Meine Antwort auf die Frage nämlich, dass wir in einer Aktiengesellschaft darauf angewiesen sind, dass ein Berichtswesen auf völlig geordnete Weise, nämlich gesetzlich und durch andere Regeln erfolgt, steht fest. Das ist meine Antwort auf die Frage der Kollegin Heinold gewesen, ob mir zuvor Verluste bekannt gewesen seien. Wenn Sie daraus jetzt die Schlussfolgerung ziehen, wir verweigerten es, irgendeinen Einfluss darauf auszuüben, in welchen geschäftlichen Feldern künftig die Bank tätig sein soll, dann - das muss ich noch einmal sagen liegen Sie total daneben. Dann haben Sie wirklich nichts geschnallt oder nicht zugehört.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann haben Sie sich missver- ständlich ausgedrückt!)
- Nein, ich habe mich überhaupt nicht missverständlich ausgedrückt. Ich habe mich konkret auf diese Frage bezogen.
Das Zweite: Die Kapitalerhöhung hatte eindeutig zwei Ziele, nämlich, die ACE-Quote, die Eigenkapitalquote im Vergleich zu den anderen vergleichbaren Geschäftsbanken auf ein Niveau zu heben, das in die Nähe der unteren Marge dieser Geschäftsbanken kommt. Denn wir sind - das wissen wir alle - seit der Fusion deutlich unterkapitalisiert; das schreibt ja auch die „Börsenzeitung“ noch einmal. Sie hatte daneben den zweiten Grund, zu vermeiden, dass wegen dieser erheblichen Unterkapitalisierung die Ratingagenturen die Bank downgraden. Beide Dinge sind mit dieser Kapitalerhöhung erfüllt. Deshalb kann überhaupt nichts von dem, was Sie hier eben an Vermutungen bezüglich wirklich hinterhältige Maßnahmen der Bank geäußert haben, stehen bleiben. Ich empfehle Ihnen wirklich, dass wir ein sehr vertiefendes Gespräch im Beteiligungsausschuss führen, damit Sie die Chance haben, jede Frage zu stellen und auch der Bank, dem Bankvorstand, jeden Rat zu geben, den Sie klugerweise geben können.
(Beifall bei der SPD - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir werden es sehen, Herr Minister!)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen und stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/2222 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Der Tagesordnungspunkt ist damit insgesamt erledigt.
Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 10 auf und verweise zuvor darauf, dass wir nur noch knapp 20 Minuten Beratungszeit haben. Daher bitte ich alle Beteiligten, sich kurz zu fassen.
Das Wort zur Begründung wird offensichtlich nicht gewünscht. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesverwaltung auch in der Frage der Energieversorgung ein klares Signal an die Öffentlichkeit gibt und ihre Vorbildfunktion unterstreicht. Das Signal lautet: Ja, wir nehmen den Klimaschutz ernst, und deshalb wollen wir unsere Liegenschaften nur noch mit zertifiziertem Ökostrom versorgen. Die Ausschreibung der Stromversorgung für die Landesliegenschaften erfolgt ja alle zwei Jahre. Das kann auch gut in mehreren Losen geschehen; das können wir im Ausschuss sicherlich im Einzelnen noch vertiefen.
Die Nutzung von Ökostrom soll aber keine reine Symbolleistung sein, sondern wir wollen, dass mit dieser zusätzlichen Nachfrage auch neue Anlagen für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen.
Ansonsten haben wir insbesondere dank der von der rot-grünen Bundesregierung ausformulierten Novellierung des EEG, des Erneuerbare-EnergienGesetzes, sichergestellt, dass Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in die Stromnetze eingespeist wird. Damit konnte erreicht werden, dass bundesweit inzwischen durchschnittlich mehr als 16 % des Stroms Ökostrom nach dem EEG ist. Das ist ein sehr vorbildliches Ergebnis, das uns auch im internationalen Vergleich eine herausragende Stellung beschert - jedenfalls, was die Wachstumsraten anbelangt.
Meine Damen und Herren, wenn dann die Chancen der Windenergie intensiv genutzt werden, also durch den Ausbau von Onshore- beziehungsweise Offshore-Anlagen, der Stromerzeugung auf aus dem Meer, werden wir hier weitere Fortschritte verbuchen können.
Ökostrom ist definiert als Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, wie Wasserkraft, Wind- und Erdwärme, aus Biomasse oder auch aus Biogas. Das muss sauber nachgewiesen werden, um ein anerkanntes Zertifikat zu erhalten. Die Energiebilanzen müssen regelmäßig überprüft werden, zum Beispiel durch den TÜV oder auch durch das Öko-Power-Label, das durch das Öko-Institut gemeinsam mit dem WWF und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen initiiert wurde.
Was macht ein Anbieter von zertifiziertem Ökostrom? Der Stromanbieter erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diese von einem Erzeuger und verkauft diese dann an den Kunden weiter. Entscheidend ist der Nachweis, dass die
in der Ausschreibung geforderten Angaben und Erklärungen geliefert werden. Die zur Stromlieferung genutzten Erzeugungsanlagen sind also genau zu benennen und die physikalische Verbindung der Energiequellen mit dem Netz der Landesliegenschaften nun gegeben sei. Zudem muss eine Erklärung zum Ausschluss der Doppelvermarktung der Ökostromlieferung beziehungsweise des Umweltnutzens abgegeben werden.
Nun wird die Frage gestellt, wie teuer dies denn etwa sein wird. Es wird gefragt, ob es sich dabei um einen Luxus handelt, den wir uns eigentlich nicht leisten können. Natürlich kann diese Frage noch niemand beantworten, denn wir kennen das Ergebnis der Ausschreibung noch nicht; wir wissen noch nicht, welche Ökostromanbieter sich bewerben werden.
Selbst wenn wir einmal unterstellen, dass die Kilowattstunde um 1 ct teurer wird, muss es trotzdem noch nicht zu einer Mehrbelastung kommen. Ich nenne als Beispiel die Landeshauptstadt Kiel. Dort ist die grüne Ratsfraktion seit mehr als fünf Jahren in einer günstigen Position und kann die Politik der Stadt maßgeblich mit beeinflussen. Nach der Kündigung aller Stromlieferverträge mit der Landeshauptstadt Kiel durch die Stadtwerke hat die Stadtverwaltung die Stromlieferung in mehreren Losen europaweit ausgeschrieben. Und siehe da: Bei der Ausschreibung des Stroms für die gesamte Straßenbeleuchtung hat der Ökostromanbieter Lichtblick, die zukünftige Energie-GmbH-undCo.-KG, die Nase gegenüber dem Angebot der Stadtwerke vorn gehabt.
Meine Damen und Herren, ich kann dies hier so vortragen, weil die Fakten von der Kieler Stadtverwaltung veröffentlicht worden sind. Nicht veröffentlicht wurden allerdings die jeweiligen Angebotspreise. Es ging dabei nicht um Peanuts, meine Damen und Herren, sondern um ein Volumen von immerhin 8,3 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
Im Juni 2008 gab es eine Diskussion um das Unternehmen Lichtblick, das einen Teil der zugesagten Strommengen aufgrund der hohen Nachfrage nicht liefern konnte. Dies ist inzwischen behoben. Im Sinne der vom Präsidenten soeben angemahnten Redezeitbeschränkung, an die wir uns doch halten wollen, werde ich dies nun nicht weiter vertiefen.
Meine Damen und Herren, wir wollen 100 % Ökostrom für unsere Liegenschaften, und davon möglichst viel aus neuen Erzeugungsanlagen. Damit wird Schleswig-Holstein seiner Vorbildfunktion gerecht. Hier wird ein Signal gesetzt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während die Überschrift des Antrags und auch die Rede des geschätzten Kollegen Matthiessen auf den ersten Blick ein umwelt- und energiepolitisches Thema suggerieren - ich werde darauf noch zurückkommen -, hätten der Tagesordnungspunkt und die Debatte eigentlich sehr gut in die Haushaltsdebatte am heutigen Vormittag gepasst. Denn es handelt sich dabei tatsächlich um nichts anderes als um Finanzpolitik.
Im Ergebnis soll die GMSH veranlasst werden, mehr Geld auszugeben. Die rechtliche Seite - Vergaberecht - will ich hier einmal außen vorlassen. Interessieren würde mich allerdings, wie der Antrag auf ausschließlichen Ankauf von zertifiziertem Ökostrom in Einklang mit den Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der heutigen Haushaltsdebatte und den Verlautbarungen der Frau Kollegin Heinold zu bringen ist. Sie sagte vor einigen Tagen, der Finanzminister habe es versäumt, seine Kolleginnen und Kollegen Minister zum Sparen anzuhalten.
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weichen Sie doch nicht vom Thema ab! Ich habe mich doch klar ausge- drückt!)
- Ja, darauf komme ich gleich auch noch. - Ich habe einmal Rückschau gehalten: 2001 hatten wir das Thema hier auch schon einmal behandelt, damals nur unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzie
- Ich habe Ihnen zugehört, vielleicht hören Sie auch mir einmal zu. Wenn ich die drei günstigsten Angebote von Ökostromanbietern betrachte, so betragen die Mehrkosten für meinen Privathaushalt im Vergleich zu meinem regionalen Anbieter zwischen 9,5 und 10,4 %. Es gibt Zahlen zum Land, auch wenn diese aus dem Jahr 2005 stammen: Über 1050 Abnahmestellen in Landesliegenschaften haben einen Verbrauch von 175 Millionen Kilowattstunden aufgezeichnet. Das entspricht etwa dem von 55.000 Einfamilienhäusern. Wenn Sie die dahintersteckenden Kosten sehen, dann bedeuten 10 % Steigerung 3 bis 5 Millionen € jährlich. Woher nehmen? - Dazu steht in dem Antrag nichts drin.
Darüber hinaus sind es wirtschaftspolitische Fragen: Sollen wir die GMSH tatsächlich veranlassen, nicht mehr den günstigsten Bieter zu nehmen? Wenn das in Sachen Ökostrom gelten soll, dann muss das sicherlich auch für andere Bereiche gelten. Kein wirtschaftlich Denkender würde durch eine Vorfestlegung auf ein Produkt statt auf eine Produktgruppe seine Erfolgsaussichten so eklatant selbst einschränken. Die Erfahrungen bei Ausschreibungen mit zu enger Festlegung zeigen zudem, dass die Preise weiter steigen, wenn Wettbewerb eingeschränkt wird.
Darauf, dass wir mit einer Verfahrensweise entsprechend des Antrags der Grünen größtenteils bereits subventioniertem Strom einen weiteren Vorteil einräumen würden, will ich hier nur mit einem Satz eingehen.
Abschließend kurz zu dem energiepolitischen Aspekt, der sich hinter dem Antrag verbirgt: Das Stichwort „sauberer Strom“ in der Antragsbegründung fordert den Kollegen Ritzek sicherlich zu einem Beitrag über die Laufzeitverlängerung der AKW heraus.
in der Gesamtbetrachtung und in den Detailfragen, an einem Energiemix insgesamt und einem Energiemix in einzelnen Versorgungsfragen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nur noch Ökostrom für die Liegenschaften des Landes zuzulassen, ist in seiner Zielrichtung richtig.
Ökostrom in den Landesliegenschaften als ein Baustein für den Klimaschutz ist im Ansatz zu unterstützen. Allerdings kommt es im Wesentlichen auf die Reihenfolge bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die klimaschonende Bewirtschaftung der Gebäude an. An erster Stelle müssen Energievermeidung und Energieeffizienz stehen. Die dann noch erforderliche Energie sollte möglichst aus erneuerbaren Quellen stammen.
Wer die Energiebilanz beziehungsweise die Klimabilanz verbessern will, muss aber zunächst weniger Energie verbrauchen. Mit der Wärmedämmung von Gebäuden ist ein erhebliches Energieeinsparpotenzial zu erreichen. Bei einer gleichzeitigen Optimierung der Heizungstechnik und einer Modernisierung der Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich sind enorme Energieeinspareffekte zu erzielen.