Nabel, ich rate Ihnen, darüber erstmal eine Nacht zu schlafen, bevor Sie antworten.
Abschließend möchte ich zum Antrag der Grünen kommen. Es gibt für die Unterschutzstellung und Pflege von Natura-2000-Gebieten Möglichkeiten, die gesetzlich und fachlich vorgegeben sind. Hierzu bedarf es keiner weiteren Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Denn gerade nach der Äußerung des Umweltkommissars der EU haben wir in dieser Frage das Vertrauen in das Umweltministerium, dass es die geeigneten Maßnahmen zum Erhalt der genannten Vogelarten trifft. Mit dem Vertrauen in die Fachkompetenz der Grünen ist es da schon deutlich schwieriger - um es charmant auszudrücken.
Ich danke dem Abgeordneten Wolfgang Kubicki. Das Wort für den SSW im Landtag hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir in den letzten Jahren auf Eiderstedt erleben konnten, war ein Taktieren zwischen zwei Extremen, ohne dass man aber wirklich an Lösungen gedacht hat. Auf der einen Seite wollte die damalige rot-grüne Landesregierung ein viel zu großes Gebiet als Vogelschutzgebiet ausweisen, obwohl die EU-Kommission schon 2003 deutlich gemacht hatte, dass für sie als Referenzgröße die IBA-Liste von 2002 die Grundlage bilden sollte. Das heißt, die EU ist von circa 10.000 ha ausgegangen. Mehr hat sie auch damals nicht verlangt. Forderungen von 20.000, 25.000 und mehr Hektar gingen deshalb völlig an der Realität vorbei.
Allerdings verhielt es sich mit der Ausweisungspraxis der jetzigen Landesregierung genauso. Nur rund 2.800 ha auszuweisen, war natürlich angesichts der EU-Forderungen ebenfalls ein Fehler, und es war klar, dass die EU Nachmeldungen verlangen würde, und so ist es nun ja auch gekommen.
Lieber Kollege Kubicki, mit mehr Mut hätte man schon vor Jahren ein Gebiet von einer vernünftigen Größe ausweisen können und hätte sich dann um die konkrete Umsetzung von Schutzmaßnahmen und deren Finanzierung kümmern können. Stattdessen hat auch die jetzige Landesregierung den Eiderstedtern mit ihrer Ausweisungspraxis nicht geholfen, sondern eher geschadet. Denn bis heute wissen die Betroffenen vor Ort nicht, was auf sie zukommt und wie ihnen möglicherweise geholfen werden kann.
Ob nun die insgesamt 7.000 ha Fläche auf Eiderstedt ausreichen werden, wird die nächste Zeit zeigen. Aber der Umweltminister hat ja schon in seiner Pressemitteilung vom 13. Mai 2008 zu Eiderstedt gesagt, dass Flächenänderungen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangen möglich sind. So wird schon gleich weiteren Fehlern in der Flächenausweisung vorgebeugt.
Viel wichtiger als die eigentlichen Flächenausweisungen ist aber, was auf diesen Flächen in Zukunft passieren wird. Wird es ein Flurbereinigungsverfahren geben, damit stark betroffene Betriebe möglicherweise aussiedeln können? Wird es spezielle Naturschutzprogramme für diese Gebiete geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin bestehen können und gleichzeitig der Natur geholfen wird? - Über solche Fragen schweigt sich das Ministerium bisher aus.
Bei Natura-2000-Gebieten geht es nicht nur um die reine Ausweisung von Flächen, sondern insbesondere darum, diese Flächen auch weiterzuentwickeln. Hier gibt es aber immer noch erhebliche Defizite, weil sowohl die Landesregierung als auch die Vertreter der Landwirte vor Ort die Notwendigkeit von konkreten Planungen nie wahrhaben wollten. Man begab sich in eine Abwehrhaltung, ohne sozusagen eine zweite Deichlinie aufzubauen. Die Frage: „Was geschieht, wenn die Fläche größer wird?“ durfte nicht gestellt werden, und jetzt stehen wir deshalb vor einem Scherbenhaufen, den die Landesregierung so schnell wie möglich auffegen muss.
Der Antrag der Grünen hat fünf Punkte, die wir differenziert sehen beziehungsweise im Ausschuss hinterfragen wollen. Die im ersten Punkt genannte Dauergrünlandverordnung beziehungsweise die in Punkt 4 genannte Verordnung sind möglicherweise gar nicht mehr notwendig, da wir im Landesnaturschutzgesetz ja jetzt einen Natura-2000-Para
graphen eingebaut haben, der den Schutz dieser Flächen eigentlich sicherstellen soll. Darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren.
In Punkt 2 wird auf das Wassermanagement in diesen Flächen eingegangen. Das Wassermanagement hat nicht nur eine Naturschutzaufgabe, sondern dient eben auch der Landwirtschaft und der allgemeinen Entwässerung der Flächen. Die Wasserstände sind dabei nicht statisch, sondern immer in Bewegung. Wenn man diese inhaltlich bewerten will, dann darf man dies nicht nur eindimensional zugunsten des Naturschutzes tun. Wir haben derzeit keinen Zweifel daran, dass das Wassermanagement gut ist.
Im Übrigen muss mir einmal jemand erklären, was die in der Antragsbegründung aufgeführten Bisams mit Vogelschutz zu tun haben. - Aber das nur nebenbei, das ist eine ganz andere Diskussion, die wir vielleicht auch einmal führen können.
Dass die in Punkt 3 genannten Knallkanonen nicht nur positiv gesehen werden, ist uns allen klar. Wenn ich aber einen generellen Verzicht fordere und diese Anlagen sind ja größten Teils genehmigt -, brauche ich Alternativen. In einer Kleinen Anfrage habe ich die Landesregierung kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass das EU-Land Schweden Direktzahlungen für Gänsefraßschäden leistet, obwohl es immer hieß, dies sei nicht EUrechtskonform.
Die Landesregierung will aber anscheinend noch nicht einmal prüfen, ob den Landwirten durch eine ähnliche Maßnahme hier bei uns weitergeholfen werden kann. Das können wir als SSW nicht akzeptieren.
Letztendlich bleibt nur das übrig, was die Grünen in ihrem letzten Punkt aufführen: Es müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt und - ich füge hinzu mit Finanzmitteln unterfüttert werden. Das ist für die Leute vor Ort das Allerwichtigste. Flächenausweisungen sind nicht alles, sondern vor allem die Maßnahmen und die Unterstützung der Leute vor Ort ist wichtig. Darüber sollten wir uns im Ausschuss ernsthaft unterhalten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass der Wahlkampf vorbei ist und wir wieder zum Tagesgeschäft übergehen können, und das tun können, was für die Eiderstedter wirklich nötig und gut ist, dass solche Ausdrücke wie Salami-Taktik, Feigheit des Ministers und Trickserei ein Ende haben, denn von Feigheit des Ministers kann man nicht reden.