Diesen Auftrag soll - für einen überschaubaren Zeitraum von zunächst einem halben Jahr - der frühere dänische Minister und langjährige Folketingsabgeordnete Frode Sørensen erhalten. Wir kennen den Kollegen aus zahlreichen Sitzungen der Abgeordneten aus Schleswig-Holstein und Sønderjylland. Wir wissen um sein Engagement. Eine kleine Spitze: Vernünftige Sozialdemokraten findet man noch, häufig allerdings im Ausland, Kollege Stegner.
Den Auftrag, den Herr Sørensen bekommen soll, ist gleichsam so etwas wie eine Startplattform zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen, die aus der Studie hervorgehen. Dabei geht es erstens um das sogenannte Demokratieprojekt, das heißt, die Grenzregion als Vorbild für Minderheiten aus anderen Teilen Europas zu profilieren und die Ausstrahlungswirkung, die die Region an der deutsch-dänischen Grenze haben kann, weiter zu nutzen.
Der zweite konkrete Punkt, in dem auch ein Förderantrag bei der EU vorbereitet werden soll, betrifft das Thema grenzüberschreitende Wissensregion durch verstärkte universitäre Zusammenarbeit. Auch diese Auswahl, was die zunächst für den Start vorgesehenen beiden Projekte betrifft, halten wir für gut. Wir sollten dieses Thema weiter gemeinsam vorantreiben.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Klug und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesellschaftsbild geht von der individuellen Entfaltung unterschiedlicher Lebensformen und Lebensverläufe aus. Das gilt für alle Menschen, insbesondere aber auch für nationale Minderheiten. Die Befreiung von der Fünfprozentklausel in Schleswig-Holstein nach § 3 unseres Landeswahlgesetzes ist im Hinblick auf die Einbeziehung einer Minderheit konsequent und aus unserer Sicht nach wie vor vorbildlich für ganz Europa.
Gerade wir in Schleswig-Holstein wissen, dass im Umgang miteinander Toleranz, Einfühlungsvermögen und die Achtung des anderen wichtiger sind als gesetzliche Regelungen. Dennoch verweise ich ausdrücklich auf die Verfassung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein. Nach wie vor ist Artikel 3 des Grundgesetzes die Norm, dass jeder Mann, jede Frau das Recht auf Gleichheit, Achtung und Wahrung seiner ethnischen, kulturellen Identität hat. In der Verfassung unseres Landes Schleswig-Holstein ist darüber hinaus die Grundlage für die Entfaltung und die Bewahrung der Identität von Dänen und Friesen verankert. Artikel 5 Abs. 2 der Landesverfassung lautet:
„Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeinverbände. Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
Der Schutz und die Bewahrung der Rechte und Identitäten von Minderheiten ist Grundsatz der Politik der Grünen, Grundsatz auch der Politik dieses Landes und der Bundesrepublik Deutschland. Wir Grüne haben mehrfach vorgeschlagen, den Schutz der Sinti und Roma ebenfalls in die Landesverfassung aufzunehmen.
Ich wiederhole diese Forderung auch heute an dieser Stelle. Überdenken Sie von der Fraktion der CDU Ihren Standpunkt. Sie bleiben auf die schlich
te Frage, warum dieser autochthonen Minderheit in Schleswig-Holstein nicht - wie den Dänen und Friesen - der besondere Schutz der Verfassung gewährt werden sollte, die Antwort schuldig.
Das ist vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen und schleswig-holsteinischen Geschichte im doppelten Sinn des Wortes befremdlich. Gerade hier in Schleswig-Holstein wirken die Minderheiten kulturell bereichernd und sind ein wichtiger Ausdruck unserer kulturellen Vielfalt. Vor allem im deutsch-dänischen Grenzland sind die Minderheiten zu wichtigen Brückenbauern diesseits und jenseits der Grenze geworden, und die Arbeit, die dort geleistet wird, hat meinen Respekt und meine Anerkennung. Dies gilt auch für die Arbeit der Minderheitenbeauftragten Caroline Schwarz, die mit Kompetenz und großem Charme ihren Aufgaben nachkommt. Im Namen meiner Fraktion danke ich ihr für ihren Bericht.
Zentrale Aussage der Kompetenzanalyse ist, dass die Minderheiten nachweislich auf beiden Seiten der Grenze ein wichtiger Standortfaktor sind. Sie verkörpern einen Mehrwert für die Region und ihre Entwicklung. Wichtig ist dabei vor allem, die grenzüberschreitende Wissensregion durch die verstärkte universitäre Zusammenarbeit zu stärken. Die Internationalisierung des Arbeitsmarktes im Blick, bietet die Universität Flensburg grenzüberschreitende wirtschaftswissenschaftliche und sprachlich kulturelle Studiengänge an, die in enger Kooperation und gemeinsamer Verantwortung mit der Syddansk Universitet in Dänemark angeboten werden. An der Fachhochschule Flensburg wird zum Beispiel der erfolgreiche Studiengang Energieund Umweltmanagement angeboten. Hinzu kommen intensive Austauschprogramme mit vielen ausländischen Hochschulen. Das hat seinen Grund, denn Forschung und Lehre international auszurichten und allen Hochschulangehörigen einen Aufenthalt zur Forschung, zur Lehre und zum Studium im Ausland zu ermöglichen, ist in einer sich immer globaler ausgerichteten Wirtschaft und Wissenschaft ein zunehmender Standort- und Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes und seiner Regionen.
Die gleichzeitige Aufnahme von ausländischen Studierenden und Lehrenden führt zu einem regen Austausch, nicht nur von Wissen, sondern und vor allem auch zu einer Bereicherung und Vielfalt der Kulturen. Die Vielfalt der Menschen und die Chance, die sich für Schleswig-Holstein durch die geografische Lage ergibt, bieten für alle Beteiligten
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen und erteile für einen Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Bemerkungen machen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Beitrags der Kollegin Herold, den ich an sich gut fand. Eine Bemerkung aber machte mich stutzig. Ich habe in meinem Redebeitrag nicht über Geld gesprochen, nicht weil ich es nicht gut finde, über Geld zu reden, sondern weil ich das in diesem Zusammenhang nicht tun wollte. Wir befinden uns mitten in der Haushaltsberatung. Wenn Geld eingebracht werden soll, dann müssen wir als Parlament das selbst machen. Ein solcher möglichst gemeinsamer Antrag muss von uns zustande gebracht werden.
Nicht zuletzt der Herr Ministerpräsident, aber auch die Kollegin Herold sagten, es könne nicht darauf ankommen, Doppelstrukturen zu entwickeln. Ich habe in meinem Beitrag auch gesagt, dass das nicht Sinn der Sache ist. Dies ist aber auch nicht vorgesehen. Wichtig ist natürlich, dass man die vorhandenen Synergien nutzt. Aber mit guten Worten allein kommen wir nicht weiter.
Wir müssen jetzt sagen, wie wir einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Studie in Angriff nehmen können. Das kostet Geld, zwar nicht viel, aber ein bisschen, und eine Überlegung, wie man die vorhandenen Strukturen einbinden kann. Vorgesehen ist ja nach den Empfehlungen des DialogForumNorden, dass eine Person nördlich der Grenze für diese Umsetzung zuständig ist. Wir brauchen aber auch etwas südlich der Grenze, denn Frode Sørensen, der sich erfreut gezeigt hat, kann natürlich nicht südlich der Grenze im luftleeren Raum schweben. Das geht nicht. Das heißt, er muss einen Dialogpartner haben. Wir müssen aber auch das Signal - hier bin ich wieder beim Geld -, wenn wir mit der Region Syddanmark und der Region Sles
vig/Sønderjylland weiter verhandeln, für eine Kofinanzierung geben. Das ist ein wichtiges Signal. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne wird es nicht gehen.
Die Studie greift vieles von dem auf, was schon jetzt läuft. Aber es gibt erstmals den Versuch, dies alles zu systematisieren. Ich bleibe dabei: Wir bekommen eine neue Sichtweise in der Regionalpolitik, eine Sichtweise, die letztlich - das ist das Ziel des SSW - in die Wirtschaftspolitik, Bildungspolitik und Wissenschaftspolitik der Landesregierung einfließen muss. Das muss das übergeordnete Ziel sein.
Eine letzte Bemerkung zu Kiel: Gestern fand im Offenen Kanal eine Podiumsdiskussion statt. Die Kollegin Jutta Scheicht von der CDU hat dankenswerterweise erklärt, dass es jetzt an der Zeit ist, die Position der CDU zu ändern. Dafür herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe auf eine gute Beratung.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Martin Kayenburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine hervorragende Minderheitenpolitik aus. Dabei soll es auch bleiben.
Aber der Beitrag von Kollegin Spoorendonk geht von Prämissen aus, die wir so bisher nicht verabredet haben. An anderer Stelle haben wir gesagt, die Umsetzung des von uns in Auftrag gegebenen Gutachtens sei nicht Sache des Landtags. Sie ha
ben eben formuliert, Frau Spoorendonk, dass der Herr Sørensen, der offenbar der Clustermanager werden soll, auch hier einen Ansprechpartner brauche. Wir haben bis heute die Einsetzung eines Clustermanagers nicht verabredet. Ganz im Gegenteil, die Landesregierung hat hervorragende Ansätze bei der Umsetzung längst deutlich gemacht. So plant die Landesregierung zum Beispiel am 8. Dezember 2008 den Kongress „Zukunft Grenzregion“. Genau da werden auch die Themen aufgearbeitet, die Teil des gesamten Gutachtens waren.
Darüber hinaus hat die Kollegin Herold darauf hingewiesen, dass es längst eine Vielzahl von grenzüberschreitenden Aktivitäten gibt. Ich erinnere an die 43. Sitzung des Europausschusses. Da haben Sie nämlich über grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit zwischen Flensburg, Apenrade und Sonderburg unter Beteiligung der Minderheiten gesprochen. Da wird deutlich, dass es dort Steuerungskonferenzen gibt, administrative Lenkungsgruppen, dass die Infrastruktur aufgebaut wird, die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten gefördert wird und so weiter. Dadurch wird auch deutlich, dass wir längst auf einem guten Weg sind, ohne Doppelstrukturen aufzubauen. Darum geht es nämlich. Außerdem haben wir das ECMI und andere, die dafür die Kompetenz und die Manpower haben, um das umzusetzen. Wir haben das Regionskontor.
Ich frage mich: Wollen wir nicht diesen etablierten Institutionen, die inzwischen längst auf diesem Gebiet tätig sind, die Chance geben, dass sie sich auch hier weiter einbringen? Das sollten wir unterstützen.
Schließlich will ich daran erinnern, dass sich der Wirtschaftsausschuss zum Beispiel mit Stärken der Region Süddänemark in der Energiewirtschaft auseinandergesetzt hat. Auch da gibt es Strukturen. Dann gibt es die Vorlage zum Thema Lab-on-ChipTechnik zur Qualitätskontrolle und so weiter. Also selbst in den Fachgebieten gibt es inzwischen hinreichende Aktivitäten.
Ich meine also, wir täten gut daran, den etablierten Institutionen nicht irgendjemanden zur Seite zu stellen, der da steuernd eingreift. Denn die Begründung, zu sagen, nur so bekommen wir EU-Mittel eingeworben, ist falsch. Das können diese Institutionen genauso. Ich glaube, sie sind auch in der Lage, das, was das Gutachten insgesamt ausgedrückt hat, in Zukunft umzusetzen. Dann sind wir gemeinsam auf einem guten Weg.
Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Kayenburg. - Der Frau Abgeordneten Spoorendonk teile ich mit, dass es nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung nur möglich ist, einen Kurzbeitrag zu leisten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Zunächst stelle ich fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/2258 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Da kein Antrag gestellt worden ist, betrachten wir den Tagesordnungspunkt insgesamt als erledigt. Ich weise daraufhin, dass sich der Europaausschuss im Wege der Selbstbefassung jederzeit mit dem mündlichen Bericht beschäftigen kann.