Auf handwerkliche Mängel seines Gesetzentwurfs Höchstzahl, Niedrigstwert - hat Herr Hildebrand selbst schon hingewiesen.
Im Ergebnis liegen uns drei Gesetzentwürfe zu insgesamt fünf Landesgesetzen vor, deren zentrales Anliegen darin besteht, Wahlvorschriften zu ändern. Ich empfehle uns, diese Gesetzentwürfe nicht bis zum Ende der Legislaturperiode 2010 in monatlichen Schritten weiter anzureichern und zu kumulieren; das Kumulieren bei Wahlen ist hier im Landtag ohnehin schon mehrfach abgelehnt worden.
Eine letzte Bemerkung. Selbstverständlich wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, Herr Kollege Kalinka, um das Ehrenamt in der Kommunalpolitik sowohl auf Kreis- als auch auf Gemeindeebene zu stärken. Wir sollten jetzt allerdings nicht diese Gesetzentwürfe zum Anlass nehmen, die Gemeindeverfassung und die Kommunalverfassung auf Kreisebene umfassend zu reformieren. Lassen Sie uns diese Schritte beenden. Lassen Sie uns alle drei Gesetzentwürfe einer gemeinschaftlichen Anhörung im Fachausschuss zuführen und dann eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten, damit wir rechtzeitig vor den nächsten Wahlen klare gesetzliche Grundlagen haben.
Ich danke Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir freuen uns, dass das Thema Sainte-Laguë/Schepers nun zum dritten Mal hintereinander Gegenstand einer Landtagsdebatte ist.
Über gute Ideen kann man eben nie genug reden, und da wir Grüne selbst zwei Gesetzentwürfe zum Thema Zählverfahren in den Landtag eingebracht haben, ist es natürlich selbstverständlich, dass wir diesen Punkt im Gesetzentwurf der FDP ausdrücklich begrüßen.
Und obwohl es heißt: „Doppelt hält besser“, will ich nicht alle Argumente meiner Fraktion komplett wiederholen.
Lassen Sie mich nur so viel ausdrücklich betonen: Das Wahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers bevorzugt nicht die kleinen Parteien, wie es die letzten Male fälschlicher Weise von einigen behauptet wurde.
(Beifall des Abgeordneten Günther Hilde- brand [FDP] - Klaus-Peter Puls [SPD]: Ge- genüber dem Istzustand, Frau Kollegin!)
Vielmehr hebt es die jetzt vorhandene Benachteiligung nach d’Hondt auf. Das ist ein Unterschied, und das muss man so immer wieder sehr deutlich sagen.
Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist unstrittig das Verfahren, das den Wählerwillen bei seiner Abbildung in den Parlamenten und seinen Ausschüssen am ehesten entspricht. Dies haben sowohl der Kreis Schleswig-Flensburg als auch die Stadt Flensburg inzwischen erkannt und in Resolutionen an den Landtag deutlich gemacht. Ich hoffe, dass es zu noch mehr solcher Beschlüsse vor Ort kommt, damit sich die Großen nicht mehr herausschummeln können und diesem Verfahren zustimmen müssen.
Nun zu den anderen Vorschlägen des FDP-Gesetzentwurfs. Neben kleinen Änderungen - viele sind hier genannt worden - soll es zum einen die Möglichkeit zum Erhalt eines Grundmandats für nicht in einem Ausschuss vertretene Fraktionen geben, und zwar für jede Bürgerin und jeden Bürger. Wenn wir es richtig verstanden haben, soll dies auch für Personen unter 18 Jahren gelten, und es sollen auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger entsandt werden können. Diesen Vorschlag begrüßen wir. Falls ich Herrn Kollegen Puls richtig verstanden habe, unterstützt uns die SPD bei diesem Vorhaben. Auch das ist ausgesprochen gut. Nun müssen wir nur noch Ihren Koalitionspartner überzeugen. Aber das scheint nach der Rede, die wir eben gehört haben, ein bisschen schwierig zu sein.
Zum anderen soll ein neuer § 47 g in die Gemeindeordnung eingefügt werden, der Menschen mit Behinderung stärker als bisher bei Planungen und Vorhaben der Gemeinde beteiligt. Darüber haben wir vor zwei oder drei Jahren auf Antrag der FDP beraten. Damals ist es leider abgelehnt worden. Allerdings kann es auch hier so sein, dass eine zweite Beratung zu besseren Erkenntnissen führt.
Wir begrüßen diesen Vorschlag. Denn eine Einbeziehung von Menschen mit Behinderung bereits bei der Planung
Springen Sie über Ihren Schatten und erkennen Sie auch anhand der Praxis und den bisher fehl gelaufenen Planungen vor Ort an, dass dieses ein sinnvol
ler Vorschlag ist, der eher der Entbürokratisierung dient. Schließlich würden wir uns weitere Verfahren sparen.
Nicht ganz nachvollziehen konnten wir den Vorschlag, die Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung der Gemeinden aufzuheben.
Ich denke, im Ausschuss werden wir darüber beraten müssen, welche Vorteile sich durch Änderungen gegenüber dem jetzigen Verfahren ergeben würden. Hierzu hätte ich mir eine kurze Begründung gewünscht, aber das bekommen wir im Ausschuss sicherlich gemeinsam hin.
Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile für den SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Debatte zur Änderung des Gemeindeund Kreiswahlgesetzes haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Mandatsverteilung künftig nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren durchzuführen ist. Denn im Gegensatz zum d’hondtschen Zählverfahren trägt dieses Verfahren eher dazu bei, die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler in der Mandatsverteilung darzustellen.
Eine solche Änderung ist aber aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Denn die Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden oder Kreisen wird weiterhin nach dem d’hondtschen Verfahren geregelt. Wenn die Mandatsverteilung künftig nach SainteLaguë/Schepers durchgeführt werden soll, dann müssen auch die Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung entsprechend geändert werden. Mit anderen Worten: Wir unterstützen den Gesetzentwurf der FDP in dem Punkt, dieses Zählverfahren auch bei den Ausschussbesetzungen oder bei der Wahl des Vorsitzenden anzuwenden. Nur dann wird ein Schuh daraus.
Unsere Unterstützung findet der Entwurf auch in dem Punkt, dass fraktionslosen Gemeindevertretern künftig ermöglicht werden soll, ein zusätzliches beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Damit stärken wir insbesondere die Ge
meindevertreter, die als Einzelkämpfer in den Gemeinderäten sitzen und sich quasi um alles selbst kümmern müssen. Wer Kommunalpolitik gemacht hat oder macht, weiß, wie umfangreich dies ist und kann sich ein Bild davon machen, wie zeitintensiv dieses demokratische Amt für den Einzelnen ist.
Politische Arbeit darf aber nicht abschrecken. Daher halten wir es für angemessen, dass fraktionslose Gemeindevertreter in ihrer politischen Arbeit auf die Unterstützung von beratenden Mitgliedern zurückgreifen können.
Positiv hebe ich den Aspekt des Entwurfs hervor, in dem es um die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalpolitischen Entscheidungen geht. Dazu ist zwar schon einiges gesagt worden, aber auch ich möchte es unterstreichen. Denn die Beteiligung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren, ist ein wichtiges Element unserer demokratischen Gesellschaft.
Hier greift die FDP einen Punkt auf, der bisher wirklich stiefmütterlich behandelt wurde. Wenn es gelingen soll, behinderte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, dann müssen wir dafür die Rahmenbedingungen schaffen. Denn Menschen mit Behinderung sind die besten Experten, wenn es um ihre spezifischen Angelegenheiten geht.
Alles in allem halten wir also den Gesetzentwurf der FDP für gelungen. Dieser Gesetzentwurf hat sich die Stärkung des Ehrenamtes zum Ziel gesetzt. Daher habe ich die Anmerkung des Kollegen Kalinka auch nicht richtig verstanden. Ich will deutlich sagen, dass wir den Gesetzentwurf nicht unter dem Motto gelesen haben: Hier irrt Goethe. Natürlich werden im Ausschuss noch einzelne Fragen zu beantworten sein. Wir freuen uns darüber, dass mit diesem Gesetzentwurf auch das Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger thematisiert wird. Das ist unserer Meinung nach schon lange angesagt, denn es kann nicht angehen, dass wir nur auf EU-Recht zurückgreifen. Hier stehen wir in der Pflicht, auch selbst zu handeln. Wir freuen uns auf die Ausschussberatung und warten gespannt auf die Anträge der regierungstragenden Fraktionen.
Ich danke der Frau Abgeordneten. - Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Äußerung des Kollegen Puls unter Verwendung der Begriffe Demokratie und Diktatur nach meinem Beitrag als fast an der Grenze zur Verletzung stehend empfunden, Herr Kollege Puls.
Ich habe mich gemeldet, um noch einmal etwas zu dem Kern des Themas zu sagen, um das es hier geht. Sie als FDP-Fraktion wollen über die von mir genannten Punkte im Gemeinderecht hinausgehende geeignete Verfahren für Menschen mit Behinderung haben. Hierzu habe ich gesagt: Die jetzigen Punkte reichen aus. Ich frage Sie: Welche konkreten Vorschläge haben Sie dazu zu machen? Wenn Sie diese hätten, dann würden Sie sie in die Gemeindeordnung hineinschreiben. Was ist das für eine Art von Gesetzestechnik? Was ist das für eine Aussage, dass die Gemeinde darüber hinausgehende Formen entwickeln soll? Das zeigt eigentlich, dass Sie kaum einen Vorschlag haben, der über das jetzt Vorliegende hinausgeht. Herr Kollege Hildebrand, wenn Sie einen Vorschlag haben, dann nennen Sie ihn hier. Bezeichnen Sie konkret, was damit gemeint ist. Ich kann das aufgrund Ihrer Formulierung nicht erkennen.
Frau Kollegin Heinold, die jetzige Beteiligung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderung ist ebenso wie die Berücksichtigung genannter Bereiche geltende Sach- und Rechtslage, und zwar in jedem Kreis und in jeder Gemeinde. Über dieses Thema brauchen wir inhaltlich nicht zu streiten. Wir sind völlig auf einer Linie. Das ist rechtlich und tatsächlich der jetzige Stand. Ich setze mich dagegen zur Wehr, dass bei einem tatsächlichen Stand zusätzliche Dinge formuliert werden, zu denen es keine Notwendigkeit gibt. Das ist es, was ich hier ver
sucht habe, deutlich zu machen. Das richtet sich nicht im geringsten gegen die Anliegen von Menschen mit Behinderung. Das sage ich, damit dies ganz klar und deutlich ist. Ich sage dies, damit hier kein falscher Eindruck im Raum steht. Herr Kollege Hildebrand, bitte benennen Sie konkret, was Sie mit dieser Formulierung meinen.