Mit der Diskussion um die Leitorientierung Inklusion hat die Landesregierung die Interessen und Anliegen von Menschen mit Behinderung wieder stärker in den Blickpunkt gestellt und Veränderungen in allen Bereichen angeschoben. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein wieder mehr und verstärkt über die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung reden und dass wir auf ihre Anliegen sensibel eingehen, dass wir umfassende Barrierefreiheit einfordern und uns für die Integration von Menschen mit Behinderung stark machen.
Eine moderne, eine inklusive Politik für Menschen mit Behinderung verbindet professionelles Handeln und ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern - eine Politik, die immer davon bestimmt sein muss, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und selbstständig über ihre Geschicke entscheiden können.
Ich darf mich bei allen an dieser Gesetzesänderung Beteiligten für die Diskussion und Unterstützung bedanken. Dieser Dank schließt auch ganz besonders den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages ein. Einen Dank richte ich auch an alle Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss dafür, dass wir diese Gesetzesänderung in unserer letzten gemeinsamen Sozialausschusssitzung auf den Weg gebracht haben. Das war zu Beginn nämlich nicht selbstverständlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es noch einmal mit einfacher Sprache zu versuchen und meine Rede damit auf den Punkt zu bringen: Wir wollen erreichen, dass mehr für gleiche Rechte von Menschen mit und ohne Behinderung getan wird, dass Menschen mit Behinderung über sich selbst bestimmen und nicht andere. „Nicht ohne uns - mit uns!“, ist ein Schlagwort aus der Diskussion. Und wir wollen erreichen, dass sich Ulli Hase noch besser für Menschen mit Behinderung in unserem Land einsetzen kann.
Ich danke Herrn Abgeordneten Baasch. - Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Birk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heutige Fazit: Die Hartnäckigkeit der Verbände, die sich für Menschen mit Be
Schon 1996 haben wir die Hauptamtlichkeit der Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderung hier durchgesetzt, und wir wollten schon damals diese Aufgabe beim Landtag ansiedeln, um die Unabhängigkeit zu stärken. Darin sah die SPD damals eine Schwächung ihrer Ministerin. Ich freue mich, dass der damalige Einwurf seitens CDU und FDP, die Beauftragten ganz abzuschaffen, nun out of time ist und dass nun alle Fraktionen gemeinsam eine neue Rechtsgrundlage für den Beauftragen für Menschen mit Behinderung schaffen wollen.
Es war im vorigen Jahr die FDP, die einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Petitionswesens einbrachte. Damals sah es überhaupt nicht danach aus, dass wir heute hier landen. Denn in dem Zusammenhang war eigentlich eher davon die Rede, die Ämter des Behinderten- und des Flüchtlingsbeauftragten abzuschaffen und die damit einhergehenden Aufgaben auf die Bürgerbeauftragte zu übertragen. Dies ist allerdings sehr stark in die Kritik der Behindertenverbände geraten. In der Anhörung wurde dieses Ansinnen auch einhellig abgelehnt. Stattdessen hat unser grüner Vorschlag, den wir parallel dazu einbrachten und der darüber hinaus die Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerbüros für die Beauftragten des Landtages vorsah, Zustimmung gefunden.
Es hat sich eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen; in diesem Zusammenhang möchte auch ich dem Wissenschaftlichen Dienst - Kollege Baasch hat ihn schon erwähnt - danken. Alle Fraktionen haben nämlich den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Die FDP hat sich damals taktvollerweise enthalten, das Vorhaben aber nicht behindert.
Die wenigsten Hilfesuchenden wissen, an welchen Beauftragten sie sich mit ihren Anliegen korrekterweise richten sollen. Die FDP hat parallel dazu gearbeitet und einen Entwurf vorgelegt, den SSW und Grüne, die an dieser Stelle keinen Kompetenzstreit vom Zaun brechen wollten, unterstützt haben. Deswegen haben wir einen gemeinsamen Oppositionsentwurf vorgelegt.
Die Große Koalition hat dies wiederum zum Anlass genommen, ihrerseits einen Entwurf vorzulegen. Dieser sah vor - wir hatten es uns anders gedacht -, dass die Behindertenverbände keine Personalvorschläge machen dürfen; hierbei sind wir letztend
lich geblieben. Außerdem gab es Dissens in der Frage der Stellvertretung und in der Frage von Sonderberichten außerhalb der turnusmäßigen Berichtspflichten.
Allerdings haben die Behindertenverbände auch in diesen Punkten eindeutig dem Oppositionsentwurf den Vorzug gegeben. Auf diese Weise sind wir nun zu einem Kompromiss gelangt, den alle tragen können. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen - so wurde es hier auch erklärt - befürworten, dass wir vor einer möglichen Neuwahl die Verbände für Menschen mit Behinderung anhören, damit wir unsere Wahl nicht im luftleeren Raum treffen. Ich würde mich freuen, wenn wir dies gesetzlich verankern würden. Aber da anscheinend alle ihr Wort geben, wird das Ergebnis sicherlich stimmen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich Ulrich Hase für seine engagierte Arbeit, für seine Ungeduld, was die Realisierung der Ziele für Menschen mit Behinderung angeht, aber auch für seine Geduld, was die Positionen hier im Landtag angeht, danken.
Dies ist nötig, um eine gute Arbeit zu machen. Ich freue mich über die große Handlungsfreiheit, die dieses Amt nun bietet. Und ich bin mir sicher, dass sich unsere Hartnäckigkeit irgendwann auch beim Thema Bürgerbüro durchsetzen wird. Denn es ist nicht einzusehen, dass Hilfesuchende lange suchen müssen, bis sie den richtigen Ansprechpartner finden. Dafür braucht man gar kein Gesetz. Vielmehr bedarf es der Umsetzung durch die Verwaltung. Ich setze hier auf die Zusammenarbeit unserer tüchtigen Beauftragten und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Abgeordneten Angelika Birk. Für den SSW im Landtag hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ist im Alltag noch mancher Bewährung ausgesetzt. Im beruflichen Alltag kann sich eine Behinderung sogar zu einem manifesten Einstellungshemmnis auswachsen, wovon die überdurch
Die Benachteiligung der Menschen mit Behinderung erledigt sich nicht von selbst, sondern bedarf der ständigen Beobachtung und Korrektur. Das ist ein Kernbereich unserer demokratischen Verfasstheit, wie sie im Grundgesetz steht. Sie ist die Aufgabe von uns allen. Die Berichte des Landesbeauftragten zeugen genau davon, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kein abgegrenztes Spezialgebiet ist, sondern nur mittels aller Bürgerinnen und Bürger realisiert werden kann.
Behindertenpolitik ist mitnichten nur eine Sammlung von Gesetzen für Menschen mit Behinderung, sondern von ihr profitiert die gesamte Gesellschaft. Menschen mit Behinderung können aufgrund ihrer Behinderung in der Wahrung ihrer Interessen gehandicapt sein. Das bedeutet keinesfalls, dass ihnen damit ihre Rechte aberkannt werden oder selbstverständlich auf andere übertragen werden können. Es bedeutet vielmehr, dass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass Betroffene bei der Formulierung ihrer Interessen Unterstützung beziehungsweise Assistenz erfahren. Das kann durch Gebärdendolmetscher geschehen, durch Angehörige oder eben durch einen Landesbeauftragten, den die Opposition in dieser Scharnierfunktion ausdrücklich stärken möchte. Zukünftig wird gelten, ich zitiere den Entwurf:
„Das Amt der oder des Beauftragten für Menschen mit Behinderung wird bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingerichtet.“
Damit wird der Beauftragte für Menschen mit Behinderung beim Landtag angesiedelt, der ihn in Zukunft auch wählen wird. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung kann seiner Aufgabe nur adäquat nachkommen, wenn ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Freiheit gegeben ist. Diese ist aber nur dann gegeben, wenn er beim Gesetzgeber angesiedelt ist. Der Kostendruck in der Behindertenhilfe ist enorm, weshalb den Beauftragten die weitere Einbindung in die Verwaltung in eine schwierige Situation gebracht hätte.
Der Zwiespalt zwischen Weisungsabhängigkeit in einer Verwaltung und unabhängige Vertretung von Interessen einer Gruppe andererseits wäre weiterhin nur schwer auflösbar gewesen - wenn ich auch sagen muss, dass der derzeitige Landesbeauftragte, Herr Hase, dies sehr gut hinbekommen hat.
gigkeit und Weisungsungebundenheit des Beauftragten für Menschen mit Behinderung gewährleisten sollte. Es ist gut, dass dieser Weg jetzt auch eingeschlagen worden ist.
Bedauerlicherweise folgten die Regierungsfraktionen nicht dem Vorschlag, die Betroffenen mittels eines Vorschlagsrechts in das Wahlverfahren für den Landesbeauftragten mit einzubinden. Über die Gründe kann man als Oppositionsabgeordneter nur spekulieren. Der SSW wird allerdings in Zukunft ein wachsames Auge auf das Vorschlagsverfahren werfen. Wir wollen nicht, dass das Amt zum Gegenstand des Geschachers der Parteien wird. Trotz dieses kleinen Wermutstropfens will ich aber nicht verhehlen, dass es ein sehr gutes Signal für die betroffenen Menschen ist, dass der Landtag dieses Gesetz hoffentlich einstimmig beschließen wird.
Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Für die Landesregierung hat nun in Vertretung von Frau Ministerin Dr. Trauernicht Frau Ministerin Ute Erdsiek-Rave das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt nachdrücklich die Verlagerung der Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung auf den Landtag.
Ich danke der Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse jetzt über den Gesetzesentwurf Drucksache 16/1985 (neu) in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist einstimmig geschehen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungs- grundsätzegesetz)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile für den Antragssteller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Neubau von Kohlekraftwerken sind die von der Bundesregierung beschlossenen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen nicht zu erreichen; darüber hinausgehende Ziele natürlich erst recht nicht. Kondensationskraftwerke, die ausschließlich Strom erzeugen, verschwenden den größten Teil ihrer Energie zur Kühlung, sie heizen die Elbe auf, während an anderer Stelle Geld und Rohstoffe zum Heizen von Wohnraum, für Prozesswärme oder Kühlung im Gewerbe aufgewendet werden müssen. Kohlekraftwerke führen also zu einer Verschwendung von knappen Energierohstoffen und zu einer starken Belastung der Umwelt.
Offentsichtlich sieht das auch der Bauausschuss der Stadt Brunsbüttel so, der vor zwei Tagen den Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk von Electrabel abgelehnt hat.
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt heute eine Gesetzesänderung zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ein. Geändert werden soll § 11 Abs. 1 mit der Überschrift Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Stoffwirtschaft mit acht inhaltlichen Festlegungen.
Die Forderung nach sparsamem Verbrauch und rationeller Verwendung von Energie hat eine hohe Ressourcenökonomie zum Ziel und will diese Zielsetzung auch mit Mitteln der Raumordnung regeln.
Mit sparsamen Verwendungen von Energierohstoffen geht eine entsprechend geringe Emission von Schadstoffen einher, sodass sowohl die volkswirtschaftliche wünschenswerte rationelle Nutzung knapper Güter als auch Umweltziele erreicht wurden. Diese Zielsetzung wird bereits durch die gesetzliche Bestimmung zur Erhöhung des Anteils der Windkraft als Energiegewinnungsform konkretisiert. Jetzt wird zusätzlich eine Verringerung des Anteils des Energieträgers Kohle an der Stromerzeugung angestrebt, um den auf internationaler und nationaler Ebene gesetzten Zielen der Reduzierung von Treibhausgasemissionen auch auf Landesebene entsprechen zu können. Die Nutzung der Kohle
zur Stromerzeugung trägt von allen Erzeugungsarten am stärksten zur Klimaschädigung durch Treibhausgasemissionen bei.