- Da steht er. Sie sagten, die SPD kann da gar nichts machen. Kohlekraftwerke sind hier im Landtag wissentlich durch das Heben der roten Hände für den Verkauf eines Grundstückes, Optionsvertrag zu genau diesem Zweck, durchgesetzt worden.
Das ist dann in Kenntnis eines Landesparteitagsbeschlusses und eines Bundestagsbeschlusses der Sozialdemokraten von einer regionalen Gliederung, nämlich der Fraktion im Stadtrat der Stadt Brunsbüttel, durch einen Satzungsbeschluss, einen Aufstellungsbeschluss, mitgetragen worden.
Das heißt also, die konkreten Stellschrauben werden von den Sozialdemokraten anders gedreht als die Beschlüsse auf den Parteitagen und die Parolen in Ihren Sonntagsreden lauten.
Wir haben einen Gesetzentwurf zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Schleswig-Holstein eingereicht. Gerade im Bereich Bauen und Wohnen schlummern noch riesige Potentiale.
Wir haben einen Antrag auf die Einführung eines Tempolimits gestellt. Das ist eine Maßnahme, die würde sofort wirken, die würde eine - wenn auch kleine - Wirksamkeit entfalten und zur Verkehrssicherheit beitragen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Alle diese Anträge, alle diese Vorschläge, lehnen Sie ab.
Wer nichts tut, kann nichts verkehrt machen, denken Sie. Aber das Gegenteil ist der Fall, der Klimaschutz muss hier und heute und mit konkreten Maßnahmen verwirklicht werden und kann nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Wir haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von Beschlüssen zum Klimaschutz gefasst; das ist noch gar nicht lange her. Die Landesregierung hat uns in der Januarsitzung einen Aktionsplan vorgestellt. Insofern kann man in diesem Zeitraum noch nicht so viel bewirkt haben, wie man sich vielleicht wünscht. Insofern ist es logisch - das haben schon die Kollegen Bernstein, Kubicki und Nabel gesagt -, dass man all das, was sich auswirken wird, zunächst einmal abwartet.
Vielmehr sollten wir abwarten, welche konkreten Facts kommen. Dann können wir mit einem ordentlichen Bericht darüber diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat keine Redezeit angemeldet, und weitere Wortmeldungen liegen mir auch nicht vor. Ich schließe somit die Beratung.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/2039 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, dass ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Aussprache, und für die antragstellende Fraktion hat der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform ist der Bund nach Artikel 73 Grundgesetz zuständig für die Abwehr von Terrorismusgefahren. Bundesinnenminister Schäuble hat deshalb ein neues BKAGesetz vorgelegt, das umfangreiche polizeiliche Befugnisse enthält, die bislang ausschließlich den Ländern vorbehalten waren. Es enthält die komplette Wunschliste dieses Ministers: Rasterfahndung, Schleierfahndung, kleiner und großer Lauschangriff, Telefondatenüberwachung, IMSI-Catcher, Video-Überwachung, der Einsatz von V-Leuten und von verdeckten Ermittlern und natürlich die OnlineDurchsuchung von Computern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung von Computern von Privatleuten zum wiederholten Mal den Gesetzgeber verpflichtet, den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu gewährleisten. Es ist mehr als fraglich, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben entspricht.
Fraglich sind außerdem die umfassenden Regelungen zum Lausch- und Videoangriff, die sogar in Privatwohnungen Unbeteiligter erlaubt werden sollen.
Auf Kritik stößt der Gesetzentwurf sogar bei der katholischen Kirche. Denn bei Terrorismus-Verdacht wird das Beichtgeheimnis aufgehoben, und Priester werden auskunftspflichtig. Noch bedenklicher dürfte die Vorschrift sein, dass sogar auf seelsorgerische Gespräche von Imamen Lauschangriffe möglich sein sollen, jedoch auf Geistliche der Amtskirchen nicht.
Fraglich ist erneut die Online-Durchsuchung. So tauchen im Gesetz unbestimmte Formulierungen wie „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegen unbefugte Nutzungen zu schützen“ oder „soweit möglich, ist technisch sicherzustellen“ auf. Das bedeutet: Wenn die Computersoftware nicht in der Lage ist festzustellen, ob es sich um persönliche geschützte Daten handelt, dann ist alles erlaubt. Experten haben große Zweifel, ob diese Formulierungen den Normen des gerade im Februar gefällten Urteils genügen.
Wir lehnen das neue BKA-Gesetz auch ab, weil die bislang recht klare Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landespolizei aufgegeben wird. Das ist ein Dammbruch, vor dem viele bereits in der Föderalismuskommission gewarnt haben. Auf diese Weise wird aus dem BKA ein deutsches FBI. Als Folge entsteht eine Vielzahl von Doppelzuständigkeiten des Bundes und der Länder im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr. Das führt unweigerlich zu Kompetenzkonflikten und Reibungsverlusten.
Die Gefahr unkontrollierter Aktionen ohne Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort nimmt zu. Ich erinnere nur einmal an die überfallartige Durchsuchung des Jugendzentrums in Bad Oldesloe durch das BKA im vorigen Jahr, die sowohl bei der Landespolizei als auch bei allen Verantwortlichen vor Ort Reaktionen vom Kopfschütteln bis zur hilflosen Empörung ausgelöst hat.
Der Entwurf des Innenministeriums geht darüber noch hinaus und greift unter dem Deckmantel der „präventiven Gefahrenabwehr“ in nicht zulässiger Weise in die Zuständigkeit der Länder ein. Fachleute bezweifeln, ob eine Regelung, die es dem BKA ermöglicht, auch strafbare Meinungsäußerungen nach § 129a StGB zu verfolgen, noch von Artikel 73 GG gedeckt ist.
Auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern lehnen die Aufgabenvermischung einhellig ab. Sie befürchten schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein Grundrecht, das das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich wieder festgeschrieben hat.
Die Zustände in den USA sind in keiner Weise nachahmenswert. Die einschlägigen Berichte von Bürgerrechtlern dazu sind beunruhigend. Ich würde mich deshalb freuen, wenn es in dieser Frage hier im Landtag eine klare Mehrheit für Bürgerrechte, für den Schutz der Verfassung und für eine klare und sinnvolle Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern gibt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Peter Lehnert das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einführung des Internets ist der klassische Handtaschendiebstahl zurückgegangen, die Internetkriminalität etwa in Form von Datenklau und Online-Betrug aber angestiegen, und das ist wenig überraschend. Natürlich nutzen auch Terroristen diese unkontrollierte Anonymität des Internets, um sich zu vernetzen und miteinander zu kommunizieren. Mit diesen Entwicklungen müssen der Staat und seine Sicherheitsbehörden Schritt halten, wenn wir der Bedrohung in unserem Land entschlossen begegnen wollen.
Jede Tatvorbereitung hat mit Kommunikation zu tun. Deswegen ist es - auch zum Zweck der Prävention wichtig -, die Kontakte von Terroristen kon
trollieren zu können. Dazu brauchen wir nicht nur die notwendige Technik und die entsprechenden Experten, die damit umzugehen wissen, sondern natürlich auch die gesetzlichen Befugnisse, um dieses Know-how auf klaren, einwandfreien rechtlichen Grundlagen anzuwenden, allerdings nicht in Grauzonen, sondern unter eng begrenzten, durch den Gesetzgeber zu definierenden Voraussetzungen. Wenn uns dies nicht hinreichend gelingt, laufen wir Gefahr, die Täter nicht rechtzeitig zu erkennen und geplante Terroranschläge nicht verhindern zu können.