Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausbildungszentrumsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1937

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/2243

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Ich verweise in gewohnter Weise auf die Vorlage.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich danke dem Berichterstatter. - Wortmeldungen zu diesem Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Innenminister Lothar Hay das Wort.

(Martin Kayenburg)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich als erster rede, hat mich ein bisschen überrascht,

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Uns auch!)

aber ich bin natürlich darauf vorbereitet. Ich werde in ganz wenigen Sätzen die Regelungen dieses Gesetzes zusammenfassen.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu wenig Parlamentserfahrung!)

- Herr Kollege, ich glaube, ich bin etwas länger im Parlament als Sie, ich kann Ihnen einiges erzählen, was Sie noch nicht kennen.

Jetzt zur Sache, zur zweiten Lesung des Ausbildungszentrumsgesetztes: Ich will das in wenigen Worten zusammenfassen. Das Gesetz sieht eine einheitliche Leitung in Altenholz und Bordesholm vor. Dahinter verbirgt sich das Ziel, durch Kostensenkung dort günstiger zu arbeiten. Diese einheitliche Leitung ist faktisch durch das Ausscheiden eines Leiters seit Herbst 2007 vollzogen worden. Wir wollen damit auch Synergieeffekte erzielen.

Wir haben eine gemeinsame Zentralverwaltung, die für Personalangelegenheiten und für sämtliche Haushaltsangelegenheiten zuständig ist. Wir haben die Fortbildung in beiden Einrichtungen unter dem Titel KOMMA zusammengefasst.

Meine dritte Bemerkung: Wir haben natürlich auch nachvollziehen müssen, dass sich die Fachhochschule durch das Hochschulgesetz des Jahres 2007 an die Hochschulstrukturen anpassen musste. Das heißt, man kann dort genauso den Bachelor wie auch den Diplomabschluss machen.

Träger des Ausbildungszentrums sind das Land, die Kommunen und die Deutsche Rentenversicherung Nord. Diese drei Träger haben keinerlei Änderungswünsche für den vorgelegten Gesetzentwurf vorgetragen. Es gab vonseiten der Gewerkschaften den Wunsch nach Beteiligung in den Gremien. Da das Zentrum eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch mitgliedschaftliche Selbstverwaltung der Träger geprägt ist, konnten wir diesem Wunsch nicht entsprechen. Die Hochschule Altenholz ist eine akademische Einrichtung und unterliegt dem Hochschulrecht und der dort vorhandenen Selbstverwaltung. Deshalb konnte man dem nicht entsprechen.

Meine letzte Bemerkung: Es bleibt aber uneingeschränkt bei der partnerschaftlichen Mitbestim

mung der Personalvertretung in Schleswig-Holstein. Das wird uneingeschränkt fortgeführt.

Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen.

(Beifall bei SPD und SSW)

Ich bedanke mich bei dem Herrn Innenminister für den Bericht und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf baut auf der Reform des Ausbildungszentrums im Jahr 2003 auf. Seinerzeit lag der Schwerpunkt auf der strukturellen Fortentwicklung der Verwaltungsfachhochschule. Ein neuerlicher Handlungsbedarf ergibt sich zum einen aus der Erkenntnis, dass eine engere Kooperation der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie geboten erscheint. Zum anderen ist eine Anpassung an die veränderten Hochschulstrukturen notwendig. So muss beispielsweise der Einführung von Bachelor-Abschlüssen Rechnung getragen werden.

Hintergrund des Gesetzentwurfs sind nicht zuletzt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ unter Federführung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2006, wonach die Fortbildungsbereiche zu bündeln sind und eine engere Kooperation der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie unterstützt werden soll.

Was die bereits angesprochene Intensivierung der Zusammenarbeit beider Einrichtungen angeht, wird es künftig insbesondere ein gemeinsames Fortbildungsangebot geben. Außerdem ist eine gemeinsame Zentralverwaltung vorgesehen.

Das Gesetz berücksichtigt ferner das durch die Novellierung des HSG reformierte Hochschulrecht. Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung soll insbesondere die Grundsätze der Qualitätssicherung aufgreifen. Gleichzeitig wird der Entwurf den Besonderheiten und wesentlichen Unterschieden zu den staatlichen Hochschulen gerecht. So wird zum Beispiel kein Hochschulrat eingerichtet. Stattdessen erfolgt die strategische Steuerung weiterhin durch die Dienstherren im Kuratorium und in den Fachbereichsräten des Ausbildungszentrums.

Im Zuge des Bologna-Prozesses beabsichtigen zahlreiche Bundesländer, an ihren Verwaltungsfachhochschulen die bisherigen Diplomstudiengänge in Bachelor-Studiengänge zu überführen. Auch an der Verwaltungsfachhochschule in Schleswig-Holstein bestehen entsprechende Bestrebungen, um die Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten. Der Fachbereich Polizei hat bereits einen Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst entwickelt.

Man kann sich natürlich fragen, warum keine Zusammenführung des Ausbildungszentrums, der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie in einer Einrichtung vorgenommen wird. Wir dürfen an dieser Stelle aber nicht vergessen, dass mit der 2003 abgeschlossenen Reform gerade erst die Selbstständigkeit der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie erreicht wurde. Diese Festlegung hat nach wie vor ihre Berechtigung, denn anderenfalls würde die Verwaltungsfachhochschule die staatliche Anerkennung als Hochschule verlieren. Der Hochschulstatus aber ist notwendig, um gegenüber anderen Hochschulen wettbewerbsfähig zu bleiben, etwa bei der Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal. Außerdem ermöglicht er Kooperationen mit anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins.

Die beiden Einrichtungen, um die es hier geht, sind im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung insbesondere der kommunalen Körperschaften anerkannt und akzeptiert. Durch das Gesetz gewährleisten wir, dass dies so bleibt. Die CDU-Fraktion wird daher dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber ganz kurz!)

Ich gebe mir Mühe, das kurz zu machen, lieber Kollege Garg, sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, denn wir haben diese Vorlage schon seit gut einem Jahr in der Beratung. Dass wir diese in sich schlüssige Gesetzesänderung erst jetzt abschließend beraten, hat mit dem Beratungsbedarf vor allem meiner Fraktion zu

tun. Daher gestatte ich mir, kurz den Grund für unser Zögern vorzutragen.

Aus den schriftlichen Stellungnahmen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, den Kommunalgewerkschaften und dem Deutschen Beamtenbund war gleichermaßen zu entnehmen, dass diese ihren Einfluss und ihre Einbindung in die Gremienstruktur des Ausbildungszentrums, insbesondere auf die Berufsausbildung der Beamtinnen und Beamten, nicht gewährt sehen. Beamten-Ausbildungsgänge sind nicht im Berufsbildungsgesetz geordnet, und es gibt keine den Prüfungsausschüssen der Kammern entsprechende Beteiligungen der Gewerkschaften. Daher sind die Forderungen der Gewerkschaften aus unserer Sicht durchaus berechtigt und eingehend zu prüfen gewesen. Allerdings mussten wir auch an dieser Stelle wieder einmal zu der Erkenntnis gelangen, dass die Regelungen, die für die normalen Arbeitnehmer gelten, nicht eins zu eins auf den Beamtenbereich übertragbar sind.

Eine Gremienbeteiligung im Ausbildungszentrum ist nicht möglich, da diese als Körperschaft des öffentlichen Rechts von seinen Mitgliedern - dazu zählen eben die Gewerkschaften nicht - selbst organisiert wird. Personalräte haben da eine andere Stellung, und auch ein zahnloser Beirat, der einmal in der Diskussion war, über den die Gewerkschaft beteiligt wäre, würde lediglich die Anzahl der Gremien erhöhen, hätte aber eigentlich keine Wirkung. Gleiches gilt letzten Endes ebenfalls für einen Gaststatus in den Gremien, der angestrebt war, zumal einige Träger des Ausbildungszentrums dies auch jetzt schon ablehnen.

Eine Beteiligung an der Ausbildungs- und Studiengestaltung für den gehobenen Dienst würde mit der Aufgabe der Selbstverwaltungsgremien der Verwaltungsfachhochschule kollidieren. Anders sieht es im Bereich des mittleren Dienstes aus. Gerade hier ist die Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsbeamte ziemlich identisch, und ein Einstieg der Gewerkschaften wäre hier eigentlich am nächstliegenden. Allerdings wäre es dann systemfremd, gerade hier die Gewerkschaften einzubeziehen und zuzulassen, dass dies in anderen Bereichen nicht geschieht.

Somit haben wir uns gegen eine Veränderung des Ausbildungszentrumgesetzes in dieser Frage entschieden, stimmen also der Vorlage auch zu, aber aus Statusgründen und nicht deshalb, weil wir die nach wie vor berechtigte Forderung der Gewerkschaften nach mehr Beteiligung ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diese Entscheidung jedoch bei den anstehenden Beratungen

(Wilfried Wengler)

eines neuen Landesbeamtengesetzes für SchleswigHolstein, das uns ja in der nächsten oder übernächsten Tagung wahrscheinlich erreichen wird, einbeziehen und natürlich dafür Sorge tragen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten der Gewerkschaften an dieser besser zutreffenden Stelle gestärkt werden. Das Beamtenstatusgesetz des Bundes gibt uns dafür ja auch die Möglichkeit.

Unabhängig davon wird mit der Änderung des Ausbildungszentrumgesetzes die Zusammenarbeit der Ausbildungseinrichtungen und der Fortbildungseinrichtungen im Verwaltungsbereich besser und wirtschaftlicher. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich auch die mögliche Integration des Bildungszentrums für die Steuerverwaltung, die ja angedacht ist, beitragen können. Zudem müssen wir natürlich auch sehen, dass die Ausbildungszahlen des öffentlichen Dienstes insgesamt sinken werden und daraus Konsequenzen auch für die Ausbildungseinrichtungen zu ziehen sind. Das gilt für die Zusammenführung der Ausbildung im großen Teil des mittleren Dienstes und die Einbeziehung der Fortbildung und die Auslastung der Fachhochschule gleichermaßen. Das ist ja auch Gegenstand einer Prüfgruppe der Landesregierung. Vielleicht kann im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform an dieser Stelle in dieser Frage etwas mehr bewegt werden, als das anderswo möglich war.

(Beifall bei SPD und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Kollege Stegner, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von mir. Deshalb werde ich versuchen, auch für Sie noch einige neue Aspekte in die Debatte einzubringen.

Eigentlich brauchten wir den heutigen Tagesordnungspunkt nicht zu debattieren, denn die Zusammenführung der Ausbildungszentren der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie in eine Einrichtung ist politisch unstrittig. Sie ist im federführenden Innen- und Rechtsausschuss des Landtags einstimmig beschlossen wor

den. Sie wird von den Gewerkschaften hinsichtlich der Fortbildungsaktivitäten begrüßt. Lediglich die Frage der gewerkschaftlichen Beteiligung war ein strittiges Thema. Auch die kommunalen Landesverbände haben gegen die Zusammenführung keine Bedenken.

Auch wir unterstützen selbstverständlich wie im Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung. Es ist ein kleiner Schritt zur Verschlankung der Verwaltung. Was wir im sogenannten Schlie-Bericht vom Februar 2006 auf Seite 389 noch als Prüfauftrag zur Untersuchung von Einsparpotenzialen durch die Zusammenführung von bestehenden Aus- und Fortbildungseinrichtungen zur Kenntnis nehmen durften, wird nun umgesetzt. Die Prüfung hat nach mehreren Jahren, Kollege Kalinka, folgendes Bild ergeben: Es wurde festgestellt, dass Verwaltungsfachhochschule und Verwaltungsakademie im Bereich der Fortbildung zum Teil konkurrierende Seminare angeboten haben, aber beide Seminare durch das Konkurrenzangebot nicht ausgelastet waren. Auf die Idee kann jeder kommen, der etwas nachdenkt. Es wurde festgestellt, dass die Ausbildungszahlen insgesamt zurückgegangen sind und daher die Auslastung der Ausbildungseinrichtungen nicht gewährleistet war. Und man hat erkannt, dass zumindest im Bereich der Führungsebene durch eine Zusammenlegung der Verwaltung Stellen einzusparen sind. Quantifiziert, Herr Kollege Kalinka, wird dies aber bedauerlicherweise nicht.

Die Konsequenz ist logischerweise der vorliegende Gesetzentwurf und die Zusammenlegung der Ausbildungszentren. Wir unterstützen diesen Schritt, aber wir nehmen auch die Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes auf, die besagt, dass sich in der Praxis kein Führungsvakuum in der Verwaltungsakademie ergeben darf, wenn die Ressourcen der Leitung zu stark bei der Fachhochschule gebunden werden. Das werden wir beobachten.

Grundsätzlich sollen Verwaltungsakademie und Verwaltungsfachhochschule selbstständig bleiben. Die Landesregierung begründet dies wie folgt: Der Status der Verwaltungsfachhochschule werde benötigt, um auch bei der Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus eröffne der Hochschulstatus die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins. Hier liegt dann wohl auch der nächste Prüfauftrag parat, den zumindest eine Abordnung der Kampfgruppe Schlie zu bearbeiten haben wird.