Peter Sönnichsen
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Begeben wir uns also wieder einmal in die Abteilung Wiedervorlage. Waren es 2007 der Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung der ermäßigten Mehrwertsteuer und davor und danach zum Beispiel der Antrag zum Thema Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, so bietet Ihnen, verehrte Kollegen von der FDP, nun der ECOFINBeschluss vom 10. März 2009 die Möglichkeit, sich als vermeintliche Steuersenkungspartei zu positionieren.
Sei es drum!
Der Sachverhalt ist klar: Die Mitgliedstaaten der EU dürfen künftig für weitere - für weitere, Herr Kubicki - arbeitsintensive Dienstleistungen den Mehrwertsteuersatz absenken. Für Handwerksleistungen besteht diese Möglichkeit schon länger. Am 10. März 2009 ist das auf die Restaurants erweitert worden.
Dänemark, Bulgarien, Estland und Deutschland haben gleich festgehalten, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. Die Bundesregierung vertritt diese ablehnende Haltung im Übrigen schon über den Regierungswechsel hinweg. Schon seit 1999, als die Europäische Union ihr Modellprojekt auf diesem Gebiet gestartet hat, war die Politik in Deutschland skeptisch - und das aus gutem Grund. Was wir wirklich benötigen, ist etwas anderes. Wir brauchen ein in sich geschlossenes Steuerkonzept, dessen Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Das deutsche Steuerrecht ist schon heute komplexer und unübersichtlicher als irgendwo sonst auf der Welt. Auch das beklagen wir alle gemeinsam. Nun sollen also diese Komplexität, diese Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen noch weiter ausgebaut werden.
Genau wie bei anderen Steuerarten gilt in der Mehrwertsteuer, dass diese unterschiedlichen Steuersätze wenig Vorteile, aber viel Verwaltungsaufwand bedeuten. Sie bedeuten auch noch mehr Prüfpflichten für unsere Finanzverwaltungen als schon bisher. Wir sollten lieber gemeinsam dafür sorgen, dass die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten die
Sicherstellung der Einnahmen für unser Land im Auge haben, und wir sollten Ihnen diese Aufgabe nicht noch zusätzlich erschweren.
Im Übrigen kommt die Europäische Union schon im Jahr 2003 zu der Erkenntnis, die der jetzt gefasste ECOFIN-Beschluss ignoriert: In einem Bericht an Rat und Parlament schreibt die EU-Kommission, dass eine sektionale Absenkung des Mehrwertsteuerfaktors faktisch kaum etwas bringt.
Das Absenkungsmodell läuft nicht nur dem Oberziel Steuervereinfachung, sondern auch dem der Entbürokratisierung entgegen.
Zum Abschluss möchte ich kurz drei Punkte beleuchten:
Erstens. Die Haushaltslage, die wir alle gern beklagen, lässt Spielräume für das Absenken nicht zu. Auch hier gilt der Satz unseres Ministerpräsidenten, dass Steuern nichts Unanständiges sind, sondern für die vielfältigen Aufgaben, die wir zurzeit haben, benötigt werden.
Zweitens. Interessant wäre eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Bereich der Dienst- und Handwerkerleistungen dann, wenn dadurch die Schwarzarbeit eingedämmt werden kann. Das werden wir mit dieser Leistung kaum erreichen.
Drittens. Schauen wir uns doch einmal den konkreten ECOFIN-Beschluss an. Er ermöglicht nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen in Restaurants. Da in unserem örtlichen Gasthof die Preise regelmäßig mit der Zahl 90 hinter dem Komma enden, würde sich an diesen kaum etwas ändern. Vielleicht freut sich ja der Wirt.
In der Gastronomie gibt es jetzt schon den Regelsatz für Verzehr im Haus und den reduzierten für den Außer-Haus-Verkauf. Wer bei McDonald die abschließende Frage der freundlichen Bedienung „Zum hier Essen oder zum Mitnehmen?“ beantwortet, entscheidet über 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer, weil dann eine entsprechende Eingabe in die Kasse erfolgt. Sagen Sie also ruhig häufiger einmal „hier essen“ und nehmen das BigMac-Menü trotzdem mit. Das dient der Umwelt, weil zusätzliche Verpackungen nicht entsorgt werden müssen, und bringt den höheren Mehrwertsteuersatz, ohne dass der Verbraucher mehr bezahlen muss.
- Danke schön. - Neue Entscheidungsgrundlagen oder gar Erkenntnisse bringt der ECOFIN-Be
schluss nicht. Wir sind in dieser Angelegenheit entscheidungsfähig. Gleichwohl stimmen wir einer Ausschussüberweisung zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den sehr umfangreichen und sehr sachlichen Bericht der Landesregierung, für den ich im Namen meiner Fraktion sehr danke, einmal in Bezug zu den vermuteten Zielen der Fragestellung bringe, in denen für mich doch die gängigen Klischees von Arm und Reich sehr deutlich werden, so bin ich der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenso für den Berichtsantrag dankbar.
Denn dieser Bericht begegnet mancher weitverbreiteter Fehleinschätzung. Die ganz wesentlichen Punkte sind durch meine beiden Vorredner schon genannt worden. Da kann ich ein bisschen abkürzen. Aber ich will drei Themenbereiche ansprechen.
Da ist die Frage nach dem Anteil geringfügig entlohnter Tätigkeiten an der Gesamtzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Liebe Kollegin Heinold, es ist richtig: Der Anteil stieg zunächst bis 2004 nicht unerheblich kontinuierlich, er ist dann 2005 und 2006 konstant geblieben, um dann im Jahr 2007 sogar leicht zu sinken. Jetzt ist hier wieder die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Da sind unsere Einschätzungen, was diese Entwicklung betrifft, sehr unterschiedlich.
Dieser Trend widerlegt die häufig zu hörende Behauptung, dass es immer mehr Menschen gibt, die einer Arbeit nachgehen und trotzdem arm sind. Diese Mitbürger gibt es sicherlich, aber von einem ungebremsten Wachstum ihrer Zahl kann keine Rede sein.
Und ich füge an dieser Stelle auch einmal ganz bewusst hinzu, dass die Frage materieller Armut nicht immer nur ein Problem der Einnahmenseite ist. Auch das gehört in diese Diskussion mit hinein.
Der zweite Bereich, den ich aus dem Bericht der Landesregierung herausgreifen möchte, betrifft ebenfalls hier schon angesprochen - die Einkommensentwicklung bei Arbeitnehmern und Selbständigen. Ich will die Zahlen noch einmal sagen. Zwischen 1996 und 2005 sind die Einkommen der Beschäftigten immerhin - ich runde einmal ab von 30.300 € auf 32.500 € gestiegen, die der Selbständigen hingegen im gleichen Zeitraum von etwa 57.500 € auf 50.700 € zurückgegangen. Mir schein es wichtig, auch darauf in dieser Debatte einmal ganz deutlich hinzuweisen, weil bisweilen das Bild vom Arbeitgeber gezeichnet wird, der in Saus und Braus lebt, während der Arbeitnehmer von der Hand in den Mund existieren muss. Dieses Bild - das ist anhand des Berichts klar geworden ist nachweislich falsch.
Ich will in diesem Zusammenhang dann auch noch einmal ergänzen: Seit 1998, besonders aber seit 2001, liegen die Einkommen jeweils immer deutlicher über den Steigerungen der Verbraucherpreise. Auch das ist eine Tabelle, die wir uns hier ganz besonders ansehen sollten.
Der dritte Punkt betrifft die Entwicklung der Zahl der Einkommensmillionäre. Es ist ausgeführt worden: Nur in drei Jahren des zehnjährigen Zeitraumes lagen wir im oberen Bereich der 1.500, in den übrigen Jahren eher im Bereich 1.000 Personen, 2003 sogar darunter. So wie die These nicht stimmt, dass die Armen immer ärmer werden, so stimmt das Gegenstück zu dieser Behauptung ebenfalls nicht.
Selbstverständlich zeigt der Bericht auch Handlungsbedarf auf. Auch der Punkt ist hier angesprochen worden, weil er besonders augenfällig ist. Das ist die Passage über das Problem der kalten Progression. Hierzu möchte ich einmal den vorliegen Text mit Genehmigung der Präsidentin kurz zitieren:
„Im Ergebnis sind … insbesondere Steuerpflichtige mit geringem zu versteuernden Einkommen in hohem Maße von den Konsequenzen der kalten Progression betroffen.“
Hier ist also wirklich ein überproportionaler Anstieg der individuellen Steuerbelastung festzustellen.
Was können wir aus dieser Erkenntnis lernen? Der Staat muss an dieser Stelle seine Hausaufgaben hinsichtlich einer gerechteren Einkommensverteilung - zumindest bei der Ausgestaltung des Steuerrechts - noch machen. Die Realisierung von flacheren und faireren Tarifen verbunden mit der Streichung von Ausnahmetatbeständen bleibt eine politische Herkulesaufgabe für die kommenden Jahre. Gerade für die Menschen mit geringem Einkommen ist das sehr wichtig. Arbeiten wir daran, dies in der politischen Debatte besser als in der Vergangenheit zu vermitteln. Dem Antrag auf Ausschussüberweisung schließe ich mich an. Ich freue mich auf die weitere Beratung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während die Überschrift des Antrags und auch die Rede des geschätzten Kollegen Matthiessen auf den ersten Blick ein umwelt- und energiepolitisches Thema suggerieren - ich werde darauf noch zurückkommen -, hätten der Tagesordnungspunkt und die Debatte eigentlich sehr gut in die Haushaltsdebatte am heutigen Vormittag gepasst. Denn es handelt sich dabei tatsächlich um nichts anderes als um Finanzpolitik.
Im Ergebnis soll die GMSH veranlasst werden, mehr Geld auszugeben. Die rechtliche Seite - Vergaberecht - will ich hier einmal außen vorlassen. Interessieren würde mich allerdings, wie der Antrag auf ausschließlichen Ankauf von zertifiziertem Ökostrom in Einklang mit den Ausführungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der heutigen Haushaltsdebatte und den Verlautbarungen der Frau Kollegin Heinold zu bringen ist. Sie sagte vor einigen Tagen, der Finanzminister habe es versäumt, seine Kolleginnen und Kollegen Minister zum Sparen anzuhalten.
- Ja, darauf komme ich gleich auch noch. - Ich habe einmal Rückschau gehalten: 2001 hatten wir das Thema hier auch schon einmal behandelt, damals nur unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzie
rung. Die Zahlen, sehr verehrter Herr Kollege Matthiessen, kann natürlich jeder für sich ermitteln.
- Ich habe Ihnen zugehört, vielleicht hören Sie auch mir einmal zu. Wenn ich die drei günstigsten Angebote von Ökostromanbietern betrachte, so betragen die Mehrkosten für meinen Privathaushalt im Vergleich zu meinem regionalen Anbieter zwischen 9,5 und 10,4 %. Es gibt Zahlen zum Land, auch wenn diese aus dem Jahr 2005 stammen: Über 1050 Abnahmestellen in Landesliegenschaften haben einen Verbrauch von 175 Millionen Kilowattstunden aufgezeichnet. Das entspricht etwa dem von 55.000 Einfamilienhäusern. Wenn Sie die dahintersteckenden Kosten sehen, dann bedeuten 10 % Steigerung 3 bis 5 Millionen € jährlich. Woher nehmen? - Dazu steht in dem Antrag nichts drin.
Darüber hinaus sind es wirtschaftspolitische Fragen: Sollen wir die GMSH tatsächlich veranlassen, nicht mehr den günstigsten Bieter zu nehmen? Wenn das in Sachen Ökostrom gelten soll, dann muss das sicherlich auch für andere Bereiche gelten. Kein wirtschaftlich Denkender würde durch eine Vorfestlegung auf ein Produkt statt auf eine Produktgruppe seine Erfolgsaussichten so eklatant selbst einschränken. Die Erfahrungen bei Ausschreibungen mit zu enger Festlegung zeigen zudem, dass die Preise weiter steigen, wenn Wettbewerb eingeschränkt wird.
Darauf, dass wir mit einer Verfahrensweise entsprechend des Antrags der Grünen größtenteils bereits subventioniertem Strom einen weiteren Vorteil einräumen würden, will ich hier nur mit einem Satz eingehen.
Abschließend kurz zu dem energiepolitischen Aspekt, der sich hinter dem Antrag verbirgt: Das Stichwort „sauberer Strom“ in der Antragsbegründung fordert den Kollegen Ritzek sicherlich zu einem Beitrag über die Laufzeitverlängerung der AKW heraus.
Ich erkläre für die CDU-Fraktion, dass wir an einem vernünftigen Energiemix festhalten,
in der Gesamtbetrachtung und in den Detailfragen, an einem Energiemix insgesamt und einem Energiemix in einzelnen Versorgungsfragen.
Mit der Ausschussüberweisung sind wir einverstanden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Frage der Beamtenbesoldung hat für den betroffenen Personenkreis nicht zuletzt etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Deshalb verbietet sich meines Erachtens eine parteipolitisch motivierte Behandlung des Themas. Dies gilt auch und gerade dann, wenn Fragen des Lastenausgleichs zugunsten kinderreicher Familien betroffen sind.
Kinderreichtum trifft man in unserer Gesellschaft leider viel zu selten an. So kommt es, dass heute bereits Familien ab drei Kindern als kinderreich gelten. Diese Familien leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für unsere Gesellschaft.
Auf diese Tatsache verweist auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung. Daher hat es am 24. November 1998 ein Urteil verkündet, das eine Aufstockung der Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern um entsprechende familienbezogene Komponenten einfordert.
Der Staat ist im Gefolge dieses Urteils keineswegs untätig geblieben. Hier kann ich mir die Aufzählung der Daten, der D-Mark- und €-Beträge deshalb schenken, weil der Minister sie bereits genannt hat.
Unter Würdigung dieser Maßnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht gleichwohl die Verwaltungsgerichte ermächtigt, Dienstherren eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Alimentationsleistungen zu verurteilen, wenn die gesetzlich festgelegte Besoldung nicht den Vorgaben des BVG-Urteils entspricht. Darum geht es und um nichts anderes.
Schleswig-Holstein hat hieraus eindeutige Konsequenzen gezogen. Auch das hat der Minister gesagt. Im Rahmen des Sonderzahlungsgesetzes hat das Land die Leistungen für seine Beamten mit Kindern deutlich verbessert. Die im Sonderzahlungsgesetz festgesetzten Zahlungen in Höhe von 400 € je zu berücksichtigendem Kind sind nicht Bestandteile der Alimentation. Allerdings sind sie im Rahmen des durch die Gerichte zugrunde gelegten Berechnungsschema Sonderzahlungen, die bei der Ermittlung von Anspruchsberechtigungen zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsauffassung der Landesregierung wird durch die CDU-Landtagsfraktion geteilt.
Auch diesbezüglich wird es aber eine Klärung durch die Gerichte geben. Wir sollten die letztinstanzliche Beurteilung der rechtlichen Situation abwarten, bevor wir eine weitergehende Neuregelung schaffen. Diese Herangehensweise dient insofern den Interessen der betroffenen Beamtinnen und Beamten, als ihnen auf diese Weise Rechtssicherheit verschafft wird. Es geht nicht darum, unseren Beamtinnen und Beamten zu verweigern, was ihnen rechtmäßig zusteht. Das Land Schleswig-Holstein ist seiner Beamtenschaft und ihren Familien verpflichtet. Wir sollten an dieser Stelle keinen Vertrauensbruch zwischen unseren Beamten und dem Land Schleswig-Holstein herbeireden, Herr Kollege Kubicki.
Das Ziel der Sanierung des Landeshaushalts kann nicht allein dadurch erreicht werden, dass wir Opfer von unseren Landesbediensteten erwarten. Diese Opfer haben wir zwar erwartet, aber wir gehen die Haushaltskonsolidierung auch von anderen Seiten her an. Als nächstes Etappenziel haben die Koalitionsfraktionen einen bereits in der Aufstellung verfassungskonformen Doppelhaushalt für 2009 und 2010 verabredet. An dieser Vereinbarung werden wir uns messen lassen.
Wenn es einen Rechtsanspruch auf eine Verbesserung der Alimentation kinderreicher Beamter gibt, werden wir diesem Anspruch auch gerecht werden. Wir brauchen diesbezüglich jedoch zunächst Klarheit, die durch die Gerichtsbarkeit hoffentlich bald herbeigeführt wird. Bereits 1998 ist auf die entsprechenden Urteile reagiert worden. Wir werden auch auf die Urteile im Hinblick auf die sieben neuen Klagen reagieren. Sie, Herr Kollege Kubicki, haben gefordert, dass ernsthafte Probleme auch ernsthaft angegangen werden. Die Bereitschaft dazu ist selbstverständlich vorhanden. Allerdings brauchen wir zunächst eine vernünftige Entscheidungsgrundlage und nicht nur quartalsweise Wiedervorlagen vonseiten der FDP. - Auf die Ausschussberatungen freue ich mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeitern für den vorgelegten Bericht danken. Der Aktionsplan der EU - als Blaubuch erschienen - hat vorläufigen Verordnungscharakter und ich finde es wirklich erfreulich, dass Schleswig-Holstein parallel dazu an einem eigenen Aktionsplan arbeitet, bevor das Blaubuch zum Weißbuch wird.
Nun, ein Fünfminutenbeitrag ist nicht geeignet, um auf alle wichtigen Punkte einzugehen; der Minister hat dies auch schon betont. Als Stichworte nenne ich Schiffstransport, Schiffssicherheit, die Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten, die Hafenpolitik, Meeressynergien und vieles andere.
Etwas Grundsätzliches: In den Vorbemerkungen zum Bericht sagen Sie, Herr Minister, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen will. Nach den Vorstellungen meiner Fraktion gilt dies auch für den Landtag. Das wollte ich hier deutlich zum Ausdruck bringen.
Dabei geht es nicht darum, EU-Musterschüler zu sein. Für unser Bundesland ist die Meerespolitik von elementarer Bedeutung, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Als Land zwischen den Meeren ist dies eine für uns unerlässliche Aufgabe. In vielen Bereichen - aber gerade in der Zusammenarbeit im Ostseeraum - liegen große Chancen für uns.
Nicht nur das von Ihnen zumindest in einem Halbsatz angesprochene Projekt „Schiffe an die Steckdose“, sondern auch zahlreiche Forschungsmaßnahmen zeigen, dass Schleswig-Holstein und/oder seine Häfen in Sachen der integrierten Meerespolitik die Nase früher und weiter im Wind haben als andere. So trägt beispielsweise die Entwicklung moderner Schiffsmotoren zur Reduzierung der Schadstoffbelastung bei. Dem Thema Eutrophierung haben wir in Schleswig-Holstein früher Bedeutung beigemessen als andere. Dabei ist dieses Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur für Europapolitiker, sondern insbesondere für Umwelt und Wirtschaft interessant.
Als Gedanken am Rande möchte ich die gute Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Hamburg ansprechen. Da im Rahmen einer guten Zusammenarbeit ein gesunder Wettbewerb nicht fehlen darf, möchte ich an eine gemeinsame Sitzung der Europaausschüsse im November des letzten Jahres erinnern. Das Protokoll ist wirklich lesenswert und daraus ergibt sich noch einmal ganz deutlich die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins.
Der Bundesratsbeschluss zum Blaubuch zur integrierten Meerespolitik hält unter anderem fest, dass eine aktive Beteiligung aller potenziell Betroffenen und aller Interessenträger wesentlicher Bestandteil sein soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diese Rolle positiv annehmen. Lassen Sie uns die Themen zugleich in die Ostseeparlamentarierkonferenz und in das Parlamentsforum „Südliche Ostsee“ weiterhin oder neu einbringen.
- Vielen Dank, Herr Ritzek.
Für meine Fraktion beantrage ich Ausschussüberweisung und ich freue mich auf die weiteren Beratungen ebenso wie auf den angekündigten zweiten Teil des Aktionsplanes der Projektgruppe „Zukunft Meer“.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, verehrter Herr Kollege Kubicki,
vermitteln die Anträge, wenn sie nebeneinander liegen, zu Recht den Eindruck, dass acht Punkte deckungsgleich sind. Zwei Fragen sind es nicht
und der Adressat ist es nicht und das will ich jetzt auch begründen.
Lassen Sie mich zunächst noch ein bisschen Übereinstimmung feststellen. Es ist nicht nur sinnvoll, viele Ausgliederungen vorzunehmen, es ist genauso sinnvoll, das immer wieder zu hinterfragen. Wer sich die Liste der Landesbeteiligungen, wer sich die Liste der Privatisierungen ansieht und deren Wirtschaftspläne, der hat ein berechtigtes Informationsinteresse. Das gilt für neue Abgeordnete ebenso wie für die länger dienenden. Der Gesamtkomplex gehört ohne jede Frage zum Thema, die Bürokratie zu minimieren, wenn wir nämlich zu der Erkenntnis kommen, dass das eine oder andere gegebenenfalls doch nicht die geforderten Erfolge zeitigt. Es gehört auch ganz deutlich zu der Zielsetzung, die Finanzen zu sanieren. Ein Blick auf die aus Haushalten ausgegliederten Einrichtungen, deren Verpflichtungen und Risiken, all das - da besteht überhaupt keine Differenz - ist absolut einzufordern.
Warum nun können wir die beiden letzten Punkte und den Adressaten nicht übernehmen? Ich will es Ihnen begründen. Mit der Forderung nach einem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und mit den Fragen 6 und 10 Ihres Antrages ist deutlich über das Ziel hinausgeschossen worden, Herr Kollege Kubicki. Die Regierung handelt bei Ausgliederungen, bei Beteiligungen des Landes ausschließlich aufgrund von Parlamentsbeschlüssen. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass die Regierung über Ergebnisse und Auswirkungen berichtet. Hier wird nicht der Bock zum Gärtner gemacht, wie Sie es formuliert haben, das ist ganz einfach eine Frage des Vertrauens und wir haben es.
Die in Ihrem Antrag unter den Nummern 6 und 10 genannten Fragen sind wertend, weil sie Ergebnisse vorweg nehmen, weil sie gleich die Fragen nach Konsequenzen mitstellen. Ich denke, das kann nicht Stil dieses Parlaments sein, sondern da sollten wir den Bericht der Regierung abwarten. Deshalb ist der Adressat des Berichtsantrages die Regierung. Ich bin mir sicher, dass der Präsident des Landesrechnungshofes spätestens bei den Beratungen im Finanzausschuss deutlich seine Stimme erheben und zu allen Dingen seine Meinung kundtun wird. Ich beantrage deshalb, den Antrag Drucksache
16/647 abzulehnen und dem Antrag Drucksache 16/687 zuzustimmen.