Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

trollieren zu können. Dazu brauchen wir nicht nur die notwendige Technik und die entsprechenden Experten, die damit umzugehen wissen, sondern natürlich auch die gesetzlichen Befugnisse, um dieses Know-how auf klaren, einwandfreien rechtlichen Grundlagen anzuwenden, allerdings nicht in Grauzonen, sondern unter eng begrenzten, durch den Gesetzgeber zu definierenden Voraussetzungen. Wenn uns dies nicht hinreichend gelingt, laufen wir Gefahr, die Täter nicht rechtzeitig zu erkennen und geplante Terroranschläge nicht verhindern zu können.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist inzwischen erarbeitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. Derzeit läuft das Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung fortentwickelt hat, und gewährleistet ein hohes Schutzniveau. Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten sind vorgesehen.

Durch die in diesem Entwurf aufgenommenen Ergänzungen des Bundeskriminalamtsgesetzes wird die Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus deutlich verbessert. Das BKA erhält für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr und vor allem die hierfür benötigten erforderlichen Befugnisse. Es wird somit ebenso, wie es bereits allgemein bei den Landespolizeibehörden der Fall ist, in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein.

Damit können zukünftig praktische Hindernisse in der Aufspaltung der Kompetenz zwischen dem Bund und den Ländern vermieden werden, und zwar insbesondere in Fällen akuter terroristischer Bedrohung, die oftmals schnelles Handeln erfordern. Das BKA kann dann in Fällen terroristischer Gefahren tätig werden, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht. Die Befugnisse der Länder bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt.

Zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben werden dem BKA entsprechende Befugnisse verliehen. Diese orientieren sich weitgehend an den Gefahrenabwehrbefugnissen der Bundespolizei und den Poli

(Karl-Martin Hentschel)

zeien der Länder. Das BKA muss die notwendigen klaren Rechtsgrundlagen erhalten, damit es seine Arbeit in unser aller Interesse und im Interesse der freiheitlich verfassten Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich leisten kann.

Dazu gehören neben den polizeilichen Standardbefugnissen besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte OnlineDurchsuchung besonders hervorzuheben, weil mit dieser Befugnis eine gefährliche Lücke bei der Terrorabwehr geschlossen werden kann.

Es ist leider festzustellen, dass es nicht selten die verzerrte Darstellung gibt, dass eher die Sicherheitsbehörden eine Bedrohung für die Freiheitsrechte in unserem Land seien. Darauf zielt auch der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher will ich hier ausdrücklich feststellen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern unsere Freiheitsrechte schützen. Der Staat bedroht nicht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern er verteidigt sie.

Wir haben Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen staatlichen Institutionen und danken ihnen für ihre schwere und nicht immer ungefährliche Arbeit. Keine Freiheit ohne Sicherheit. Diese Feststellung gilt unverändert und bleibt auch weiterhin eine elementare Herausforderung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat.

Ich beantrage die Überweisung des Antrags in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besteht aus drei Punkten.

Erstens. Wir sollen beschließen, dass die Zuständigkeit der Länder für die polizeiliche Gefahrenabwehr sich bewährt hat und beibehalten bleiben muss. Das zu beschließen, besteht kein Anlass. Die Zuständigkeit der Länder für die polizeiliche Gefahrenabwehr soll durch das BKA-Gesetz nicht aufgehoben, sondern durch eine Bundeskompetenz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus lediglich ergänzt werden. In § 4 a Abs. 2

Satz 1 des vorgesehenen Gesetzentwurfs heißt es ausdrücklich:

„Die Befugnisse der Länder und anderer Polizeibehörden des Bundes … bleiben unberührt.“

Zweitens. Wir sollen beschließen, „die für das Bundeskriminalamt (BKA) neu geschaffenen umfangreichen Befugnisse führen zu massiven Grundrechtseingriffen und sind unverhältnismäßig“. Das zu beschließen, wäre nicht sachgerecht, weil die dem BKA zur Wahrnehmung seiner Aufgabe gesetzlich einzuräumenden Befugnisse Grundrechtseinschränkungen nicht nur nicht ausschließen, sondern erforderlich machen.

Drittens. Die Grünen möchten, dass wir die Landesregierung per Beschluss auffordern, „das BKA-Gesetz im Bundesrat abzulehnen“. Das ist die logische Konsequenz aus den beiden ersten Punkten. Ein solcher Beschluss allerdings ist heute noch gar nicht möglich, weil es noch gar keine beratungsund abstimmungsfähige Beschlussgrundlage gibt. Es gibt noch nicht einmal einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern bisher lediglich einen Referentenentwurf vom 16. April 2008, der den Regierungsfraktionen in Berlin zugeleitet worden ist. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung soll am 19./20. Juni erfolgen. Danach sind Fachausschussberatungen und Sachverständigenanhörungen bis Oktober 2008 vorgesehen. Bis zum zweiten Durchgang im Bundesrat, geplant am 7. November dieses Jahres, ist es noch ein halbes Jahr hin. Der Zeitplan auf Bundesebene gibt auch uns die Möglichkeit, die in der Begründung des Grünen-Antrags enthaltenen und eben von Herrn Kollegen Hentschel wiederholten kritischen Anmerkungen und verfassungsrechtlichen Bedenken im Innen- und Rechtsausschuss unseres Landtages zu beleuchten und zu beraten, und zwar dann anhand nicht nur eines vorläufigen Referentenentwurfs, sondern des konkreten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der am 4. Juni - das ist das letzte Datum, das ich nenne - in das bundesparlamentarische Verfahren eingebracht werden soll.

Im Ausschuss können und sollten wir auch unseren Innenminister bitten - herzlichen Glückwunsch! -, aus der Sicht der schleswig-holsteinischen Landespolizeien zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen und uns die Ergebnisse der auf Bundesebene intern bereits erfolgten Länderbeteiligung zuzuleiten und zu erläutern. Ich weiß, dass auch unsere SPD-Bundestagsfraktion in Einzelfragen noch Gesprächs- und Prüfungsbedarf für das parlamentarische Verfahren angemeldet hat.

(Peter Lehnert)

Ich schlage also genauso wie der Kollege Lehnert vor, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur näheren Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

In der Sache möchte ich schon heute aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion Folgendes sagen:

Erstens. Grundsätzlich unterstützen wir das Ziel, mit dem vorgesehenen Gesetz die Möglichkeiten der Bekämpfung des internationalen länderübergreifenden Terrorismus zu verbessern und für das BKA eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Zweitens. Nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9a des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA ausdrücklich in Fällen zugewiesen bekommen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder in denen die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder in denen die oberste Landesbehörde, also das Land selbst, den Bund zur Übernahme der Aufgabenwahrnehmung ersucht. Nur für diese Fälle soll die im Grundgesetz verankerte neue Gesetzgebungskompetenz des Bundes einzelgesetzlich umgesetzt werden.

Drittens. Selbstverständlich müssen dem BKA zur effektiven Wahrnehmung seiner grundgesetzlich zugeordneten Aufgabe auch konkrete klare polizeiliche Befugnisse zugewiesen werden. Dass dabei die einschlägige Verfassungsrechtsprechung zu berücksichtigen ist und rechtsstaatliche Grenzen erforderlicher Grundrechtseinschränkungen nicht überschritten werden dürfen, war, ist und bleibt für uns ebenso selbstverständlich.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunalwahlen sind vorbei. Die SPD unter Führung ihres Landesvorsitzenden und ehemaligen Ministers, des Kollegen Dr. Stegner, hat angekündigt, ihr Profil künftig weiter zu schärfen. Ich sage offen: Wenn die SPD beispielsweise in Fragen der Bürgerrechte auch in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit etwas standhafter geblieben wäre, wäre ihnen vielleicht das Fiasko bei den Kommu

nalwahlen an diesem Wochenende erspart geblieben oder wäre nicht so groß ausgefallen.

Auch beim BKA-Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wird wieder ein großartiger Eiertanz aufgeführt. Nachdem sich die Sozialdemokraten lange geziert haben, dem Entwurf aus dem Hause Schäuble zuzustimmen, sind nun erneut aus der Regierung, insbesondere aus dem Justizministerium, von Frau Zypries, zustimmende Bemerkungen festzustellen. Auch Herr Wiefelspütz hat sich bis auf wenige Ausnahmen bereits zustimmend geäußert.

Es stimmt zwar, dass wir bisher nur einen Referentenentwurf haben; da er aber bereits in die parlamentarische Debatte eingeführt worden ist, müssen wir uns an dem Referentenentwurf orientieren, der wie in den letzten Jahren so häufig - im materiellen Gehalt rechtsstaatlich bedenklich ist und in vorher nicht dagewesener Weise in die Kompetenzen der Landespolizei eingreift.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

So zielt der Entwurf von Bundesinnenminister Schäuble auf eine möglichst große Kompetenzund Machtgewinnung in einer bürgerfernen, zentralen und undurchsichtigen Informationsmachtzentrale ab. Diese soll bundesweite und weitreichende Befugnisse erhalten. So soll das Bundeskriminalamt nach den Vorstellungen aus dem Hause Schäuble künftig eigene umfassende Eingreifbefugnisse wie die Vorladung, den Platzverweis, die Gewahrsamnahme, die Durchsuchung, das Wohnungsbetretungsrecht und die Rasterfahndung erhalten. Das sind Maßnahmen, die bisher nur über die Landespolizeien umzusetzen sind. Bereits heute gibt es immer wieder Kritik, dass das Bundeskriminalamt die Landeskriminalämter nicht immer rechtzeitig und umfassend informiert. Durch den Entwurf droht eine massive Gefährdung des Informationsaustausches zwischen Bundes- und Landespolizei.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn der Entwurf so umgesetzt würde, könnten künftig auch Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aus Berlin durch „BKA-Schlapphüte“ ausgeforscht, überwacht und umfassenden Maßnahmen ausgesetzt werden, ohne dass die örtliche Polizei oder die Landeskriminalämter zwingend eingeschaltet werden müssten oder eine ausreichende Zusammenarbeit mit diesen notwendig wäre. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des beliebigen - ich sage insbesondere: beliebigen - Selbstbe

(Klaus-Peter Puls)

fassungsrechts, welches dem BKA durch den Gesetzentwurf zugestanden werden soll. So gibt es künftig eine faktisch beliebige Allzuständigkeit des Bundeskriminalamtes für die Abwehr von Gefahren des internationalen Tourismus. Das BKA kann sich bereits dann für zuständig erklären, wenn aus seiner Sicht eine Terrorgefahr besteht und das aktuelle Bundesland im Planungsstadium noch nicht bestimmbar ist. Die Einschätzungshoheit, ob hier das BKA oder aber die Landespolizeien zuständig sind, liegt aber lediglich beim Bundeskriminalamt.

Der BKA-Gesetzentwurf gefährdet die Arbeit der freien Presse, die künftig zu Schäubles Abhörfunk mutieren kann. Im Gesetzentwurf dürfen künftig Berufsgeheimnisse von Journalisten, also auch die Vertraulichkeit der Informationsgewinnung und von Informanten, jederzeit durch alle im Gesetz vorgesehenen Präventivmaßnahmen ausspioniert werden. Das trifft die Pressefreiheit ins Mark und ist insbesondere vor den Hintergrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Räume der Redaktion Cicero in 2007 nicht hinzunehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch - das ist ein Novum für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat; das muss man sich vor seinem geistigen Auge einmal Revue passieren lassen - die Zeugnisverweigerungsrechte von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sollen weiter eingeschränkt werden. Ich stelle mir vor, dass selbstverständlich bei jedem potentiellen Straftäter, der von einem Strafverteidiger verteidigt wird, beim BKA oder anderen der Verdacht vorhanden sein kann, dass er möglicherweise weitere Straftaten plane oder vorhabe. Soll ich dann als Strafverteidiger gezwungen werden, im Rahmen der Gefahrenabwehr künftiger Straftaten meine Berufsgeheimnisse zu verraten? Glaubt jemand ernsthaft, dass sich ein Strafverteidiger in Deutschland an so etwas beteiligen würde? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Schließlich wird auch im aktuellen Entwurf des BKA-Gesetzes die Online-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr gesetzlich normiert. Herr Kollege Hay, in diesem Punkt droht die SPD massiv umzufallen. Meine Fraktion wird sich auch weiter gegen die heimliche Durchsuchung von Festplatten durch Trojaner aussprechen. Ich sage noch einmal: Wir stellen fest, dass die Amerikaner jedes Jahr 200 Milliarden $ - ich sage noch einmal 200 Milliarden $! - für ihre Geheimdienste ausgeben, es ihnen aber seit dem 11. September 2001 nicht gelungen ist, Osama bin Laden zu finden. Dann frage ich

mich, was wir mit der heimlichen Online-Durchsuchung eigentlich erreichen wollen.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Ich verweise auf die Rede des damaligen Innenministers und heutigen Fraktionsvorsitzenden der SPD, des Kollegen Stegner, der in seinem Redebeitrag zur Änderung des Polizeirechts - das übrigens nur durch massive Intervention der Oppositionsfraktionen verfassungskonform geändert werden konnte - damals feststellte, dass er und sein Parteifreund Döring heimliche Online-Durchsuchungen ablehnen. Ich hoffe, wir können uns wenigstens einmal auf führende Sozialdemokraten verlassen. Dann kann der BKA-Gesetzentwurf eigentlich auch die Zustimmung der schleswig-holsteinischen Landesregierung zu Recht nicht mehr finden.

Wir sollten warten, bis uns der Gesetzentwurf in vollständiger Form nach der Kabinettsentscheidung vorliegt. Wir sollten auch die Anhörung im Deutschen Bundestag zur Kenntnis nehmen und dann hier im Ausschuss unsere eigene Meinung finden. Aber ich habe die Punkte markiert, bei denen es eine Zustimmung der FDP unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geben kann.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki und erteile für den SSW im Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag schlägt vor, das neue BKA-Gesetz, dessen Text wir noch gar nicht kennen, im Bundesrat zu stoppen. Ich plädiere dafür, dass wir bereits jetzt auf die Ausgestaltung dieses Referentenentwurfes Einfluss nehmen. Das sogenannte BKA-Gesetz wird wahrscheinlich nächste Woche das Bundeskabinett passieren. Der Bundestag wird sich noch vor der Sommerpause mit dem sogenannten „SchäubleKatalog“ beschäftigen. Wie es im Gesetzgebungsprozess gang und gäbe ist, stellt der bislang bekannte Entwurf lediglich eine extreme Position dar. Diese wird dann im Laufe der Beratungen abgeschwächt werden. Außerdem werden die Gerichte die schlimmsten Sachen einkassieren.

Dann könnte man, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich beruhigt sein, dass doch nicht alles so

(Wolfgang Kubicki)

heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Das aber ist eine falsche Gewissheit, meine ich. Scharfmacher aller Parteien kümmern sich nämlich nicht um die entscheidende Frage: Welche Linie darf auch in Zeiten der allergrößten Not nicht überschritten werden? Hinzu kommt - auch das muss noch einmal gesagt werden -, dass auch Stimmen aus dem Lager der Großen Koalition in Berlin - ich gucke absichtlich in Richtung SPD - nicht zur weiteren Beruhigung beitragen.