Wir werden das in die Ausschussberatungen einbringen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss durch weitere konstruktive Vorschläge aus anderen Parteien letztlich zu einem guten Gesetzentwurf kommen, zu einer guten Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung, die die Beteiligung aller entsprechend gewährleistet.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung einreicht, muss man sich fragen lassen, wozu man etwas sagt und wozu nicht. Im Wesentlichen ist mir aufgefallen, wozu Sie nichts sagen. Im Mittelpunkt einer möglichen Reform der Kreisordnung sollte die Stärkung des politischen Ehrenamts stehen. Das ist das Thema, das auf die Tagesordnung gehört. Ich denke, dass sich das Kräfteverhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt im letzten Jahrzehnt zuungunsten des Ehrenamts entwickelt hat, und dass es auf der Tagesordnung stehen muss, im Hinblick auf dieses Thema Veränderungen hier im Landtag zu beschließen.
- Dass die FDP jetzt sagt, sie will dies nicht, ist, finde ich, für die weiteren Debatten draußen von großem Interesse. Wir halten es für notwendig, die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse der Abgeordneten zu stärken. Wir könnten uns vorstellen, dies in Form des alten Kreisausschusses zu gewährleisten. Über diese Themen werden wir zu diskutieren haben.
- Lieber Kollege Wolfgang Kubicki, wer den alten Kreisausschuss als Kungelrunde bezeichnet, sollte sich einmal mit denen unterhalten, die dort gesessen haben, und der ist sehr fern von der Wirklichkeit.
Erstens. „Abgestimmt wird, wenn niemand widerspricht, offen durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel“, verlangen Sie. Das halte ich für falsch. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordnete nicht öffentlich dokumentieren muss, wofür er steht. Die Bürger haben einen Anspruch darauf zu wissen, wofür der einzelne Abgeordnete votiert oder nicht. Das halte ich für unabdingbar.
Ich stelle mir Sitzungen in Gemeindevertretungen oder Kreistagen vor. Wenn es dort nur einen gibt, der ständig geheime Abstimmung verlangt, dann kann ich nur sagen: Viel Spaß! Die Langeweile, die Langatmigkeit und der Verdruss mit diesen Dingen würde größer werden. Ich halte das in dieser Diskussion für einen völlig unsachgemäßen Vorschlag.
Zweitens. Sie wollen über den Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall beschlossen haben. Nun habe ich vom Kollegen Hildebrand gehört, er meint damit mehr Transparenz. Ich habe gedacht, er würde meinen, das „allgemein“ solle herausgestrichen werden. Aber das konnte man nicht erkennen, weil Sie eben keine Begründung beigefügt haben. Hinsichtlich der Frage, die Öffentlichkeit auszuschließen, besteht heute in der Gemeindeordnung und in der Kreisordnung eine völlig sachgerechte Anwendung. Insoweit gibt es eigentlich gar keinen Handlungsbedarf. Es gibt einzelne Punkte, bei denen man von vornherein weiß, dass sie nicht öffentlich sein dürfen, und es gibt andere Dinge, bei denen gegebenenfalls im Einzelfall entschieden wird.
Herr Kollege Hildebrand, als Bürgermeister will ich Ihnen nur eines sagen: Über die Frage, ob Bauangelegenheiten öffentlich sind oder nicht, brauchen Sie doch gar nicht zu diskutieren. Sie sind nicht öffentlich. Punkt. Insoweit geht auch hier Ihre Argumentation fehl.
Drittens. Sie wollen die Diskussion um das Wahlverfahren jetzt auch in die Gemeindevertretungen und Kreistage ziehen. Wir hatten ja beim letzten Mal schon die Diskussion mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum allgemeinen Wahlrecht und zum allgemeinen Auszählen. Wir werden uns darüber im Ausschuss unterhalten. Das haben wir auch schon bei dem anderen Anliegen gesagt. Dieses Verfahren
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt nennen, den Sie interessanterweise nicht angesprochen haben. Sie wollen einen neuen § 47 g - Beteiligung von Menschen mit Behinderung - einfügen, in dem es heißt, bei Planungen und Vorhaben der Gemeinden sollen über die jetzt schon vorliegenden Beteiligungsverfahren hinaus geeignete Verfahren entwickelt werden. Man muss sich einmal anschauen, welche Beteiligungsverfahren es heute bereits in der Gemeinde gibt: die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner, die Einwohnerversammlung. Es heißt zum Beispiel: Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von dem zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden. Jeder kann sich einbringen. Es gibt die Einwohnerfragestunde, die Anhörung. Es gibt Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten. Es gibt die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzutragen, die beschieden werden müssen. Dies alles genügt Ihnen nicht. Dabei sprechen Sie von weniger Verwaltungsaufwand. Das passt nicht zueinander.
Niemand hat etwas dagegen, dass Menschen mit Behinderung in ihren Anliegen gestärkt werden. Praktisch läuft es doch in der Gemeinde so, dass ein Bürger, wenn er betroffen ist, den Bürgermeister oder den Gemeindevertreter anruft. Dann wird das besprochen und geregelt.
Nun zum letzten Punkt, zu den wirtschaftlichen Fragen, die Sie angesprochen haben. Ihr Anliegen ist es, § 76 dahin gehend zu ändern, dass die Gemeinde über Entgelte aus Leistungen, über Steuern und sonstige Finanzmittel künftig selbst entscheidet. Ich habe bisher noch nicht ganz verstanden, was das bedeutet, ob man erst sonstige Einnahmen nehmen kann und danach Steuern oder Leistungen. Herr Kollege Hildebrand, wir werden ja im Ausschuss von Ihnen hören, was Sie mit dem meinen, was Sie zwar zu Papier gebracht, aber nicht begründet haben.
- Auch darüber werden wir im Ausschuss sprechen. Über ein, zwei Punkte können wir uns unterhalten. Bei einigen Punkten kann ich nur sagen: Fehlanzei
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz so massiv will ich nicht in die Schelte des Kollegen Kalinka einstimmen.
(Claus Ehlers [CDU]: Es war sehr sachlich vorgetragen! - Lars Harms [SSW]: Für seine Verhältnisse! - Heiterkeit)
Meine Damen und Herren, aller guten Dinge sind drei. Weil es bei den Kommunalwahlen im Mai zu Unstimmigkeiten über die Auslegung eines Paragrafen bezüglich der Sitzverteilung gekommen ist, haben die Grünen eine Klarstellung im Wahlgesetz nicht ganz folgerichtig zunächst nur für künftige Landtagswahlen beantragt. Das war im Juli. Im September ist den Grünen dann eingefallen, dass bei Kommunalwahlen eigentlich auch das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Anwendung findet, und sie haben dieselbe Klarstellung in diesem Gesetz für künftige Kommunalwahlen beantragt. In beiden Fällen streben die Grünen an, das bewährte Stimmenauszählungsverfahren nach d’Hondt durch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zu ersetzen, mit dem für kleinere Parteien günstigere Sitzzuteilungen errechnet werden.
Dasselbe Verfahren will heute die FDP durch Änderungen in drei weiteren Gesetzen - Gemeindeordnung, Kreisordnung und Amtsordnung - für die kommunalverfassungsrechtlich vorgesehenen Wahlen der Vertretungs- und Ausschussvorsitzenden und der Fachausschussbeziehungsweise Amtsausschussmitglieder erreichen. Legitim und durchaus nicht uneigennützig verbindet die FDP mit ihrem Antrag das traditionelle Begehren aller kleineren Parteien nach einem Grundmandat in jedem Ausschuss, nicht nur mit beratender Stimme, sondern mit vollem Stimmrecht.
Darüber hinaus enthält der Antrag der FDP eine Initiative zur kommunalpolitischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung, und hier vertrete ich eine andere Meinung als der Kollege Kalinka. Denn wir begrüßen diese Initiative und werden sie als SPD-Landtagsfraktion unterstützen.
Wir sind ganz und gar nicht mit dem Kollegen Kalinka einer Meinung, dass Bürgerbeteiligung mit Bürokratisierung und Verwaltungsaufwand gleichzusetzen sei.
Es ist in der Demokratie natürlich so, dass Bürgerbeteiligung mit mehr Verfahren verbunden ist. Das ist anders als in einer Diktatur. Da entscheidet schließlich nur einer.
Wenn wir demokratische Beteiligungsformen wollen, dann brauchen wir die Bürgerbeteiligung. Nachgebildet ist dieser Paragrafenvorschlag übrigens der Kinder- und Jugendbeteiligung, die bereits in § 47 f verankert ist.
Da müssen Sie mal hineinschauen, Herr Kollege Kalinka. Dort ist die Bürgerbeteiligung bezogen auf die Jugendlichen und Kinder fast wortwörtlich von den Gemeinden, Kreisen und Kommunen angemahnt worden. Das soll hier für Menschen mit Behinderung gleichermaßen geregelt werden. Das finden wir gut, zumal die Barrierefreiheit in vielen Gemeinden in der Tat noch nicht hergestellt ist.
Schließlich wartet die FDP mit einigen Verfahrensvorschlägen etwa zur Öffentlichkeit von Sitzungen oder zur Form der Beschlussfassung in Sitzungen auf. Darüber können wir uns im Ausschuss gern näher unterhalten.
Auf handwerkliche Mängel seines Gesetzentwurfs Höchstzahl, Niedrigstwert - hat Herr Hildebrand selbst schon hingewiesen.