Weitere 500 Millionen € müssen substanziell eingespart werden. Das ist keine Kleinigkeit. Wer in diesem Zusammenhang - es ist naheliegend, und es bringt Spaß, und es ist einfach - immer wieder so tut, als könnte man 500 Millionen € in der Substanz noch einmal einsparen, als könnte man gleichzeitig ohne Weiteres 120 Millionen € in den Kommunalen Finanzausgleich zurückschießen, als könnte man
ist zwar in der Opposition, hat ein leichtes Spiel, bekommt von Betroffenen auch Beifall, aber der wird den Anforderungen einer seriösen Haushaltspolitik für Schleswig-Holstein nicht gerecht.
Deswegen müssen wir hierüber weiter sehr intensiv nachdenken. Aus der Sicht meiner Fraktion müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir den Personalkörper des Landes mit Ausnahme des Bildungsbereiches, zu dem ich gleich noch etwas sagen werde, wo wir viel getan haben, aber auch anderer Kernbereiche unserer Landesverwaltung weiter abschmelzen.
Wenn wir das nicht tun, haben wir überhaupt keine Chance - das ist das Personalstrukturkonzept, das ich erwähnt habe, Herr Kubicki -, diese Sparziele zu erreichen. Das muss sein.
Damit brechen wir doch nicht den Stab über den einzelnen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sei er Angestellter, sei er Arbeiter, sei er Beamter.
Nein, wir wissen, dass unsere Beamtinnen und Beamten, dass unsere Angestellten eine tolle Arbeit leisten und dass wir sehr zufrieden sein können, dass wir eine hoch motivierte Beamtenschaft haben, was mich gerade im Bereich der Polizei angesichts der Überstundenzahl, die sich dort akkumuliert hat, mittlerweile wirklich wundert. Deshalb muss ich an dieser Stelle sagen: Bei allem Respekt vor der großen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes kommen wir nicht daran vorbei, den Personalkörper in Schleswig-Holstein mittelfristig deutlich zu reduzieren.
Wir haben - auch wenn der Kollege Kubicki meinte, die Worte, mit denen dies verbunden wird, auf die Schippe nehmen zu müssen - Schwerpunkte in diesem Haushaltsentwurf gesetzt. Die parlamentarischen Diskussionen werden jetzt beginnen. Die Koalition hat sich in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Familienpolitik auf zukunftsweisende Projekte verständigt. Im Übrigen geht es dabei um eben die Forderungen, die wir von der Opposition
immer wieder hören. Wenn nicht Sie sprechen, Herr Kubicki, sondern der Kollege Klug spricht, hören wir immer wieder heraus, dass wir gerade im Bereich der Bildungspolitik und für die Kinder gar nicht genug tun können.
Es kommt nicht auf die Überschriften an, sondern an den jeweiligen Stellen wird dann stets mehr Geld eingefordert. Deshalb ist es, wie ich glaube, richtig, dass wir in dem Ansinnen, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr zu tun, die Kinderbetreuung bis 2013 für die unter Dreijährigen konsequent ausbauen. Wenn wir auch in eine elternbeitragsfreie Kinderbetreuung der Drei- bis Sechsjährigen im Kindergarten einsteigen wollen, wird das teuer. Das kostet uns viel Geld. Angesichts des Umstandes, dass wir - Herr Kubicki hat es ja gesagt - uns 6,5 Millionen € oberhalb der von der Verfassung gesetzten Grenze befinden, muss man sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob man so etwas machen kann. Wir meinen, man sollte es machen. Man muss es machen.
Natürlich haben wir ein gemeinsames politisches Ziel. Dieses Ziel haben wahrscheinlich sogar alle hier im Hause. Es ist wünschenswert und unser Ziel, dass alle Kinder elternbeitragsfrei in den Kindergarten gehen. Natürlich ist es auch wünschenswert, dass wir insbesondere für diejenigen, die sozial schwach sind, dafür sorgen, dass die Kinder auch eine Morgenmahlzeit und eine Mittagsmahlzeit bekommen. Wir wissen um die sozialen Umstände in Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern sind sie weitgehend nicht anders. Wer heutzutage in den Kindergarten geht und sich einmal anguckt, wie die Kinder dort teilweise ankommen, kann leicht nachvollziehen, dass es viele Familien gibt, die nicht mehr richtig funktionieren und in denen die Eltern aus den verschiedensten Gründen überfordert sind. Deshalb haben wir als verantwortungsvolle Sozialpolitiker, die es in den großen Koalitionen in beiden großen Volksparteien gibt, natürlich auch die Verantwortung, uns um diese Kinder zu kümmern. Deswegen bleibt es natürlich ein politisches Ziel, nicht nur für das erste Kindergartenjahr die Beitragsfreiheit einzuführen, sondern auch darüber nachzudenken, es für die weiteren Kindergartenjahre zu tun. Das ist völlig unstreitig.
Wir befinden uns an dieser Stelle - das muss man gerade in einer Haushaltsdebatte sagen - aber natürlich in einem Spannungsfeld. Wir befinden uns in einer Situation - ich habe es gerade gesagt -, in der
wir beim Thema Verfassungsgemäßheit gewissermaßen gerade das Stadium von Oberkante Unterlippe erreicht haben. Es ist problematisch, angesichts dieser Situation in Bezug auf 50 Millionen € für die weiteren beiden Kindergartenjahre heute verbindliche Aussagen zu treffen. Wir sagen, es ist wünschenswert, eine solche Maßnahme ins Auge zu fassen. Sie ist aber derzeit haushaltspolitisch und auch ethisch nicht verantwortbar, weil die Kinder, die dann jetzt kostenlos in den Kindergarten gehen würden, später die Suppe auslöffeln müssten. Sie müssten die Schulden zurückzahlen, und zwar mit Zins und Zinseszins, die wir heute machen. Das halten wir nicht für verantwortbar.
Ich will nun auf die Schulpolitik zu sprechen kommen. Wir haben die Ganztagsangebote konsequent weiter ausgebaut. Wir stellen mehr Lehrerstellen zur Verfügung, und zwar in einem Ausmaß, wie es ursprünglich nicht angedacht war. Das hängt, ob man es will oder nicht, mit Folgendem zusammen. Was diesen Punkt angeht, sind die Sympathien unterschiedlich verteilt. Das weiß auch jeder innerhalb der Großen Koalition. Eines kann man unter dem Strich aber festhalten. Der kommunalen Landschaft, den Bürgerinnen und Bürgern, den Schülerinnen und Schülern muss niemand die neuen Schulen aufzwingen. Es gibt einen Run auf die neuen Schulen. Sie werden angestrebt, sie werden gesucht. Die Verteilung ist natürlich manchmal so, wie wir es ursprünglich nicht erwartet haben. Es wird aber niemand in diesem Land in ein Zwangssystem gepresst. Es ist vielmehr so, dass die Schulen begrüßt werden. Es gibt sogar einen Wettbewerb.
Es gibt viele Gemeinden, denen es mit der Einrichtung der neuen Schulen gar nicht schnell genug gehen kann. Wir haben diesbezüglich im Frühjahr deshalb noch Auseinandersetzungen gehabt. Die Bildungsministerin hat lange darüber nachgedacht, welche Regionalschule und welche Gemeinschaftsschule sie noch genehmigt. Einigen konnte es doch nicht schnell genug gehen. Das sollte gerade die FDP begreifen, die in dieser Hinsicht meines Erachtens noch einen sehr rückwärtsgewandten Blick hat. So, wie ich es eben beschrieben habe, ist es derzeit.
Das Schulsystem wird also akzeptiert, und es gibt überhaupt keine gesetzliche Verpflichtung, Herr Kollege Klug, eine Regionalschule oder eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Dies geschieht vielmehr freiwillig.
- Eine solche gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Herr Kollege Kubicki, ich empfehle Ihnen einmal einen Blick in das Schulgesetz. Derzeit ist die Einrichtung jeder Regionalschule oder Gemeinschaftsschule freiwillig. Wer freiwillig etwas einführt, kann sich doch nicht auf das Konnexitätsprinzip berufen. Das müssten Sie als Strafverteidiger juristisch doch nachvollziehen können.
Herr Kollege Wadephul, ich kann das nachvollziehen. Dies als Vorbemerkung. Meine Frage lautet: Empfehlen Sie den Kommunen jetzt, bis 2010 zu warten, bis sie ihre jeweilige Schulform anmelden?
Ich empfehle den Kommunen überhaupt nichts. Wir haben dies den Kommunen von vornherein freigestellt.
Ich stelle nur fest, dass wir ein Schulgesetz verabschiedet haben. Auf dieses Schulgesetz hätte es ja unterschiedliche Reaktionen geben können. Es hätte Massendemonstrationen dagegen geben können. Es hätte die Situation geben können, dass in jeder Gemeinde gesagt wird: Wir wollen unsere Hauptschule behalten. - So ist es aber nicht. Die Gemeinden wenden sich vielmehr an das Bildungsministerium; sie können ihre Schule gar nicht schnell genug bekommen. Die Schulträger können doch nun schon rein logisch hinterher nicht ankommen und sich auf das Konnexitätsprinzip berufen. Das ist ein Thema, über das wir im juristischen Fachgespräch sicherlich noch einmal diskutieren können. Herr Kollege Kubicki, ich bin gern bereit, darüber mit Ihnen zu diskutieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Veranlassung, an dieser Stelle über eine
rechtliche Verpflichtung des Landes nachzudenken. Dies heißt aber nicht - das will ich politisch an dieser Stelle dazu sagen -, dass ich der Meinung bin, wir sollten uns bei diesem Thema jetzt in juristische Grabenkämpfe begeben. Wenn der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Herr Saxe, so etwas für erforderlich hält, mag er so entscheiden. Ich würde den Lübeckern empfehlen, mit ihm noch einmal in ein Gespräch einzutreten, soweit dort noch ein Gesprächskontakt besteht.
- Bei den turbulenten Szenen unter den Sozialdemokraten in Lübeck ist das nicht ganz sicher. Aber Spaß beiseite: Ich bin durchaus der Meinung, dass wir uns dieses Themas politisch insgesamt annehmen sollten.
Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger erwarten schlicht und ergreifend, dass die Politik handelt. Sie fragen nicht danach, ob an dieser Stelle die Kommunalpolitik anfängt, den Schwarzen Peter zum Land hinüberzuschieben, oder ob an jener Stelle das Land anfängt, den Schwarzen Peter zu den Kommunalpolitikern hinüberzuschieben. Es gibt vielmehr eine gemeinsame Verantwortung aller politisch Verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass es eine gute Ausstattung für unsere Schulen in Schleswig-Holstein gibt. Wir müssen hier gewissermaßen gemeinsam in die Hände spucken. In diesem Geiste sollten wir uns gemeinsam mit den Kommunen den einschlägigen Problemen in den nächsten Wochen widmen.
Ich möchte nun noch in aller Kürze auf drei Politikfelder zu sprechen kommen. Es ist zu Recht gesagt worden, dass wir auch im Wissenschaftsbereich einen Schwerpunkt setzen. Wir unternehmen Anstrengungen, 4.000 zusätzliche Studierende an unseren Hochschulen und Universitäten aufzunehmen. Ich halte das wirklich für eine Zukunftsfrage für unser Heimatland Schleswig-Holstein. Wir haben immer noch die Situation, dass die Studierwilligen aus Schleswig-Holstein nicht alle an den Hochschulen unseres Landes ausgebildet werden können. Es gibt in der Bilanz einen Überschuss. Wir sind darauf angewiesen, dass andere Hochschulen in anderen Bundesländern unsere Kinder ausbilden. Ich will hier nicht etwa der Entwicklung das Wort reden, dass jeder in Schleswig-Holstein groß werden muss, hier Abitur machen muss und hier sein gesamtes Studium absolvieren muss. Das ist nicht gefordert. Wenn wir zukunftsfähig sein wollen und wenn wir wissen, dass Bildung der Schlüssel für die
Zukunft unseres Landes ist, müssen wir im Lande Schleswig-Holstein aber dafür sorgen, dass wir für alle Studierwilligen, die aus Schleswig-Holstein kommen, auch Studienplätze anbieten. Darum müssten wir gemeinsam kämpfen. Deswegen ist der Schwerpunkt an dieser Stelle völlig richtig gesetzt.
Ich springe jetzt ein wenig und wende mich dem Bereich der Justiz zu, den der Kollege Kubicki ja schon angesprochen hat. Ich will mich nicht dazu äußern, ob die angesprochene Klage Erfolg hat. Es hat mittlerweile eine verwaltungsrechtliche Entscheidung gegeben, mit der eine derartige Klage in einem anderen Bundesland abgewiesen worden ist. Weil es hierzu nach Vorlage des Haushaltsentwurfs Diskussionen gegeben hat, will ich aber noch ganz kurz Folgendes sagen. Wir kennen die Situation bei den Staatsanwaltschaften seit vielen Wochen. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Kollege Kalinka, hat im Auftrag der Fraktionen die Staatsanwaltschaften besucht und sie auf die Situation aufmerksam gemacht. Es ist für uns ganz klar, dass wir uns dementsprechend für eine sachgerechte Personalausstattung der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein einsetzen. Es ist wichtig, dass wir Strafverfolgung nicht nur der Polizei überlassen, sondern insbesondere auch unsere Staatsanwaltschaft und unsere Gerichte mit ausreichendem Personal ausstatten.
Generalprävention ist wichtig. Deswegen werden wir an der Stelle in den Beratungen der Ausschüsse darüber nachzudenken haben, ob wir hier andere Schwerpunkte setzen. Es wäre ein Skandal, wenn wir in Schleswig-Holstein in die Situation kämen, dass ein Schwerverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste, nur weil die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig Anklage zu erheben. Für so etwas möchte ich nicht verantwortlich sein. Deswegen werden wir uns diesen Bereich ganz genau ansehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dazu gehört auch, dass wir die Polizei weiterhin tatkräftig unterstützen. Die Ausstattung mit materiellen Ressourcen muss besser werden. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Mittel bereitstellen können, um die Einführung des Digitalfunks vorzubereiten und in ersten Schritten auch damit zu beginnen.